Protocol of the Session on October 7, 2010

halb geöffnet. Sie haben in allen Ausschüssen und auch heute hier per Tischvorlage das Gesetz in den Ausformulierungen immer wieder geändert. Sie haben willkürliche Einschränkungen bestimmter Branchen vorgenommen. Sie haben nicht Rücksicht genommen auf bauliche Voraussetzungen unterschiedlicher Fernbahnhöfe, wo es überhaupt gar keine Läden gibt. Deswegen sagen wir: Die grundsätzliche Regelung eines modernen Ladenöffnungsgesetzes ist richtig. Acht allgemein verbindliche Sonntage in Berlin zu öffnen, ist ebenfalls richtig, zwei individuelle Sonntage auch.

Herr Abgeordneter Melzer! Sie haben Ihre Redezeit bereits überzogen. Kommen Sie zum Schluss!

Das, was Sie am Hauptbahnhof, am Fernbahnhof gemacht haben, ist aber großer Murks, und deswegen werden wir Ihr Gesetz ablehnen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Dr. Thärichen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind froh darüber, heute das Zweite Gesetz zur Änderung des Berliner Ladenöffnungsgesetzes beschließen zu können. Ich will noch mal daran erinnern, was der Ausgangspunkt der aktuellen Novellierungsdiskussion war. Am 1. Dezember 2009 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Regelung zu den Adventssonntagen in § 3 Abs. 1 des bisherigen Ladenöffnungsgesetzes mit der Gewährleistung der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen nicht vereinbar ist. Das Gericht hat in dieser Entscheidung kritisiert, dass die vollständige Herausnahme aller vier Adventssonntage aus dem Schutz der Sonntage ohne entsprechende sachliche Begründung das verfassungsrechtlich geforderte Schutzniveau unterschreitet. Das war übrigens der einzige Einwand, mit dem die Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht durchgedrungen sind. Andere Konfliktlagen lassen sich nach Auffassung des Gerichts durch eine entsprechende verfassungskonforme Auslegung bewältigen.

Ich will an der Stelle doch noch mal ein bisschen auf die Gründe des Gerichts eingehen, da diese in der aktuellen Diskussion doch in den Hintergrund getreten sind. Mir scheinen sie aber durchaus erwähnenswert. Das Gericht hat ausgeführt, dass der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe sowohl eine religiös-christliche als auch eine weltlich-soziale Bedeutung hat. Die Sonn- und Feiertagsgarantie des Grundgesetzes wirkt zum einen als verfassungsrechtliche Wertentscheidung zur Konkretisierung

des Schutzgehalts der Religionsfreiheit. Auf der anderen Seite konkretisiert der Schutz der Feiertags- und Sonntagsruhe aber auch das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes. Die Arbeitsruhe dient der physischen und psychischen Regeneration. Sie dient aber auch – so das Gericht – der synchronen Taktung des sozialen Lebens. Was meint das Gericht? – Es sagt, es geht dem Verfassungsgeber auch darum, dass die Menschen einen verbindlichen zeitlichen Freiraum von Erwerbsarbeit, von Geschäftstätigkeit erhalten, den sie gemeinsam in der Familie, in den Vereinen, in Gewerkschaften usw. gestalten können. All das scheinen Überlegungen zu sein, die mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit heute vielleicht gar nicht mehr viel zu tun haben. Der gesellschaftliche Trend geht offensichtlich dahin, das Shoppingcenter zum vermeintlichen Ort sozialer Sinngebung zu machen. Aber ich denke, es ist durchaus ein Verdienst des Bundesverfassungsgerichts, darauf hinzuweisen, dass der Mensch mehr ist als ein bloßer Warenkonsument.

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Es ging also darum, im Rahmen der Novellierung einen Ausgleich zu finden zwischen den verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen auf der einen Seite und den gewandelten Bedürfnissen von Geschäftsinhabern und Kunden auf der anderen Seite. Ich denke, dass uns dieser Ausgleich gut gelungen ist. Mein Kollege Jörg Stroedter hat heute schon darauf hingewiesen und auch die einzelnen Regelungen der Novellierung skizziert. Ich muss das insoweit nicht doppeln und noch mal die Regelung im Detail darstellen.

Ich will nur noch ein paar Hinweise geben: Natürlich ist unsere Novellierung bei der Auslegung und Anwendung verfassungskonform zu handhaben. Wir wollen, dass an acht Sonntagen, die nicht aufeinanderfolgen, entsprechende Öffnungen durch den Senat zugelassen werden. Der Senat wird bei diesen Allgemeinverfügungen, die zu erlassen sind, natürlich auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen zu beachten haben – das ist ein wichtiger Punkt. In jüngerer Zeit hatten wir die Fokussierung der Diskussion auf den Hauptbahnhof – ich denke, wir haben eine sehr freigiebige, eine sehr – im besten Sinne des Wortes – liberale Regelung an der Stelle gefunden. Und, Herr Melzer, wenn man noch die Frage, ob Textilien mit dazugehören oder nicht, zur Grundsatzfrage aufbauschen will, dann scheint mir das einigermaßen weit hergeholt. Wir hätten uns auch anderes vorstellen können, aber die Regelung, die wir jetzt gefunden haben, ist lebensnah, und damit stärken wir die touristische Attraktivität dieser Stadt.

Wir haben eine gute Regelung gefunden, einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Wertentscheidungen zum Sonntags- und Ruhetagsschutz und ein modernes Gesetz geschaffen, das Kundeninteressen und die Interessen der Geschäfte berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Zustimmung zu unserem Gesetz. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Thärichen! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grüne redet jetzt Herr Ratzmann.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich sage es gleich vorab: Ja, wir werden diesem Gesetz zustimmen, ich habe es bereits bei der Einbringung gesagt, weil wir der Meinung sind, dass dieser jahrelang schwelende Streit endlich mal zu Ende gebracht werden muss.

[Beifall bei den Grünen und der SPD – Ralf Wieland (SPD): Sehr gut!]

Wir diskutieren seit Jahren über einen Sonntag, über zwei, vier Sonntage – wir wollten immer vier Sonntage, aber wir glauben nicht, dass das christliche Abendland untergeht, wenn die Geschäfte in Berlin nicht nur an vier, sondern an acht Sonntagen offen haben. Die müssen nur klar und verbindlich für die Geschäftsleute und für die Kundinnen und Kunden festgelegt werden. Wir legen Wert darauf, dass vonseiten des Senats oder der festsetzenden Behörde gegenüber den Geschäften darauf gedrungen wird, dass entsprechende Betreuungsangebote für gerade in diesem Bereich sehr vielfältig beschäftigte Frauen und alleinerziehende Mütter mit Kindern vorhanden sind. Das ist uns ein wichtiges Anliegen, dass das auch berücksichtigt wird.

[Beifall bei den Grünen und der Linksfraktion]

Ob der Hauptbahnhof offen hat oder nicht – davon wird Berlin nicht zu Posemuckel, davon wird Berlin auch nicht geschädigt, das ist einfach eine Frage, ob man an so einem Ort an einem Sonntag ein Angebot offen hält. Wir waren da immer skeptisch, das gebe ich zu, aber auch wir sehen, dass es an so einer Stelle durchaus sinnvoll ist, das, was sich an Geschäftsgebaren bereits herauskristallisiert hat, dann auch am Sonntag zutage treten zu lassen. Wir hatten ja jahrelang offen, und niemand hat etwas dagegen gemacht, bis Frau Lompscher plötzlich gesagt hat, jetzt wollen wir hier mal Tabula rasa machen und verfügen, dass die nicht mehr auf haben dürfen.

Einer Schimäre, die von den Regierungsfraktionen aufgebaut wird, muss man aber wirklich entgegentreten: Dass das ein Paradebeispiel eines Gesetzgebungsprozesses für ein modernes Gesetz ist, das kann man nun wahrlich nicht sagen. Man muss sich das mal vorstellen: Am 1. September 2009 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, und heute, am Tag der zweiten Lesung, bekommen wir noch eine Tischvorlage für eine Änderung des Gesetzes.

[Uwe Doering (Linksfraktion): Auweia!]

Dass man in so einer Frage bis zu diesem Zeitpunkt noch nachkorrigieren muss, das zeugt nicht gerade von Qualität der beschlussempfehlungsvorlegenden Fraktionen. Unter einem modernen und handwerklich guten Gesetzgebungsprozess stellen wir uns etwas anderes vor.

[Beifall bei den Grünen]

Man muss es sich auch wirklich mal auf der Zunge zergehen lassen, was Sie da reingeschrieben haben: In § 5 Nr. 3 soll eingefügt werden: „Auf Fernbahnhöfen dürfen darüber hinaus Waren des täglichen Verbrauchs“ – nicht Ge-, sondern nur Verbrauchs! –, „insbesondere Erzeugnisse für den allgemeinen Lebens- und Haushaltsbedarf und Reisegepäck, Reisetaschen, Fan- und Geschenkartikel sowie Sehhilfen angeboten werden.“ Daraus schließt Die Linke und scheinbar auch die SPD, dass das alles außer Textilien und Schuhe sei, weil wir ja wissen, dass sich der Görtz am Hauptbahnhof ein bisschen aufgespielt hat, da wollen wir ihm mal ordentlich zeigen, dass wir uns von dem nicht ins Bockshorn jagen lassen. Der darf seine Schuhe nicht verkaufen, aber Fielmann dürfte den Optikerladen aufmachen und seine Brillen am Hauptbahnhof auch am Sonntag verkaufen – da muss mir mal einer erklären, wo da die Logik steckt.

[Zuruf von Uwe Doering (Linksfraktion)]

Dass das rechtssicher sein soll, das will ich erst noch mal sehen. Allein die Formulierung „insbesondere Erzeugnisse für den allgemeinen Lebens- und Haushaltsbedarf“ – da möchte ich mal sehen, dass eine Senatsverwaltung das gerichtsfest durchkriegt, jemandem zu verbieten, dass er unter der gesetzlichen Ermächtigung nicht auch an diesem Tag ein Paar Schuhe oder ein Hemd, das sich ein Reisender im Zug mit Kaffee vollgekleckert hat, verkaufen darf. Das heißt Nichtrechtssicherheit – mit dieser Formulierung geben Sie den Händlerinnen und Händlern Steine statt Brot.

Dennoch ist es wichtig, sich auf den Weg zu machen. Ich merke das aber klar an: Wir gehen davon aus – und das ist auch schon angekündigt –, dass diejenigen, denen unter dieser Ägide der Verkauf von Textilien verboten werden soll, damit vors Gericht ziehen, und ich glaube, Sie werden eine Bruchlandung erleiden.

[Uwe Doering (Linksfraktion): Schauen wir mal!]

Wir werden sehen, wie das Verwaltungsgericht entscheidet. Wichtig ist jedenfalls, dass die Stadt sich aufmacht und es endlich vorbei ist, dass die Gazetten voll sind mit Artikeln, dass die Nichtöffnung der Geschäfte am Hauptbahnhof Berlins Metropolencharakter beeinträchtige. Deswegen stimmen wir dem zu, auch wenn wir Bauchschmerzen haben, so, wie es jetzt formuliert ist.

Den FDP-Antrag, den Sie eingebracht haben, auch alles andere, was ein paar Räder unter der Karosse hat, mit einzubeziehen, den halten wir für ein bisschen überzogen. Lassen Sie uns das hier so machen, und die Gerichte werden klären, ob man mit dem Gesetz arbeiten kann oder nicht. – Vielen Dank!

[Beifall bei den Grünen]

Danke schön, Herr Kollege Ratzmann! – Herr Dr. Albers hat nun das Wort – bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen, meine Herren! Über das neue Ladenöffnungsgesetz ist im Prinzip alles Wesentliche, auch das Kritische, gesagt. Wir haben in Berlin eine sehr großzügige Regelung für unsere Ladenöffnungszeiten – von Montag früh 00.00 Uhr bis Samstagnacht 24.00 Uhr kann man, wenn man das denn möchte, die ganze Woche über rund um die Uhr einkaufen. Gerade weil wir eine solche liberale Regelung haben, ist es notwendig, auch sehr klar und deutlich festzulegen, wann die Läden geschlossen bleiben. Insofern bleibt unser Ladenöffnungsgesetz auch weiterhin als Ladenschlussgesetz ein Schutzgesetz für die Beschäftigten im Handel. Wir folgen damit den Auflagen des Bundesverfassungsgerichts, das notwendigerweise – auch darauf ist schon verwiesen worden – noch einmal darauf hingewiesen hat, dass Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung unter den besonderen Schutz des Artikel 140 GG stehen.

Die Einzelheiten des Gesetzes erspare ich uns – auch darüber haben wir lange und hinlänglich diskutiert. Ich will aber auf einen möglichen Konfliktpunkt hinweisen: In § 3 Abs. 4 wird festgelegt, dass die bei Ladenschluss anwesenden Kunden noch bedient werden dürfen. Hier sind die Ladenbesitzer angehalten, die Ladenöffnungszeiten so zu legen, dass sie nicht in Konflikt mit höherrangigem Recht geraten. Der regelmäßige Verkauf in der Sonntagnacht, ohne akzeptablen Sachgrund, ist nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil weiterhin unzulässig. Die Sonntagnacht beginnt um 00.00 Uhr. Es wäre also klug und entspräche den Intentionen unseres Gesetzes, den Ladenschluss deshalb nicht auf 24.00 Uhr zu legen, weil ansonsten die nächste verfassungsrechtliche Auseinandersetzung vorprogrammiert ist.

Letztlich haben wir – auf Anraten im Mitzeichnungsverfahren – am Text noch eine Änderung vorgenommen, die wir Ihnen heute vorgelegt haben. In § 5 Abs. 3 entfällt die Ermächtigung der Senatsverwaltung, durch eine Rechtsverordnung Fernbahnhöfe und Verkaufsstellen zu bestimmen, weil zu Recht darauf hingewiesen wurde, dass eine solche Regelung nicht vollziehbar wäre, da nicht nur die Bahnhöfe, sondern auch jede einzelne Verkaufsstelle festgelegt werden müsste, was bei den in der Praxis zu erwartenden häufigeren Veränderungen durch Mieterwechsel o. ä. kaum durchführbar sein dürfte. Stattdessen werden die zwölf Fernbahnhöfe im Gesetz in § 2 in einem neuen Absatz 6 benannt.

Nicht aufgenommen haben wir weiterhin eine Sonderregelung für den Hauptbahnhof, weil sich für solch eine Ausnahme keine wirkliche Begründung findet. Allerdings haben wir in § 5 Abs. 3 eine Sortimentserweiterung vorgenommen – Herr Ratzmann hat gerade kritisch darüber

berichtet. Wir haben diese Formulierung weitestgehend aus dem Bundesladenschlussgesetz von, ich glaube, 1954 oder 1956, übernommen – da ist es der § 8. Damit dürften wir den Bedürfnissen der Reisenden angemessen gerecht werden.

Die Metropole Berlin wird also sonn- und feiertags weiterhin sehr selbstbewusst über ihre hauptstädtischen Kunst-, Kultur- und Freizeitangebote zu definieren sein und weniger über den sonntäglichen Sockenkauf im Hauptbahnhof. – Vielen Dank!

[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]

Vielen Dank! – Es hat nun der Kollege Thiel von der FDP-Fraktion das Wort. – Bitte schön, Herr Thiel!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Als ich mir zur Vorbereitung der Parlamentsdebatte noch einmal das Gesetz, die Beschlussempfehlung und unseren Änderungsantrag anschaute, dachte ich: Du bist ganz gut vorbereitet. Denn das Gesetz und insbesondere die Sonntagsregelungen finden wir unterstützenswert und richtig. Wir finden es nicht so erheblich, ob es 6 : 4 oder 8 : 2 ist. Bei der Beschlussempfehlung hatten wir allerdings zwei kritische Punkte, von denen zu meiner großen Überraschung heute einer durch Ihren Änderungsantrag, nämlich durch den Verzicht auf die Ermächtigung zu einer Rechtsverordnung, obsolet geworden ist. Damit hatten wir große Probleme. Das finden wir anerkennenswert, denn jetzt ist eindeutig klar, um welche zwölf Bahnhöfe es geht. Sie stehen im Gesetz.

[Beifall von Björn Jotzo (FDP)]

Ich frage mich allerdings, warum diese Änderung erst heute kommt. Wir haben in unserem Antrag schon vor Monaten darauf hingewiesen, dass wir diese Änderung haben wollen, und Ihnen das schriftlich vorgelegt. Ich glaube nicht, dass es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen unserem Änderungsantrag und Ihrem Bewusstseinswechsel gibt, aber ich frage mich, ob es einen Zusammenhang – und wenn ja, welchen – zwischen dem Senatsbeschluss vom vergangenen Dienstag, die A 100 in der aktuellen Form zu projektieren, und dem plötzlichen Änderungsantrag gibt.

[Zuruf von Uwe Doering (Linksfraktion)]

Sie behaupten, den gibt es nicht, Herr Kollege Doering. Dann weise ich mal auf eine andere Sache hin: Am 10. September haben unter anderem der Kollege Klemm und ich im Hauptbahnhof mit anderen Kolleginnen und Kollegen auf einem Podium zum Thema Ladenöffnungszeiten gesessen. Kollege Klemm hatte sehr massiv und eindeutig gesagt, das vorgelegte Gesetz werde ohne weitere Änderungen beschlossen. Nun haben wir aber weitere Änderungen – wie ich meine, Verbesserungen, zum Bei

spiel die Sortimentserweiterung. Sie hatten seinerzeit den erweiterten Reisebedarf noch anders definiert. Im vorgelegten Änderungsantrag gibt es eine andere, erweiterte Fassung. Wir finden die Streichung der Rechtsverordnung gut, aber nicht die Sortimentsbegrenzung. Kollege Thärichen! Das ist nichts Kleinteiliges, sondern – Herr Ratzmann hat darauf hingewiesen – wir meinen, dass es hier zu einer Ungleichbehandlung der Anbieter kommt. Warum greife ich willkürlich zwei Bereiche heraus und alle anderen sind Reisebedarf? Das werden Sie erklären müssen.

Wir haben in der Diskussion über das Ladenöffnungsgesetz häufig die Keule gehört, so ein Gesetz würde Wettbewerbsverzerrungen mit sich bringen, wenn man den Bahnhöfen erlaubt zu öffnen. Dazu eine Anmerkung: Ideale Wettbewerbsbedingungen gibt es nur im Lehrbuch. Wir haben sie weder in den Bezirken noch im Land Berlin, geschweige denn in einzelnen Verkaufsstraßen. Nicht die Lage oder die Öffnungszeiten bestimmen den Wettbewerb, sondern Wettbewerb wird für uns auch dadurch definiert, dass alle, die in einem Bahnhof Waren anbieten möchten, sich diskriminierungsfrei um die Flächen bewerben können. Das ist die Voraussetzung für Wettbewerb.

[Beifall bei der FDP]

Da über 80 Prozent aller Käuferinnen und Käufer in den Bahnhöfen Touristen sind, die meist noch einmal einkaufen, bevor sie Berlin verlassen, macht eine Sortimentsbeschränkung keinen Sinn. Wir halten es für richtig, die Läden so zu öffnen, wie es der Kunde nachfragt.

Die Novelle geht uns nicht weit genug. Die Richtung stimmt. Das Ziel ist knapp verfehlt. Wir enthalten uns. – Ich danke Ihnen!