Nun kommen wir zu den Abstimmungen über die Anträge der Koalitionsfraktionen. Zum Antrag Drucksache 16/3477 – Stichwort: Sozialausgaben – empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen CDU und FDP – die Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Gegenprobe! – Das sind die Fraktionen der CDU und der FDP. Enthaltungen? – Ersteres war die Mehrheit. Fraktionslose Kollegen sehe ich nicht. Damit ist dieser Antrag angenommen.
Zum Antrag Drucksache 16/3464 – Stichwort: Einnahmesituation der öffentlichen Hand – empfiehlt der Ausschuss ebenfalls mehrheitlich – gegen CDU und FDP – die Annahme. Wer dem Antrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Gegenprobe! – Das sind die Fraktionen der CDU und der FDP. Fraktionslose Kollegen sehe ich nicht, Enthaltungen auch nicht. Damit ist auch dieser Antrag angenommen.
Zum Antrag Drucksache 16/3478 – Stichwort: Finanztransaktionssteuer – empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich – gegen die FDP bei Enthaltung der CDU – die Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Gegenprobe! – Das ist die Fraktion der FDP. Enthaltungen? – Das ist die CDU-Fraktion. Damit ist dieser Antrag angenommen.
Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II – Drucksache 16/3402. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Fachausschuss empfiehlt einstimmig – mit den Stimmen aller Fraktionen – die Annahme der Gesetzesvorlage Drucksache 16/3402. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die CDU-Fraktion, die FDP-Fraktion. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Fraktionslosen sind nicht im Hause. Damit ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz einstimmig angenommen.
Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II – Drucksache 16/3318. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Fachausschuss empfiehlt mehrheitlich – gegen die FDP bei Enthaltung der Grünen – die Annahme des Gesetzesantrags Drucksache 16/3318. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Die Gegenprobe! – Das ist die Fraktion der FDP. Enthaltungen? Das ist die Fraktion Bündnis 90/die Grünen. Fraktionslose Kollegen sind nach wie vor nicht im Haus. Damit ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes
Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II – Drucksache 16/3162. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Fachausschuss empfiehlt einstimmig – bei Enthaltung der CDU – die Annahme des Gesetzesantrags Drucksache 16/3162. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die FDPFraktion. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das ist die CDU-Fraktion. Fraktionslose Kollegen sind immer noch nicht im Hause. Damit ist das Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes angenommen.
Zu a) liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP vor, Drucksache 16/3517-1, sowie der Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Linksfraktion, Drucksache 16/3383-2.
Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der jeweils zwei Artikel sowie den einen Paragrafen miteinander zu verbinden und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschriften und die Einleitungen sowie die jeweiligen Artikel I und II und den entsprechenden einen Paragrafen – Drucksachen 16/3383, 16/3517, 16/3122 und 16/2691. Für die gemein
same Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der CDU. – Für die CDU hat der Abgeordnete Melzer das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bereits vor vier Jahren haben wir auf dem Weg zum Beschluss des Ladenöffnungsgesetzes miteinander diskutiert, ob und inwieweit die Interessen der Berlinerinnen und Berliner, der Familien, der Kirchen und anderer von einer Neuregelung der Sonntagsöffnung eher betroffen wären oder die Menschen eher davon profitieren. Die CDU hat es damals wie heute als Spagat empfunden, den dieses Gesetz im Hinblick auf die Adventszeit auch und gerade für eine christliche Partei bedeutet. Wir haben es als Spagat empfunden, die Interessen der Wirtschaft, der Arbeitnehmer, der Kirchen im Auge zu behalten und miteinander in Einklang zu bringen. Deswegen können wir heute feststellen, dass der nun vorliegende Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berliner Ladenöffnungsgesetzes nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes dringend notwendig geworden ist.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die CDU-Fraktion bestimmte Regelungen der Novellierung selbstverständlich mitträgt. Wir haben im Wirtschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses selbst mehrere Änderungsanträge gestellt, und zwar, um nicht falsch verstanden zu werden, nicht ausschließlich zum Hauptbahnhof, wie es der Kollege Stroedter vorhin bei der Begründung der Aktuellen Stunde formuliert hat, sondern zu vielen anderen Themen. Dazu gehört, dass sich die CDU-Fraktion für eine berlinweit einheitliche Regelung von acht berlinweit einheitlich geregelten Sonntagen, an denen geöffnet ist und an denen verkauft werden darf, eingesetzt hat. Wir wollten keinen Genehmigungsflickenteppich. Dazu gehört, dass wir für ein großzügiges und unbürokratisches Verfahren eingetreten sind, wenn es darum geht, die individuellen Sonntage zu regeln, und es gehört dazu eine klare, lebensnahe und rechtssichere Definition von den Artikeln, die verkauft werden können.
Wir wollen die Planungssicherheit für die Gewerbetreibenden, für die Angestellten, die Touristen und die Berlinerinnen und Berliner auch an den Adventssonntagen sicherstellen, anstatt mal hüh, mal hott zu machen, wie es uns die SPD über Wochen und Monate vorgemacht hat. Deswegen sage ich sehr bewusst an die Adresse der SPD: Insbesondere auf Ihre Aussagen, insbesondere auf Ihr Wort konnten sich die Betroffenen in dieser Debatte in der Vergangenheit genauso wenig verlassen, wie man sich auf Ihr Wort bei der Diskussion um die A 100 verlassen konnte.
Ich möchte das mit Beispielen verdeutlichen. Herr Dr. Köhler hat vor wenigen Tagen an die Betroffenen geschrieben. Ich zitiere aus einem Schreiben:
Der nun vorliegende Kompromiss war das Größtmögliche, was meine sozialdemokratischen Fraktionskollegen des Wirtschaftsausschusses und ich der Linkspartei nach langen Verhandlungen haben abringen können.
Das mag so sein, aber es wird deutlich: Der Streit zwischen SPD und Linkspartei hat dazu geführt, dass es in Einzelfällen keine vernünftigen Lösungen im Ladenöffnungsgesetz gibt.
Beim Stichwort verkaufsoffene Sonntage am Hauptbahnhof hat die SPD es geschafft, mal einstimmig in der Fraktion eine Regelung und eine Linie zu beschließen und eine völlig andere Regelung anschließend im Gesetz festzuschreiben. Morgen da lang, übermorgen da lang, und am dritten Tag einmal fröhlich im Kreis gedreht. Da ist es kein Wunder, dass dem einen oder anderen Betroffenen da schwindelig wurde, vielleicht dem einen oder anderen bisweilen sogar übel.
Wir glauben eben nicht, dass Sie irgendjemandem erklären können, der halbwegs bei Verstand ist, dass ein Sonntagsverkauf für Ersatzbrillen auf der einen Seite möglich ist, der für Ersatzhosen oder Ersatzschuhe aber verhindert werden muss. Diese Regelung bringt nur eines mit sich, nämlich Kopfschütteln bei den Touristen und Berlinern, die am Hauptbahnhof das Verkehrskreuz nutzen wollen. Das ist dann tatsächlich Posemuckel, wie es genannt wurde, und da ist die SPD dann leider die Regierungspartei von Posemuckel, denn das haben sie sich selber zuzuschreiben.
Ich will heute deutlich machen, dass wir als CDUFraktion noch mal sehr genau prüfen werden, ob die Passage Reisebedarf, ob die Definition von Waren des Ge- und Verbrauches tatsächlich rechtskonform sind. Wir haben dazu den Wissenschaftlichen Parlamentsdienst angerufen, um endlich Rechtsklarheit zu bekommen. Nicht nur, dass wir keinen Unterschied zwischen Ersatzschuhen und Ersatzbrillen sehen, nein, wir sehen auch keinen Unterschied zwischen dem Flughafen Tegel und dem Hauptbahnhof Berlin.
Genau deshalb wollen wir, dass genau die gleichen Rechte, die es am Flughafen Tegel gab, auch für den Hauptbahnhof sichergestellt werden. Der Umsatz, der dort getätigt wird, hilft den Berlinerinnen und Berlinern, hilft Arbeitsplätze zu sichern und Steuereinnahmen zu erzielen, und nicht nur deswegen, sondern auch, weil der Hauptbahnhof das zentrale Einfallstor Berlins ist, gehören diese Geschäfte dort in Gänze geöffnet und nicht mal das eine offen und mal das andere geschlossen.
Es haben sich einige SPD-Abgeordnete mit Aussagen hervorgetan, dass der Bahnhof tot wäre, wären die Läden dort geschlossen. Im Ergebnis ist Ihr Gesetz mit heißer Nadel gestrickt. Der Hauptbahnhof ist halbtot, weil nur