Jetzt komme ich aber noch einmal zu dem Antrag. Bei all der Aufregung und dem Rückhalt, den Sie hier rekla
mieren, weise ich darauf hin, dass die die Bundesregierung tragenden Parteien mit einer klaren Position zur Kernenergie in den Wahlkampf gezogen sind und daraufhin die Bundestagswahl gewonnen haben. Die Bundesregierung erfüllt zurzeit schlicht einen Wählerauftrag.
Ich habe zwar durchaus Verständnis für Ängste gegenüber der Kernenergie. Ich verstehe, dass man Risiken unterschiedlich einschätzen kann. Ich komme als Ingenieur zu einer anderen Bewertung. Ich verstehe aber durchaus den zweiten Absatz im Antrag der Grünen. Der Rest des Antrags ist aber wirklich Unsinn.
Es ist keineswegs so, dass die Kernenergie die erneuerbaren Energien ausbremst. Solange weiterhin gilt, dass es einen eindeutigen Einspeisevorrang für erneuerbare Energien gibt und auch noch garantierte Preise, zu denen das geschieht – und zwar sehr hohe Preise –, gibt es nicht den geringsten Grund, warum irgendjemand auf Investitionen in erneuerbare Energien verzichten sollte. Diese Behauptung ist schlicht Quatsch.
Herr Schmidt! Wenn Sie sagen, dass die Laufzeitverlängerungen die erneuerbaren Energien nicht ausbremsen, möchte ich wissen, wie Sie sich erklären, das in dem Szenario der Bundesregierung davon ausgegangen wird, dass mit der Laufzeitverlängerung im Jahr 2020 21 Prozent weniger Wind-, Wasser- und Solarstrom vorhanden sein wird als ohne Laufzeitverlängerung. Die Laufzeitverlängerung vermindert also die erneuerbaren Energien um 21 Prozent.
Die extremen teuren und nicht leistbaren Investitionen an der Oberkante der Kosten erneuerbarer Energien lohnen sich dann nicht mehr. Das ist so. Dann wird der Strom eben ein bisschen billiger.
Das Energiekonzept hat eine ganze Menge Lob von Kommentatoren in den Medien bekommen, auch von solchen, die sonst der Bundesregierung nicht so wohlgesonnen sind. Das zeigt einen machbaren und realistischen Weg zu einer modernen Energiewirtschaft auf der Basis erneuerbarer Energien. Es handelt sich eben um ein Konzept, das auf Expertisen beruht. Das ist anders als bei der rot-grünen Bundesregierung, für die sich nach dem Aufregerthema Atomausstieg die Energiepolitik weitgehend erledigt hatte.
Deshalb ist es billig – und ich finde es schäbig, wie in dem vorliegenden Antrag der Grünen –, auf den Gutachten renommierter Institute herumzuhacken. Hätte die rotgrüne Bundesregierung in vergleichbarer Weise Experten eingebunden, wäre das eine gute Sache gewesen. Die Probleme der Zukunft der Netze, die Zuverlässigkeit der Energie, die Kosten haben Sie damals nicht interessiert.
Die Sache mit dem Bundesrat: Rot-Grün hat sich damals beim Atomausstieg dafür entschieden, beim Atomausstieg den Bundesrat zu übergehen und nicht einzubinden. Die Verhandlungen mit den Konzernen waren auch nicht so ganz freiwillig, da wurden bereits die Instrumente gezeigt. Jetzt ist es doch absurd und unaufrichtig
zu behaupten, dass für dasselbe Thema der Bundesrat beteiligt werden muss, nur weil Sie nicht an der Bundesregierung beteiligt sind.
Die FDP-Fraktion wird deshalb diesem sinnlosen Schaufensterantrag nicht zustimmen. Wenn man ein bisschen darüber nachdenkt, sollten es die anderen Fraktionen auch nicht tun. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wird wirklich eine Kurzintervention, wenn Sie mich die eine Frage an Herrn Schmidt stellen lassen.
Herr Schmidt! Sie haben eben vom Wählerauftrag gesprochen. Vor wenigen Minuten gab es die Meldung auf „Spiegel Online“, dass der Geheimvertrag, den die schwarz-gelbe Bundesregierung mit den vier Atomstromkonzernen abgeschlossen hat, noch mehr bislang streng geheime Schutzklauseln enthalten soll. Darunter ist auch eine Absicherung der Atomstrombetreiber gegen eine höhere Brennelementesteuer, eine Absicherung gegen einen Regierungswechsel und die Zusage, dass die Ausgaben für Sicherheit auf einen Minimalbetrag begrenzt werden. Herr Schmidt! Ist das der Wählerauftrag, den Sie meinten, oder verstehen Sie das unter Demokratieaufhebung?
[Starker Beifall bei der SPD, den Grünen und der Linksfraktion – Zuruf von Lars Oberg (SPD) – Zurufe von der CDU]
So geheim kann er ja nicht sein, wenn Sie ihn vorliegen haben. Ansonsten halte ich es für vollkommen richtig, dass bei Dutzenden oder zig Milliarden Investitionen und einem Drittel unserer deutschen Stromversorgung
Deshalb schauen wir uns den Vertrag erst einmal an. Aber an sich denke ich: Gut ist es, wenn man dafür sorgt, dass es langfristig Bestand hat,
weil die Sicherheit und langfristige Planung bei der Energieversorgung das wirklich Entscheidende sind.
Meine Damen und Herren! Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen. Die Antragsteller beantragen die sofortige Abstimmung.