1. In welcher Höhe und von welchen Landesbeteiligungen wurden in den vergangenen zwei Jahren Buchwertabschreibungen auf Grundstücke, die im Gebiet der „Mediaspree“ liegen, vorgenommen?
2. Inwieweit gehen diese Buchwertabschreibungen auf Entscheidungen des Bezirksamtes FriedrichshainKreuzberg oder die Entwicklungen in den vergangenen zwei Jahren im Bezirk zurück, und teilt der Senat heute die Auffassung, dass das Projekt schon von Anfang an als gesamtstädtische Aufgabe hätte entwickelt werden müssen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Thiel! Die erste von Ihnen gestellte Frage war bereits vor einer Woche, am 27. Mai, Gegenstand der Erörterung im Unterausschuss „Beteiligungsmanagement und -controlling“. Ich bin nicht sicher, ob Sie anwesend gewesen sind. Mir ist mitgeteilt worden, dass Sie anwesend gewesen seien. In dem Ausschuss hat der Vorstand eines landeseigenen Unternehmens dargestellt, was Hintergrund Ihrer Frage ist, und Rede und Antwort gestanden.
Ich bin nicht bereit, die im Unterausschuss „Beteiligungsmanagement und -controlling“ herrschende Vertraulichkeit dadurch unterlaufen zu lassen, dass ich nunmehr in öffentlicher Sitzung wiederhole, welche Antworten Ihnen vor einer Woche gegeben worden sind. Ich bitte Sie also sehr herzlich, wenn Sie die Antwort nicht gehört oder verstanden haben oder gerne noch einmal hören möchten, Ihre Frage in dem betreffenden Unterausschuss zu wiederholen.
Zur Sache selbst und zu Ihrer Frage 2: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat seit Herbst 2000 im Zusammenhang und in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg die Erarbeitung von Leitbildern und Konzepten für diesen Spreeraumabschnitt vorangetrieben. Anlass für die vielen zur Entscheidung stehenden Fragen waren damals Vorhaben am Postbahnhof, der BSR, der Kapak, der BEHALA, aber auch Signale, dass die Bahn die ehemaligen Standorte des Ost-Güterbahnhofs, des Wriezener Bahnhofs und des RAW-Geländes einer neuen Nutzung zuführen wollte.
Das Leitbild Spreeraum Friedrichshain-Kreuzberg wurde im Dezember 2001 in gedruckter Form veröffentlicht und gilt seitdem als gemeinsam zwischen dem Senat und dem
Bezirk abgestimmte Planungsgrundlage für die verbindliche Bauleitplanung. Wir haben in Konkretisierung dieses Leitbildes danach maßgeblich an Abstimmungen zu den städtebaulichen Verträgen teilgenommen – und zwar immer in Übereinstimmung und wesentlicher Unterstützung des Bezirks zum Beispiel für die O2-Halle, aber auch für die Umnutzung des BEHALA-Geländes am Osthafen, und wir haben vor allen Dingen in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg erreichen können, dass private Planungs- und Herstellungskosten für die öffentlichen Freiflächen, den Park an der Spree, den East-Side-Park und den Osthafen gesichert werden konnten. In Abstimmung mit dem Bezirksamt wurde die ehemalige Mediaspree GmbH mit Fördermitteln unterstützt und auf diese Weise die Entwicklung des Gebiets vorangetrieben.
Seit 2005 ist das Gebiet in das Programm der Städtebauförderung zum Stadtumbau West aufgenommen. Neue Wege, aber auch das zugängliche Ufer, Schulen, Sport- und Spielräume sowie Grünflächen sind aufgewertet worden. Eine solche Aufwertung des Umfeldes ist wesentliche Voraussetzung für die Attraktivität des wirtschaftlichen Erfolges eines solchen Gebietes und die Entscheidung zur Ansiedlung von Unternehmen. Wir haben gerade kürzlich im Rahmenplan Luisenstadt unter der Federführung des Bezirksamts Mitte in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg gemeinsame Planungsgrundlagen für das Quartier südlich der Spree entwickelt und haben im Umfeld des Ostbahnhofs im Augenblick in Zusammenarbeit mit dem Bezirk im Rahmen des Plätzeprogramms einen landschaftsplanerischen Realisierungswettbewerb für diesen Standort vorbereitet.
Vor dem Hintergrund dieser ständigen Abstimmung mit den Bezirken, des ständigen Einvernehmens bei der Weiterentwicklung dieses Leitbildes, aber auch des Einvernehmens in sehr vielen grundsätzlichen Fragen und bei konkreten einzelnen Fällen bin ich nicht der Auffassung, dass man von vornherein eine gesamtstädtische Aufgabe hätte erklären müssen. Es funktioniert, mit einem Bezirk zusammenzuarbeiten, wenn man sich von vornherein – so, wie das hier geschehen ist – auf gemeinsame Ziele verständigt. Wir haben dennoch unsere Aufmerksamkeit auf das Bezirksamt gelenkt, als drohte, dass abgestimmte Fragestellungen eventuell vernachlässigt würden. Es ist uns gelungen, zum Beispiel dafür zu sorgen, dass das Bezirksamt davon zurückgetreten ist, ungerechtfertigte Baumassenreduzierungen vorzunehmen, also ein Erfolg einer – wenn sie so möchten – Drohung für den Fall, dass von einer abgestimmten Linie abgewichen werden würde. Ein förmlicher Eingriff des Senats in die planungsrechtliche Zuständigkeit war gar nicht erforderlich – ein gemeinsamer Erfolg für den Bezirk und den Senat.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Vielen Dank für Ihre Antwort! Verständnis dafür, dass Sie in der Öffentlichkeit keine konkreten Zahlen nennen möchten, habe ich, aber ich frage Sie, ob Sie der Öffentlichkeit zumindest bestätigen wollen, dass für ein landeseigenes Unternehmen ein nicht unerheblicher Buchwertschaden eingetreten ist.
Meine Damen und Herren! Herr Thiel! Ich bin im Ausschuss nicht anwesend gewesen. Ich kann Ihnen nicht bestätigen, was Sie wahrscheinlich selbst gehört haben, zumindest nicht aus eigener Kenntnis.
Danke schön! – Es gibt eine Nachfrage von Frau Kollegin Eichstädt-Bohlig. – Bitte, Sie haben das Wort dazu!
Danke schön! – Frau Senatorin! Teilen Sie meine Meinung, dass Grundstückskosten nicht der alleinige Maßstab für städtebauliche Planung sein dürfen, sondern dass gerade im Fall Mediaspree die Freihaltung von großzügigen Grünstreifen beiderseits der Spree von großer Bedeutung für eine Klimaschneise bis in das Herz der Innenstadt ist?
Meine Damen und Herren! Frau Eichstädt-Bohlig! Ich teile Ihre Auffassung ausdrücklich. Natürlich ist es schon lange Gegenstand des Leitbildes, dass wir mit dem Bezirksamt verabredet haben, das Spreeufer so weit wie möglich freizuhalten. Es ist uns gelungen, gemeinsam mit dem Bezirk eine Aufweitung dieser Spreeuferlage in Richtung Grün vorzunehmen, indem ein Park gestaltet und finanziert worden ist, für den der Senat in erheblichem Umfang finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt hat.
Wenn Sie sich das berühmte Grundstück an der Schillingbrücke anschauen, stellen Sie fest, dass es uns gemeinsam gelungen ist, eine städtebauliche Figur zu erzeugen, die an der Schillingbrücke und unmittelbar an der Straße eine Bebauung möglich macht, die auf der anderen Seite aber den Spreeuferweg freihält. Gemeinsame Erfolge mit dem
1. Welche finanziellen Auswirkungen wird die von der schwarz-gelben Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes beschlossene Reduzierung der Umsatzsteuersatzes für Hotelübernachtungen im Jahr 2010 voraussichtlich auf Berlin haben?
2. Wird der Senat sich dafür einsetzen, dass angesichts des durch die Wirtschafts- und Finanzkrise weiter zugenommenen Drucks auf die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen das Wachstumsbeschleunigungsgesetz zurückgenommen wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Abgeordneter Buchholz! Zunächst vielen Dank für den zutreffenden Hinweis in Ihrer Fragestellung, – –
Herr Senator! Wenn Sie vielleicht ein wenig näher an das Mikrofon herangehen könnten. – Bücken müssen Sie sich nicht!
Zunächst vielen Dank für den zutreffenden Hinweis in Ihrer Fragestellung, dass die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für Hotelübernachtungen von der schwarzgelben Regierung und der entsprechenden Mehrheit im Bundestag beschlossen worden ist. Berlin hat sich eindeutig dagegen ausgesprochen und vor den Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte gewarnt.
Zur Frage1: Insgesamt – Bund, Ländern und Gemeinden –, also allen drei staatlichen Ebenen, resultieren aus der Einführung des ermäßigten Steuersatzes für Beherbergungsleistungen jährliche Steuermindereinnahmen von circa 945 Millionen Euro, also eine knappe Milliarde. In Anbetracht der außergewöhnlich hohen Neuverschuldung aller Gebieteskörperschaften war die Einführung der Steuervergünstigung unverantwortlich. Dem Berliner Haushalt entgehen durch die Reduzierung des Steuersatzes für Beherbergungsleistungen im Jahr 2010 voraussichtlich circa 24 Millionen Euro an Steuereinnahmen.
Zur Frage 2: Bei der Beantwortung der Frage gehe ich davon aus, dass sich diese nur auf die Rücknahme der Steuerermäßigung für Übernachtungsleistungen bezieht und die anderen Maßnahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes, zum Beispiel die Veränderungen im Familienlastenausgleich nicht gemeint sind. Der Senat hat sich bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz eindeutig gegen die Einführung des ermäßigten Steuersatzes für Beherbergungsleistungen positioniert. Generell ist nach Auffassung des Senats das Mittel ermäßigter Umsatzsteuersatz für bestimmte Waren- und Dienstleistungen von fragwürdigem Nutzen. So kann der Staat nicht sicherstellen, dass eine solche Ermäßigung überhaupt an die Verbraucher weitergegeben wird. Durch die neu eingeführte Subventionierung der Beherbergungsleistungen wird dies deutlich bestätigt, da die Hotelbranche bislang nur vereinzelt die Bruttopreise in diesem Segment gesenkt hat. Zudem führt jedes neue Einbeziehen einer Produkt- oder Dienstleistungsgruppe in die Steuervergünstigung unweigerlich zu entsprechenden Forderungen aus anderen Bereichen, gleichzuziehen. Der Senat hält es deshalb auch angesichts der schwierigen Haushaltslage Berlins für sinnvoll, sich für eine Wiedereinführung des Regelsteuersatzes für Hotelübernachtungen einzusetzen. Darüber hinaus hält der Senat auch ein Überarbeiten des Katalogs der ermäßigten Steuersätze insgesamt und dessen sozialgerechte Ausgestaltung für erforderlich, um auch andere fragwürdige Ermäßigungstatbestände zu überprüfen.
Vielen Dank, Herr Senator! – Sie haben die exorbitanten Einnahmeausfälle angesprochen, die Bund, Länder und Kommunen durch diese Gesetzeslage haben. Haben Sie denn die Hoffnung, dass es vielleicht auch nach der Wahl in Nordrhein-Westfalen mit einer neuen Regierungsmehrheit Möglichkeiten gibt, eine Allianz aus Bund, Ländern und Kommunen – egal, ob rot oder schwarz regiert – geben wird, diese Gesetze rückgängig zu machen?
Meine persönliche Einschätzung aus der letzten Sitzung der Finanzministerkonferenz in Dresden ist diesbezüglich eher negativ. Die Länderfinanzminister haben sich darauf verständigt, den Bund aufzufordern, das Tableau der ermäßigten Umsatzsteuersätze insgesamt zu überprüfen. Das hat der Bund aufgenommen. Er wird sich sicherlich aber nicht individuell mit der Frage der Beherbergungsleistungen neu beschäftigen, zumindest nicht nach der Wahl in Nordrhein-Westfalen. Es kann jetzt nur darum gehen, insgesamt zu überlegen, wo die ermäßigten Umsatzsteuersätze heute noch gerechtfertigt sind und wo nicht. Ich erinnere daran, dass ein Großteil dieser Sätze 1968 – also in den 60er-Jahren! – eingeführt worden ist. Mittlerweile hat sich einiges verändert. Sie bedürfen dringend der Überarbeitung. Ich denke, das wird im Zusammenhang einer Neujustierung der Umsatzsteuer möglicherweise insgesamt neu betrachtet werden müssen.
Herr Finanzsenator! Der angebliche Einnahmeausfall von 24 Millionen Euro soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen SPD und Linksfraktion durch eine City-Tax zulasten der Hotels mit Einnahmen von rund 50 Millionen Euro kompensiert werden. Unterstützt der Senat die Einführung dieser Abgabe von 2,50 Euro pro Übernachtung
angesichts der Tatsache, dass seitens des Senats immer wieder zu hören ist, Hotellerie und auswärtige Gäste seien eine der wesentlichen Pfründe, die Berlin hier noch im Wirtschaftsgeschehen darzustellen hat?