Protocol of the Session on September 24, 2009

Herr Abgeordneter Dr. Felgentreu! Wir sind ganz sicher, dass die Konzeption der täterorientierten Ermittlung dazu beigetragen hat, dass wir frühezeitig konsequent und –wie ich vorhin bereits ausgeführt habe – auch individuell auf die einzelnen Täter abgestimmt reagieren können, sodass diese Maßnahmen aus meiner Sicht nach wie vor erfolgreich und unterstützenswert sind. Sie haben auch dazu geführt – was allerdings keine mit Zahlen belegbare objektive Erkenntnis ist –, dass ein Teil der Intensivtäter nicht wieder rückfällig geworden ist.

Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt geht es weiter mit dem Kollegen Behrendt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Herr Behrendt!

Frau Senatorin! Wir haben viele warme Worte dazu gehört, was der Senat in Sachen Anti-Gewalt macht. Können Sie bestätigen, dass es gegenwärtig erhebliche Schwierigkeiten bei der Finanzierung von diesen AntiGewalt-Maßnahmen gibt? Können Sie weiterhin bestätigen, dass in Ihrem Haushaltsplanentwurf für die kommenden zwei Jahre kein einziger Cent mehr für diesen Bereich eingestellt ist? Da ist genau der gleiche Betrag eingestellt wie bisher. Wenn da ein Problem zunimmt, wäre es naheliegend, mehr Geld einzustellen.

Frau Senatorin von der Aue – bitte!

Herr Abgeordneter Dr. Behrendt! Ich hatte ausgeführt, dass die neue Konzeption erarbeitet worden ist und für diese Leitstelle und die damit zusammenhängenden Maßnahmen Mittel in den Haushalt 2010/2011 eingestellt worden sind. Das heißt, wir reagieren auf neue Anforderungen. Wir werden systematisch die Erkenntnisse, die aus der Bewertung bereits bestehender Maßnahmen gewonnen werden können, umsetzen. Wir können so auch feststellen, ob und in welchem Umfang und in welchem Gebiet weitere Maßnahmen erforderlich sind. Wir haben in der Tat durchaus mehr Mittel im Bereich des Strafvoll

zugs, die wir einsetzen können. Insoweit ist Ihre Information nicht ganz richtig.

Danke schön! – Es geht weiter mit der Frage Nr. 2 des Kollegen Steuer von der CDU über

Stasi-Verstrickungen beim Humanistischen Verband?

Bitte schön, Herr Steuer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Konnten die Verdachtsmomente zu Stasi-Verstrickungen gegen den Vorsitzenden des Humanistischen Verbandes Berlin ausgeräumt werden?

2. Steigen trotz der ungeklärten Vorwürfe an den Vorsitzenden des Humanistischen Verbandes erneut die Zuschüsse des Senats?

Der Regierende Bürgermeister antwortet für den Senat. – Bitte schön, Herr Wowereit!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Steuer! Zu 1: Nachdem ein Verdacht gegen den Berliner Landesvorsitzenden des HVD, Dr. Bruno Osuch, Anfang April 2009 öffentlich geäußert worden war, hatte die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten – den HVD unmittelbar zur Stellungnahme aufgefordert. In Erwiderung kündigte der HVD an, eine unabhängige Kommission einzusetzen, um die Vorwürfe zu prüfen. Im Mai trat diese Kommission unter dem Vorsitz von Frau Prof. Barbara John erstmals zusammen. Auf Anfrage teilte uns der Geschäftsführer des HVD am 23. September 2009 folgenden Sachstand mit:

Die unabhängige Untersuchungskommission unter Leitung von Frau Prof. Barbara John hat Mitte Mai ihre Arbeit aufgenommen. Da unter anderem auch umfangreiche Unterlagen der Birthler-Behörde zu sichten und zu bewerten sind, liegt ein Ergebnis der Untersuchung noch nicht vor. Ohne dem Zeitplan der Untersuchungskommission vorgreifen zu wollen, gehen wir davon aus, dass die Kommission spätestens zum Ende des laufenden Jahres ihre Arbeit beendet hat. Herr Dr. Osuch hat gegen die Bundesrepublik Deutschland, Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin angestrengt. Der Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf den 22. Dezember 2009 anberaumt worden. Wir gehen davon aus, dass die Untersuchungskommission diese Verhandlung abwarten wird.

So die Aussage vom Geschäftsführer.

Zu 2: Nein, die Ansätze für die Zuwendungen im Rahmen der institutionellen Förderung sind in den vergangenen Jahren gleich geblieben und sollen gemäß dem Senatsbeschluss über den Haushalt auch 2010/2011 nicht erhöht werden. Sie wissen aber, dass die Zuwendungen für den Lebenskundeunterricht mit der Anzahl der Schülerinnen und Schüler korrespondieren. Da gibt es dann einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung. Dieser richtet sich nach der Zahl der Schülerinnen und Schüler. Da hat es in den letzten Jahren Steigerungen gegeben. Auch für 2009 prognostizieren wir eine erhöhte Zahl.

Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Eine Nachfrage des Kollegen Steuer – bitte schön, Herr Steuer!

Herr Regierender Bürgermeister! Finden Sie es denn angesichts des Auftrags der Berliner Schule, ihren Schülern einen demokratischen Kompass zu vermitteln, vertretbar, dass der Senat eine Organisation weiterfinanziert und ihr offensichtlich, weil die Schülerzahl steigt, immer mehr Zuschüsse zahlt, deren Vorsitzender sich mit solchen Vorwürfen konfrontiert sieht und für die Dauer der Klärung sein Amt nicht ruhen lässt?

Herr Regierender Bürgermeister – bitte!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich glaube, dass es nach unserem Rechtssystem nachvollziehbar ist, dass Behauptungen einer Überprüfung bedürfen. Das hat der Verband selbst eingeleitet. Der Betroffene hat persönlich Klage erhoben. Ich glaube, für ihn gilt dasselbe wie für allen anderen, dass er das Recht auf die Unschuldsvermutung hat. Insofern werden wir sehen, wie die Aufklärung dort läuft. Das ist aber unabhängig von der Institution des Humanistischen Verbandes, der eine erfolgreiche und gute Arbeit macht. Die wird durchgeführt werden – mit dem Vorsitzenden oder ohne den Vorsitzenden. Das wird den Verband nicht tangieren. Es geht um das individuelle Verhalten oder Nichtverhalten, das wird aufgeklärt. Wir können darauf vertrauen, dass die Ihnen sehr bekannte Frau Prof. John mit den anderen, die in der Kommission sind – das sind alles ehrenwerte Menschen –, alles tun wird, um das objektiv aufzuklären. Das werden wir doch abwarten können.

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion – Vereinzelter Beifall bei den Grünen]

Danke schön!

Dann ist Dr. Albers von der Linksfraktion dran mit einer Frage zum Thema

Schulobstprogramm ohne Berlin?

Bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Warum will sich der Berliner Senat angesichts der Tatsache, dass Kinderarmut in unserer Stadt ein wachsendes Problem darstellt, nicht an dem sogenannten europäischen Schulobstprogramm beteiligen, das alle Schulkinder in den Pausen mit frischem Obst versorgen soll?

2. Warum sucht der Berliner Senat in dieser Frage nicht die Kooperation mit dem Land Brandenburg, das angekündigt hat, sich an dem mit EU-Geldern gestützten Programm zu beteiligen?

Danke schön, Herr Kollege! Der Senator für das Bildungswesen, Prof. Zöllner, hat das Wort.

Herr Präsident! Kollege Albers! Zur Frage 1: Das europäische Schulobstprogramm soll Kindern von 6 bis 10 Jahren, also im Grundschulalter, zugute kommen. In diesem Alter nehmen in Berlin fast alle Kinder am Schulmittagessen teil. Darin enthalten sind selbstverständlich immer auch frisches Obst und Salat. Ich sage dies ganz bewusst und ohne damit das Ziel des europäischen Schulobstprogramms in Frage zu stellen. Denn wir legen in Berlin großen Wert auf eine gesunde Ernährung in den Schulen, und wir unterstützen die Schulen intensiv in allen Fragen der Gesundheitserziehung. Dies kommt nicht zuletzt Kindern zugute, die von zu Hause aus weniger günstige Voraussetzungen für eine gesunde Ernährung mitbringen.

Der Senat subventioniert das Schulmittagessen für alle Kinder im laufenden Haushalt mit fast 3,4 Millionen Euro und wird dies im kommenden Doppelhaushalt tun, wenn die Abgeordneten dem Entwurf dafür zustimmen. Dies ist eine finanzielle Anstrengung, die bundesweit beispielhaft ist. Wie meine Ausführungen deutlich machen, ist die gesunde Ernährung ein wichtiges Bildungsziel der Berliner Schule, das durch den Senat entsprechend finanziell unterstützt wird. Der zusätzliche Aufwand für eine Beteiligung an dem EU-Programm steht vor diesem Hintergrund in keinem angemessenen Verhältnis zu einem möglichen zusätzlichen Nutzen.

Zur Frage 2: Berlin hat mit dem Land Brandenburg über eine gemeinsame Strategie in diesem Zusammenhang beraten. Im laufenden Schuljahr wird Brandenburg ebenfalls nicht am Schulobstprogramm teilnehmen. Nach

meinen Informationen ist es denkbar, dass dieses im darauffolgenden Jahr unter Federführung des für den Agrarbereich zuständigen Kollegen erfolgt.

Danke schön, Herr Senator! – Es gibt eine Nachfrage des Kollege Goetze. – Bitte schön, Herr Goetze!

Herr Senator! Wie viele Schüler nehmen denn nach Ihren Kenntnissen am gebundenen Ganztagsschulbetrieb teil und sind demzufolge auch Empfänger eines entsprechenden Schulessens? Ist es so, dass es deutlich weniger als 50 Prozent sind, mithin also der überwiegende Teil der Berliner Grundschüler entgegen Ihren eben gemachten Ausführungen weder ein Essen noch einen Obstteller aus dem europäischen Schulobstprogramm bekommt?

Herr Senator Zöllner – bitte schön!

Ich gehe davon aus, dass nicht nur im gebundenen Ganztag am Mittagessen teilgenommen wird, sodass tatsächlich in Berlin diese Zahl an Unterstützung in der genannten Summe von 3,4 Millionen Euro zustande kommt.

Danke schön! – Frau Jantzen, bitte!

Herr Zöllner! Sie wissen doch, dass der Versorgungsgrad in der Grundschule ungefähr bei 58 Prozent liegt, das heißt, 58 Prozent der Kinder nehmen in der Regel am Mittagessen teil, die anderen nicht. Unter der Bedingung frage ich Sie noch einmal, ob Sie das mit dem Schulobst nicht doch noch einmal überdenken wollen.

Herr Senator Zöllner!

Ich habe schon ausgeführt, dass wir diesen Abwägungsprozess durchgeführt haben. Ich darf noch mal darauf hinweisen, dass die Verteilungskosten eines solchen Programms beachtliche Größenordnungen erreichen.

Danke schön, Herr Senator!

Jetzt geht es weiter mit einer Anfrage des Kollegen Schäfer von den Grünen zum Thema

Soll das Klimaschutzgesetz des Senats für alle gelten – nur nicht für den Senat?

Bitte schön, Herr Schäfer!

Danke! – Ich frage den Senat:

1. Trifft es zu, dass der Senat öffentliche Gebäude und die Gebäude der landeseigenen Unternehmen von zentralen Vorgaben eines Berliner Klimaschutzgesetzes ausnehmen will?

2. Welche Investitionskosten entstünden bei einer Umsetzung des Referentenentwurfs im öffentlichen Gebäudebestand für das Land Berlin, und in welchem Zeitraum würden sich diese Investitionskosten voraussichtlich durch eingesparte Energiekosten refinanziert haben?

Frau Lompscher antwortet für den Senat. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schäfer! Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: