Protocol of the Session on September 24, 2009

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schäfer! Ich beantworte Ihre Frage wie folgt:

Zu 1: Das trifft nicht zu. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf für ein Berliner Klimaschutzgesetz vorgelegt, zu dem Verbände und Institutionen bis Ende August 2009 Stellung nehmen konnten. In diesem Entwurf wird kein Unterschied zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden gemacht. Die Stellungnahmen werden derzeit mit dem Ziel ausgewertet, dem Senat einen Gesetzentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen. Einen Beschluss des Senats, öffentliche Gebäude von zentralen Vorgaben eines Berliner Klimaschutzgesetzes auszunehmen kann es demzufolge nicht geben.

[Beifall von Daniel Buchholz (SPD)]

Zu 2: Erst auf Basis des fertigen Gesetzentwurfs werden die Kosten für private Haushalte sowie für die öffentliche Hand ermittelbar sein. Im Rahmen einer durch die Berliner Energieagentur im Auftrag meines Hauses vorgenommenen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum Referentenentwurf werden gegenwärtig auch die Nichtwohngebäude abgeschätzt. Davon unabhängig wurden bereits im Rahmen des klimapolitischen Arbeitsprogramms des Senats 2008 Kostenbetrachtungen zur umfassenden energetischen Sanierung des öffentlichen Gebäudebestandes vorgenommen. Die Senatsverwaltung für Finanzen schätzte das energetische Sanierungspotenzial in landeseigenen Gebäuden auf ca. 900 Millionen Euro auf der Basis

von ermittelten Daten aus beispielhaft untersuchten öffentlichen Gebäuden im Bestand der Berliner Immobilienmanagement GmbH. Dieses Sanierungspotenzial würde nach dieser Hochrechnung voraussichtlich eine Energiekosteneinsparung von rund 50 Millionen Euro pro Jahr erbringen. Außerdem wurde dargestellt, dass bereits Maßnahmen mit geringem Aufwand erhebliche Verbrauchs- und Kosteneinsparungen sowie entsprechend kurze Amortisationszeiten erbringen. Das durch die energetische Sanierung erschließbare Energieeinsparpotenzial wird danach mit rund 32 Prozent des gegenwärtigen Energieverbrauchs der landeseigenen Gebäude angegeben.

Die BIM ist beauftragt worden, ein Gesamtkonzept für die energetische Sanierung ihres Gebäudebestands – ca. 900 Gebäude – zu erstellen. Dieses Projekt ist noch nicht abgeschlossen. Im Ergebnis einer von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ebenfalls im Rahmen des klimapolitischen Arbeitsprogramms 2008 veranlassten Untersuchung zur Erschließung von CO2-Einsparmaßnahmen wird allein für das Portfolio der SenStadt das Reduktionspotenzial an CO2-Emissionen auf 30 bis 38 Prozent geschätzt. Das potenzielle Einsparvolumen beträgt 5,3 Millionen Euro pro Jahr bei einem prognostizierten Investitionsvolumen von 117 Millionen Euro. – Vielen Dank!

Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Schäfer. – Bitte schön!

Danke, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Was halten Sie von der Forderung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Müller, der sagt, im Klimaschutzgesetz müssten für die landeseigenen Gebäude laschere Regeln gelten als für private Gebäude?

[Daniel Buchholz (SPD): Hat er so gar nicht gesagt! Sie können nicht mal Zeitung lesen!]

Frau Senatorin, bitte!

Sehr geehrter Herr Schäfer! Mir ist nicht bekannt, dass er solche Ausführungen gemacht hat. Er hat darauf hingewiesen – und das gilt ja wohl bei jedem Beschluss des Senats und des Abgeordnetenhauses –, dass man die eigenen Ziele mit den Mitteln, die einem zur Verfügung stehen, in Einklang bringen muss.

[Zuruf von Michael Schäfer (Grüne)]

Danke schön, Frau Senatorin! – Eine Nachfrage des Kollegen Buchholz – bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Wäre es nicht sinnvoller, dass sowohl für den privaten als auch für den öffentlichen Bereich folgende Regel gilt: Vorschriften und Vorgaben, die exorbitante Kosten verursachen, z. B. bei der Installation einer Solaranlage, die eben wirklich ganz krass unwirtschaftlich ist, haben weder bei den Privaten noch bei der öffentlichen Hand zu erfolgen, sondern dann ist zu prüfen, gibt es Ersatzmaßnahmen, kann es Energiespardämmung oder Ähnliches geben, und dies eben gleichwertend für Öffentliche wie für Private?

Danke schön! – Frau Senatorin Lompscher, bitte!

Vielen Dank! – Sehr geehrter Herr Buchholz! Es ist ja genau Kern des Entwurfs, den wir gemacht haben, dass wir sagen, es gibt eine Nutzungspflicht für die Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung und es gibt aber auch Ersatz- und Kompensationsmaßnahmen, die möglicherweise in vielen Fällen kostengünstiger sind. Da gehe ich davon aus, dass die Rationalität derjenigen, die es zu entscheiden haben, dazu führen wird, dass dann die kostengünstigste Variante genommen wird.

Danke schön, Frau Senatorin!

Jetzt geht es weiter mit einer Anfrage des Kollegen Czaja von der FDP zum Thema

Gebühren für Schornsteinfegerleistungen?

Bitte schön!

Herr Präsident! Ich frage den Senat:

1. Wann macht der Senat von seinem Recht Gebrauch und senkt die Gebühren für Schornsteinfegerleistungen im Rahmen der möglichen Neufassung der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung für Berlin?

2. Wann führt der Senat im Rahmen der möglichen Novelle der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung für Berlin ein transparentes und für den Bürger verständliches Gebührenverzeichnis ein?

Die Senatorin für Stadtentwicklung, Frau Junge-Reyer – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Czaja! Wir hatten bereits, glaube ich, im letzten Plenum Gelegenheit, auf das Schornsteinfegergesetz im Rahmen einer Mündlichen Anfrage einzugehen. Ich will Sie deshalb noch einmal darauf hinweisen, dass durch das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens vom November des letzten Jahres die Zuständigkeit für den Erlass von Gebührenregelungen ab dem 1. Januar 2010 auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie übergegangen ist. Andererseits decken die bundesrechtlichen Regelungen nicht vollständig das ab, was in Berlin geregelt werden kann und sollte. Deshalb beabsichtigen wir ergänzend, eine Verordnung über die Ausführung von Schornsteinfegerarbeiten mit einem Gebührenteil – das sage ich hier ausdrücklich zu Ihrer Frage 2 – zum 1. Januar zu erlassen. Dieser Gebührenteil soll die Überprüfung gewerblich genutzter Dunstabzugsanlagen, die Überprüfung von Lüftungsanlagen in unsanierten Gebäuden im ehemaligen Ostteil auf der Grundlage des Einigungsvertrages und die Überprüfung von Brennstoffleitungen im Rahmen der Feuerstättenschau enthalten.

Danke schön, Frau Senatorin! – Keine weiteren Nachfragen!

Dann kommen wir zur Anfrage Nr. 6 der Kollegin Grosse von der Fraktion der SPD zum Thema

Besserer Schutz für Leiharbeitnehmer/-innen

Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche Maßnahmen hält der Senat für geeignet, um einen besseren Schutz für Leiharbeitnehmer/Leiharbeitnehmerinnen zu gewährleisten?

2. Wie bewertet der Senat das Abstimmungsverhalten der CDU-geführten Bundesländer letzten Freitag im Bundesrat, als der Antrag von Bremen, RheinlandPfalz und Berlin zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes abgelehnt wurde?

Dazu antwortet Frau Dr. Knake-Werner – bitte schön!

Danke, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Grosse! Ich beantworte Ihre Mündliche Anfrage wie folgt: Der Senat hält den besseren Schutz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern für dringend geboten, denn wir machen die Erfahrung, dass Leiharbeit zunehmend reguläre Beschäftigung ersetzt. Das ist immer damit verbunden, dass soziale und arbeitsrechtliche Standards unterlaufen werden. Deshalb bietet sich die Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes an. Es war gut und richtig, dass die Länder Rheinland-Pfalz, Bremen und Berlin im Bundesrat eine entsprechende Initiative auf den Weg gebracht haben bzw. auf den Weg bringen wollten. Das muss ich jetzt vorsichtig sagen. Das ist nötig, um den Schutz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zu erhöhen. Da ist erstens notwendig, dass für Leiharbeitskräfte und Stammbelegschaften der Grundsatz des equal pay gilt. Das heißt also gleiches Geld für gleiche Arbeit, und zwar muss das ohne Einschränkung künftig im Gesetz verankert werden.

Durch die heute im Gesetz enthaltenen Ausnahmemöglichkeiten kann von diesem Gleichbehandlungsgebot abgewichen werden. Das hat zur Folge, das erstens in den letzten Jahren der Anteil der Leiharbeitskräfte enorm zugenommen hat. Auch in Berlin haben wir seit Mitte 2005 einen Anstieg von über 100 Prozent. Das heißt, die Zahl hat sich in den letzten Jahren verdoppelt. Gleichzeitig haben wir im Zuge der Wirtschaftskrise eine entsprechende Entlassungswelle in dem Bereich, und gleichzeitig – das ist an dieser Stelle besonders wichtig – ist der Lohnabstand zwischen Stammbelegschaften und denjenigen, die als Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer beschäftigt sind, deutlich größer geworden. Der DGB hat festgestellt, dass über alle Branchen gerechnet die Differenz bei 29 Prozent liegt. In einzelnen Bereichen verdienen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bis zu 50 Prozent weniger als die Stammkräfte.

Nun zu dem zweiten Punkt: Wichtig erscheint es mir, dass die Verleihzeit begrenzt wird, und zwar auf höchstens 24 Monate, und dass die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, die bei den Entleihfirmen angestellt sind, nicht nur für die Entleihzeit angestellt werden dürfen, sondern dort fest anzustellen sind.

Drittens gehört nach unserer Auffassung die Leiharbeitsbranche ins Entsendegesetz. Denn solange wir in Berlin nicht den gesetzlichen Mindestlohn haben, scheint es notwendig, gerade die Niedriglohnbranchen mit Lohnmindeststandards auszustatten, und das wäre über das Entsendegesetz gut möglich.

Zu Ihrer zweiten Frage: Es ist aus meiner Sicht sehr zu bedauern, dass der gemeinsame Antrag, der genau auf die Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gezielt hat, im Bundesrat nicht die erforderliche Mehrheit bekommen hat. Das ist umso bedauerlicher, weil die Fehl

Fehlentwicklungen der Leiharbeit unübersehbar sind. Ganz wesentlich ist hierfür der Abschluss von Niedriglohntarifen verantwortlich, die aufgrund der Tariföffnungsklausel im Gesetz möglich geworden sind, die aber gleichzeitig das Gleichbehandlungsgebot aushebeln. Das sind Tarifverträge, die vor allem von den sogenannten christlichen Gewerkschaften wie dem CGZP mit den Arbeitgebern der Leiharbeitsbranche abgeschlossen werden.

[Zuruf von der CDU: Das ist doch Blödsinn!]

Danach liegt der Lohn für Leiharbeitskräfte bei 6 Euro, und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, die zum Beispiel in der Metallindustrie tätig sind, bekommen damit etwa die Hälfte dessen, was die Stammkräfte im selben Betrieb verdienen, nämlich 11,82 Euro. Das ist ein nicht zu akzeptierender Zustand. Deshalb ist es notwendig, hier zu Änderungen zu kommen. Das ist ein Missbrauch der gesetzlichen Tariföffnungsklausel, der so vom Gesetzgeber auch nicht gewünscht war.

Deshalb ist es konsequent, dass das Land Berlin gegenwärtig die Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit gerichtlich überprüfen lässt. Die CGZP steht im Verdacht, dass ihre Tarifverträge bloße Gefälligkeitstarifverträge sind. Das Arbeitsgericht in Berlin hat in der ersten Instanz dem Antrag Berlins recht gegeben.

Danke schön! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Dragowski. – Bitte schön!

[Burgunde Grosse (SPD): Ich habe auch noch eine Nachfrage!]

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Können Sie nachvollziehen, dass vor dem Hintergrund der Bundesratsinitiative, die Sie unterstützt haben, bei den Unternehmen in der Zeitarbeitsbranche der Eindruck entsteht, dass der rot-rote Senat in Berlin die Zeitarbeitsbranche zerstören will, eine Branche, die in Berlin 26 000 Arbeitnehmer beschäftigt,

[Uwe Doering (Linksfraktion): Aber zu welchen Bedingungen!]

die einen neuen Ausbildungsberuf, einen IHK-Ausbildungsberuf mit vielen Auszubildenden geschaffen hat, eine Branche, die vor allem mittelständisch geprägt ist – –

Herr Kollege! Ich glaube, die Frage ist verstanden worden. Sie brauchen sie nicht mehr mit Fakten zu unterlegen.

[Zuruf von der FDP: Bei Herrn Buchholz haben Sie das eben durchgehen lassen!]

Gleiches ist nicht immer gleich – das verstehe ich, Herr Präsident! Dann will ich auch nicht darauf hinweisen, dass die Tarifverträge vor allem mit dem DGB geschlossen wurden.

Nein, das brauchen Sie nicht mehr!