Das ist genau eingetreten. 2001 bei der Bankgesellschaftskrise, für die die SPD genauso verantwortlich war wie die CDU, nutzte man die Gelegenheit. Und die Grünen, ihr Bündnis 90 damals schon vergessend, halfen dabei, für den Lohn einiger Übergangssessel in einem Übergangssenat für Wieland und Konsorten einmal ein wenig Senat zu spüren – und dann war Schluss.
Dann wurde mit uns ein bisschen zur Farce ein wenig Ampelkoalition beredet – auch das wieder so wie heute. Heute erzählt der Vizekanzlerkandidat auch, er wolle eine Ampel, obwohl wir nein sagen. Das ist heute so wie vor zehn Jahren, wo die Ampel suggeriert wurde.
Denn das Ganze, das hier angerührt wurde, wurde festgesetzt: Ypsilanti in Hessen und der Bruch des gegebenen Wortes ist genauso, wie es jetzt passiert. Sie hat versucht, mit Hilfe von Rot-Rot – auch dort stand das grüne Trittbrettchen bereit – eine Linksaußenregierung zu installieren. Man versuchte genauso, mit Rot-Rot-Grün den bei 80 Prozent der Deutschen beliebten Bundespräsidenten aus dem Amt zu kehren. Man versucht jetzt im Saarland und in Thüringen ebenfalls Rot-Rot-Grün.
Dann zu Ihrer Rolle, verehrte Damen und Herren der grünen Fraktion! Da ist es nicht einmal mehr ein Trittbrett, da ist es ein Trittbrettchen, wenn man noch nicht einmal zahlenmäßig gebraucht wird wie in Thüringen, aber trotzdem hilfswilliger Geselle dabei sein möchte, wie hier Rot-Rot gebildet wird. Dann ist das schon erbärmlich.
Im Saarland trauen sie sich noch nicht einmal, den Bürgern vor der Bundestagswahl klaren Wein einzuschenken. Da veranstaltet eine Partei mit 5,8 Prozent Wähleranteil drei Regionalkonferenzen im Saarland, das so groß ist wie drei Berliner Bezirke,
Wir müssen heute hier aktuell darüber diskutieren, ob dies ein Modell für Deutschland sein kann. Das ganze Chaos, das wir bei der S-Bahn erleben, wird dann bei der deutschen Bahn gemacht, das ganze Einheitsschultheater gegen den überwältigenden Teil der Bevölkerung, wie eine Forsa-Umfrage gezeigt hat, die Schullotterien sollen dann auf ganz Deutschland ausgeweitet werden.
Die Grundsteuererhöhung machen Sie dann als Dauerabzocke bei der Einkommensteuer und anderem. Das Wegschauen bei linker Gewalt, das völlige Ignorieren von linker Gewalt von Linksaußen hier in Berlin sollte dann ein Modell für ganz Deutschland werden.
Wir müssen heute an dieser Stelle, aktuell, ganz dringend darüber diskutieren, welche Zumutungen auf dieses Land zukommen,
wenn man eine solide Mehrheit, wie sie gerade in Sachsen gewählt wurde, in Nordrhein-Westfalen, in BadenWürttemberg, in Bayern, in Niedersachsen, die die Deutschen in eine wesentlich bessere Position versetzt, gegenüberstellt diesem Bündnis von Versagern, diesem Bündnis von Menschen, von Leuten, die gegen die Bürger, gegen die Mitte der Gesellschaft arbeiten, ob wir das den Leuten hier nicht klar sagen könnten: Kämpft dagegen, passt auf, was am Sonntag mit Deutschland passiert.
[Beifall bei der FDP und der CDU – Zurufe von Dr. Wolfgang Albers (Linksfraktion) und Heidi Kosche (Grüne)]
Danke schön, Herr Dr. Lindner! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich lasse über das Thema der heutigen Aktuellen Stunde abstimmen, und zwar zuerst über das Thema der Koalitionsfraktionen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Danke! Die Gegenprobe! – Das sind die drei Oppositionsfraktionen. Ersteres war die Mehrheit, dann ist es so beschlossen. Enthaltungen sehe ich nicht. Die anderen Themen haben damit ihre Erledigung gefunden.
Dann möchte ich Sie auf die Konsensliste hinweisen. Ein Verzeichnis der Dringlichkeiten liegt Ihnen heute nicht vor, da wir bisher lediglich eine Dringlichkeit vorliegen haben. Der entsprechende Antrag der Fraktion der Grünen wird unter dem Tagessordnungspunkt 4 a aufgerufen werden.
Der Regierende Bürgermeister hat seine Absicht mitgeteilt, die heutige Sitzung ab ca. 19.30 Uhr zu verlassen, um an einer Podiumsdiskussion des Art Forums zum Thema Kunsthalle teilzunehmen. Der Entschuldigung ist im Ältestenrat widersprochen worden.
Das Wort zur ersten mündlichen Anfrage hat der Kollege Dr. Felgentreu von der Fraktion der SPD zum Thema
2. Ist der Senat der Auffassung, dass nach dem Vorfall in München eine Verschärfung des Jugendstrafrechts zu mehr Sicherheit in der Öffentlichkeit beitragen kann?
Danke schön! – Die Senatorin für Justiz, Frau von der Aue, bitte schön! Kleinen Moment! Können Sie bitte das andere Mikrofon nehmen? – Der Techniker kommt schon, noch besser!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Felgentreu! Die Jugendkriminalität insgesamt ist in Berlin eher rückläufig und befindet sich auf einem Niveau deutlich unter dem von 1997. Demgegenüber ist allerdings die Zahl der Gewaltdelikte nicht zurückgegangen. Deshalb und vor dem Hintergrund des Berichts und der Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Gewalt von Jungen, männlichen Jugendlichen und jungen Männern mit Migrationshintergrund in Berlin“ hat der Senat im vergangenen Jahr beschlossen, Konzepte zur Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen weiter zu entwickeln – und zwar mit dem Ziel, die Gewalttaten von jungen Menschen weiter zu reduzieren. Der Bericht der eingesetzten Arbeitsgruppe liegt den zuständigen Senatsverwaltungen zu einer eingehenden Prüfung vor. Aber ich kann bereits jetzt sagen, dass für die Koordination, das Controlling und die Evaluierung der vorhandenen Maßnahmen sowie zur Entwicklung eines Monitorings „Jugenddelinquenz“ eine ressortübergreifende Leitstelle eingerichtet werden wird, die für die Dauer von zunächst fünf Jahren an eine wissenschaftliche Einrichtung angebunden sein wird. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2010/2011 eingestellt.
Der Senat von Berlin fördert, unterstützt und initiiert seit Jahren die verschiedensten Konzepte und Programme, von denen ich Ihnen hier nur einige exemplarisch nennen möchte: Die Arbeit der inzwischen über die Landesgrenzen hinaus bekannten und anerkannten „Landeskommission Berlin gegen Gewalt“, der es immer wieder gelingt, nach ressortübergreifender Abstimmung wichtige Impulse vor allem im Bereich der Prävention zu setzen, das Integrationskonzept „Vielfalt fördern – Zusammenhalt stärken“, die Berliner Landeskonzeption gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus „Demokratie, Vielfalt und Respekt“, den Berliner Aktionsplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt, das Berliner Quartiersverfahren „Soziale Stadt“, das Berliner Bildungsprogramm
für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bis zu ihrem Schuleintritt, das Netzwerk Kinderschutz und schließlich das behördenweite Präventionsprogramm des Polizeipräsidenten in Berlin.
Diese von mir nur beispielhaft genannten Konzepte und Programme, denen ganz überwiegend präventiver Charakter zukommt, werden ergänzt durch die seit Jahren erfolgreiche Arbeit der Intensivtäterabteilung der Staatsanwaltschaft in Berlin. Die Abteilung 47 der Staatsanwaltschaft in Berlin hat inzwischen dafür gesorgt, dass die überwiegende Mehrheit der inzwischen ca. 530 Intensivtäter zu empfindlichen Jugend- beziehungsweise Freiheitsstrafen verurteilt worden ist. Um ein Abgleiten gefährdeter Jugendlicher möglichst frühzeitig zu verhindern, wird das Konzept seit März 2007 ergänzt durch eine täterorientierte Vorgangsbearbeitung auch bei den sogenannten Schwellentätern. Informationen zu Ermittlungs-, Haft- oder Gerichtsentscheidungen werden mit solchen zu den persönlichen Verhältnissen des Täters vernetzt. Dabei erfolgt eine verstärkte Einbindung der Jugendhilfeeinrichtungen, der Erziehungsberechtigten, der Schulen und der Polizei. Letztlich kommt auch dem Jugendstrafvollzug eine wichtige Aufgabe im Rahmen der Prävention zu. Hier hat das neue Jugendstrafvollzugsgesetz durchaus erhebliche Verbesserungen gebracht. Wir haben auch hier mithilfe von Fördergeldern des Europäischen Sozialfonds in der Jugendstrafanstalt begonnen, ein strukturiertes und vernetztes Übergangsmanagement im Rahmen entlassungsvorbereitender Maßnahmen zur Wiedereingliederung inhaftierter Menschen aufzubauen. Ich denke, das sind eine Vielzahl von Maßnahmen, auf die der Senat sehr stolz sein kann.
Zu Ihrer Frage 2, Herr Abgeordneter Dr. Felgentreu: Aufsehenerregende Straftaten wie der von Ihnen angesprochene aktuelle Vorfall in München, der uns alle tief betroffen gemacht hat, sind immer wieder Anlass für die Forderung nach Verschärfung des Jugendstrafrechts. Das vermeintliche Patentrezept zur Verhinderung solcher Straftaten – Strafrahmen anheben, Strafmündigkeitsalter herabsetzen und ausnahmslose Anwendung von Erwachsenenstrafrecht für Heranwachsende – schafft erwiesenermaßen keine Sicherheit, sondern ist ein Ausdruck von Hilflosigkeit. Es gründet auf dem unerschütterlichen Glauben an generalpräventive Abschreckenseffekte, der aus der Übertragung eigener Einschätzungen und Empfindungen auf potenzielle Straftäter herrührt. Wir wissen alle gemeinsam, dass die Ursachen für eine gesellschaftliche Desintegration vielfältig sein können: mangelnde Sprachkenntnisse, schlechte Bildungschancen, schwieriger Zugang zum Arbeitsmarkt, geringe wirtschaftliche Perspektiven. Hier sind nicht die Justiz und auch nicht das Strafrecht gefragt. Der Senat folgt deshalb einem doppelten Auftrag: konsequentes Vorgehen gegen Kriminalität im Rahmen der bestehenden Gesetze und genauso konsequentes Vorgehen gegen die Ursachen der Kriminalität. Ich habe bereits mehrfach betont, dass sich das geltende Jugendstrafrecht bewährt hat, weil nur der Erziehungsgedanke eine individuelle, täterangemessene Strafzumes
sung ermöglicht. Es berücksichtigt das Übergangsstadium, in dem sich junge Täter befinden, und das bezüglich ihrer Identität und Rolle sowie der Verbindlichkeit von Normen erhebliche Unsicherheiten mit sich bringt. Das Jugendstrafrecht ist das bessere Strafrecht, weil damit individuell reagiert werden kann und weil damit Heranwachsende eher auf den gesetzestreuen Pfad gebracht werden können. Diese Erkenntnis ist im Übrigen in der kriminologischen Wissenschaft unumstritten.
Die Forderung nach der Erhöhung des Strafrahmens auf 15 Jahre hilft nicht weiter. Jugendliche begehen Straftaten in der Regel spontan und denken vielfach nicht darüber nach, welche Höchststrafe ihnen drohen könnte. Es gilt vielmehr, die Ursachen solcher Gewaltexzesse an der Wurzel zu packen, indem wir uns verstärkt mit Sozialarbeit um Jugendliche in der Schule kümmern. Viele Jugendliche erleben heute keinen geregelten Tagesablauf mehr. Wir müssen verhindern, dass sie erst in der Haft lernen, wie man selbstverständliche Dinge des Alltags bewältigt. Empathie wird nicht im Strafvollzug vermittelt. Ein Kind lernt sie in den ersten Lebensjahren. Dies anerkennend haben wir unter anderem bereits vor geraumer Zeit im Bereich der strafunmündigen Kinder den Informationsfluss zwischen Familiengerichten und Staatsanwaltschaft im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zur Datenübermittlung neu geordnet. Den Familiengerichten werden frühzeitig Tatsachen mitgeteilt, deren Erkenntnis zur Abwehr einer erheblichen Gefährdung von Minderjährigen erforderlich ist. Sie werden verstärkt in die Lage versetzt, das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung durch eigene Ermittlungen aufzuklären, um gegebenenfalls zu einem Zeitpunkt tätig werden zu können, zu dem noch Erziehungspotenziale bei den Eltern vorhanden sind und sie durch Maßnahmen des Familiengerichts oder der Jugendhilfe unterstützt werden können.
Der Senat ist deshalb auch nicht der Auffassung, dass populistische Forderungen helfen, sondern sehr froh darüber, dass die populistische Rhetorik im Zusammenhang mit dem Münchner Fall keine nennenswerte Unterstützung gefunden hat.
Danke schön, Frau Senatorin! – Bevor der Kollege Dr. Felgentreu eine Nachfrage stellt, mache ich darauf aufmerksam, dass alle Fragesteller auf den Knopf drücken müssen. Wir können vom Präsidium aus nicht mehr die Fragen zuteilen, sondern auch der Fragesteller muss sich möglichst als erstes einloggen.
Eine Nachfrage in Bezug auf die Intensivtäter: Teilen Sie meine Einschätzung, dass der erkennbare Rückgang der Jugendgruppengewalt mit der erfolgreichen Umsetzung
des Intensivtäterkonzepts in Berlin zusammenhängt, und haben Sie Erkenntnisse über die Rückfälligkeit von Intensivtätern nach Abbüßung der von Ihnen erwähnten zum Teil empfindlichen Haftstrafen?
Herr Abgeordneter Dr. Felgentreu! Wir sind ganz sicher, dass die Konzeption der täterorientierten Ermittlung dazu beigetragen hat, dass wir frühezeitig konsequent und –wie ich vorhin bereits ausgeführt habe – auch individuell auf die einzelnen Täter abgestimmt reagieren können, sodass diese Maßnahmen aus meiner Sicht nach wie vor erfolgreich und unterstützenswert sind. Sie haben auch dazu geführt – was allerdings keine mit Zahlen belegbare objektive Erkenntnis ist –, dass ein Teil der Intensivtäter nicht wieder rückfällig geworden ist.