Das Verfahren in seiner Konzeption und seinem Ablauf ist nur die eine Seite, die Sicherstellung entsprechender Finanzmittel die andere. Nur beides zusammen bringt ein praktikables Verfahren zum Nutzen der Betroffenen.
Herr Senator! Das Thema ist nicht neu. Alle Jahre wieder stehen Eltern oder Schulen als Bittsteller da. Ich möchte von Ihnen wissen, wie Sie dieses Problem endlich einmal nachhaltig lösen wollen. Ich wünsche mir, dass Eltern und Schulen automatisch zu ihrem Recht kommen und dass Abgeordnete, Medien und die Öffentlichkeit Sie nicht immer wieder deshalb unter Druck setzen müssen.
Wie ich das zu ändern gedenke, habe ich Ihnen in der Beantwortung der Anfrage vorgetragen. Sie haben auch die gesamten Notwendigkeiten zur Realisierung in der Beantwortung der Nachfrage erfahren. Diese sind jetzt geklärt, so dass ich davon ausgehe, dass wir in Zukunft keine Probleme mehr haben werden.
Jetzt ist die Kollegin Holzheuer-Rothensteiner von der Linksfraktion an der Reihe, und zwar mit dem Thema
1. Wie bewertet der Senat die unterschiedlichen Methoden Berliner Bezirke, Verbraucher über die Hygiene in Lebensmittelbetrieben und Gaststätten zu informieren?
2. Wie lange laufen die Versuche der Bezirke, und inwieweit ist geplant, für Berlin ein einheitliches System zu installieren?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Holzheuer-Rothensteiner! Das Bezirksamt Pankow hat am 2. März dieses Jahres im Internet eine sogenannte Positivliste veröffentlicht, in der Betriebe und gastrono
mische Einrichtungen aufgeführt sind, die bei den amtlichen Lebensmittelkontrollen eine überdurchschnittliche Qualität und Hygiene aufgewiesen haben. Ergänzend wird die Einrichtung vor Ort mit einem sogenannten Smiley gekennzeichnet. Aufgenommen werden solche Betriebe, deren Inhaber mit dem Bezirksamt eine Vereinbarung über die Teilnahme am Smiley-System abgeschlossen und die die Kriterien erfüllt haben. Mit Stand vom 25. Mai 2009 sind das 13 Betriebe. Aktuell sind 32 weitere in der Prüfung.
In der zeitgleich, aber mit deutlich größerem öffentlichem Interesse veröffentlichten Negativliste sind solche Betriebe aufgeführt, die gegen Vorgaben des Lebens- und Füttermittelrechts auf Bundes- und EU-Ebene verstoßen haben. Veröffentlicht werden dabei nur solche Verstöße, bei denen eine gewisse Schwere der Tat vorliegt und beispielsweise erteilte Auflagen auch bei Nachkontrollen nicht erfüllt wurden. Kleinere Verstöße werden nicht veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Basis des § 5 Verbraucherinformationsgesetz, das seit dem 1. Mai 2008 in Kraft ist. Im Übrigen ist es rechtlich bisher nicht beanstandet worden.
Das Modellprojekt „Smiley“ in Pankow hat insgesamt eine sehr rege Resonanz gefunden. Unsererseits wurde es in einem Bund-Länder-Gespräch zu den Erfahrungen der Länder mit dem neuen Verbraucherinformationsgesetz am 22. April vorgestellt und war Gegenstand eines Erfahrungsaustausches der verabredeten Evaluierungsgruppe zum Modellprojekt Pankow, in dem Vertreter und Vertreterinnen des Senats und der Bezirke mitwirken.
Dabei zeigt sich, dass alle Seiten dem Grundanliegen – einerseits die Öffentlichkeit besser zu informieren und andererseits sicherzustellen, dass Hygienestandards eingehalten werden – aufgeschlossen gegenüberstehen. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern soll letztlich ein verlässliches System angeboten werden, das auf möglichst einheitlichen und transparenten Kriterien beruht.
In der Besprechung am 4. Juni 2009 haben neben den Vertreterinnen und Vertretern der Bezirke Vertreter öffentlicher Einrichtungen und Verbände teilgenommen. Dabei wurde noch einmal klargestellt, dass es um ein Modellprojekt geht und dass es nach nur drei Monaten noch zu früh für eine verlässliche Auswertung oder für eine Aussage über den Erfolg ist. Außerdem ist bekannt, dass aktuell einige Bezirke an alternativen Modellen arbeiten, die die positiven Aspekte bei der Lebensmittelhygiene mehr in den Vordergrund rücken sollen. Näheres ist mir dazu noch nicht bekannt.
Morgen, am 12. Juni 2209, werden sich die für Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zuständigen Bezirksstadträtinnen und -räte in meinem Haus treffen, um darüber zu diskutieren und das weitere Vorgehen abzustimmen. Deshalb ist es meiner Meinung nach zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh, über die Einführung eines einheitlichen Systems in Berlin zu befinden. Bis Ende des Jahres sollen
die Erfahrungen von Pankow und gegebenenfalls von anderen Bezirken gesammelt und ausgewertet werden, um dann zu einem System zu kommen, das den Bürgerinnen und Bürgern einerseits verständliche Informationen liefert und andererseits aber auch berechtigten Interessen anderer Beteiligter gerecht wird.
Aus Sicht des Senats sind sowohl das Projekt in Pankow als auch die angekündigten Projekte in anderen Bezirken zur Ausweitung der Verbraucherinformation über die Lebensmittelhygiene begrüßenswert, weil dadurch wertvolle Erfahrungen für die Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlage auf Bundesebene und damit für die Ausprägung einer berlinweit – und letztlich wünschenswert: bundesweit – einheitlichen Ausgestaltung der Verbraucherinformation über Gaststätten sowie Lebensmittelbetriebe und Geschäfte gesammelt werden. – Vielen Dank!
Danke schön, Frau Senatorin Lompscher! – Frau Holzheuer-Rothensteiner hat dazu eine Nachfrage und hat dazu sofort das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Frau Senatorin! Sie hatten es schon erwähnt, dass das Modell bereits in der Bund-LänderArbeitsgruppe diskutiert wurde. Das Interesse ist bundesweit sehr groß, möglicherweise hat das damit etwas zu tun, dass von Pankow eine Positiv- und Negativliste veröffentlicht wurde.
Meine Frage lautet: Ist ein einheitliches System für Berlin geplant? Gehen Sie davon aus, dass sich die Bezirke mit dem Senat einigen können? Inwieweit gibt es im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Unterstützung?
Frau Holzheuer-Rothensteiner! Ich hatte es schon gesagt: Im Ergebnis wollen wir ein berlinweit einheitliches System. Ich gehe davon aus, dass so etwas nur begleitend und dann auf Bundesebene fortgesetzt möglich sein wird. Es wird letztlich darum gehen, wie wir die Rechtssicherheit des Pankower Modells und der anderen Modelle belegen können. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es – wie gesagt – rechtlich nicht beanstandet worden. Es besteht aber zum Beispiel ein Widerspruch darin, einerseits aktuell über grobe Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit informieren zu wollen und andererseits, wenn diese Verstöße den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen, die Betroffenen ein Anhörungsrecht haben. In dieser Zeit besteht quasi Veröffentlichungsverbot. Damit gibt es Zielkonflikte. Die müssen ausgeräumt werden. Deshalb müssen wir begleitend zu den Diskussionen in den Bezir
ken und mit den Betroffenen auch auf Bundesebene die Debatte über die Weiterentwicklung des Verbraucherinformationsgesetzes führen.
Danke schön! – Jetzt geht es weiter mit einer Nachfrage des Kollegen Scholz von der Fraktion der CDU. – Bitte schön!
Danke! – Frau Senatorin! Sind Sie mit mir einer Meinung, dass die vorhandenen Rechtsnormen und Hygienevorschriften bereits einheitlich sind und dass eine Verbraucherinformation darüber, ob die Hygienevorschriften eingehalten werden oder nicht, darin besteht, dass der Verbraucher, sprich: der potenzielle Gast, sieht, ob die Gaststätte geöffnet oder wegen mangelnder Hygiene geschlossen wurde?
Richtig ist: Wenn es grobe Verstöße gibt, dann wird so eine Gaststätte geschlossen. Dann wird sie gereinigt, danach muss sie wieder geöffnet werden. Das heißt, wir können dieses Pingpongspiel permanent spielen. Das ist sozusagen die böse und leidige Praxis der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht.
Das, worüber wir reden – und das ist das Charmante an dem Pankower Modell –, ist, dass sich allein durch die Bekanntmachung von Verstößen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch die Pflichtigen – und das sind nun einmal die Betreiber der Gaststätten und Betriebe, nicht die Lebensmittelaufsicht – spürbar verbessert hat. Bei denjenigen, die Verantwortung tragen, ist die Sensibilität erhöht worden. Vor diesem Hintergrund hat eine verbesserte Verbraucherinformation direkte Auswirkungen auf die verbesserte Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
[Beifall von Bärbel Holzheuer-Rothensteiner (Linksfraktion) und Dr. Wolfgang Albers (Linksfraktion)]
Kommen die seitens der EU beschlossenen Maßnahmen zur Überwindung der Wirtschaftskrise in Berlin an?
1. Wie trägt die für die Verwaltung der EU-Fonds zuständige Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen dafür Sorge, dass das im Frühjahr 2009 beschlossene Paket kohäsionspolitischer Maßnahmen zur Beschleunigung der Strukturreformen und Überwindung der Wirtschaftskrise in Berlin größtmögliche Wirkung entfaltet?
2. Welche Maßnahmen wurden seitens des Senats eingeleitet bzw. sind in Vorbereitung, um die höheren EFRE- und ESF-Vorauszahlungen kurzfristig einsetzen und die beschlossenen Vereinfachungen für Vorauszahlungen und Erstattungen für zu fördernde Projekte kurzfristig anwenden zu können?
Danke schön, Frau Paus! – Für den Senat antwortet der Herr Senator Wolf. – Bitte schön, Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Paus! Mit den Beschlüssen der Europäischen Union sind Möglichkeiten dafür geschaffen worden, die Strukturfonds bzw. die Umsetzung der operationellen Programme zu beschleunigen. Das von der EU im Frühjahr 2009 beschlossene Paket ermöglicht zunächst die Verlängerung des operationellen Programms 2000 bis 2006 um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2009. Damit kann eine noch bessere Mittelausschöpfung des Programms erreicht werden. Berlin hat diese Möglichkeiten genutzt.
Für die operationellen Programme des EFRE und des ESF in der Förderperiode 2007 bis 2013 wurden Verfahrensvereinfachungen beschlossen, die zu einer Beschleunigung des Mittelabflusses und zur Überwindung der Wirtschaftskrise in Berlin beitragen sollen. Hervorzuheben sind hierbei die Erleichterungen im Vergabeverfahren. Bis zu einem Schwellenwert in Höhe von 100 000 Euro ist freihändige Vergabe möglich. Bei EU-weiten Vergabeverfahren können die Verfahrensfristen verkürzt werden, ohne dass eine Dringlichkeit gesondert nachgewiesen werden muss, wie das bisher der Fall ist. Im Übrigen gelten diese temporären Verfahrenserleichterungen auch für rein national finanzierte Projekte. Wir haben vonseiten des Landes Berlin bereits im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturprogramms die entsprechenden Maßnahmen und Erleichterungen nachvollzogen. Erleichterungen gibt es auch im Bereich der EU-Beihilfekontrolle. Teilweise
wurden auch die Förderhöchstbeträge erhöht, u. a. bei Risikokapitalfonds. Ferner wurden die Möglichkeiten geschaffen, beim EFRE Gemeinkostenpauschalen abzurechnen. An der Umsetzung dieser Erleichterung arbeitet gegenwärtig eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe der EFREVerwaltungsbehörden. Für den ESF wurde bereits 2006 in der Verordnung eine Möglichkeit zur Einführung von Pauschalen eröffnet.
Ebenfalls in der Diskussion auf europäischer Ebene ist eine vorübergehende Ersetzung der „n+2“-Regelung durch eine „n+3“-Regelung. Auch hier steht eine definitive Entscheidung noch aus. Ich will allerdings anmerken, dass es sich hierbei um ein begrenzt wirksames Vereinfachungspaket handelt. Weitere Vereinfachungen der Verwaltung und Kontrolle der EU-Mittel wären wünschenswert. Aber das ist ein Dauerthema – unabhängig von der Wirtschaftskrise.
Zu Ihrer zweiten Frage: Der Vorschuss für EFRE – jetzt weitere 22 Millionen Euro – und für ESF – weitere 8 Millionen Euro – als dritter Vorschuss entlastet den Berliner Haushalt liquiditätsmäßig und ist insofern nützlich, ändert aber nichts an den Abrechnungsmethoden der Strukturfondsmittel. Nach dem auf der EU-Ebene festgeschriebenen Erstattungsprinzip, wonach die Europäische Union den Regionen die getätigten Ausgaben erstattet, tritt das Land Berlin generell in Vorleistung. Die Mittel – sowohl die EU-Mittel als auch die nationale Kofinanzierung – stehen im Landeshaushalt für die förderfähigen Projekte bereit. Für den EFRE sind das im Jahr 2009 – um das hier noch einmal zu erwähnen – rund 124 Millionen Euro und für den ESF rund 71 Millionen Euro. Die Erstattung betrifft dann nur das Verfahren zwischen den Verwaltungsbehörden für die Strukturfonds und der Europäischen Kommission. Die Belastung des Haushaltes wird durch die EU-Vorschüsse – d. h. durch die Reduktion dessen, was vonseiten des Landes Berlin vorfinanziert wird – um insgesamt 7,5 Prozent des Programmvolumens reduziert.
Können Sie die letzte Prozentzahl noch einmal in Zahlen ausdrücken, denn für den laufenden Doppelhaushalt würde das bedeuten, dass erhebliche Mittel frei würden? Es würde sich dann die Frage stellen, inwieweit Sie diese Mittel nicht auch noch zur Abschwächung der Wirtschaftskrise einsetzen oder sie einfach zum Schuldenabbau benutzen wollen.