Protocol of the Session on June 11, 2009

Arbeitsfähigkeit des Bühnenservices ist ohne Einschränkungen sichergestellt worden.

Zu dem Defizit, dass Sie in den Raum gestellt haben: Ich weiß, dass es gerüchteweise unterschiedliche Darstellungen gab. Ich habe heute extra den aktuellen Stand nachfragen lassen. Nach jetzigem Kenntnisstand weist der Bühnenservice kein Defizit aus. Ich sage das jedoch etwas vorsichtig. Wir gucken uns genau die Wirtschaftspläne an und werden das im entsprechenden Ausschuss zu beraten haben. Es ist nach heutigem Stand, nach der Aussage, die ich erhalten habe, kein Defizit mehr ausgewiesen.

Aber – um das gleich vorweg zu nehmen – es gab diese Hinweise, und es ist selbstverständlich die Aufgabe der Stiftung, mit den Einrichtungen darüber zu diskutieren, wie prognostizierte Defizite gar nicht erst entstehen können. Das heißt, sie müssen Maßnahmen ergreifen, um das gar nicht erst entstehen zu lassen. Dies ist hier offensichtlich erfolgt. Ich hoffe, dass das auch bis zu der Beratung, die wir miteinander führen werden, so bleiben wird.

Danke schön! – Es gibt keine Nachfrage des Kollegen von Lüdeke. Dann ist der Kollege Braun von der Fraktion der CDU mit einer Nachfrage an der Reihe. – Sie haben das Wort, Herr Braun!

Herr Regierender Bürgermeister! Ich frage noch einmal: Glauben Sie wirklich, dass die Umbauarbeiten beim Bühnenservice von heute auf morgen von jemand anderem übernommen werden können, ohne dass es zu Verzögerungen oder Schwierigkeiten bei der Abwicklung des ganzen Umzuges kommen könnte?

Herr Regierender Bürgermeister – bitte schön!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Es ist keine Frage des Glaubens, vielmehr macht auch ein Leiter nicht alles allein, sondern es gibt beauftragte Firmen, es gibt Mitarbeiter. Und es besteht dann die Notwendigkeit, dass diese Arbeit kontinuierlich fortgeführt wird. Es ist auch nicht die Frage, ob wir dies gut oder schlecht finden, denn Herr Rosinski hat von seinen vertraglichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht. Dies kann ihm keiner bestreiten. Dies ist auch so hinzunehmen, und wir haben damit umzugehen.

Danke schön! – Eine weitere Nachfrage von Frau Kollegin Ströver – bitte schön!

Herr Regierender Bürgermeister! Welche Leistungen erbringt denn der designierte Generaldirektor der Opernstiftung im Vorfeld seines Amtsantritts am 1. September, um die anstehenden Konflikte zu lösen – wobei der Bühnenservice und die dortigen Finanzprobleme nur ein Teil sind –, wofür er, wie man hört, ein ziemlich fürstliches Honorar bekommt, und wie sehen Sie vor diesem Hintergrund, dass der designierte Intendant der Opernstiftung Herr Flimm heute in der Presse weitere 12 Millionen Euro fordert, um die Probleme einer Unterfinanzierung der Staatsoper ausgleichen zu können?

Herr Regierender Bürgermeister – bitte!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Ströver! Ich glaube, es wird der Sache und der Lage nicht gerecht, wenn wir alles, was irgendjemand irgendwo behauptet hat, im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes abhandeln. Wir werden uns bei den Haushaltsberatungen sicher – wie ich das einschätze – sehr viel Zeit nehmen, zur Situation der Opernstiftung, auch der einzelnen Häuser, zu sprechen. Da werden wir alles diskutieren.

Es gibt auch im Vorfeld von Haushaltsberatungen immer wieder Positionierungen von einzelnen Institutionen, Intendanten, Präsidenten oder wem auch immer, Sie, Frau Ströver, zu sensibilisieren, dass sich Ihr weites Herz und Ihr schmales Portemonnaie noch mehr öffnen, um das alles zu finanzieren. Dies ist genau die Kunst der Haushaltsberatung. Diese wird der Senat vornehmen, und das Parlament wird es überprüfen und in ein Haushaltsgesetz einmünden lassen müssen, wo sich dann alle Prioritäten im Rahmen der Möglichkeiten in Form von Zuschussbeträgen an einzelne Häuser manifestieren. Insofern haben wir demnächst viel miteinander zu tun.

Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister!

Jetzt ist Frau Kollegin Dr. Tesch von der Fraktion der SPD an der Reihe mit einer Frage zum Thema

Sanierung des Schoeler-Schlösschens in Berlin-Wilmersdorf

Bitte schön, Frau Dr. Tesch!

Danke, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Wie sieht der Zeitplan für den denkmalgerechten Umbau des ältesten Gebäudes im Ortsteil Wilmersdorf, des Schoeler-Schlösschens, zur Johannes-RauGedenkbibliothek aus?

2. Gibt es eine Einigung bezüglich eines denkmalpflegerischen Konzeptes zwischen dem Senat, dem Landesdenkmalrat und der Stiftung Denkmalschutz, und wie sieht dieses Konzept aus?

Frau Senatorin Junge-Reyer – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Dr. Tesch! Zurzeit befindet sich das denkmalschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zum Projektumbau des Schoeler-Schösschens im Widerspruchsverfahren beim Bezirksamt Wilmersdorf. Wie Sie möglicherweise wissen, hat es bei dem Vorschlag zur denkmalgerechten Sanierung unterschiedliche Varianten gegeben, die in der zurückliegenden Zeit mit den Denkmalbehörden, mit der unteren Denkmalbehörde im Bezirk, aber auch mit dem Landesdenkmalamt diskutiert worden sind.

Aktuell wird über eine vom Bauherrn eingereichte Planungsänderung verhandelt. Dabei geht es vor allen Dingen darum, dass bei dem Umbau umfangreiche bauliche Eingriffe unter dem Gesichtspunkt des so weit wie möglichen Erhalts der barocken Substanz geklärt werden müssen. Auf der anderen Seite geht es um die Abstimmung mit den Schutzvorschriften, die erforderlich sind, um Brandschutz oder Ähnliches zu gewährleisten. Dabei geht es um die Frage, welche Fluchttreppen erforderlich sind, ob und in welchem Umfang die Sicherheit innerhalb dieses Gebäudes gewährleistet werden kann.

Das heißt, wir versuchen, beides mit dem Bezirk und der Stiftung Denkmalschutz gleichzeitig zu klären – die denkmalrechtlichen und die baurechtlichen Fragen ebenfalls. Da der Bauherr neben dem bereits genehmigten Rückbau eines Geschosses den Abbruch einer bestehenden Treppe beantragt, sind im Interesse der Sicherheit der künftigen Besucher auch solche Fragen unter dem Gesichtspunkt der Denkmalverträglichkeit zu prüfen.

Im Augenblick arbeiten alle beteiligten Behörden eng zusammen, ohne jeweils die Frage der Zuständigkeit vorher vollständig geklärt zu haben. Darüber bin ich sehr froh. Ich glaube, alle sind inzwischen darauf orientiert, eine Lösung zu finden, die all den Anforderungen, die ich geschildert habe, auch gerecht werden wird.

Danke schön, Frau Senatorin! – Eine Nachfrage von Frau Dr. Tesch – bitte schön!

Danke schön, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Das stimmt ja optimistisch. Wann glauben Sie, dass diese Gespräche zu einer guten Lösung geführt haben werden?

Frau Senatorin Junge-Reyer!

Frau Abgeordnet Dr. Tesch! Im Augenblick glaube ich wirklich fest daran, dass alle Beteiligten den guten Willen haben, sich zu verständigen, dass alle Beteiligten ein bisschen von ihrer jeweiligen festen Position abweichen. Dann muss es eigentlich gelingen. Das nächste Gespräch ist in der nächsten Woche geplant. Wir hoffen, dass wir dank prüffähiger Unterlagen dann auch zu einer Entscheidung kommen. Ich versichere Ihnen, dass sich inzwischen sehr viele persönlich darum bemühen, Bewegung in die richtige Richtung zustande zu bringen.

Der Kollege Goetze hat eine Nachfrage. – Bitte schön!

Frau Senatorin! Ist es nicht so, dass das von Ihnen skizzierte Problem des Abrisses der Treppe gar keine Relevanz für den Brandschutz hat, sondern dass es um eine reine Entscheidung Ihres Landesdenkmalamts geht? Geht es darum, dass das Landesdenkmalamt diese nachträglich eingebaute, nicht zur historischen Bausubstanz gehörende Treppe unbedingt erhalten will? Stimmt es, dass die Brandschutztechniker und die untere Denkmalschutzbehörde gar keine Probleme darin sehen? Kann das Landesdenkmalamt ein wenig von seiner Position abweichen?

Frau Senatorin Junge-Reyer, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Es ist noch ein bisschen komplizierter. Wenn es sich nur um eine Treppe handeln würde, wäre das Problem längst geklärt. Es ging zwischenzeitlich um die Anbringung eines Balkons außerhalb des Gebäudes. Dann ging es um die Frage, ob eine Treppe, die sich nicht innerhalb des Gebäudes, sondern außerhalb befindet, beseitigt werden kann bzw. muss oder ob außen eine veränderte Treppe angebracht werden kann. Solche Diskussionen scheinen außerordentlich kompliziert zu sein. Insbesondere bezüglich der barocken Treppe im Inneren hat es zwischenzeitlich eine Verständigung gegeben, die darauf hinausläuft, dass man eine Treppe in zeitgenössischer

Formensprache – nicht als Rekonstruktion und nicht barockisierend – im Schoeler-Schlösschen baut.

Danke schön!

Jetzt geht es mit einer Frage des Kollegen Brauner von der CDU weiter, und zwar zu dem Thema

Diskriminiert der Senat behinderte Kinder?

Bitte schön, Herr Brauner!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Ermöglicht das angeblich neue Konzept für die Schulhelferversorgung der sonderpädagogischen Förderzentren – per 03/2009 – eine schnellere, effizientere und würdigere Antragstellung und Bearbeitung?

2. Warum wurden die Lehrer und Eltern der betroffenen Kinder bis heute – acht Wochen vor Beginn der Sommerferien – noch immer nicht über Inhalte und Umsetzung des Konzeptes informiert?

Das wird der Bildungssenator, Prof. Zöllner, beantworten. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Brauner! Zur ersten Frage: Das künftige Verfahren stellt sicher, dass die erforderlichen Prüfungen und Entscheidungen schneller und ohne vermeidbaren Verwaltungsaufwand getroffen werden können.

Die neue Verwaltungsvorschrift sieht vor, das Verfahren zur Umsetzung der ergänzenden Pflege und Hilfe von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in der Berliner Schule wie folgt zu regeln: Der Einsatz von Schulhelferinnen und Schulhelfern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen nachweislich vorliegen. Das setzt zwei Bedingungen voraus: erstens eine Zuordnung des Kindes zum Personenkreis gemäß § 53 und 54 SGB XII und/oder § 35a SGB IIX und zweitens einen Bescheid über den festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf. Die Antragstellung erfolgt durch die Schulleitungen über die regionalen Koordinatorinnen und Koordinatoren an den zuständigen Schulaufsichtsbeamten bzw. -beamtin. Die zuständigen Koordinatoren prüfen die Anträge auf Vollständigkeit, Plausibilität, den Effekt der Maßnahme sowie Möglichkeiten des gruppenbezogenen Einsatzes der Schulhelfer. Auf der Grundlage der Prüfergebnisse entscheiden die zuständigen Aufsichtsbeamten in der Regi

on, ob und in welchem Umfang Schulhelferstunden bewilligt werden sowie über die organisatorischen Einsatzmöglichkeiten.

Das Verfahren sieht künftig eine Zeitschiene für die Antragstellung bei Folgeverträgen bis spätestens 15. April des Jahres und deren Bearbeitung durch die regionalen Koordinatoren und die zuständigen Schulaufsichtsbeamten bis Ende Mai des Jahres vor. Neuanträge sind umgehend, in der Regel bis zum Beginn der entsprechenden Sommerferien zu stellen.

Das Vorgehen nach diesem neuen Verfahren konnte in den letzten Wochen einvernehmlich auch in den Chefgesprächen zum Haushalt geklärt werden. Es sieht auch vor, dass für schwer und schwerst mehrfach behinderte Schülerinnen und Schüler der stundenweise Einsatz von Schulhelfern trotz vorhandener Betreuer möglich bleibt.

Zur zweiten Frage: Die Umsetzung des Konzeptes kann jetzt unverzüglich erfolgen, nachdem in der letzten Woche die noch offenen Fragen geklärt werden konnten. Die bezirklichen Koordinatorinnen und Koordinatoren sowie die zuständigen Aufsichtsbeamten werden in einer gemeinsamen Beratung die entsprechenden Entscheidungen vorbereiten und sicherstellen, dass die Informationen schnellstmöglich mit den Schulleiterinnen und Schulleitern kommuniziert werden. Die Nachfragen von Eltern können vor Ort geklärt und die vorliegenden Anträge jetzt umgehend beschieden werden.

Danke schön, Herr Senator! – Der Kollege Brauner hat eine Nachfrage. – Bitte schön!

Herr Senator! Vielen Dank für die Informationen! Der Sachstand, den Sie gerade geschildert haben, wurde bereits vor drei Monaten ähnlich dargestellt. Was hat dazu geführt, dass es drei Monate gedauert hat, dieses Verfahren verbindlich festzulegen?

Bitte, Prof. Zöllner!

Das Verfahren in seiner Konzeption und seinem Ablauf ist nur die eine Seite, die Sicherstellung entsprechender Finanzmittel die andere. Nur beides zusammen bringt ein praktikables Verfahren zum Nutzen der Betroffenen.