1. Wie viele kleinere Schulen sollen im Rahmen der Schulstrukturreform geschlossen und dafür an anderer Stelle Klassenräume angebaut werden?
2. Wie viele Mittel aus dem Konjunkturpaket sollen für solche Schulstrukturmaßnahmen verwendet werden, und wie viele zum Abbau des Sanierungsstaus von 900 Millionen Euro?
Herr Präsident! Herr Steuer! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Frage 1: Um die inhaltlichpädagogischen Zielsetzungen der Schulstrukturreform zu gewährleisten, sollen die zu schaffenden Sekundarschulen in der Regel mindestens vierzügig betrieben werden. In den meisten Fällen reicht die Kapazität der in Frage kommenden Standorte hierfür aus. Bei einigen Standorten müssten neben den für den Ganztagsbetrieb erforderlichen Anpassungen teilweise auch fehlende Unterrichtsräume ersetzt werden. Die Anzahl der für die Versorgung der Sekundarstufe I benötigten Standorte ist in erster Linie von der Entwicklung des Bedarfs abhängig, der sich, wie die aktuelle Modellrechnung der Schülerzahlen zeigt, in den einzelnen Bezirken sehr unterschiedlich darstellt. So sind bereits jetzt – ich betone: völlig unabhängig von der Strukturreform – in einigen Bezirken deutliche Kapazitätsüberhänge erkennbar, während in anderen Bezirken – ich nenne als Beispiel Pankow – voraussichtlich sämtliche vorhandenen Standorte längerfristig benötigt werden. Der zu erwartende Wegfall einer Anzahl kleinerer Schulstandorte ist somit nur zu einem geringen Teil, wenn überhaupt, Folge der Strukturreformen. Im Zuge der in Abstimmung mit den Bezirken derzeit erarbeiteten Schulentwicklungsplanung für alle Schulen in der Sekundarstufe I wird ermittelt, an welchen Standorten Qualifizierungsbedarf besteht. Neben den Maßnahmen an voraussichtlichen Standorten der Sekundarschule geht es dabei auch um die Einrichtung von Mensen oder Cafeterien beispielsweise an Gymnasien. Die Ergebnisse sind derzeit noch nicht darstellbar. Standortbezogene Entscheidungen zu Schulaufhebungen können durch die Bezirke erst dann getroffen werden, wenn eine abgestimmte Entwicklungsplanung vorliegt.
Die Bestandsanalyse, Teil des Schulentwicklungsplanes, wird, so hoffe ich, alsbald für alle Bezirke vorliegen. Auf dieser Grundlage, die zwischen meinem Haus und den Bezirken abgestimmt wird, soll bis Ende Mai 2009 ein für alle Schulen der Sek I geltender Entwicklungsplan vorgelegt werden. Erst dann können verlässliche Aussagen über Art und Umfang des Veränderungsbedarfs getroffen werden.
Wie groß dieser Bedarf wirklich ist, wird in Kürze zu sehen sein. Ich gehe davon aus, dass er geringer ist.
Unabhängig davon werden aus dem Konjunkturprogramm II für allgemeinbildende Schulen einschließlich der Privatschulen 193 Millionen Euro plus 33 Millionen Euro für die zentral verwalteten Schulen zur Verfügung gestellt. Daraus sollen sowohl Investitionsmaßnahmen der Schulstrukturreform, einschließlich des Ausbaus der Mensen und Ähnliches, als auch energetische Qualifizierungen vorgenommen werden. Weil es darum geht, mit welchen Finanzmitteln der so genannte Investitionsstau abgedeckt werden kann, muss darauf hingewiesen werden, dass es 90 Millionen Euro aus dem Sonderprogramm Sanierung gibt. Weiterhin gehe ich davon aus, dass das Parlament für die Haushalte im nächsten und übernächsten Jahr nochmals 32 Millionen Euro zentral für entsprechende Baumaßnahmen bewilligen wird. Darüber hinaus stehen in den Bezirken für Baumaßnahmen insgesamt 60 Millionen Euro pro Jahr in den nächsten Haushalten zu Verfügung, vorausgesetzt, der kommende Doppelhaushalt wird so beschlossen. Damit kommen wir insgesamt auf eine Größenordnung von fast 500 Millionen Euro für die nächsten drei Jahre, die im Schulbereich baulich investiert werden können.
Danke schön! – Herr Senator! Ist es pädagogisch nicht gerade sinnvoll, kleine Schulstandorte zu erhalten? Sollte das nicht die Linie des Senats sein? Finden Sie es nicht geradezu verantwortungslos, eine Strukturreform zu finanzieren, während anderswo Tafeln kaputt sind, Fliesen von der Wand fallen und es an Unterrichtsmaterial und Ausstattung an allen Ecken fehlt?
Ihre Frage beinhaltet zwei Teile. Pädagogisch verantwortungslos ist es sicher, vor allen Dingen bei einer gewissen Schülerstruktur, riesige Schulen zu machen, pädagogisch verantwortungslos ist es aber sicher auch, zu kleine Schulen einzurichten.
Das kann man im Einzelnen begründen. Sie wissen das, weil ab einer gewissen Großenordnung die von allen Fraktionen dieses Hauses gewünschte Differenzierung
zur optimalen individuellen Förderung nicht mehr möglich wäre, wenn die Jahrgänge zu klein sind. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass es einen so genannten goldenen Mittelweg gibt. Eine Größenordnung von vier Zügen wird von allen Experten in dieser Republik als Untergrenze für den Normalbetrieb einer optimalen Förderung im Sek-I-Bereich angesehen. Bei der Diskussion um die Schulreform haben wir, der Senat, angedeutet, dass wir dies in der Regel für vernünftig halten. Da keine Regel ohne Ausnahme sinnvoll ist, sonst wäre es keine Regel, kann dies unterschritten werden, wenn es begründet werden kann, sodass das Problem der möglicherweise zu kleinen Schulen entfällt.
Ich würde es für verantwortungslos halten, einen Euro für eine Schulstrukturreform auszugeben, wenn es tatsächlich so wäre, dass es keine andere Möglichkeit gibt, eine kaputte Tafel zu ersetzen oder eine Toilette zu sanieren. Ich weise darauf hin, dass es gerade durch die Initiative dieses Senats, unterstützt von der Mehrheit dieses Hauses, eine Aufstockung des Schul- und Sportanlagensanierungsprogramms um 50 Millionen Euro gibt. Wer in dieser Stadt behauptet, mit diesen 50 Millionen Euro sei es nicht zumindest möglich, jede Tafel vor dem Herunterfallen zu retten beziehungsweise dies zu verhindern, der möge sich bei mir melden.
Herr Senator! Ist es gewährleistet, dass bei der Sanierung von Schulen im Rahmen des Konjunkturpakets II und des Senatsprogramms 50-Millionen-Euro-plus tatsächlich auch eine energetische Sanierung von Schul- und Sportanlagen stattfindet, und ist darüber hinaus gewährleistet, dass dabei die Mindeststandards des Umweltentlastungsprogramms eingehalten werden?
Ich gehe davon aus, dass die Bezirke, aber auch letzten Endes die zentrale Koordinierungsstelle diese Gesichtspunkte bei den Schwerpunktentscheidungen berücksichtigen.
Es geht nun weiter mit der Frage Nr. 3 der Kollegin Dr. Gabriele Hiller von der Linksfraktion zum Thema
1. Für welche Art der Nutzung ist das Grundstück des Strandbades Müggelsee laut Flächennutzungsplan ausgewiesen, und ist es danach notwendig, für die Aufgabe des Grundstücks als Sportfläche die Zustimmung des Abgeordnetenhauses lt. § 7 Absatz 2 Berliner Sportförderungsgesetz einzuholen?
2. Wie bewertet der Senat die Pläne des Bezirksamtes Treptow-Köpenick zum Abriss der auf dem Gelände des Strandbades Müggelsee befindlichen Gebäude und Anlagen unter dem Aspekt des Denkmalschutzes?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Dr. Hiller! Ich werde mich bemühen, diese Frage, die weitgehend in die Zuständigkeit der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick gehört, zu beantworten.
Das Strandbad Müggelsee ist im Flächennutzungsplan als Sportstandort ausgewiesen – übrigens ist der Flächennutzungsplan mit den Stimmen aller bearbeitet worden. Bei dem Flächennutzungsplan handelt es sich um unverbindliche Bauleitplanung. Dementsprechend sagt er nichts Verbindliches über die Nutzung eines Grundstücks aus. Dies regelt erst der darauf folgende Bebauungsplan. Völlig unabhängig von der Ausweisung im Flächennutzungsplan ist das Strandbad Müggelsee ein vom Bezirk betriebenes Freibad, dementsprechend öffentliche Sportanlage
im Sinne des Sportförderungsgesetzes. Wenn diese Nutzung aufgegeben und dort beispielsweise ein Hotel gebaut werden soll, bedarf es eines Verfahrens nach § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz. Das heißt, das Abgeordnetenhaus von Berlin muss einer endgültigen Aufgabe des Standortes zustimmen.
Ich gehe nicht davon aus, dass es zu einer solchen Lösung kommt. Ich sage jetzt mal – unabhängig davon, ob das als Freibad oder was auch immer betrieben wird –: Ich halte Bademöglichkeiten, die wir haben, auch nur Badestellen oder Freibadestellen gerade an solchen Standorten wie am Müggelsee für sinnvoll für die Bevölkerung und unterstütze das auch.
Hinsichtlich der zweiten Frage, wie der Senat die Pläne des Bezirksamts Treptow-Köpenick zum Abriss von Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, beurteilt, verweise ich auch auf die primär bezirkliche Zuständigkeit. Das Bezirksamt muss erst einmal klären, was es mit seinen der Verwaltung unterstehenden Baulichkeiten tut und wie es das tut. Dazu gibt es ein bestimmtes Verfahren. Wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht, dann ist es sehr schwer, ein solches Gebäude abzureißen. Dann muss sich der Bezirk mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden auseinandersetzen, gegebenenfalls auch Alternativvorschläge oder Umbauvorschläge oder was auch immer machen, damit – die Gebäude sollen nicht nur als Denkmal herumstehen, sondern auch genutzt werden – eine sinnvolle Nutzung möglich ist.
Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Bezirk ausgereifte Pläne hat und sie gegebenenfalls an den Senat heranträgt, enthalte ich mich einer Bewertung und verweise auf unsere dezentralisierte Verwaltung, die viele Dinge nach dem Willen auch dieses Hauses in die Hände der Bezirke und nicht des Senats gelegt hat.
Vielen Dank, Herr Körting, für diese aus sportpolitischer Sicht sehr klare Antwort. Sie wissen ja, bezogen auf Bezirke gibt es nur zwei Probleme – CharlottenburgWilmersdorf und Treptow-Köpenick.
Meine Frage geht dahin, ob sich der Senat in die Gespräche des Bezirksamts mit dem freien Träger einmischen wird, um die hier genannten Intentionen zu verstärken. – Danke schön!
Dann würde ich Gefahr laufen, irgendwas zu machen, was originäre Bezirksaufgabe ist. Wenn der Bezirk auf mich zukommt und sagt, er sei einfach nicht mehr in der Lage, seine Aufgaben zu erfüllen, und er bitte um Amts- oder Gesprächshilfe oder etwas Ähnliches, stehe ich gern zur Verfügung. Aber – ich wiederhole noch einmal – wir haben uns seinerzeit mit Artikel 67 der Verfassung von Berlin für eine Trennung entschieden, wonach viele Dinge bezirkseigen geregelt werden und von den Bezirken zu regeln sind. – Das gilt auch für die beiden nächsten Fragen, von den Kollegen Birk und Hoffmann. – Ich möchte die Bezirke eigentlich nicht aus der ihnen verfassungsgemäß obliegenden Verpflichtung, sich um ihre Dinge selbst zu kümmern, entlassen. Erst wenn es gar nicht mehr geht, kann ich im Rahmen der Bezirksaufsicht eingreifen. Natürlich kann ich auch moderierend eingreifen, wenn ich den Kollegen vom Bezirk begegne, und ihnen sagen: Was für einen Quatsch macht ihr da? Macht mal was anderes!
Danke, Herr Präsident! – Weshalb verweist der Senat auf die bezirkliche Zuständigkeit und entzieht sich damit der Verantwortung, obwohl jeder weiß, dass es letztlich die Senatsverwaltung war, die dieses Strandbad mit dem Werkzeug Berliner Bäder-Betriebe an die Wand gefahren hat?