Danke, Herr Präsident! – Herr Senator! Sind Sie mit mir der Meinung, dass es nicht nur aus Vertretungsgründen sinnvoll ist, Lehrerinnen und Lehrer an einer Schule zu belassen,
sondern auch aus pädagogischen Gründen, weil sie die Schülerinnen und Schüler jetzt kennen und dies besser ist, als unflexibel wegen einer kleinen Veränderung Lehrerinnen und Lehrer quer durch die Stadt zu schicken?
Ich habe auf den pädagogischen Grund, den Sie jetzt noch einmal hinterfragen, hingewiesen. Der Beleg für den Sinn dieser Maßnahme wäre die Vorstellung, was passieren würde, wenn ich wegen Erkrankungen von verschiedenen Lehrkräften hintereinander an einer Schule die Vertretungskräfte von anderen Schulen einsetzen würde und eine eingearbeitete Kraft in eine wiederum andere Schule schickte. Dann gäbe es eine große Aufgeregtheit hier im Parlament über verantwortungsloses Handeln des Bildungssenators.
1. Wie bewertet der Senat die bekannt gewordenen Methoden, mit denen die Initiative „Pro Reli“ vorgeht, um Unterschriften im Volksbegehren zu sammeln?
2. Hält er insbesondere Methoden wie die Übermittlung der Unterschriftenbögen über Kinder an deren Eltern bzw. Sammlungen in öffentlichen Verkehrsmitteln für rechtmäßig?
Ich bedanke mich, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Herr Kollege Zillich! Es gibt einen alten Spruch: Keiner darf sich wundern, wenn seinem Antrag entsprochen wird. – Wir haben mit dem Gesetz über Volksbegehren, das das Abgeordnetenhaus verabschiedet hat, eine Regelung verabschieden wollen, die das Sammeln von Unterschriften möglichst vereinfacht. Ich zitiere aus der I. Lesung vom 5. Juli 2007, zunächst den Kollegen Jotzo:
Künftig soll bei der zweiten Stufe des Volksentscheids die freie Sammlung zulässig sein – und zwar unbürokratisch.
Es ist nie auszuschließen, dass Träger eines Volksbegehrens Listen oder andere Datenbestände missbrauchen. Aber diese Gefahr ist nach meiner und der Auffassung meiner Fraktionskollegen vernachlässigbar im Hinblick auf die verfassungsmäßige Bedeutung des ganzen Vorhabens.
Schließlich zitiere ich einen völlig unverdächtigen Zeugen dieser Abgeordnetenhausdebatte, nämlich den Kollegen Dr. Klaus Lederer:
Das ist jetzt die Regelung, die wir haben. Damit ist das Sammeln möglichst vereinfacht worden. Deshalb kann ich die Methoden des Sammelns an sich – so wie sie jetzt stattfinden – nicht beanstanden. Sie wissen, dass der Senat eigentlich eine etwas restriktivere Linie vorgeben wollte. Aber das Abgeordnetenhaus hat sich für die Linie entschieden, die Gesetz geworden ist.
Zur zweiten Frage: Das Sammeln soll so unbürokratisch wie möglich sein. Das heißt natürlich auch, dass überall in der Öffentlichkeit gesammelt werden kann. Ich kann also auch in öffentlichen Verkehrsmitteln jemand ansprechen und fragen, ob er eine Unterschrift leistet.
Mit der Schule ist es etwas anderes. Es ist auf keinen Fall zulässig – und das hat die Senatsbildungsverwaltung sowohl öffentlich erklärt als auch in einer Referatsleitersitzung deutlich gemacht –, die Schule als Basis für politische Aktivitäten zu nutzen. Die Schule ist ein parteipolitisch freier Raum, in dem die Schülerinnen und Schüler ein Recht auf die ausgewogene Darstellung aller politischen Richtungen haben, sodass die Werbung in der Schule nicht zulässig ist.
Es ist schön, dass wir diese politische Differenz zu Frage 1 jetzt ausgetragen haben. – Meine Frage ist konkret: In welcher Form ist der Senat sowohl an die Träger des Religions- und Weltanschauungsunterrichts als auch an die Träger des Volksbegehrens herangetreten, um das, was die Schule betrifft, was Sie eben geantwortet haben, deutlich zu machen?
Herr Kollege Zillich! Ich habe deutlich gemacht, dass die Haltung der Senatsbildungsverwaltung in einer Referatsleiterbesprechung deutlich gemacht wurde und dass dieses auch an die Schulen weitergegeben wird. Ansonsten gibt es keine Kontrollmöglichkeiten vonseiten der Senatsinnenverwaltung, indem wir etwa Kontrolleure hinsetzen, wo jeweils Unterschriften gesammelt werden. Wir gehen davon aus, dass diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die ihre Unterschrift unter ein solches Volksbegehren setzen, sich schon sehr genau überlegen, ob sie das tun. Wie genau sie das tun, sieht man an der Zahl der bisherigen Unterschriften. Das muss man dann ernst nehmen.
Danke schön! – Die nächste Nachfrage stellt der Kollege Gaebler von der SPD-Fraktion. – Bitte schön!
Herr Senator Körting! Wie beurteilen Sie die Aussage von Pro Reli, die im Streit mit dem Landeswahlleiter gemacht wurde, dass man die Bögen noch nicht alle abgebe, weil man sie noch vervollständigen wolle, und wo sehen Sie möglicherweise eine Manipulationsgefahr?
Herr Kollege Gaebler! Wenn man Daten hinterher verändern würde, etwa weil das Datum oder etwas Ähnliches fehlt, wäre das eine Fälschung, die unter Wahlfälschungsgesichtspunkten zu beurteilen ist wie andere Wahlfälschungen auch.
Wenn es den Initiatoren darum geht, dass sie auf einer Sammelliste bisher nur fünf Unterschriften haben und noch weitere fünf sammeln wollen, dann ist das ein zulässiges Verfahren.
Es geht weiter mit einer Mündlichen Anfrage des Kollegen Schäfer von der Fraktion der Grünen zum Thema
1. Welche Entscheidungen der Netzgesellschaft der GASAG – NBB – waren aus Sicht des Senats klima- oder preispolitisch bedenklich, und wie hätte der Senat diese Entscheidungen mit einer Landesbeteiligung von 25,1 Prozent an der Netzgesellschaft verändern können?
2. Hat der Senat die zu erwartenden Kosten für eine 25-prozentige Beteiligung des Landes Berlin an einer Berliner Gasnetzgesellschaft abgeschätzt, und wenn ja, in welcher Größenordnung liegen sie?
Danke schön! – Wir fassen das mit der nächsten Mündlichen Anfrage des Kollegen Thiel von der Fraktion der FDP zum Thema
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage den Senat: Welche konkreten Schritte plant der Senat in Bezug auf eine Beteiligung am Gasnetz der GASAG, und welches Ziel verfolgt er damit?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Senat verfolgt gegenwärtig in dieser Frage noch gar kein Ziel, da sich der Senat mit diesem Thema noch nicht befasst hat.
Sie spielen offensichtlich auf die Presseveröffentlichungen in der letzten Woche an. Die Grundlage dessen ist, dass es in den Koalitionsfraktionen eine Diskussion in einem sehr frühen Stadium über die Frage gibt, ob es sinnvoll ist, dass sich das Land Berlin am Netz der GASAG beteiligt, um eine Unabhängigkeit des Netzbetriebs vom Versorger und damit auch eine Wettbewerbsneutralität des Netzes und einen diskriminierungsfreien Zugang zum Netz für alle zu haben. Das ist eine Diskussion, die im Senat noch nicht geführt wurde, die den Senat als solchen auch noch nicht erreicht hat, sondern die nach meiner Kenntnis weiterhin auf der Ebene der Koalitionsfraktionen geführt wird. Möglicherweise wird sich der Senat damit zu gegebener Zeit befassen, und dann werden wir auch für den Senat konkretere Auskünfte geben können.