Dann möchte ich die 6. Klasse der Grundschule auf dem Tempelhofer Feld mit der Lehrerin Frau Franke an der Spitze herzlich begrüßen. – Herzlichen Glückwunsch, dass Sie zu uns gekommen sind! Danke für Ihr Interesse!
Dann möchte ich Ihnen mitteilen, dass heute von TV.Berlin die Plenarsitzung zum letzten Mal direkt übertragen wird, wie das bisher eins zu eins von 13 bis 17 Uhr der Fall war. Leider sieht sich TV.Berlin dazu künftig wegen der Kosten nicht mehr in der Lage, was wir sehr bedauern. Ich möchte aber ein Wort des herzlichen Dankes an diesen kleinen Sender sagen, dass er das über die Jahre immer geschafft und uns die Möglichkeit gegeben hat, sozusagen direkt zu den Bürgerinnen und Bürgern zu sprechen. – Herzlicher Dank an TV.Berlin!
Ich hoffe ja, dass der RBB uns mit der 16-Uhr-Berichterstattung erhalten bleibt. Ich möchte noch mal eines sagen, weil das der Konsens im Hause ist und auch in aller Öffentlichkeit von hier oben: Es ist die einheitliche Auffassung aller Fraktionen dieses Hauses, dass es zur Grundversorgung eines öffentlich-rechtlichen Senders gehört, auch Plenarsitzungen eins zu eins zu übertragen. Das an die Adresse des Rundfunks Berlin-Brandenburg.
Ich habe Ihnen wieder einen Vorschlag zu unterbreiten. Die Fragen 4 und 5 der Abgeordneten Michael Schäfer, Grüne, und Volker Thiel, FDP, zur GASAG sollen zusammen aufgerufen und gemeinsam beantwortet werden.
2. In wie vielen Fällen mussten im laufenden Jahr die Beihilfe-Erstattungsleistungen in einer oder mehreren Abschlagszahlungen geleistet werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Hertel! Wir haben einen unterschiedlichen Bearbeitungsstand der Beihilfeanträge von Beschäftigten des Landes Berlin, das heißt der Rückerstattung von Krankenkosten, die sie gehabt haben. Alle Neuanträge seit dem 11. August 2008 sind durchgängig innerhalb von fünf Tagen beschieden worden. Damit stehen wir auch im bundesweiten Vergleich an der Spitze.
Die vorhergehenden Anträge sind unterschiedlich behandelt worden. Die Anträge, die vor dem 11. August – – Verstehen Sie?
Kleinen Moment, Frau Hertel und Herr Dr. Körting! – Ich bitte darum, die Gespräche im Plenum einzustellen. Die Antwort ist akustisch nicht zu verstehen. Verlagern Sie die Gespräche bitte alle nach hinten außerhalb des Kreises. Das gilt auch für die Verwaltung – auch für Staatssekretäre der Senatskanzlei! – Danke schön! – Fahren Sie fort!
Noch einmal: Neuanträge seit dem 11. August 2008 werden durchgängig innerhalb kürzester Zeit – meistens fünf Tage – beschieden. Anträge, die vor dem 11. August 2008 gestellt und zu dem Zeitpunkt noch nicht bearbeitet waren – das sind 63 200 –, haben wir zurückgestellt. Davon sind
inzwischen 51 400 abgearbeitet, der Rest wird es bis Ende des Jahres sein. Darüber hinaus gibt es eine hohe Zahl aufgelaufener Fälle aus dem Januar 2008 und Dezember 2007. Bei 37 500 Fällen sind Abschläge gezahlt worden. Ich gehe davon aus, dass sie eine endgültige Bescheidung ab Februar oder März 2009 erhalten. Das ist der aktuelle Stand.
Eine Nachfrage von Frau Kollegin Hertel – bitte schön! – Kleinen Moment, das Mikrofon geht nicht. – So, jetzt. Frau Hertel – bitte!
Herr Senator! Verstehe ich Sie richtig, dass die Fälle aus dem letzten Jahr, die noch unbearbeitet und nur mit einer Abschlagszahlung bedacht worden sind, weiter bis Januar oder Februar 2009 liegen und erst dann endgültig abgerechnet werden?
Frau Kollegin Hertel! Ja! Für uns lautete die entscheidende Frage, wie wir mit den Neuanträgen umgehen. Wir haben bei den Abschlagszahlungen meistens 80 oder 90 Prozent der Beihilfebeträge gezahlt, sodass es nicht zu sehr ein Finanzproblem für die betroffenen Kolleginnen oder Kollegen war, sondern eher das, eine endgültige Abrechnung zu erhalten. Wir haben uns entschieden, die Neuanträge nicht hinten anzustellen, sondern zügig zu bescheiden. Wir haben darüber hinaus weitere Maßnahmen ergriffen und mittlerweile 24,75 zusätzliche Stellen in die Beihilfestelle gegeben. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen jedoch zunächst einmal angelernt werden, um die Beihilfeanträge bearbeiten zu können. Darüber hinaus haben die Kolleginnen und Kollegen der Beihilfestelle ca. 7 500 Überstunden freiwillig geleistet – insbesondere an Sonnabenden –, um den aufgelaufenen Berg von Anträgen zu bearbeiten.
Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Jotzo von der Fraktion der FDP. – Bitte schön, Herr Jotzo!
Herr Innensenator! Wie gehen Sie mit den Antragstellerinnen und Antragstellern um, die jetzt bereits ein dreiviertel Jahr auf die Erstattung hoher Krankenhausrechnungen warten, diese gegebenenfalls vorfinanzieren mussten oder, sofern sie das nicht konnten, sich Mahnbescheiden, Vollstreckungsbescheiden ausgesetzt gesehen haben, Rechtsanwaltskosten und Zinsschäden hatten,
wird diesen Antragstellern vom Senat eine kulante Lösung angeboten, oder müssen sie damit rechnen, dass sie nach der Unfähigkeit des Senats jetzt auch noch auf ihrem Schaden sitzen bleiben?
Herr Kollege Jotzo! Zunächst weise ich darauf hin, dass das Beamtenrecht davon ausgeht, dass die Mitarbeiter in eine gewisse Vorleistung gehen, und dies notfalls auch für einen gewissen Zeitraum. Die Gesamtbearbeitung der Beihilfefälle ist kein Ruhmesblatt, so, wie wir sie gemacht haben. Da beißt die Maus keinen Faden ab, das muss man nüchtern so feststellen. Wir sind zu irgendeinem Zeitpunkt mit Beihilfeanträgen vollgelaufen und konnten mit dem vorhandenen Personal die Beihilfeanträge nicht in angemessener Frist bewältigen. Wir haben immer Sonderregelungen getroffen, gerade für diejenigen, die hohe Rechnungen gehabt haben. Die konnten als Eilt-Fälle bezeichnet werden und wurden innerhalb von zehn Tagen erledigt. Insofern haben wir den besonderen finanziellen Bedürfnissen Rechnung getragen. Aber Sie haben recht: Die Mitarbeiter haben einen Anspruch darauf, dass ihre Beihilfeanträge beschieden werden, dass sie eine endgültige Abrechnung erhalten, dass sie wissen, wie viel Geld sie erhalten oder was sie nicht erstattet bekommen. Dem sind wir bei Altfällen bislang nicht nachgekommen, sondern nur per Abschlagszahlung. Dem werden wir erst zu Beginn des nächsten Jahres nachkommen. Wichtiger ist mir eigentlich, bis zum Ende des Jahres die Beihilfeanträge zu bearbeiten, die überhaupt noch nicht bearbeitet waren. Die Zahlen dazu habe ich genannt: 63 200, von denen 51 400 abgearbeitet sind.
Jetzt geht es weiter mit der Mündlichen Anfrage Nr. 2 des Kollegen Sascha Steuer von der Fraktion der CDU zu dem Thema
1. Trifft es zu, dass fast alle 140 Kollegen der sogenannten Lehrerfeuerwehr vom ersten Schultag an in ein und derselben Schule unterrichten und damit gar nicht für andere Schulen zur Verfügung stehen?
2. Wie viele Kollegen aus der sogenannten Lehrerfeuerwehr verbleiben entgegen der Zusage des Bildungssenators länger als zwei Monate auf einem Platz, und wie viele wurden fest eingestellt oder durch reguläre Neueinstellungen ersetzt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der größte Teil der Lehrkräfte der so genannten Lehrerfeuerwehr unterrichtet nach wie vor an der Schule, an der sie am ersten Schultag eingesetzt wurden, da an diesen Schulen weiterhin Vertretungsbedarf besteht. Die Vertretungsgründe können dabei aus Erkrankungen verschiedener Lehrkräfte resultieren, sodass aufgrund der pädagogischen Kontinuität die Vertretungskraft selbstverständlich an der Schule verbleibt, an der sie vorher zur Vertretung eines anderen Vertretungsfalles war. Eine dauerhafte Zuordnung zu einer Schule ist damit selbstverständlich nicht verbunden. Wenn die Schule keinen konkreten Vertretungsbedarf mehr hat, wird die Lehrkraft an einer anderen Schule eingesetzt.
Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wurde mit allen Lehrkräften der sogenannten Lehrerfeuerwehr von Anfang an geschlossen. Bei insgesamt sechs Dienstkräften erfolgte die Zuweisung an eine andere Schule im Vertretungseinsatz. Die weiteren Dienstkräfte sind – wie bereits ausgeführt – an ihren Schulen verblieben und zum Teil auf andere Vertretungsstellen innerhalb der Schule umgesetzt worden.
Herr Senator! Das heißt also, dass 134 von 140 Lehrkräften nach wie vor dort sind, wo sie am ersten Schultag eingesetzt worden sind. Widerspricht das nicht Ihrer Aussage vom 18. September 2008, dass „diese Kollegen der Feuerwehr nur für kurzfristige Vertretungen von bis zu zwei Monaten“ zur Verfügung stehen sollten, und wie vereinbaren Sie eigentlich den Begriff „Feuerwehr“ mit der Tatsache, dass es hier absolute Immobilität bei 96 Prozent der Kollegen gibt?
Dieses Faktum folgt aus der Tatsache, dass offensichtlich an einer Schule unterschiedliche Vertretungsfälle anfallen und selbstverständlich im Sinn einer sinnvollen pädagogischen Betreuung kein Wechselspiel zwischen Vertretungslehrern von der einen zur andern Schule etabliert wird. Es widerspricht nicht dem Fall, dass die normale Vertretung nur zwei Monate dauert, weil im anderen Fall eine Ersatzkraft für die Dauererkrankung, die dann vorliegen würde, eingestellt wird.
Danke, Herr Präsident! – Herr Senator! Sind Sie mit mir der Meinung, dass es nicht nur aus Vertretungsgründen sinnvoll ist, Lehrerinnen und Lehrer an einer Schule zu belassen,