Anja Hertel
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Last Statements
Herr Senator! Vor dem Hintergrund dessen, was Sie uns eben bezogen auf die Veränderungen bei der Berliner Polizei geschildert haben, interessiert mich, wie es zu diesen Veränderungen gekommen ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Aktualität dieses Themas muss nicht begründet werden. Aus einem Blick in die Zeitung ergibt sich die Aktualität. Dennoch möchte ich zwei Sätze darüber verlieren, denn das ist ein in seiner Konsequenz tragisches Thema.
Nach einer Erhebung des Deutschen Mieterbundes sterben jährlich 600 Menschen bei einem Wohnungs- oder Hausbrand, von denen allerdings 95 Prozent an einer Rauchvergiftung sterben. Die Diskussion über die möglichen Gegenmaßnahmen, über präventive Maßnahmen und Schutzmaßnahmen wird in der aktuellen Situation geführt, aber sie ist leider nicht neu. Erinnern wir uns an den 9. August 2005. Ich glaube, das war ein recht sonniger, aber dennoch für Berlin schwarzer Tag, denn an diesem Tag verloren acht Menschen anlässlich eines Brandes in der Ufnaustraße ihr Leben. Vor einigen Tagen hatten wir einen ähnlichen Fall in der Sonnenallee, bei dem „nur“ drei Tote zu beklagen waren, aber auch diese drei Toten sind drei zu viel. In beiden Fällen, die auch in der Presse ein großes Echo fanden, befanden sich die Brandherde bzw. die Brandursache im Hausflur, im Hauszugang. Es waren Kinderwagen, die angesteckt wurden, und möglicherweise andere brennbare Materialien, die dort in Brand geraten oder in Brand gesteckt worden sind.
Von den 600 Toten, die vom Deutschen Mieterbund benannt wurden, sind die überwiegende Mehrzahl auf Wohnungsbrände, auf Brandherde zurückzuführen, die in der Wohnung lagen. Das ist die Herdplatte, die nicht ausgeschaltet wird, der Adventskranz, dessen Kerzen nicht korrekt gelöscht werden, und das ist die glimmende Zigarette, die beim Einschlafen vergessen wird.
Ich erwähnte bereits, dass sich schon nach dem Unglück in der Ufnaustraße in der Öffentlichkeit die Diskussion verbreitete, es müssten mehr Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Ein erster Ruf geht dann immer in Richtung Rauchmelder. Auch die Berliner Feuerwehr unterstützt diese Forderung sehr – möglichst flächendeckend und überall. Die Diskussion ist schwierig, denn trotz der Warnungen und der Informationskampagne sind nur 20 Prozent der Berliner Wohnungen mit Rauchmeldern, die Leben retten könnten, ausgestattet. Das heißt, dass 80 Prozent aller Wohnungen und Häuser nicht über eine solche lebensrettende Technik verfügen.
Es stellt sich die Frage: Wie muss man damit umgehen? Ist möglicherweise auch die Politik gefragt, eine verpflichtende Einrichtung von Rauchmeldern durchzusetzen? – Ich hielte das für hilfreich und zielführend, aber die Argumente der Gegner sind durchaus schwerwiegend. Die Formulierung eines entsprechenden Gesetzes wird darauf in ausgewogener Weise Bezug nehmen müssen, aber wir kommen nicht umhin, das künftig mit einem entsprechenden Gesetz zu regeln und in Berlin die Rauchmelderpflicht einzuführen. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Aktualität dieses Themas ist sicherlich von niemandem von der Hand zu weisen. Die Tageszeitungen der letzen Tage und Wochen waren voll; da hieß es: „Die Brutalität an der Haltestelle – Berlin hat nun sein München“, „Die U-Bahnschläger jagten zweites Opfer“ oder „Berlins Straßen und der Verlust der Sicherheit“.
Es gab mehrere Anschläge und Vorfälle, nicht nur den in Lichtenberg, der allerdings den Anfang markierte. Diese Fälle unterscheiden sich im Ort des Geschehens und in der Anzahl der Täter, nicht aber in ihrer Hinterhältigkeit, ihrer Feigheit und vor allem leider nicht in der Brutalität der Täter. Wir stehen wieder einmal vor dem Phänomen, dass Menschen – teilweise aus nichtigem oder aus gar keinem Anlass oder etwa weil sie sich langweilten – andere Menschen treten, prügeln, schlagen. Es fällt mir schwer, diese drei Begriffen zu wählen, weil ich der Auffassung bin, sie umfassen noch nicht das, was dort pas
siert ist, sie sind mir fast nicht stark genug. Bis dahin haben wir Einigkeit im Haus, über alle Fraktionen hinweg.
Herr Asmuth hat am 18. Februar in der „taz“ formuliert: „Neuer Fall – alte Debatte“. Recht hat er, der Mann! Geradezu pawlowartig wurden von der Opposition – wieder einmal – mehrere Forderungen vorgebracht: mehr und längere Videoaufzeichnungen, mehr Polizei, Polizei wieder auf die Bahnhöfe und in die Bahnen und – wieder einmal aus der Mottenkiste geholt – die Bürgerpolizei. Nicht eine, nicht einmal alle vier Forderungen zusammen würden das Phänomen, um das es hier geht, beheben oder beseitigen können. Der ÖPNV ist – das ist naturgemäß – ein Ort relativ hoher Anonymität. Die hohe Fahrgastfluktuation, die im ÖPNV herrscht, verschärft dieses Phänomen noch. Dieser Anonymität sind sich einige Täter bewusst, und sie stellt ein Dorado für diese Täter dar – das gilt für jene, die Sachbeschädigungen im Sinn haben, für Straftäter, die Diebstähle begehen wollen und vor allem für Straftäter, die im Betäubungsmittelbereich tätig sind. Sie kann ich fassen, sie kann ich mit Videoaufzeichnungen verfolgen, sie kann ich mit mehr Polizei und mit entsprechend anders bezogenen Einsätzen ergreifen, wie die Berliner Polizei es seit 2006 tut und wie die seitdem kontinuierlich rückläufigen Fallzahlen es bestätigen. Wen wir nicht fassen, das sind die Täter, die auf den Bahnhöfen pöbeln, die in den Bussen und Bahnen zuschlagen und dann verschwinden. Das sind die Täter, um die es uns geht und um die es den Fahrgästen geht.
Gegen derlei Täter und Vorfälle können wir auf zwei Wegen vorgehen: zum einen mit der viel gerühmten, viel zitierten Zivilcourage, zum anderen mit mehr Personal. Es ist mir dabei völlig egal, ob es mehr Personal der BVG ist oder ob es einfach mehr Personen sind. Wichtig ist, dass diese beiden Mittel die einzigen sind, mit denen wir dieses Phänomen wirklich bekämpfen können.
Die Aktualität des Themas wird von niemandem bestritten. Es ist ein immer wieder mal aktuelles Thema, in Berlin aber – Gott sei Dank! – keines, das kontinuierlich aktuell ist. Wir werden uns heute für ein anderes Thema für die Aktuelle Stunde entscheiden, aber ich bin mir sicher, dass wir diese Fälle im entsprechenden Ausschuss seriös diskutieren werden. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Gefahrenabwehr gehört wohl zu den allerersten Staatsaufgaben und sie beinhaltet unabdingbar den Schutz von Leib und Leben seiner Bürger. Wo, wenn nicht hier, im Berliner Parlament, wollen wir Volksvertreter – immerhin gewählte Berliner Abgeordnete – uns denn über eine unstrittig vorliegende aktuelle Gefahrenlage für unsere Stadt unterhalten? Ich denke, Ort und Zeitpunkt, Frau Senftleben, sind Hier und Jetzt.
Mit einem haben Sie allerdings recht. Ich bin jetzt seit elf Jahren Mitglied in diesem Parlament. Ich habe von dieser Stelle schon so manche Rede gehalten, aber es ist dennoch für mich eine Premiere. Ich werde heute hier zum ersten Mal zu einem Thema sprechen, das, wie ich glaube, aber wohl mit breiter Unterstützung, wirklich keinen Spielraum für parteipolitisches Geplänkel bietet.
Vor gut neun Tagen musste der Innenminister unseres Landes eine Entscheidung treffen. Er musste entscheiden, ob die ihm und seiner Behörde vorliegenden Unterlagen, ob die Informationen und Hinweise auf eine aktuelle Bedrohung des Landes akut genug, konkret genug und ausreichend belastbar sind, um mit dieser Bedrohung an die Öffentlichkeit zu gehen. Er hat sich für die Öffentlichkeit entschieden, und das war auch gut so. Ich gebe zu, diese Entscheidung ist möglicherweise ein bisschen durch entsprechende Pressemeldungen vom Vortag forciert worden, aber ich kann auch nachvollziehen, dass sich, wer immer an dieser Stelle saß, diese Entscheidung zu treffen hatte, die Verantwortung hatte, diese Entscheidung nicht leicht gemacht hat.
Denn die Folgen einer solchen offiziellen Terrorwarnung sind diverse Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherheit der Bevölkerung, Maßnahmen, die – wie Sie wahrschein
lich selbst beim Eintreten in dieses Haus heute bemerken konnten – sehr viel deutlicher, als es noch jede Pressemeldung oder jedes Interview gekonnt hätte, nach außen hin der Bevölkerung deutlich machen, die Sicherheitslage ist eine andere geworden. Dabei war – ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren – die abstrakte Sicherheitslage bereits seit Jahren hoch:
Das Sicherheitsproblem Nummer eins für Deutschland sind die islamistischen Fundamentalisten. Das ist ein Problem, das die Sicherheitsbehörden wahrscheinlich im nächsten Jahrhundert vorrangig beschäftigen wird.
Das war der Ausspruch des Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz, Herr Dr. Frisch, im Jahr 1997. Und seien wir ehrlich: Wir und die Bevölkerung haben die wirkliche Bedrohung, das wirkliche Risiko erst erkannt nach den Erlebnissen und Ereignissen des 11. September.
Ein anderer Innenminister, sein Name ist Otto Schily, hat drei Jahre später festgestellt:
Sicherheit ist ein anderes Wort für Frieden im Innern.
Dem stimme ich uneingeschränkt zu. Ich gehe daher davon aus, und ich denke, Sie mit mir, dass unsere schwierigste Aufgabe in der Zukunft sein wird, die Balance zu halten, die wir wahren müssen zwischen Freiheit und Sicherheit. In einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist absoluter Schutz nicht möglich. Jeder, der etwas anderes sagt, lügt. Wir müssen auch in den kommenden Jahren mit einem Restrisiko von Terrorismus leben, aber wir müssen dieses Risiko so gering wir möglich halten. Ich gehe daher davon aus, dass uns der Senator in seinem Beitrag einen umfassenden Bericht über alle präventiven Maßnahmen um die Gefahrenabwehr geben wird, soweit dies in der Öffentlichkeit möglich ist. Ich gehe davon aus, dass das aktive und vernetzte Handeln der zuständigen Behörden unter einer Überschrift passiert: Safety first!
Die Verhinderung eines Anschlags muss vor Erkenntnisgewinnung gehen. Und auch das setzt eine weiterhin enge Zusammenarbeit von Landes- und Bundesbehörden voraus. Sie alle, wir alle haben in den letzten Tagen die ersten Maßnahmen sehen und erleben können, die die Sicherheitsbehörden bereits ergriffen haben: der verstärkte Objektschutz an bestimmten Gebäuden und Einrichtungen, die verstärkte und vermehrte Polizeibestreifung auf Bahnhöfen, Flughäfen oder an öffentlichen Plätzen – denken wir nur an die Weihnachtsmärkte.
Aber das ist, wenn man es ganz eng auslegt, bereits der erste Erfolg der Terroristen. Ziel von Terror ist es, das friedliche, normale Leben einzuschränken, wie es das freudige und unbeschwerte Antreten einer Reise ist. Wenn ich auf dem Bahnhof oder dem Flughafen auf meinen Reiseantritt warte, dann will ich dies ohne Angst und ohne Sorgen tun können. Wenn ich den Weihnachtsmarkt besuche, möglicherweise mit meinen Kindern, dann will
ich das tun ohne Sorge, dass irgendwo eine Bombe explodiert oder ein Selbstmordattentäter auftritt. Und diese Sorge ist es, die mir nun Sorgen macht, die uns Sorgen machen sollte. Denn genau das sollten, das dürfen wir nicht zulassen. Die Gesellschaft darf sich nicht lähmen lassen, darf nicht zulassen, dass Angst und Schrecken Platz greifen.
Terrorismus will, wie es sein Name schon sagt, ein Schreckensszenario, will den Schreckenseffekt erzielen. Die Antwort auf Terrorismus muss heißen, dass wir unser gewohntes Leben fortführen, gleichzeitig aber alles Notwendige für die innere Sicherheit tun. Wir sollten uns gerade angesichts der Bedrohungslage zur Normalität bekennen. Wir sollten, ja wir dürfen nicht denen nachgeben, die unser Zusammenleben in einer freien und offenen Gesellschaft ablehnen, es sogar bekämpfen wollen. Das wird der Staat nicht tun, und – da bin ich ganz sicher – das werden vor allem die Berlinerinnen und Berliner nicht tun.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist richtig, in der rot-roten Koalitionsvereinbarung von schon 2002 haben wir – übrigens erneut – unser politisches Ziel und dem politischen Willen Ausdruck gegeben, zu einer möglichst individuellen Kennzeichnung der Berliner Polizei zu kommen. Aber, und das, lieber Herr Juhnke, haben Sie nicht nur im Innenausschuss, sondern auch hier wieder in Ihrer Rede völlig missachtet, sicherlich nicht aus Versehen, wir haben gelernt, auch aus eigenen Fehlern – ich will es ganz offen sagen. Es war und ist uns sehr wohl bewusst, dass es einer dringenden und zwar kontinuierlichen Überzeugungsarbeit bedarf, um die Sorgen und Ängste in der Berliner Polizei zu beseitigen und zu einer großen Akzeptanz einer Kennzeichnung – ob Namen oder Nummer – zu kommen, denn es geht tatsächlich nicht um eine bessere Identifizierbarkeit von Polizeibeamten, die – zumindest von Teilen in diesem Haus – grundsätzlich für jede Schandtat gut sein müssen. Es ist nicht nötig, Berliner Polizisten identifizierbar zu machen, denn – das belegen die vergangenen Jahre – Berliner Polizei handelt regelmäßig und grundsätzlich mit rechtsstaatlichen Mitteln und im Rahmen ihrer Befugnisse. Es ging und geht uns tatsächlich darum, dass für eine bürgernahe Polizei in einer weltoffenen Stadt, die Berlin ja sein will, und in einer Bundeshauptstadt tatsächlich auch das
Tragen von Namensschildern zu einer selbstverständlichen Geste der Bürgernähe gehört.
Aber es war nicht ganz einfach und mit Sicherheit nicht per Knopfdruck oder par ordre du Mufti zu erreichen. Denn – auch da, Herr Juhnke, gebe ich Ihnen recht – die Arbeit von Polizeibeamten ist in den letzten Jahren nicht etwa einfacher, sondern ganz im Gegenteil sehr viel schwerer geworden. Und wenn Polizisten im täglichen Dienst immer öfter beschimpft, beworfen und, wenn es ganz herb kommt, auch schon mal geschlagen werden, dann freuen die sich natürlich nicht, wenn man ihnen nun aufdrückt: Nun müsst ihr euch individuell kennzeichnen; wer weiß, was ihr tut? – Aber ich bitte Sie auch zu bedenken: Die Polizei hat, wenn sie präventiv und wo erforderlich auch mit Sanktionen für unsere Sicherheit tätig ist, wenn sie bei Fußballspielen in den Berliner Fußballstadien für einen friedlichen Verlauf der ach doch nur Sportbegeisterten sorgen muss oder wenn sie, um die im Grundgesetz verankerte Demonstrationsfreiheit zu schützen, sich auch schon mal beschimpfen lassen muss, dass sie nun ausgerechnet diese Demonstration schützt – Seien Sie gewiss, der eine oder andere Polizist würde sich an dieser Stelle gern in die Reihe der Gegendemonstranten stellen – oder wenn Sie und ich, wenn wir Bürgerinnen und Bürger in der festen Überzeugung mit Sitzblockaden, mit Anketten, mit Abschottern und Ähnlichem im Grunde genommen nur heroische Maßnahmen zivilen Ungehorsams zeigen, dann müssen genau diese Polizeibeamten im Rahmen ihrer Verhältnismäßigkeit so gemäßigt wie möglich und eben doch so deutlich wie nötig, und das auch mit Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs, gegen uns vorgehen.
Es war wichtig, deshalb einen Weg zu wählen, die Kollegen zu überzeugen, um ihnen vor allen Dingen ihre durchaus berechtigten Ängste um die eigene Sicherheit zu nehmen. Darum bedanke ich mich an dieser Stelle noch einmal ganz ausdrücklich für das gewählte Verfahren des Polizeipräsidenten, der bereits 2002 dafür gesorgt hat, dass es erst einmal im Rahmen einer freiwilligen Herausgabe der Namensschilder bzw. Anheftens des Namensschilds erfolgt ist.
Er hat dafür gesorgt, dass die Kennzeichnung beworben und das Tragen von Namensschildern erst mal auf freiwilliger Basis befördert wird. Ich glaube, dass auch das zu dem sehr viel geringeren Widerstand bei der Polizei und z. B. auch bei der Gewerkschaft geführt hat, die sich bereits 2009 und dann noch einmal 2010 mit einer individuellen Kennzeichnung durchaus einverstanden erklären kann, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt und besondere Sicherheitshinweise beachtet werden. Ich glaube, der Entwurf des Polizeipräsidenten hat dem schon Genüge getan. Es wird jetzt darauf ankommen, dass in der Einigungsstelle, die morgen noch einmal tagt, zu einem gemeinsamen Kompromiss gefunden wird und zu einer Einigung. Ich bin recht guten Mutes, dass das gelingen wird.
Eines will ich allerdings dann auch noch sagen: Eines wird es in Berlin sicherlich nicht geben, weder mit uns noch mit diesem Polizeipräsidenten: Wenn ein Berliner Polizist mit dem Namen Müller Ihnen am Bahnhof entgegentritt – am Bahnhof, Herr Juhnke, hat der kein Problem, mit dem Namen aufzutreten und nicht mit 4712 –, dann ist in Berlin auch ein Herr Müller drin in der Uniform; anders als bei der Deutschen Bahn, die ihren Mitarbeitern schon mal vorschlägt, sie sollen mit falschen Namen auftreten. Das wird es in Berlin nicht geben. – Vielen Dank!
Herr Jotzo! Sie wollen mir jetzt nicht allen Ernstes erzählen, dass Sie meinen Beitrag und meinen Hinweis auf die vermeintlich heroische Maßnahme nicht verstanden und zwar als ironischen Hinweis verstanden haben? Das wollen Sie mir jetzt nicht wirklich erzählen!
Danke, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:
1. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über die Auswirkungen der Verunreinigung des Tegeler Flughafensees durch das Einsickern von mehreren Tausend Litern Diesel vor?
2. Ist dem Senat bekannt, ob diese Verunreinigung durch eine der 42 dem Senat bekannten oder durch eine dem Senat nicht bekannte – d. h. illegale – Einleitung entstanden ist?
Ja, Frau Senatorin, dann frage ich nach: Welche Auswirkungen dieses Vorkommnis möglicherweise auf das Gutachten haben, das Sie bereits im Februar 2008 für den Dezember 2009 vorgesehen und mir auf meine Kleine Anfrage vom Januar 2010 dann für Ende dieses Jahres zugesagt haben?
Ich versuche jetzt, eine Frage zu formulieren und damit eine eventuelle Wissenslücke zu schließen bzw. eine Erinnerungslücke. Es handelte sich darum, dass der Senat die Berliner Wasserbetriebe für eine Untersuchung beauftragt hat, „die im Dezember 2009 abgeschlossen sein wird“. Das antworteten Sie auf eine Kleine Anfrage. Ich fragte dann im Januar 2010 erneut nach. Mir wurde mitgeteilt, dass die Ergebnisse dem Senat aufgrund der Komplexität und der Größe des Einzugsgebiets noch nicht vorlägen und Ende 2010 zu erwarten seien. Nun habe ich natürlich aufgrund dieses Vorkommnisses Sorge, dass auch dieser Termin erneut verstreicht, ohne dass dieses Gutachten oder die Untersuchung vorliegt.
[Özcan Mutlu (Grüne): Sie darf stundenlang erklären, aber wenn wir kurz etwas richtigstellen, werden wir abgewürgt! So parteiisch! – Weitere Zurufe von den Grünen]
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Lux! Sie sind bereits darauf eingegangen. Ich will aber auch noch auf ein paar Zahlen hinweisen: Im letzten Jahr gab es 125 000 Verkehrsunfälle, 48 Tote und fast 16 300 Verletzte. Diese Zahlen lassen uns erschrecken, weil jeder Tote und Verletzte einer zu viel ist.
Sie haben aber auch ganz richtig ausgeführt, dass jedes Jahr wiederkehrend die Raserei – oder in Polizeisprache: unangepasste Geschwindigkeit – an diesen Unfällen schuld ist. Diese unangepasste Geschwindigkeit – da wundert mich Ihr Beharren auf den Antrag – ist aber nicht nur Raserei im Sinne von zu schnell fahren oder schneller als erlaubt fahren, es ist nicht das Fahrzeug, das in einer 50er-Zone mit 62 km/h oder in einer 30er-Zone mit 45 km/h geblitzt wird. Sie nennen die Stellen, wo Unfälle durch unangepasste Geschwindigkeit häufig auftreten, sogar noch, Herr Lux. Es ist eine unangepasste Geschwindigkeit, also eine solche, die dem Verkehrsaufkommen, der Verkehrs- oder Straßensituation nicht angemessen ist. Genau dort treten solche Unfälle auf, und zwar gehäuft. Sie sind durch keinen Blitzer dieser Welt zu verhindern.
Mich wundert auch Ihre Forderung, noch mehr mobile Blitzer anzuschaffen. Wir haben deren Zahl gerade erhöht.
Nein! – Ich glaube, nicht nur die erhöhte Zahl der Blitzer oder überhaupt die relativ gute Ausstattung mit technischem Gerät zur Geschwindigkeitskontrolle – – Ich möchte mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren.
Ich möchte aus der aktuellsten Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten verlesen, die nach meiner Kenntnis nicht zum ersten Mal so aussieht, aber weil sie gerade ganz aktuell ist:
Bei der Entscheidung zur Auswahl von Messorten sind vorrangig zu berücksichtigen: nach der Verkehrsunfallanalyse erkannte Unfallhäufungsstrecken.
wird als erster Punkt benannt. Erst dann kommen schutzwürdige Straßenbereiche im Umfeld von Schulen usw. Und er weist weiterhin darauf hin:
Die Reihenfolge dieser Aufzählung bestimmt im täglichen Dienst sowohl den Priorisierungsgrad als auch die Kontrollintensität.
Denn, Herr Lux, nur weil so vorgegangen wird von den Polizeibehörden, ist Berlin – das vergaßen Sie zu erwähnen in Ihrem Aufzählen der erschreckenden Zahlen – zum wiederholten Mal in Folge an der ersten Stelle der Bundesländer, die zurückgehende Verkehrsunfallzahlen und weniger Verkehrsunfalltote zu verzeichnen haben, und führt ausnahmsweise wiederholt diese Liste an. Das lässt mich nun nicht mehr verstehen, wie es zu einem Antrag kommen kann, der behauptet, mit noch mehr Blitzern an Verkehrsunfallschwerpunkten würde etwas gewonnen werden. Noch einmal: Das Rasen allein ist es nicht, sondern es ist die unangepasste Geschwindigkeit, die Sie durch einen Blitzer nicht mehr verhindern.
Dann möchte ich noch einen Punkt bringen. – Ich sehe, ich habe noch eine Minute. Das ist es mir wert. – Ich habe aktuelle Zahlen vom Blitzereinsatz im sogenannten Britzer Tunnel. Von Freitag bis Dienstag wurde dort geblitzt. Ich nehme Schätzungen an: Was glauben Sie, wie viel Mal hat das Gerät ausgelöst?
Sie liegen alle falsch. – 6 700 Mal hat innerhalb von vier Tagen das Blitzgerät ausgelöst. Sie haben also recht: Erhöhte Geschwindigkeit ist sicherlich ein Problem in Berlin. Aber mobile Blitzgeräte an Unfallschwerpunkten, die durch andere Dinge, durch anderes Geschehen zu Unfallschwerpunkten werden, als über die Geschwindigkeitsbegrenzung hinauszugehen, werden uns da nicht weiterhelfen. – Ich danke Ihnen!
Insbesondere Ihr Hinweis, Herr Lux, auf unseren Willen zur Transparenz hat mich doch noch mal nach vorne gejagt, denn genau das ist möglicherweise ein Punkt, an dem Sie mich definitiv nicht an Ihrer Seite wiederfinden. Wenn Sie mit dem Willen zur Transparenz meinen, dass wir Blitzer einsetzen, aber vorher noch bekanntgeben sollen, wo die stehen, dann bin ich definitiv nicht auf Ihrer Seite. Ich weiß, dass die Polizei eine Zeitlang damit gearbeitet hat, dass Geschwindigkeitsüberwachung zur Prävention vorher bekanntgegeben wird. Aber es ist definitiv und nachweislich,
dass sich einige, insbesondere Radiosender an eigentlich vereinbarte Regeln nicht gehalten haben und fortwährend eine bestimmte Vereinbarung, die getroffen worden ist, dass nur ein Teil der Blitzgeräte genannt werden soll, nicht einhalten
und stattdessen noch ein Geschäft daraus machen, indem sie ihre Hörer animieren anzurufen, um erkannte Blitzer
per Handy zu melden. Das, Herr Lux, führt genau dazu, dass man Blitzer erkennt, dass nicht geahndet wird, dass nicht sanktioniert wird.
Wo sollen da der Schutz und dann noch der verstärkte Schutz herkommen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben heute den Gesetzentwurf, ich darf zitieren, Gesetz zur Verbesserung der Versorgung von Patienten im Notfallrettungsdienst und bei der Brandbekämpfung durch die Berliner Feuerwehr und die Hilfsorganisationen. Wenn Sie sich den Gesetzentwurf durchlesen, werden Sie vielleicht etwas erstaunt feststellen, dass sich tatsächlich
ganze zwei Änderungen finden im Vergleich zu der Vereinbarung, die auch angesprochen worden ist, oder zu dem Vertrag, den es zwischen dem Landesbranddirektor, also der Feuerwehr, und dem Senator für Inneres gibt, nämlich dass die Schutzklassen wegfallen sollen und dass nun auch noch in einem Gesetz festgeschrieben werden soll, dass bei Brandrettung 14 Einsatzkräfte vor Ort sein sollen. Also der große Wurf, Herr Juhnke, den Sie hier angekündigt haben, oder den großartigen Erkenntniszugewinn, den kann ich da nicht finden, was hier die Verbesserung der Versorgung von Patienten bedeuten soll.
Aber vielleicht hätte ich ja auch nicht den Text lesen müssen, sondern vielleicht hätte ich mich der Begründung zuwenden müssen. Ich will dies hiermit tun und darf mit Erlaubnis des Präsidiums aus Ihrem Antrag zitieren. Die Begründung für diesen Gesetzentwurf lautet:
Derzeit werden die vereinbarten Hilfsfristen für den Notfallrettungsdienst und die Brandbekämpfung nicht eingehalten.
Herr Juhnke! Sie selbst haben es gesagt, das ist falsch. In der Brandbekämpfung wird es nicht nur erreicht, sondern teilweise sogar überschritten. Sie haben recht, es gibt einige Fälle, insbesondere im Rettungsdienst, der uns zu schaffen machen muss und der uns sicherlich da auch noch mal genauer hingucken lassen muss, da werden diese Schutzziele in einigen Fällen nicht erreicht. Aber möglicherweise ist der zweite Satz in Ihrer Begründung viel wichtiger. Ich muss aber den ersten noch einmal zitieren, weil es in der Folge einfach so schön ist:
Derzeit werden die vereinbarten Hilfsfristen … nicht eingehalten. Deshalb sollen die Hilfsfristen … gesetzlich normiert werden.
Wenn es nicht um die Gesundheit und oft genug auch um das Leben von Berlinerinnen und Berlinern gehen würde, dann müsste man jetzt lauthals lachen. Was ist jetzt, bitte schön, die Verbesserung? Dass man Hilfsfristen in ein Gesetz gießt, und dann werden Sie plötzlich eingehalten? Wenn ich ein Gesetz formuliere, in dem ich eine Vorgabe mache, dann – so zumindest mein Verständnis – impliziert das letztlich, dass bei Verstößen gegen dieses Gesetz auch irgendeine Sanktion folgt. Sie werden mir sicherlich im Ausschuss bei der Diskussion noch verraten, was denn dann als Sanktion folgen soll. Wollen wir den Landesbranddirektor verhaften? Der Vergleich auch mit anderen Ländern, der an der Stelle immer wieder kommt – ich war ja schon froh, dass er jetzt eben von Herrn Juhnke nicht aufgeführt wurde –, zeigt nämlich, dass Berlin mit seiner Lösung einen sehr viel besseren Weg beschritten hat. Ob es Bremen mit 10 Minuten ist, ob es Rheinland-Pfalz mit übrigens 15 Minuten ist oder ob es auch die Definition der Hilfsfristen ist – ich würde die eh nur sehr schwach besetzten Stühle hier und die darauf anwesenden Kollegen wahrscheinlich langweilen, wenn ich jetzt mit technischen Details anfinge –,
aber allein die Definition der Hilfsfristen macht einen großen Unterschied. Berlin als einziges Bundesland zählt
nämlich die Hilfsfristen, die acht Minuten, die wir vorgeben, vom Zeitpunkt des ersten Klingeltons – wenn ich so sagen darf – in der Feuerwehrzentrale, anders als jedes andere Bundesland, wo erst mit Beginn des Einsatzes überhaupt die Sanduhr läuft. Vor diesem Hintergrund sind die Ergebnisse von Berlin eigentlich recht gut.
Ihr Gesetzentwurf – es tut mir leid, meine Damen und Herren von der CDU – ist nicht nur falsch, weil Fehler enthalten sind, er ist völlig unzureichend in der Ausformulierung und für meine Begriffe unnötig, weil kontraproduktiv in der vermeintlichen Intention, eine Verbesserung für die Patienten darzustellen. Ich glaube und bin fest davon überzeugt – wir werden es im Ausschuss diskutieren –, dass der eingeschlagene Weg, den Rot-Rot gewählt hat, nämlich die Vereinbarung mit der Landesbranddirektion und damit der wesentlich höheren Flexibilität, die wir bei unseren regelmäßigen und kontinuierlichen Kontrollen und Evaluationen haben, auf mögliche Defizite – gebe ich zu, können auftreten – sofort reagieren zu können und z. B. zusätzliche Rettungsstellen einzurichten, wie übrigens gerade in meinem Bezirk – daher weiß ich es so genau – im Bereich Konradshöhe/Tegelort passiert, dort wird erneut wieder ein Rettungswagen eingestellt werden. So funktioniert vernünftige und verantwortungsvolle Sicherheitspolitik. Darum bin ich ganz froh, dass sie im Augenblick in der Hand von Rot-Rot ist.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich an den Innensenator. – Herr Innensenator! Mit welchem
Ergebnis hat es in den letzten Tagen Durchsuchungen und wohl auch Beschlagnahmungen in Berliner Wohnungen gegeben, weil der Verdacht bestand, dass der Straftatbestand des § 86 StGB, Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, vorgelegen hat?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nicht ganz einfach, vom Einzelplan 03 zum Einzelplan 05 zu wechseln – nach Bibliotheken, Orchestern und bildenden Künsten. Weiter auseinander können die Themenbereiche kaum sein: eben noch die schönen Künste und jetzt zu etwas handfesteren Themen!
Der Einzelplan 05 betrifft mit über 25 000 Mitarbeitern die zweitgrößte Behörde dieser Stadt. Diesen 25 000 Mitarbeitern haben wir in den letzten Jahren mit dem Solidarpakt für die Angestellten, mit Kürzungen z. B. des Weihnachtsgelds für die Beamten, mit Polizeistrukturreform oder dem EK 06 für die Feuerwehr eine Menge zugemutet.
So rational richtig und erforderlich diese Entscheidungen waren, stießen sie bei den Betroffenen naturgemäß auf wenig Gegenliebe. Dabei hat sich für Polizei und Feu
Sylvia von Stieglitz
erwehr in den vergangenen Jahren die Problemlage nicht etwa vereinfacht. Die Probleme sind nicht kleiner, sondern größer geworden. Die erhebliche Zunahme von Einsatzzahlen bei der Feuerwehr – z. B. bei den Rettungseinsätzen – oder die zahllosen, über das gesamte Jahr sich erstreckenden Einsätze für die Polizei bei Veranstaltungen, Festen, Straßenumzügen und Demonstrationen zeigen, wie schwierig insbesondere auch das Klientel hier in Berlin geworden ist. Wir sehen – und diskutieren auch immer wieder in den Ausschüssen – eine quantitative und qualitative Zunahme der Gewalt in der Gesellschaft allgemein und eben auch bis hin zur Polizei und zur Feuerwehr.
Dennoch haben Polizei und Feuerwehr ihre Arbeit und ihren Dienst in, wie ich finde, hervorragender und beispielhafter Weise geleistet. Dafür gebührt ihnen an dieser Stelle noch einmal und ganz besonders mein und Ihr Dank, und zwar der herzlichste.
Dank allein aber reicht auf die Dauer nicht aus. Jeder Mitarbeiter – möge er noch so oft bedankt werden – will irgendwann auch – ich sage mal – ein bisschen etwas sehen für seine Leistung, für seine Arbeit.
Nun kann der Einzelplan 05 nicht allen Forderungen und Wünschen, die wir als Innenpolitiker haben, entgegenkommen und sie erfüllen. Alle zu nennen wäre mir in der Zeit hier gar nicht möglich. Einige möchte ich aber unbedingt benennen. Wir haben schon – in 2009 beginnend – für Polizei und Feuerwehr einen zweistelligen Millionenbetrag eingestellt, um neue Uniformen und insbesondere neue Schutzkleidung für die Feuerwehr anzuschaffen. Trageversuche für die, wie gesagt, dringend erforderliche Erneuerung laufen, und mit einer Anschubfinanzierung bereits in 2009 in Höhe von 8,5 Millionen Euro bringen wir nicht nur neue Farbe in die Uniform, sondern die Uniformen werden vor allem auch qualitativ und in funktionaler Hinsicht erneuert.
Wir werden den Digitalfunk 2010/2011 endlich abgeschlossen haben, und insgesamt wird das mit einer Summe von gut 50 Millionen Euro dann zu Buche geschlagen haben. Aus dem Konjunkturprogramm II werden neue Fahrzeuge beschafft. Das verringert nicht nur den CO2Ausstoß, sondern wir werden dann auch die – ich muss es immer wieder sagen – dringend erforderliche Erneuerung der Fahrzeuge bei Feuerwehr und Polizei möglich machen. Die DNA-Probenerarbeitung in der Charité wird erstmalig mit 2 Millionen Euro im Haushalt separat abgebildet. Das Informationssystem CASA – die computergesteuerte Anwendung für Sachbearbeitung und Auswertung – schlägt mit 6 Millionen Euro zu Buche und wird in den Kriminalitätsfeldern Terrorismus, Wirtschaftskriminalität und Tötungsdelikte eine Bearbeitung vereinfachen.
Ich will noch ein oder zwei Sätze zu einem Problem sagen, das wir definitiv haben und das ich schon angesprochen hatte: Es geht um die Motivation der Mitarbeiter.
Auf Dauer reicht ein Dank nicht aus. Ich freue mich, dass wir vor allem bei der Feuerwehr erreichen konnten, dass es bei den Standzeiten in der Eingangsbesoldungsgruppe A 7 von bislang bis zu 11 Jahren zu einer Verbesserung kommt. Ein Feuerwehrbeamter, der in den Dienst eintritt und A 7 Besoldungsgruppe bekommt, hat bis zu 11 Jahren warten müssen, um überhaupt eine Chance zu bekommen, in die nächst höhere Besoldungsgruppe zu kommen. Das ist ein nicht länger haltbarer Zustand gewesen. Ich freue mich, dass es möglich war, mit dem Innen- und dem Finanzsenator hier eine – wie ich finde – hervorragende Lösung zu finden.
Durch eine Verlängerung der Ausbildungszeit werden wir zum einen ermöglichen, dass 130 bislang blockierte Stellen endlich für den Einsatz frei werden. Aber wir werden in 2010 und in 2011 endlich auch die Beförderungsmöglichkeiten nach A 8 eingerichtet haben.
Der Zielstellenplan bei der Polizei weist immer noch 16 160 Vollzugsbeamte aus. Wir wissen aber alle – insbesondere die, die im Innenausschuss tätig sind –, dass dieser Zielstellenplan nicht erreicht ist. Es fehlen 300 Stellen – 300 Beamte. Die verstärkte Ausbildung, die bereits seit ein, zwei Jahren läuft, macht es erforderlich, auch bei der Schule neue Raumkapazitäten zu eröffnen. Auch dafür wurden weit über 3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um diese Lücke so schnell wie möglich zu schließen.
Dies waren zwar nicht die größten Bausteine – wenn ich mal so formulieren darf –, aber die größeren. Ein großer Baustein liegt noch vor uns. Das sind die Tarifverhandlungen. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich beim Innensenator bedanken, der sicherlich in nicht ganz einfachen Verhandlungen mit den Gewerkschaften steht, zumal sich diese wieder einmal selbst nicht ganz einig sind. Nach dem, was man hört, hat insbesondere eine Gewerkschaft immer wieder Probleme, weil ein bestimmter Anschluss, nämlich der zum TdL, von ihr nicht gewünscht wird. Der Senator steht also in schwierigen Verhandlungen mit Gewerkschaften, die sich selbst nicht einig sind und die natürlich an ihre Interessenvertretung sehr hohe Anforderungen stellen. Zudem muss er dem Diktat eines sehr schmalen Haushaltes folgen. Allzu große Spielräume hat er nicht.
Ich freue mich aber dennoch, dass in offenbar sehr konstruktiven Verhandlungen dies auf den Weg gebracht ist und zu einem, wie ich glaube, vernünftigen Abschluss führen wird. Dafür noch einmal an dieser Stelle mein herzlicher Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Innensenator: Aus welchen Gründen kam es zur Räumung des Hauses Brunnenstraße 183, von dem es in der Presse oder zumindest von einem Anwalt heißt, es hätten nur für fünf Wohnungen gerichtliche Titel vorgelegen?
Die Nachfrage schließt sich an Ihre letzte Bemerkung an, Herr Dr. Körting: Das Haus ist dann an den Eigentümer übergeben worden. Hierzu wird in der Presse, aber auch immer wieder von einem Anwalt die Behauptung aufgestellt, dass es Polizeibeamte waren, die in dem Haus anschließend die Bewohnbarkeit begrenzt hätten, indem sie
Türen und Fenster ausgebaut bzw. eingetreten hätten. Was ist an dieser Berichterstattung dran?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Lux! Gleich zu Anfang zu Ihnen: Wofür und für wen Sie sich auch immer schämen mögen, da sind Sie ganz frei. Tun Sie es! Ich bin, ganz ehrlich gesagt, sehr froh, dass wir einen Innensenator haben, der offenbar zwischen Innen- und Außenpolitik unterscheiden kann.
Ich habe mich zu Beginn, als ich mich auf diesen Antrag vorbereitet habe, wobei ich noch bis vor einer halben Stunde davon ausgegangen bin, dass der irgendwann wegverhandelt ist, weil es sich einfach um ein außenpolitisches Thema handelt – –
Ich bin aber in der Zwischenzeit zu dem Schluss gekommen, dass ich das als Kompliment für die rot-rote Koalition zu werten habe, weil die Grünen offenbar der Auffassung sind, dass alle für diese Stadt wirklich wichtigen Probleme und Fragen bei der rot-roten Koalition einfach in besten Händen sind und Sie sich deshalb auf außenpolitische Themen konzentrieren müssen.
Also tun wir es, beschäftigen wir uns mit Guantánamo! Sie hatten es bereits angesprochen und eingeführt: Ja, Guantánamo ist ein von der Bush-Administration eingeführtes Gefangenenlager gewesen, das die Welt zu Recht kritisiert hat. Alle demokratisch geführten Länder, Staaten, Menschenrechtsorganisationen haben dies getan, und das war auch richtig so. Gott sei Dank hat der neue Präsident Obama vor der Wahl zugesagt und ist auch nach der Wahl noch immer bereit, diesen – nennen wir es von mir aus so – Schandfleck zu beseitigen, denn für einen demokratischen Staat, wie die USA es nun einmal sein wollen – sie haben auch eine gewisse Vorbildfunktion –, ist es ein Schandfleck, dieses Ding so eingerichtet zu haben.
Aber er hat nach der Wahl eben auch erkennen müssen – ich glaube, deutlicher, als ihm das vorher bewusst war –, wie kompliziert die Schließung von Guantánamo werden wird.
Er hat die Militärtribunale sofort abgeschafft. Das ist zu begrüßen. Aber es fällt ihm jetzt doch sehr schwer, das zu tun, was er zugesagt hat, nämlich die Inhaftierten einer ordentlichen Gerichtsbarkeit zuzuführen, weil leider Gottes die Inhaftierungen zum Teil stattgefunden haben aufgrund von Geheimdienstinformationen, die entweder nicht veröffentlicht werden können oder die auf eine Art und Weise zustande gekommen sind, die vor keinem ordentlichen Gericht statthaft wäre. Das ist alles kritikwürdig. Aber, Herr Lux, Sie haben es Gott sei Dank auch angedeutet, machen wir uns nichts vor, gänzlich alles nur Chorknaben sitzen da auch nicht ein.
Und nun komme ich schon zu einem Punkt, den Sie Gott sei Dank auch ansprachen, es ist ja bereits von der Obama-Regierung versucht worden, mögliche Alternativstandorte zu finden. Da wundert mich dann sogar der Satz, den Sie auch in Ihrer Begründung anführen, die Inhaftierten könnten zum Teil in Amerika nicht bleiben. Ja, warum denn nicht?
Ich meine jetzt nicht die, die sagen, sie wollen nicht in den Staaten bleiben, sondern ich spreche von denen, die gar keine Chance hätten, weil sich nämlich komischerweise die Kongressabgeordneten mit Vehemenz gegen die Alternativstandorte in ihren Wahlkreisen wenden,
weil sie alles getan haben, um zu verhindern, dass eine Haftanstalt – –
Nein, gestatte ich nicht!
weil sie es nach dem Sankt-Florians-Prinzip verweigern, dass eine solche Anstalt in ihren Wahlkreis kommt. Das – muss ich ganz ehrlich sagen – lässt mich dann auch ein bisschen grübeln.
Kommen wir also zum – im Grunde genommen – Schluss! Sie tun hier den vierten Schritt vor dem ersten Schritt. Als Allererstes trifft tatsächlich – wie es unser Außenminister bereits festgestellt hat – die Hauptverantwortlichkeit für die Auflösung des Gefangenenlagers in Guantánamo diejenigen, die es eingerichtet haben, die Amerikaner selbst.
Der zweite Schritt ist eine außenpolitische Lösung. Es muss dann die Entscheidung getroffen werden, welche Länder möglicherweise aufnehmen. Da werde ich dann sehr gespannt schauen, ob Österreich, Schweden, Dänemark oder die Niederlande
eventuell bereit sind, Häftlinge aufzunehmen.
Sollte sich in einem dritten Schritt Deutschland dazu bereit erklären, dann wird in entsprechenden – –
Sollte sich also Deutschland dazu bereit erklären, Häftlinge aufzunehmen, dann wird das in einem konsensualen Gespräch zwischen den Innenministern so mit Sicherheit auch passieren. Und dann wird es – nach entsprechenden Einzelfallprüfungen –
sicherlich auch Lösungen einer grundsätzlichen Zustimmung oder einer grundsätzlichen Aufnahmebereitschaft geben.
In der Form, wie es in Ihrem Antrag formuliert ist, lehne ich es ab.
Herr Lux! Nun noch einmal in ganz einfachen, klaren Sätzen für Sie:
Ja, tatsächlich, es fällt mir schwer, eine Verantwortung Deutschlands zu sehen für in Amerika
in der Art und Weise Inhaftierte.
Da habe ich ein Problem, dafür eine Verantwortung zu sehen. Mir ist nicht bekannt, dass wir da in irgendeiner Form beteiligt waren. Nichtsdestotrotz ist aus humanitären Gründen natürlich die Frage zu stellen, wie das Problem – das ein internationales ist – gelöst werden kann.
Das habe ich beschrieben. Ich habe auch explizit darauf hingewiesen, das ganz klar ist, dass es den Inhaftierten von Guantánamo, weil sie keiner ordentlichen Gerichtsbarkeit zuzuführen sind, schwer fällt, ihre Schuld oder Unschuld zu beweisen, zu belegen, und dass ich aber auch glaube, dass wir es in diesen Fällen, nicht bei jedem, mit sogenannten, ich nahm das Wort: Chorknaben zu tun haben.
Ich werde Ihnen – nachdem das Protokoll meine erste Rede aufgeschrieben hat – dieses noch einmal zur Verfügung stellen, damit Sie das noch mal ganz genau nachlesen können, Herr Lux. Tatsache ist, dass die ganze Aufregung, die Sie hier verbreiten, für meine Begriffe nur einem einzigen – nämlich einem sehr populistischen – Zweck dient,
und das – dass muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen – halte ich dieser eigentlich sehr ernsten Situation und dem sehr ernsten Thema für nicht angemessen. Das, Herr Lux, gebe ich Ihnen mit!
Herr Lux, Herr Lux! – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Lux! So aufgeregt habe ich Sie ja wirklich selten gesehen. Das wird doch wohl nicht etwa daran liegen, dass wir Ihnen heute eine Gesetzesvorlage vorlegen, bei der nicht einmal Sie mehr wirklich schimpfen können.
Ich will auf einige Punkte, die Sie angesprochen haben, eingehen. Vor zweieinhalb Monaten haben die Koalitionsfraktionen das Gesetz zur automatisierten Schülerdatei eingebracht. Das heißt, die Organisation der Schule sollte verbessert werden. Es ging und geht uns darum, dass die Ausstattung transparenter und genauer wird.
Drei Aufgaben soll und wird diese Datei erfüllen. – Hören Sie zu, wenn Sie schon nicht lesen können! – Die Schuljahresplanung, die Schulbedarfsplanung und die Schulentwicklungsplanung sind wichtige Aspekte für eine vernünftige und vertrauensvolle, weil zuverlässige Planung. Allerdings muss das dazu erforderliche Datenmaterial zuverlässig sein, die Zahlen müssen belastbar sein. Wir wollen vermeiden, was in den vergangenen Jahren so oft zu Schwierigkeiten und Fehlmeldungen geführt hat, nämlich Doppelanmeldungen und falsche und fehlerhafte Daten. Der Weg, den wir dazu gewählt haben, ist der Weg über eine Datei – und noch schlimmer für viele von uns, für viele von Ihnen von Anfang an gewesen: eine zentrale Datei.
Nein! – Der Berliner Datenschutzbeauftragte, Herr Dix, sagte zu Recht, er sei schon von Berufs wegen grundsätzlich gegen zentrale Dateien. Das kann ich verstehen. Der Kollege Zillich hat hier vor zweieinhalb Monaten sogar formuliert: Immer dann, wenn mit Dateien gearbeitet wird, ist Misstrauen Pflicht. – Ganz so extrem würde ich es nicht ausdrücken, aber okay: Natürlich muss in diesem Fall mit Vorsicht gehandelt werden, muss Sensibilität an
den Tag gelegt werden, denn wir arbeiten hier auch mit durchaus empfindlichen Sozialdaten.
In den zahlreichen und intensiven Diskussionen, die wir in den vergangenen Wochen in regulären Sitzungen, in Sondersitzungen, in Anhörungen, in Besprechungsrunden geführt haben, wurden sehr viele sehr kritische Fragen gestellt. Und sie wurden beantwortet.
Viele Hinweise wurden aufgenommen und in den Gesetzestext eingearbeitet. Entsprechend der eben beschriebenen Aufgabenerfüllung wurde die Zugriffsberechtigung auf viele Daten auf ein enges und begrenztes Maß reduziert, Herr Mutlu. Da kann ich dann wirklich nur sagen: Dann lesen Sie es doch wenigstens!
Die von Ihnen eben hier angeführten Strafverfolgungsbehörden haben auf genau zwei Daten Zugriff, und das auch nur, wenn sie mit Namen und Geburtsdaten des zu Erfragenden vorgehen können, und zwar auf den Namen und die Adresse der Schule. Und das ist für Sie schon zu viel!
Die Datenerfassung für die Schulen in freier Trägerschaft wurde auf die Kriterien beschränkt, die für die Schulbedarfs- und -jahresplanung notwendig sind. Die wurden also aus einem sehr großen Katalog herausgenommen. Die Weiterleitung der Daten an die Senatsschulverwaltung erfolgt in pseudonymisierter und aggregierter Form. Das heißt, die Wiederherstellung eines personenbezogenen Datensatzes ist unmöglich gemacht worden.
Ich bin davon überzeugt: Wir haben die erforderliche Sensibilität und Vorsicht walten lassen. Wir haben so viele Daten wie nötig, aber so wenig wie möglich erfasst. Sicherheitsfragen, wie sie der CDU-Änderungsantrag aufwirft, sind beantwortet worden. Auch für eine Schulwechslerdatei, wie sie von der FDP gefordert wird, kann ich keine Notwendigkeit erkennen. Ich glaube, dass unsere Datei so, wie wir sie heute in II. Lesung vorlegen, völlig ausreichend ist.
Ich möchte zum Schluss ein Zitat aus einer Berliner Zeitung bringen, die nicht wirklich dafür bekannt ist, uns nahe zu stehen, aus der „taz“. Ich zitiere:
Die Debatte um die neue Datei ist somit ein Schulbeispiel für den Umgang mit sensiblen Daten. Sie zeigt, dass ihre Erhebung an sich nichts Schlimmes sein muss. Im Gegenteil: Ohne eine gute Statistik stochert Politik nur im Nebel. Sie zeigt aber auch, dass Datenerhebung mit Augenmaß betrieben werden muss.... der Verlauf dieser Debatte könnte Schule machen, weil niemand auf seiner anfangs recht starren Position beharrt hat.
Das Fallbeispiel Schülerdatei gehört auf jeden Lehrplan.
Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand der Beihilfeanträge von Beschäftigten des Landes Berlin?
2. In wie vielen Fällen mussten im laufenden Jahr die Beihilfe-Erstattungsleistungen in einer oder mehreren Abschlagszahlungen geleistet werden?
Herr Senator! Verstehe ich Sie richtig, dass die Fälle aus dem letzten Jahr, die noch unbearbeitet und nur mit einer Abschlagszahlung bedacht worden sind, weiter bis Januar oder Februar 2009 liegen und erst dann endgültig abgerechnet werden?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer in den letzten Tagen die Medien verfolgt hat oder wie der Kollege Kleineidam und ich in den letzten Tagen so oft von Pressevertretern angerufen und zu dieser zentralen Schülerdatei befragt wurde,
konnte wirklich den Eindruck gewinnen, dass wir nicht über eine Schülerdatei sprechen, sondern es um die Einführung eines Berliner BKA-Gesetzes geht. Da gab es Diskussionen, da waren Fragen zu beantworten, die mich vermuten lassen, dass – obwohl es immer dabeistand, dass die Vorlage in der Redaktion bekannt sei und man sie gelesen habe –, wenn man die Vorlage gelesen hat, das Verständnis fehlt. Ich habe noch nie erlebt, dass wir bei einem Antrag, den wir hier einbringen wollen – in diesem Fall einer Gesetzesvorlage –, nicht so sehr dazu reden
müssen, welche positiven Punkte und Verbesserungen wir uns davon versprechen,
sondern ich wohl mehr damit zu tun haben werde, zu erklären, was die zentrale Schülerdatei nicht ist, wozu sie nicht dient und auf keinen Fall dienen soll.
In der Schlagzeile einer Berliner Tageszeitung ging man sogar so weit, die Entstehung des „gläsernen Schülers“ zu befürchten. Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, etwas mehr Baldrian in die Diskussion zu packen,
es ist für das Thema und den Ernst des Themas angebracht!
Zwei große Bereiche werden mit der zentralen Schülerdatei erfasst, bzw. soll sie zwei Bereichen dienen. Da ist sie, wenn Sie mich fragen, bereits überfällig. Darum ist es so herrlich, dass wir vor Kurzem über die Ergebnisse der PISA-Studie diskutiert haben, wo sich ein Herr Mutlu von den Grünen allen Ernstes hinstellt und völlig zu Recht fordert: Jetzt müssen aber die DaZ-Mittel endlich dort ankommen, wo sie gebraucht werden.
Für alle die nicht aus dem Bildungsbereich kommen: DaZ ist die Abkürzung für Deutsch als Zweitsprache.
Nun gehen wir in die Schulorganisation und zum Schulentwicklungsplan. Wer stellt den auf? – Der Senator für Schule und Bildung. Wie soll er dies tun, ohne die entsprechenden Daten zu haben? Da will ich nur einige nehmen, die in den letzten Tagen ganz aufgeregt diskutiert worden sind. Da ist die Frage, wie viele Schülerinnen und Schüler eine Schule besuchen werden wollen, und zwar bereinigt um die Zahl der Zweit- und Drittanmeldungen, die so mancher besorgte Elternteil vornimmt, um sicherzustellen, dass das Kind an eine solche Schule kommt, wie es der Elternteil möchte. Das ist menschlich nachvollziehbar, aber für eine Organisation schwierig, wenn Zahlen zwei- und dreimal auftauchen; Zahlen, wohlgemerkt Zahlen, nicht Namen!
Ein weiterer Punkt: Wie viele Schüler haben Deutsch nicht als Herkunftssprache? – Herr Mutlu hören Sie genau zu! –
Nur wenn ich weiß, wie viele Schüler – und unwichtig, ob einer Mahmut heißt oder Hannah – es sind, wenn ich weiß, an welcher Schule wie viele Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache, oder von der Lernmittelzuzahlung befreit sind, denn das gibt einen Hinweis auf den sozialen Hintergrund.
Das könnte manchmal von Interesse sein.
Wer dieses Zahlenmaterial nicht hat, kann keine realistische und ernstzunehmende Planung vornehmen und darf sich dann hier wieder einmal Dresche abholen für nicht ausreichende Lehrerzuweisung. Das zu verhindern dient unter anderem diese Datei.
Sie hat auch einen zweiten Grund. Das ist das große Thema der Schuldistanz, besser der Schülerdistanz. Nun wird immer von Schulpflicht gesprochen, ich will es anders auffassen: Es geht darum, den Schülern das ihnen zustehende Recht auch zukommen zu lassen, eine Schule besuchen zu können. Da ist es schwierig, wenn immer mehr Schülerinnen und Schüler aus Familien kommen, wo das Interesse an einem regelmäßigen Schulbesuch, aus welchen Gründen auch immer, gering ist. Sie wissen, dass keine Schule, kein Bezirk, außer einem im ganz Berlin, überhaupt eine zentrale Datei hat. Wer vom Jugendamt, Gesundheitsamt oder von der Polizei eine Schülerin oder einen Schüler seiner Schule zuführen will, ist gezwungen, jede Schule einzeln anzurufen. Wenn das Ihre Form von guter Bildungsarbeit ist, dann habe ich hier etwas falsch verstanden.
Einen Satz, Frau Präsidentin! – Dann waren Ihre Diskussionsbeiträge und Forderungen – gerade vor einer halben Stunde noch zu PISA – reine Krokodilstränen.
Dann geht es Ihnen nicht um eine effiziente Schulplanung, –
sondern es geht Ihnen rein um Oppositionspolitik.
Herr Mutlu! Für Sie zur Kenntnis noch einmal ganz kurz: Hier hat nicht die Innenpolitikerin Hertel gesprochen, sondern,
wenn Sie einmal einen Blick ins blaue Büchlein werfen wollen, die Datenschützerin Hertel, die ganz zufällig auch noch stellvertretende Fraktionsvorsitzende ist,
weil, Herr Mutlu, uns dieses Thema so wichtig ist, dass es sogar im geschäftsführenden Fraktionsvorstand angesiedelt ist. So gehen wir mit diesem Thema um.
Nur noch zwei Sätze: Es reicht nicht, Herr Mutlu, hier einfach nur Schlagworte perlenkettenartig aneinanderzuhängen, die jeder Wahrheit entbehren. Die Polizei hat keine Datei. Sie kann vielleicht, wenn es uns gelingt, dieses Gesetz durchzubringen, irgendwo anrufen und den Schulnamen erfahren, mehr nicht, Herr Mutlu. Das wollen Sie unter anderem mit Ihrem Änderungsantrag im Datenschutzausschuss verhindern, wie noch einiges anderes dazu, aber das werden wir dann hoffentlich etwas emotionsloser im Innenausschuss und im Bildungsausschuss diskutieren. Ich bin sehr interessiert unter anderem an Ihrem Beitrag dort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vermutlich für den einen oder anderen zu seinem großen Erstaunen möchte ich gleich zu Beginn feststellen: Berlin war – und ist es immer gewesen – eigentlich eine sehr reiche Stadt. Allerdings nicht im pekuniären Sinn. Wer wüsste das besser als wir? Denn schließlich gab es so manche hitzige Debatte in den letzten Monaten und Jahren, gerade wegen dieses Umstandes.
Reich ist diese Stadt allerdings an Merkwürdigkeiten, an Besonderheiten und an Dingen, die so wirklich nur in Berlin zu finden waren und bis heute sind. Einige Besonderheiten und gewisse Einmaligkeiten sind Anlass und Grund für den großen und immer noch wachsenden Tourismus in dieser Stadt. Die anderen sind eher Grund und Anlass für so manche hitzige Debatte und Auseinandersetzung in diesem Haus. Ich möchte ein Beispiel kurz anbringen: Nur Berlin musste vor 20 Jahren innerhalb der eigenen Stadt das erneute Zusammenwachsen realisieren und umsetzen. Wo sonst noch gab es noch vor wenigen Jahren aus diesem Grund wie bei uns unterschiedliche Bezahlungen bei gleicher Leistung der Tarifbeschäftigten des Landes – in Ost oder West? Und wo gibt es einen Solidarpakt?
Das hier vorliegende Erste Gesetz zur Änderung des Sonderzahlungsgesetzes fügt der Reihe der Besonderheiten eine weitere hinzu oder richtiger: Die Entwicklung und Vorgeschichte, die zu diesem Gesetz geführt hat, stellt eben für mich eine Berliner Besonderheit dar. Dazu müsste ich kurz einen Ausflug in die vergangenen Monate machen: Trotz eines geltenden Tarifvertrages setzen sich nach wochenlangem – verständlichem, wenn man die Tarifabschlüsse, die Entwicklungen in den anderen Bundesländern sieht – Drängen die Gewerkschaften mit dem Senat zusammen, um trotz der geltenden vertraglichen Regelungen über mögliche Tariferhöhungen und über Sonderzahlungen zu diskutieren. Schließlich hat die Entwicklung der Lebenshaltungskosten, die Tarifentwicklungen in den anderen Bundesländern und im Bund durchaus Anlass dafür gegeben.
Wie in Tarifverhandlungen üblich, wird es ein sehr zähes Ringen, und irgendwann – nach Monaten – entscheiden Gewerkschaftsvertreter zum einen, dass sie sich mit den Beamten weniger beschäftigen wollten, da dies jetzt nicht so sehr ihr Thema sei, und zum anderen lehnen sie ein komplett neues Angebot, dass ihnen an diesem Tag vorgelegt wird, als nicht akzeptabel, viel zu gering und damit nicht diskussionswürdig für sie ab, verlassen – glaubt man
Eingeweihten – nach nicht einmal zehn Minuten den Verhandlungstisch und erklären die Verhandlungen für gescheitert. Gescheiterte Verhandlungen, das bedeutet das Ende von Verhandlungen.
Die Besonderheit ist, dass trotz des geltenden Tarifvertrags und der am Ende gescheiterten Verhandlungen der Senat entschieden und beschlossen hat, eine übertarifliche Bezahlung für die Tarifbeschäftigten in Höhe von 300 Euro für zwei Jahre, 2008/2009, zu bezahlen. Das ist mitnichten ein Eingriff in die Tarifautonomie, sondern schlicht Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Beschäftigten und dem Berliner Haushalt. Das ist Verantwortungsbewusstsein gegenüber allen Beschäftigten, auch gegenüber den Beamtinnen und Beamten. Denn auch ein geltender Anwendungstarifvertrag kann nicht die aktuelle Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse ausblenden. Darum hat sich der Senat nicht zurückgelehnt, hat sich nicht darauf berufen, sondern er hat in seiner Verantwortung für die Stadt und all ihre Mitarbeiter – auch für die Beamtinnen und Beamten – eine maßvolle Erhöhung festgestellt, die immerhin im Berliner Haushalt noch mit einer Summe in Höhe von 28,4 Millionen Euro zu Buche schlagen wird.
Noch eine persönliche Bemerkung zum Schluss. – Ich freue mich natürlich für jeden in Berlin, der diese Sonderzahlung erhalten wird, denn alle Beschäftigten, Tarifbeschäftigte wie Beamte, haben mit dem Solidarpakt, mit Arbeitszeitverlängerungen – bezogen auf die Beamtinnen und Beamten – und Kürzungen der ursprünglichen Sonderzahlungen dazu beigetragen, dass ein sehr großer Teil der Berlin belastenden Schulden abgetragen werden konnte. Aber es wundert mich, dass Gewerkschaften, die mehrheitlich vor allem die Tarifbeschäftigten der unteren Lohngruppen, also BAT VIII, VII und VI organisieren, den angebotenen Sockelbetrag in Höhe von 50 Euro, der gerade für diese Kolleginnen und Kollegen immerhin eine Erhöhung von 2 bis 3 Prozent bedeutet hätte, rundweg ablehnen, ihn nicht einmal diskutieren.
Abschließend noch einmal: Die Erhöhung der Sonderanwendung für die Beamtinnen und Beamten bedeutet eine Gleichbehandlung gegenüber den Tarifbeschäftigten und soll auch hier ein Ausgleich insbesondere für die unteren Gehaltsstufen sein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie beurteilt die für die Sicherheitskräfte zuständige Innenverwaltung die Schließung des für den Bezirk so wichtigen Jugendclubs „Naunynritze“ am 1. Mai?
2. Welche Bemühungen waren erforderlich, um eine alternative Räumlichkeit zu finden?
Herr Senator! Ich danke Ihnen für die umfangreiche Antwort, weil Sie mir damit meine erste Nachfrage erspart haben. Offensichtlich ist alles unternommen worden, um der zuständigen Stadträtin deutlich zu machen, dass dieser Jugendclub benötigt worden wäre.
Ich komme damit zu meiner zweiten Nachfrage: Welche Gründe wurden für die Weigerung angeführt, den Jugendclub Naunynritze an diesem Tag, an dem er so dringend benötigt wurde, zu öffnen?
Danke, Herr Präsident! – Ich frage den Innensenator: Herr Senator Dr. Körting! Wie hat sich nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom November 2007 der Diskussionsstand zum Entzug der steuerlichen Vorteile für rechtsextremistische Vereine entwickelt?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bislang dachte ich, dass wir den 1. Mai nach dem Motto „Same procedure as every year, James!“ behandeln. Aber man kann natürlich verstehen, dass die CDU langsam ein Problem bekommt, da der 1. Mai in den letzten Jahren immer ruhiger verlaufen ist als früher. Nicht einmal mehr der 1. Mai bietet der CDU noch den sehr gewünschten Anlass, auf die rot-rote Regierung und ihre Sicherheitspolitik einzuschlagen. Er liefert kein Fleisch mehr.
Wir dürfen uns seit sechs Jahren – die erste mir bekannte Große Anfrage stammt vom November 2002 – mit der Strukturreform, der Abschnittszusammenlegung und der großen Gefahr, die die CDU bei dem Rückzug aus der Fläche befürchtet, beschäftigen. Schon damals hat die CDU offensichtlich nicht verstanden, um was es geht. Es folgten Anträge, schriftliche, Mündliche, Kleine und Große Anfragen. Alle Versuche, der CDU klarzumachen, dass die Gefahr, die sie sieht, und die Schwarzmalerei, die sie betreibt, nicht zutreffen, scheiterten. Entweder verstehen Sie es immer noch nicht, oder Sie finden nichts anderes. Wer sechseinhalb Jahre den Untergang des Abendlandes ankündigt, weil Rot-Rot die Innen- und Sicherheitspolitik betreibt, der hat ein Problem. Deshalb finden wir in Ihrem Antrag Folgendes:
Die Schließungen von Polizeistandorten sind in höchstem Maß verantwortungslos.
Nein! Verantwortungslos ist etwas ganz anderes, und zwar Ihr Verhalten.
Verantwortungslos ist Ihr populistisches Verhalten, Angst zu schüren, Sorgen zu verbreiten und jedes Mal ein sicherheitspolitisches Desaster heraufzubeschwören, weil ein Abschnitt geschlossen wird und zwei Kilometer weiter mit einem anderen fusioniert. Das sicherheitspolitische Desaster tritt auch prompt nicht ein. Da hat man dann ein Problem.
Damit komme ich zu einem weiteren Zitat aus Ihrem Antrag:
Die Schließungen von Polizeistandorten werden nicht ohne Auswirkung bleiben.
Aber hallo! Wir wollen doch stark hoffen, dass die nicht ohne Auswirkungen bleiben, sonst hätten wir das nicht machen brauchen. Was sind die Auswirkungen? – Ich werde noch einmal versuchen, es Ihnen mit klaren, einfachen Worten zu erklären: Zwei Abschnitte bedeuten einen doppelter Verwaltungs- und Führungsstab. Nur noch ein Abschnitt – das bedeutet: Alles zusammenführen und nur noch einen Verwaltungsstab, nur noch einen Führungsstab und freigesetzte Polizeibeamte, die dann etwas machen können!
Polizeibeamte, die auf der Straße sind! Polizeibeamte, die in den Funkwagen sitzen!
Wenn es der Wahrheitsfindung dient.
Herr Trapp! Ich gehe davon aus, dass Führungspersonal dann nicht nur auf die Straße kommt, aber dass z. B. dann, wenn ein Abschnitt aus zwei oder gegebenenfalls auch aus drei Abschnitten fusioniert wird – Sie nannten
das Beispiel des Abschnitts 56 –, für die Beamten, die in den Abschnitten zuvor Führungsaufgaben wahrgenommen haben, die Möglichkeit besteht, nun etwas mehr auf der Straße zu sein und sich dort wieder einmal umzusehen.
Herr Trapp! Ich glaube, Sie wissen aufgrund Ihrer beruflichen Erfahrung vielleicht besser als so manch anderer hier im Raum, dass dem genau so ist. Sie sprachen den Abschnitt 56 an, und gerade im Abschnitt 56 sind die Kolleginnen und Kollegen recht zufrieden, dass aus zwei und drei Dienstgruppen in der Zwischenzeit fünf Dienstgruppen geworden sind. Das sind jetzt ein wenig Interna, aber ich denke, dass Sie genau verstanden haben, worum es bei diesem Abschnitt ging.
Drei Kilometer sind es nicht immer. In Bezug auf meinen Abschnitt – wenn ich so sagen darf, weil ich aus Reinickendorf komme –, den Abschnitt Ruppiner Chaussee, frage ich Sie: Welchen größeren objektiven Sicherheitsschutz bietet ein Abschnitt in der Ruppiner Chaussee?
Das ist ein Abschnitt mitten im Wald, von Wildschweinen umgeben – allerdings auch von Bürgern, denen Sie eingebläut und vorhergesagt haben, nun werde eine Einbruchsserie starten. – Blödsinn – kann ich an der Stelle nur sagen.
Lassen Sie mich aber weiter fortfahren: In den letzten zwei, drei Jahren hat sich bei den bereits erfolgten Abschnittsfusionen gezeigt, dass wir die Polizei auf die Straße und in die Funkwagen bekommen, und das bedeutet auch mehr Polizei in kiezorientierter Präventionsarbeit. Auch da ist Polizei mehr vor Ort und soll bzw. wird mehr vor Ort sein.
Dann gibt es noch einen vierten Grund, den ich bewusst als letzten anführe, weil er in dem Ranking, wie es Neudeutsch heißt, wirklich an die letzte Stelle gehört: Die geschlossenen bzw. aufgegebenen Abschnitte waren grundsätzlich – oder sogar ausschließlich – gemietete Objekte. Allein der Abschnitt 14 in Reinickendorf, Herr Dr. Heide,
hat die Stadt Berlin eine halbe Million € pro Jahr gekostet. Das ist Geld, das wir jetzt nicht mehr für die Anmietung eines solchen Objektes ausgeben müssen. Die Anzahl der Abschnitte bestimmt eben nicht die Sicherheit in einer Stadt – weder die objektive noch die subjektive –, es sei denn, es wird von Ihnen weiter diese Politik betrieben.
Bei dieser Strukturreform – ich benutze jetzt diesen Namen auch noch einmal – geht es um die kurze Reaktionszeit bei Funkwageneinsätzen. Das ist die Zeit, die vergeht, bis der Bürger, nachdem er 110 gewählt hat, einen Funkwagen vor der Tür hat. Das konnte bisher und wird auch in Zukunft bei einer weiteren Fusion, sofern sie erforder
lich sein sollte, sichergestellt werden. Alle Szenarien und Schwarzmalereien, die Sie bisher verbreitet haben, werden auch in der Zukunft nicht durch die Realität bestätigt werden können.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Jotzo! Als Sie Ihre Rede begonnen haben, war ich kurz davor, mein Manuskript wegzuwerfen,
weil es sich eher nach einem Wirtschaftsantrag anhörte als nach einem Antrag, der eigentlich die Feuerwehr betrifft.
Ihre Fraktion ist eigentlich dafür bekannt, wenig arbeitnehmerfreundliche Anträge zu stellen.
Mit Ihnen können und müssen wir normalerweise darüber diskutieren, ob Mitbestimmungsgesetz, Personalvertretungsgesetz und überhaupt die Gewerkschaften noch vonnöten sind. Sie halten sie normalerweise für eine moderne Verwaltung nicht für erforderlich und eher abträglich. – Apropos Verwaltung: Wenn ich mich an den einen oder anderen Antrag, an die eine oder andere sehr hitzige Rederunde im Abgeordnetenhaus erinnere, dann halten Sie den öffentlichen Dienst und gar die Beamten für überflüssig. Sie wollen abstoßen, verkaufen, privatisieren.
Darum war ich erstaunt, in den letzten Monaten häufig Anträge von der FDP zu lesen – insbesondere von Ihnen, Herr Jotzo! – die mir sehr bekannt vorkamen. Ich hatte teilweise das Gefühl, sie seien passagenweise von Gewerkschaftsforderungen abgeschrieben. Das freut mich zum einen, zum anderen meine ich aber, Sie haben das eine oder andere nicht richtig verstanden. Einige Ihrer Anträge – insbesondere der Antrag, der uns heute vorliegt und der von Ihnen sogar zu einer Priorität erhoben wurde – behandeln relativ detailliert feuerwehrtechnische Themen. Ich glaube, es ist jetzt der dritte, vierte oder fünfte Antrag. Da frage ich mich langsam, Herr Jotzo: Planen Sie einen Berufswechsel? Möchten Sie Feuerwehrmann werden?
Dann allerdings hätten Sie den heutigen Antrag auf keinen Fall stellen dürfen.
Der Antrag, den Sie heute stellen – hier liegt der Teufel, wie üblich, im Detail, besser gesagt, in Ihrer Begründung –, hat es in sich. Sie verweisen auf die beabsichtigte Änderung des Vergabegesetzes. Ich zitiere:
Auftragnehmer des Landes Berlin sollen künftig verpflichtet werden, an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Mindestlohn in Höhe von 7,50 € zu zahlen.
Was heißt das, Herr Jotzo? Wollen Sie für die Feuerwehr einen Mindestlohn von 7,50 € einführen?
Dann nehmen Sie ganz schnell die Beine in die Hand! Ich fürchte, die Feuerwehrleute werden Sie aus der Stadt prügeln.
Der durchschnittliche Stundenlohn eines Feuerwehrbeamten liegt – je nach Dienstgruppe – zwischen ungefähr 12,60 € und 18,67 €. Das nur kurz zur Information, weil Sie recht locker über den Mindestlohn sprachen. Ich habe den Eindruck, dass Sie mit der immer wiederholten Erwähnung des Mindestlohns Tatsachen entweder verwechselt haben, sie wirklich nicht besser wissen – das würde mir Sorge machen – oder sie wider besseres Wissen einfach anders darstellen. Der Mindestlohn, den wir fordern, gilt für eine Vollzeitbeschäftigung zur Sicherstellung des Existenzminimums oder der Existenzfähigkeit.
Wir hier und Sie in Ihrem Gesetz nennen ganz eindeutig die Gewährung einer Zulage bei erhöhter wöchentlicher Regelarbeitszeit. Hier geht es um die von der EU-Arbeitszeitrichtlinie aufgegebene Senkung der bisher teilweise üblichen bis zu 55 Stunden wöchentlichen Arbeitszeit auf maximal 48 Stunden wöchentliche Arbeitszeit inklusive Mehrarbeit oder Zuvielarbeit. Das neue Einsatzkonzept wird sicherstellen, dass nur noch eine wöchentliche Arbeitszeit bis maximal 48 Stunden vorliegen wird. Für die Übergangszeit ist ein Gesetz verabschiedet worden, das den Beamten eine Wahlmöglichkeit lässt, die sie vorher nicht hatten: entweder Freizeitausgleich oder eine finanzielle Zulage. Sie haben recht: Sie könnte höher ausfallen. Mit Sicherheit würde auch ich – wenn die Möglichkeit bestünde und der Haushalt dieser Stadt es zuließe – gern etwas mehr zahlen. Aber der Haushalt lässt es nicht zu, und vielleicht haben diejenigen, die Sie über dieses Thema informiert und – ich sage einmal – ein bisschen auf die Spur gesetzt haben, eines vergessen, nämlich Ihnen zu sagen: Dieser Vorschlag und diese Regelung, die sehr analog der Regelung von Nordrhein-Westfalen ist, ist nicht etwa auf dem Mist des Innensenators gewachsen, sondern dieser Vorschlag kam von der Gewerkschaft, vom Gewerkschaftsvorsitzenden und seinem Feuerwehrmann, wenn ich das so sagen darf. Von ihnen kam der Vorschlag, uns für die Zulage doch bitte an das Modell von Nordrhein-Westfalen zu halten, und das haben wir getan.
Herr Jotzo! Ganz kurz: Sie müssten mir jetzt einmal zeigen, wo unsere eigenen Maßstäbe für Überstunden oder Mehrarbeit stehen! Die haben wir nicht. Es gibt einen Maßstab für einen Mindestlohn. Noch einmal: Eine Beschäftigung, die eine Existenzsicherung darstellen soll, ist etwas anders als eine Zulage, die im Rahmen eines bestehenden Arbeitsvertrages mit – ich wiederhole mich noch einmal – einem durchschnittlichen Stundenlohn zwischen 12 € und 18,50 € liegt. Da ist es doch wohl legitim, für die in einer begrenzten Zeit anfallende Zuvielarbeit – heißt dieses nicht sehr geschmeidige Wort – einen anderen Stundensatz – so, wie Sie es ausdrücken – zu nehmen als 7,50 €. Das hat doch überhaupt nichts mit dem Mindestlohn zu tun. Außerdem sind es 20 € pro Schicht. Und noch einmal: Es ist nicht auf Vorschlag des Innensenators, sondern auf Vorschlag der Gewerkschaft passiert. Mehr kann man beim besten Willen nicht tun.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben heute die I. Lesung der siebten Änderung des Personalvertretungsgesetzes,
wobei die Prüfungs- und Änderungsbedarfe – ich glaube, sogar von mir selbst vor einigen Jahren – aufgrund einer Anfrage der FDP schon einmal angekündigt worden sind. Die Gründe für eine Änderung und Prüfung sind vielfältig. Ich will nur vier beispielhaft nennen: die Einführung der sogenannten Ein-Euro-Jobber, die vom rot-roten Senat eingeführte eigenverantwortliche Einstellung von Vertretungslehrern und -lehrerinnen an Schulen, die Ausstattung von Arbeitsplätzen in punkto Informations- und Kommunikationstechnik sowie das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Mitbestimmungsgesetz von SchleswigHolstein, das die nachfolgenden Redner vermutlich zuerst nennen werden und das an einem elementaren Punkt der Mitbestimmung ein großes Fragezeichen gesetzt hat.
Wir haben uns – wie in der Koalitionsvereinbarung zugesagt – mit den Gewerkschaften zusammengesetzt und uns mit zwei Teilen an Änderungen und Neuerungswünschen beschäftigt. Einen Teil haben die Gewerkschaften gewünscht, u. a. § 24 – Wahlzeiträume bei Neuwahlen –, Kostenübernahme für Sachverständige beim Geschäftsbedarf, § 73 – Informationsanspruch der Personalräte in Fragen der Wirtschafts- und Haushaltsplanung –. Da ich bei allen Gesprächen dabei war, glaube ich, dass wir einen großen Teil zur Zufriedenheit der Gewerkschaften und der Personalvertreter vereinbaren konnten.
Der andere Teil war schon deutlich schwieriger. Hier ging es um Themen, die originäre Aufgaben der Mitbestim