Protocol of the Session on September 25, 2008

Das Wort zur ersten Mündlichen Anfrage hat nunmehr der Abgeordnete Dr. Arndt von der Fraktion der SPD zum Thema

Dauer der Bearbeitung von Wohngeldanträgen

Sie haben das Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Verfügt der Senat über Erkenntnisse hinsichtlich der Dauer der Bearbeitung von Wohngeldanträgen in den jeweiligen Bezirken, und treffen Pressemeldungen zu, wonach die Bearbeitungsdauer in einzelnen Bezirken bis zu acht Monate beträgt, und worauf ist dies zurückzuführen?

2. Teilt der Senat meine Auffassung, dass eine derartig lange Bearbeitungsdauer nicht hinnehmbar ist, für die betroffenen Bevölkerungsgruppen eine unverhältnismäßig hohe Belastung darstellt, und welche Maßnahmen hält der Senat zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten für erforderlich?

Danke schön, Herr Abgeordneter! – Ich vermute, Frau Staatssekretärin Dunger-Löper beantwortet für den Senat. – Bitte, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Arndt! Ja, der Senat verfügt über entsprechende Informationen über die Dauer von Bearbeitungszeiten in den Wohngeldstellen. Dieses Thema beschäftigt den Senat schon seit Jahren. Es ist ein dauerhafter Tagesordnungspunkt auf der Baustadträtesitzung. Durch den Vergleich der Bearbeitungszahlen und Transparenz in diesem Bereich ist es auch den meisten Bezirken in den letzten Jahren gelungen, die Bearbeitungszeiten deutlich zu senken. Allerdings ist dies nicht überall der Fall. Die derzeitigen durchschnittlichen Bearbeitungszeiten betragen in den meisten Bezirken zwischen einem Monat und drei Monaten, in einem Bezirk vier Monate und im Bezirk SteglitzZehlendorf bis zu acht Monate.

Wir haben dies auch schon in zwei Kleinen Anfragen im August und September dokumentiert. Aus den Antworten auf diese Kleinen Anfragen können Sie die Gründe für die verlängerten Bearbeitungszeiten ersehen. Die Wohngeldstellen sind personell sehr unterschiedlich ausgestattet, woraus sich vermutlich die unterschiedlich langen Bearbeitungszeiten ergeben.

Zur Frage 2: Der Senat wertet diese langen Bearbeitungszeiten als nicht hinnehmbar. Ich denke, dass eine Bearbeitungszeit von mehr als vier Wochen nicht wesentlich überschritten werden sollte. Dies sollten die Bezirke anstreben.

Der Senat hat über die kommunikative Auseinandersetzung hinaus im Hinblick auf die Wohngeldnovelle, die am 1. Januar 2009 in Kraft treten und dazu führen wird, dass mehr Wohngeld ausgezahlt – was wir alle begrüßen – und es mehr Antragsberechtigte geben wird, Vorsorge getroffen. Dies ist im Rat der Bürgermeister deutlich gemacht worden. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat bei

der Budgetberechnung 2009 eine auskömmliche Mittelausstattung für die Bezirke zugrunde gelegt. So hat man für 2009 125 000 Anträge zugrunde gelegt gegenüber einer Ist-Zahl im Jahr 2007 von 75 000, das bedeutet 50 000 Anträge mehr. Darüber hinaus ist auch wegen der geänderten Rechtslage und möglicher längerer Bearbeitungszeiten den Bezirken ein um rund 40 Prozent erhöhter Zuweisungspreis zugebilligt worden. Die Bezirke sind jetzt gefordert, die Wohngeldstellen entsprechend auszustatten. Sie wissen, dass die personelle Ausstattung der einzelnen Verwaltungsbereiche ausschließlich den Bezirken obliegt. Die Ressourcen dafür haben sie erhalten. Im Zusammenhang mit der Implementierung der Wohngeldnovelle gibt es eine Verabredung mit dem ZeP, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Stellenpool zu rekrutieren, einzuarbeiten und sicherzustellen, dass ab Januar 2009 eine entsprechende Bearbeitung erfolgen kann. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Bearbeitungszeiten – allerdings verantwortet durch die Bezirke – ab 2009 angemessen sind.

Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Dr. Arndt – bitte schön!

Frau Staatssekretärin! Ihren Ausführungen habe ich entnommen, dass die Bezirke im Prinzip hinreichend ausgestattet sind. Ihre Antwort scheint mir in einem Punkt jedoch unzureichend, weshalb ich frage: Was gedenkt der Senat bei denjenigen Bezirken zu tun, die sich nicht um diejenigen kümmern, die nicht in der Mitte der Gesellschaft, sondern im Schatten stehen?

Frau Staatssekretärin Dunger-Löper – bitte!

Herr Arndt! Wir werden das Monitoring der Bearbeitungszeiten selbstverständlich systematisch fortsetzen und die Bezirke eindringlich auffordern, dafür zu sorgen, dass die Wohngeldbearbeitung in angemessener Form, das heißt bürgerfreundlich –, etwa vier Wochen – erfolgt.

Eine Nachfrage des Kollegen Ziller. – Bitte schön, Herr Ziller!

Vielen Dank! – Sie können demnach sicherstellen, dass spätestens im Februar alle Anträge, die zum Jahreswechsel für das neue Wohngeld gestellt werden, bewilligt werden. Wenn nicht, was tun Sie, damit das von Ihnen genannte Ziel erreicht wird?

Frau Staatssekretärin Dunger-Löper – bitte schön!

Herr Ziller! Ich habe eben bereits deutlich gemacht, dass die Bezirke für die personelle Ausstattung ihrer Dienststellen verantwortlich sind. Wir haben sichergestellt, dass sie personell und von den Ressourcen her in der Lage sind, eine schnelle Bearbeitung vorzunehmen. Wir werden deutlich machen, welche Bezirke dies erfüllen und welche nicht.

Danke schön!

Wir kommen zur Frage Nr. 2 des Kollegen Friederici von der Fraktion der CDU zum Thema

Umweltzone – Bußgelder kassiert, aber die Luft ist gar nicht besser?

Bitte schön, Herr Friederici!

Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie sind die Untersuchungen der Cottbuser Wissenschaftler der TU zu bewerten, dass die Einführung der Berliner Umweltzone außer Mehraufwand für die Berliner Verwaltung und Kassierung von Bußgeldern nahezu nichts an Verbesserung der Luftqualität gebracht hat?

2. Sollte aufgrund der Null-Ergebnisse der Einführung des SPD-PDS-Projektes nicht auch im Interesse der Berliner Wirtschaft und im Interesse der sich am Straßenverkehr beteiligenden Bürger die Umweltzone als gescheitert betrachtet werden?

Danke schön, Herr Kollege Friederici!

Ich bitte darum, dass Handys im Saal ausgeschaltet und auf gar keinen Fall in die Nähe der Mikrofone gelegt werden, weil dadurch diese Störgeräusche entstehen! – Jetzt hat die Umweltsenatorin, Frau Lompscher, das Wort. – Bitte schön, Frau Lompscher!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Friederici! Zunächst sollten Sie wissen

ich nehme an, Sie tun es –, dass das fragliche Gutachten der TU Cottbus im Auftrag des Berliner ADAC erstellt worden ist. Zuvor waren die gleichen Cottbuser Wissenschaftler an einer von der Berliner Umweltverwaltung beauftragten Untersuchung der Herkunft der Feinstaubbelastung beteiligt, an der auch die TU Berlin, die FU Berlin und die Universität Duisburg mitgewirkt haben. Danach konnten mehr als 40 Prozent der innerstädtischen Feinstaubbelastung auf den Berliner Straßenverkehr zurückgeführt werden, davon wiederum stammt ein Drittel aus besonders schädlichem Dieselruß. Dieses Ergebnis war eine der wesentlichen Grundlagen für die Planung des Berliner Luftreinhalteplans, wozu auch die Einführung der Umweltzone gehört. Obwohl die Cottbuser Wissenschaftler maßgeblich selbst an der Senatsstudie beteiligt waren, werden deren Ergebnisse in dem Gutachten für den ADAC mit keinem Wort erwähnt, wohl deshalb, weil sie der im ADAC-Gutachten aufgestellten Behauptung, die Umweltzone sei wirkungslos, diametral widersprechen. Schon allein deshalb sind erhebliche Zweifel an der wissenschaftlichen Substanz dieses ADAC-Gutachtens angebracht. Dies ist auch kein Wunder, denn die im Gutachten gemachten Aussagen zur angeblich zu vernachlässigenden Wirkung der Umweltzone basieren auf zum Teil überholten Informationsgrundlagen und wurden mit sehr pauschalen, über die gesamte Stadt ermittelten Annahmen gewonnen, die zu den gesetzlichen Anforderungen im Widerspruch stehen. Für den Luftreinhalteplan wurde dagegen die Reduktion der Luftbelastung für jede Hauptverkehrsstraße berechnet, auch und gerade hier müssen entgegen den Behauptungen des Gutachters die Grenzwerte für die Luftqualität eingehalten werden. Diese Grenzwerte basieren auf Bundes- und EU-Recht. Die Behauptung des Gutachters:

Eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung durch Schwebstaub kann ausgeschlossen werden, wenn die Konzentration möglicher toxischer Bestandteile in Betracht gezogen wird.

steht ebenfalls in krassem Widerspruch zu Aussagen international renommierter Gremien wie der Weltgesundheitsorganisation und wurden auch von führenden deutschen Umweltmedizinern, zum Beispiel Prof. Wichmann, als angreifbar bewertet. In einem kürzlich erschienenen Artikel schreibt Prof. Wichmann:

Feinstaub hat erhebliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Feinstaub aus den Abgasen des Kfz-Verkehrs und insbesondere aus Diesel-Pkws und -Lkws ist toxikologisch erheblich relevanter als Feinstaub aus den meisten anderen Quellen. Umweltzonen können für die menschliche Gesundheit weit mehr nützen als sich aus den routinemäßigen Feinstaubmessungen ablesen lässt. Sie sind um so effektiver, je stringenter sie die Hauptübeltäter aus der Stadt heraushalten – und das sind Diesel-Pkw und Diesel-Lkw ohne Partikelfilter.

Genau das hat der Senat getan. Der Erfolg der Umweltzone lässt sich schon jetzt an der Statistik der in Berlin zugelassenen Pkw und Lkw ablesen. Gegenüber dem Vor

Vorjahr hat sich die Zahl der plakettenlosen Pkw und Lkw mit hohem Schadstoffausstoß um 60 Prozent bzw. 30 Prozent verringert. Zugleich wurden in Berlin deutlich mehr Fahrzeuge mit besseren Abgasnormen neu zugelassen als im Bundesdurchschnitt.

Dies passt auch zu der erfreulichen Beobachtung, dass sich die Zahl der Grenzwertüberschreitungen seit Einführung der Umweltzone im Vergleich zum Vorjahr mehr als halbierte, auch wenn der letztjährige milde Winter mit seinen günstigen Wetterbedingungen dabei mitgeholfen haben sollte.

An der positiven Wirkung der Umweltzone auf die Luftqualität und damit auf die Gesundheit der Berliner besteht deshalb für mich weiterhin kein Zweifel. Sie ist keineswegs gescheitert. Im Gegenteil! Ihre Einführung, die im übrigen nach Aussagen der Berliner Wirtschaftsverbände nicht zu den befürchteten Insolvenzen im Transportgewerbe geführt hat, kann eindeutig als Erfolg verbucht werden. Der beste Beweis dafür ist die Tatsache, dass inzwischen 23 andere deutsche, darunter auch von der CDU regierte Städte dem Beispiel Berlins gefolgt sind und Umweltzonen eingeführt oder geplant haben. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Friederici. Dazu hat er das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Wenn es denn wirklich so sein sollte, wie Sie hier nicht belegend behaupten, dass die Umweltzone positiv und die Feinstaubbelastung gefährdend ist, habe ich an Sie die Frage, warum immer noch in der Berliner Verwaltung etwa 50 Prozent aller öffentlich zugelassenen Fahrzeuge nicht den Normen der Umweltzone entsprechen.

Frau Senatorin Lompscher, bitte!

Wie Sie wissen, beruht die Umweltzone auf den Vorgaben der Kennzeichnungsverordnung des Bundes. In dieser Kennzeichnungsverordnung sind auch Ausnahmen geregelt. Solche Ausnahmen betreffen insbesondere Einsatzfahrzeuge und solche, die selten genutzt werden, auch Spezialfahrzeuge, die nicht nachrüstbar sind. Nichtsdestotrotz arbeitet der Senat mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln daran, auch den Fuhrpark den Anforderungen der Umweltzone angemessen auszustatten.

Danke schön, Frau Lompscher! – Es gibt eine Nachfrage von Frau Kubala. Frau Kubala hat das Wort.

Danke, Herr Präsident! – Einem Bericht aus Ihrem Haus, Frau Senatorin, konnten wir jüngst entnehmen, dass es bei der umweltfreundlichen Beschaffung im öffentlichen Dienst auch noch hapert. 13 Lastkraftwagen wurden angeschafft, nur sechs davon hatten einen Dieselrußfilter. Wie sehen Sie das im Zusammenhang mit der Vorbildfunktion, und warum tragt die öffentliche Hand hier nicht deutlicher dazu bei, dass die Luft in der Innenstadt besser und die Umweltzone zum Gelingen gebracht wird?

[Beifall bei den Grünen]

Frau Senatorin Lompscher, bitte schön!

Da ich nicht in jedem Einzelfall die Beschaffung nachvollziehen kann, kann ich Ihnen die Gründe im einzelnen auch nicht erklären. Ich gehe davon aus, dass in den Fällen, in denen Dieselrußfilter verfügbar sind, Fahrzeuge auch entsprechend beschafft werden. Dort, wo es nicht möglich ist, ist die Beschaffung noch nicht erfolgt. Wenn es technisch nicht angeboten wird – das ist leider bei einigen Spezialfahrzeugen der Fall –, kann man es auch nicht ändern.

Unabhängig davon kann ich feststellen, dass die Anforderungen des Rundschreibens zur Kfz-Beschaffung weitgehend ernst genommen und angewandt werden.

Danke schön, Frau Senatorin!

Wir kommen nun zur Frage der Frau Abgeordneten Dr. Hiller zu einer Mündlichen Anfrage über