1. Welche Auswirkungen hat der Zusammenbruch der Investmentbank Lehman Brothers auf die Landesbanken insgesamt und speziell auf die Landesbank Berlin?
2. Wie bewertet der Senat die Sicherung der Spareinlagen „kleiner Sparer“ bei deutschen Banken über den Einlagensicherungsfonds?
Danke schön! – Für den Senat antwortet der Wirtschaftssenator Herr Wolf. – Bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Dr. Hiller! Ich komme zur Ihrer Frage nach den Auswirkungen des Zusammenbruchs von Lehman Brothers auf die Landesbank Berlin und die Landesbanken insgesamt. Die LBB hat die Auskunft erteilt, dass sich die Auswirkungen und Belastungen aus der Insolvenz von Lehman Brothers auf die Landesbank Berlin in einem unproblematischen Rahmen bewegen. Gegenwärtig sind die Kapitalmarktspezialisten der LBB dabei, dieses im Detail zu analysieren. Es ist offensichtlich so, dass die Landesbank Berlin, anders als andere Landesbanken, von dieser Insolvenz nicht in relevantem Ausmaß tangiert ist.
Über die anderen Landesbanken liegen uns keine Erkenntnisse aus eigener Kenntnis vor. Hier können wir uns auch nur auf das verlassen, was über die Medien berichtet wird. Danach sind die Bayerische Landesbank, die Landesbank Baden-Württemberg, die HSH-Nordbank und die WestLB von Lehman Brothers betroffen.
Ich komme nun zu Ihrer Frage 2, wie wir die Sicherung der Spareinlagen kleiner Sparer bei deutschen Banken bei dem Einlagensicherungsfonds bewerten. Zum einen gehören die Landesbank und damit auch die Sparkasse Berlin dem Haftungsverbund der Sparkassenfinanzgruppe an. Dieser Haftungsverbund ist der Verbund mit der weitestgehenden Sicherung in der Bundesrepublik. Alle Kundeneinlagen, sowohl private als auch gewerbliche, sind in unbegrenzter Höhe gesichert, sodass hier auch kein Anlass zur Sorge besteht.
Die Einleger bei privaten Banken sind im Hinblick auf Lehman Brothers durch die gesetzliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken für 90 Prozent der Einlagen bis zu einem maximalen Betrag von 20 000 Euro geschützt. Darüber hinaus gehende Beträge sind durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken gesichert. Dieser Einlagensicherungsfonds umfasst Kundeneinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe in Höhe eines Betrags von 30 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals der betreffenden Bank. Das sagt nun dem Kunden im allgemeinen nichts. Für Lehman Brothers haftet der Einlagensicherungsfonds dementsprechend für 285 105 000 Euro pro Einleger. Das ist eine beträchtliche Summe, die sicherlich die von Ihnen angesprochenen kleinen Sparer – die allerdings auch nicht zu dem Geschäftsfeld von Lehman Brothers gehören – überschreitet. Bis zu dieser genannten Grenze haftet der
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken über die gesetzliche Entschädigungseinrichtung hinaus.
Ich danke Ihnen für die insgesamt optimistischen Aussagen, obwohl ich heute den Finanzminister Steinbrück durchaus in einem pessimistischen O-Ton verstanden habe. Meine Frage geht jedoch in eine andere Richtung. Wie sehen Sie in diesem Zusammenhang den Einfluss der Finanzkrise auf die Immobilienpreise in Berlin?
Frau Dr. Hiller! Das unterscheidet Berlin vom Bund. Wir sind grundsätzlich etwas optimistischer als der Bund. Ich habe die Rede von Herrn Steinbrück heute Morgen nicht gehört, gehe jedoch davon aus, dass sich sein Pessimismus nicht auf den Einlagensicherungsfonds und auf die Einlagensicherung bezog, sondern auf die Situation auf den internationalen Finanzmärkten insgesamt. Da ist in der Tat Skepsis angebracht.
Bezüglich der Frage nach der Entwicklung der Immobilienpreise in Berlin ist es aus meiner Sicht noch zu früh, zu einem abschließenden Urteil zu kommen. Wir hatten in den letzten Tagen eine Reihe von Presseberichterstattungen und Alarmmeldungen. Die gegenwärtige Tendenz ist, dass wir bei Gewerbeimmobilien eher mit fallenden Preisen, bei Wohnimmobilien nach wie vor mit steigenden Preisen rechnen. Das ist im Moment jedoch Kaffeesatzleserei. Es bleiben die nächsten Wochen und Monate abzuwarten, wie sich die Finanzmarktturbulenzen weiter entwickeln und wie es sich auf den deutschen Markt auswirkt, das heißt, ob und in welchem Umfang Liquiditätsengpässe bestehen, welche Geldinstitute oder möglicherweise auch Finanzinvestoren, die gerade im Immobilienbereich umfassend engagiert sind, davon weiterhin tangiert sind. Das wird alles Auswirkungen habe. Eine Prognose wage ich derzeit nicht. Wenn ich eine weitgehend sichere Prognose abgeben könnte, würde ich mich mit anderen Dingen befassen als mit der Beantwortung Kleiner Anfragen im Abgeordnetenhaus.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator Wolf! Wie bewerten Sie die im Zusammenhang mit der Bankenkrise von Herrn Lafontaine aufgestellte Forderung nach einer Enteignung von Familienbetrieben in Deutschland?
Herr Abgeordneter Schäfer! Ich weiß zwar nicht, in welchem Zusammenhang das mit der internationalen Finanzmarktkrise steht,
aber ich kann dazu sagen, dass sich Oskar Lafontaine nach meiner Kenntnis über die Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Produktivvermögen geäußert hat. Ich kann mich erinnern, dass das eine Forderung aus dem Godesberger Programm der SPD gewesen ist. Dazu gibt es auch eine Vielzahl von Beschlüssen der Christdemokratischen Unions Deutschlands,
die mittlerweile in Vergessenheit geraten sind. Ich glaube, dass eine Diskussion über die Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Produktivvermögen durchaus wieder angesagt ist.
[Beifall bei der Linksfraktion – Beifall von Lars Oberg (SPD) – Özcan Mutlu (Grüne): Das ist keine Antwort auf die Frage!]
Da hätte man fast Lust, noch etwas zu sagen. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Was tut der Senat, um den bei 38 Prozent der Berliner Vermieter völlig unbekannten Energieausweis als Informationsmittel zum energetischen Standard von Wohnungen durchzusetzen?
2. Weshalb wird auch von den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften der Energieausweis bei Wohnungsangeboten grundsätzlich nicht erwähnt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Otto! Die Zahl 38 Prozent, die Sie in Ihrer Anfrage angeführt haben, geht nicht auf eine repräsentative Umfrage zurück, sondern auf eine Umfrage des Mietervereins, die sich lediglich auf 167 Fälle bezieht, wo der Mieterverein bei Vermietungen nachgefragt hat.
Er hat hier durch eine Differenzierung zwischen Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und anderen Vermietern zwar den Anschein erweckt, es handele sich um eine seriöse Umfrage, aber er hat z. B. nicht in Immobilien mit dem Baujahr vor 1965 und nach 1965 differenziert, die zum Zeitpunkt der Befragung eine unterschiedliche rechtliche Relevanz hatten, was den Nachweis von Energieausweisen anging.
Wir haben nichtsdestotrotz die Publikation dieser Umfrage zum Anlass genommen, die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften nach dem Verfahren zu befragen. Uns hat für alle zusammen der BBU, der Verband BerlinBrandenburgischer Wohnungsunternehmen, in dem die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften organisiert sind, geantwortet. Der BBU hat – ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten – uns gesagt:
Der BBU bezweifelt die Aussagekraft dieser Stichprobe mit 167 Fällen. Allein die BBU-Mitglieder tätigen ca. 55 000 Neuvermietungen pro Jahr.
Die öffentlichen, die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften hatten alle die geforderten Energieausweise zum entsprechenden Zeitpunkt erarbeitet. Als Beispiel möchte ich die Antwort der DEGEWO zitieren, die deutlich macht, dass sich die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften ihrer Vorbildfunktion bewusst sind:
Auf Wunsch wird sämtlichen Bestandsmietern ein Ausdruck zur Verfügung gestellt. Im Vorfeld wurden 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kundenzentren in Seminaren zum Umgang mit dem Energieausweisen geschult. Neben der Pflicht, Neukunden den Energieausweis zur Verfügung zu stellen, haben wir uns entschieden, auch unseren Bestandsmietern den Ausweis auf Wunsch auszuhändigen.
Sie sehen also, dass die Darstellung, die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften würden den Energieausweis gänzlich ignorieren, nicht korrekt ist.
Insofern kann ich nur sagen, wir sind darum bemüht, dem Geist dieses Energieausweises gerecht zu werden, in dem
wir ihn an allen Stellen immer wieder einfordern, insbesondere da, wo wir eine besondere Einflussmöglichkeit haben. Es wird sicher noch einige Zeit dauern, bis der Energieausweis, so wie es rechtlich vorgegeben ist, von allen potenziellen Mieterinnen und Mietern eingefordert wird. Die bisherigen Erfahrungen, so haben uns die Wohnungsbaugesellschaften mitgeteilt, zeigen, dass dies zurzeit noch nicht der Fall ist, sondern das Mietinteresse überwiegend an anderen Kriterien festgemacht wird. Aber wir werden hier sicherlich im kommenden Jahr eine Veränderung erfahren, wenn das Verfahren mit den Energieausweisen komplett eingeführt worden ist. – V ielen Dank!
Nun kann man Untersuchungen und Stichproben immer in Zweifel ziehen. Vielleicht waren die Zahlen auch ungenau. – Dann frage ich direkt: Wie ist es bei den öffentlichen Gebäuden? Können Sie uns garantieren, dass inzwischen für alle öffentlichen Gebäude ein Energiepass existiert und er auch bei Bedarf vorzeigbar ist?
Garantieren kann ich Ihnen das für unser Haus, da hängt er nämlich im Eingang aus. Ich weiß aber, dass dieses auch in anderen Gebäuden in Vorbereitung ist, und zwar weitergehend als es durch den gesetzlichen Energieausweis zurzeit der Fall ist. Ich weiß, dass auch die Berliner Immobilienmanagement Agentur entsprechende Vorbereitungen trifft, sodass die Gebäude im öffentlichen Besitz und in öffentlicher Nutzung hier den Vorbildcharakter erfüllen.
Danke schön! – Jetzt geht es weiter mit einer Frage des Kollegen Buchholz dazu. – Bitte, Herr Kollege Buchholz!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Staatssekretärin! Ein Ergebnis der Studie war, dass private Vermieter offensichtlich allein die Nachfrage nach einem Energieausweis als Negativmerkmal betrachten: Es droht ein kritischer Mieter.