der Erbschaftsteuer von rund 190 Millionen € vor, die bei Wegfall der Steuer Ende 2008 zu einem großen Teil entfallen würden, weil – vergleichbar mit der Vermögensteuer – nur noch mit Nachlaufeffekten aus den vorangegangenen Veranschlagungszeiträumen zu rechnen ist.
Danke schön, Herr Präsident! – Herr Teichert! Sie haben gerade gesagt, dass Sie dafür sind, dass die Lebenspartnerschaften gleichgestellt sind. Da gibt es ein Problem, das Ihnen sicherlich bekannt ist, und interessanterweise blockiert da die CSU, die CDU ist gar nicht so hartleibig. Sie möchte gerne, dass die Lebenspartnerschaften weiterhin in der Steuerklasse III verbleiben – wie die etwas entfernteren Verwandten.
Ja, das war der Vorlauf. – Mit welcher Strategie möchten Sie das verhindern, oder werden Sie eine Strategie ergreifen, dass eingetragene Lebenspartnerschaften fürderhin die Steuerklasse I erhalten?
Frau Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Wir werden nicht müde, auch an die Vernunft derjenigen zu appellieren, die heute diese Einsicht möglicherweise noch nicht haben.
1. Wie bewertet der Senat die Weigerung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick, eine Zustimmung zur Verlängerung der Köpenicker Straße in Neukölln bis auf die Rudower Straße in Treptow-Köpenick zu erteilen und damit billigend in Kauf zu nehmen, dass eine Millioneninvestition eines namhaften Fahrzeugherstellers verhindert wird?
2. Ist es richtig, dass die zuständige Senatsverwaltung von einem Bezirk aufgefordert wurde, in diesen Streit von zwei SPD-Bezirksbürgermeistern auf dem Rücken der Berliner Wirtschaft vermittelnd einzugreifen?
Meine Damen und Herren! Dem Senat ist nichts von einer grundsätzlichen Weigerung des Bezirksamtes TreptowKöpenick bekannt, wonach eine notwendige Erschließung für das von Ihnen benannte Investitionsprojekt abgelehnt wird. Es ist richtig, dass für dieses Investitionsprojekt eine neue verkehrliche Erschließung notwendig ist, dass dieses Projekt an der Bezirksgrenze zwischen TreptowKöpenick und Neukölln liegt und insofern die üblichen Abstimmungen zwischen den beiden Bezirksämtern und dem Liegenschaftsfonds stattfinden müssen. Da es sich um eine Straße handelt, die an sieben Tagen pro Woche mit Schwerlastverkehr belastet wird, werden weitere Prüfungen notwendig sein.
Der Senat geht davon aus, dass die damit verbundenen Abstimmungen und Probleme zügig gelöst werden und dieses für Berlin wichtige Investitionsvorhaben auch realisiert werden kann. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger muss allerdings auch eine vernünftige Abwägung der mit der Straßenführung verbundenen Belastungen stattfinden können. Grundsätzlich haben wir aber ein großes Interesse, dass diese Investition realisiert wird. Ich denke, dass beide Bezirksämter dieses Interesse ebenfalls haben bzw. haben sollten.
Darf ich Ihren Worten entnehmen, dass Frau Schättler ihre Erregung darüber, dass die Investition nicht nach Adlershof gegangen ist, gedämpft hat und weiterhin nichts dem entgegensteht, dass dort 500 niedrigschwellige Arbeitsplätze geschaffen werden und die Chance besteht, ein großes Grundstück durch den Liegenschaftsfonds veräußern zu können?
Sie können aus meiner Antwort schließen, dass – unabhängig davon, ob der eine oder andere der Beteiligten sich einen anderen Standort gewünscht hätte – sich das Unternehmen für einen Standort entschieden hat, dieser entsprechend geprüft wird und daran gearbeitet wird, dass die Umsetzung des Projektes möglich ist.
Herr Senator! Darf ich Ihren Worten entnehmen, dass Sie – auch vor dem Hintergrund der Möglichkeit, dass Mercedes sich offenbar alternativ für einen Standort am Berliner Ring interessiert – mit mir der Ansicht sind, dass dieses Ansiedlungsvorhaben gesamtstädtische Bedeutung hat?
Angesichts des Investitionsvolumens und der damit verbundenen avisierten Zahl von Arbeitsplätzen ist das Vorhaben für die gesamte Stadt von Bedeutung. Deshalb wird der Senat das Investitionsvorhaben intensiv begleiten.
Bevor der nächste Fragesteller an der Reihe ist, möchte ich zwei Dinge sagen. – Erstens können Sie sich erst zu Wort melden, wenn der Senat mit seiner Antwort begonnen hat. Vorher können wir das nicht akzeptieren.
Zweitens ist mir gesagt worden, dass auch Schülerinnen und Schüler der Liebfrauenschule bei uns sind. – Herzlich willkommen!
Wahrscheinlich sind auch noch weitere Schulklassen da, aber ich kann nur die benennen, von denen ich weiß.
Jetzt geht es mit der Mündlichen Frage Nr. 3 von Frau Abgeordneter Holzheuer-Rothensteiner zum Thema
1. Wie bewertet der Senat das zum 1. Mai 2008 in Kraft getretene Bundes-Verbraucherinformationsgesetz, und welche Auswirkungen hat das Gesetz auf das bereits seit 2003 bestehende Berliner Verbraucherinformationsgesetz?
2. Welche Vorzüge bzw. Nachteile ergeben sich für die Berlinerinnen und Berliner durch die neue Gesetzeslage?
Entschuldigung! – Herr Dr. Felgentreu! Es wäre zweckmäßig, die Erörterungen hinterher zu machen, denn das stört den Redner doch sehr. – Danke!
Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation – so der Titel – umfasst zwei wesentliche Regelungen. Im Artikel 1 wird das Verbraucherinformationsgesetz erlassen. Es begründet den Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches sowie des Weingesetzes. Für die Berlinerinnen und Berliner ergibt sich daraus keine wesentliche Änderung, da nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz von 1999 das Wissen und Handeln öffentlicher Stellen der Allgemeinheit bereits zugänglich gemacht wurde. Danach hat jede und jeder ein Recht auf Einsicht oder Auskunft über den Inhalt der von öffentlichen Stellen geführten Akten. Das Gesetz erfasst grundsätzlich auch Lebensmittel und Bedarfsgegenstände.
Der Artikel 2 des neuen Bundesgesetzes ändert das Lebens- und Futtermittelgesetzbuch. Hier ist bestimmt, dass gegenüber der früheren Möglichkeit, bei der Auskunft gegeben werden durfte, nunmehr eine Sollbestimmung eingeführt wurde. Jetzt sollen unter bestimmten Voraussetzungen Informationen an die Öffentlichkeit gehen. Auch hier hatte Berlin bereits ein eigenes Gesetz, das im Mai 2003 verabschiedete Verbraucherinformationsgesetz. Dort war geregelt, dass die Information erfolgen soll,
wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Nach der Neufassung auf Bundesebene reicht jetzt ein allgemeines Interesse aus, um derartige Informationen zu erlangen. Die Schwelle der aktiven Information gegenüber der Bevölkerung ist gegenüber dem VIG herabgesetzt. Deshalb wird die Berliner Regelung durch die weitergehende und detailliertere Bundesregelung von Artikel 2 ersetzt. Im Bundesrecht sind außerdem Fristen vorgeschrieben, in denen geantwortet werden muss. Es ist präzise definiert, welche Informationen geschützt bleiben und nicht veröffentlicht werden können.
Da Sie nach der Bewertung gefragt haben: Natürlich ist es ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht weitgehend genug. Zum einen betrifft das den Schutz bestimmter Informationen, es fehlt eine präzise Definition und Eingrenzung des Begriffs Geschäftsgeheimnis. Weiterhin sind die Auskunftsgegenstände nicht umfassend genug geregelt, weil sie sich nur auf das Lebensmittel- und Futtermittelrecht beziehen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Ich habe es bereits angedeutet, im Grunde ändert sich für die Berlinerinnen und Berliner wenig. Die Daten, zu denen jetzt nach Bundesgesetz allgemein Zugang gewährt wird, waren schon vorher in Berlin zugänglich. Allerdings gibt es nun ein bundeseinheitlich geregeltes Verwaltungsverfahren. Es gibt klare Ansprechpartner. In Berlin sind das die Lebensmittel- und Veterinärämter der Bezirke. Die entsprechenden Adressen haben wir auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die Verbraucherorganisation Food Watch kritisiert, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in den meisten Bundesländern mit überhöhten Gebühren für Anfragen zum Verbraucherinformationsgesetz rechnen müssten. Welche Spielräume gibt es bei der Festlegung von Gebühren?
Durch Bundesregelung ist bestimmt, dass Auskunftsersuchen kostendeckend sein müssen. Vor diesem Hintergrund ist mit der Gebührenhöhe von 10 € bis 500 € zu rechnen. Die Höhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand.
Danke, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Das neue Verbraucherinformationsgesetz gibt jetzt den Ländern die Möglichkeit, die Namen von Firmen zu veröffentlichen, die etwa Gammelfleisch in Umlauf bringen. Inwieweit hat sich Ihre Verwaltung darauf vorbereitet und eine zuständige Behörde benannt? Wie wollen Sie ermöglichen, dass Berlin diese Firmen beim Namen nennt?