1. Wie bewertet der Senat die Aktivitäten der „Heimattreuen Deutschen Jugend“ – HDJ – im Berliner Raum, wie zum Beispiel die alljährlichen Pfingsttreffen?
2. Ist der Senat der Auffassung, dass es sich bei der „HDJ“ um eine Nachfolgeorganisation der verbotenen Wiking-Jugend handelt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schreiber: Zu 1: Die sogenannte Heimattreue Deutsche Jugend ist eine bundesweite, rechtsextremistische Jugendorganisation mit dem Sitz in Plön in Schleswig-Holstein. Nach unserer Einschätzung ist das Ziel der HDJ eine frühzeitige rechtsextremistische Beeinflussung von Kindern und Jugendlichen. Zugleich soll mit der Heimattreuen Deutschen Jugend verhindert werden, dass rechtsextremistische ältere Kreise aus der Szene ausscheiden. Die Aktivitäten bestehen daher aus einem Freizeitangebot für ganze Familien. In Berlin gibt es als Kontaktadresse ein Postfach. Wichtige Führungspersönlichkeiten wohnen in Berlin oder Umgebung.
Die Schwerpunkte der HDJ sind in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin. Es gibt eine regionale Gliederung Berlin, die in der Einheit Preußen stattfindet. Der letzte Kulturtag 2007 ist ausgefallen.
Die Einschätzung der Heimattreuen Deutschen Jugend durch meine Verwaltung ist eindeutig. Wir halten dies für eine Organisation, die eine Bestrebung im Sinne des § 5 des Gesetzes über den Verfassungsschutz darstellt. Wir halten sie für eine Organisation, die keine mit der Verfassung zu vereinbarenden Ziele verfolgt.
Zur der Frage 2, ob die HDJ als Nachfolgeorganisation der Wiking-Jugend bundesweit verboten werden muss, weisen Sie zu Recht darauf hin, Herr Schreiber, dass die Frage des Verbots eine solche ist, die sich dem Bundesinnenminister stellt, der allein dafür zuständig ist, weil es eine Organisation ist, die über den Umkreis eines Landes hinausgeht. Wir vertreten grundsätzlich die Auffassung, dass Organisationen, bei denen eine Verfassungsfeindlichkeit belegt werden kann, auch nach Vereinsrecht entsprechend verboten werden sollten, auch zum Schutz der Leute, die sonst dort eventuell hineingezogen werden und nicht wissen, dass sie sich in eine verfassungsfeindliche Organisation begeben.
Die Rechtsprüfung, ob das bei HDJ vorliegt, was wir aus unserer – allerdings begrenzten Berliner Sicht – bejahen würden, hat der Bundesinnenminister Schäuble durchzuführen und die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Er hat auch die Frage zu beantworten, ob es sich um eine Nachfolgeorganisation der Wiking-Jugend handelt. Dabei ist sicherlich problematisch, dass nur ein Teil des Führungspersonals identisch ist und dass auch die HDJ zu einem Zeitpunkt gegründet wurde, als die Wiking-Jugend noch existiert hat, sodass sich die Frage einer Nachfolgeorganisation nach meiner Einschätzung nicht so stark stellt. Aber die Frage, ob es eine verfassungsfeindliche Organisation ist, bejahe ich, und dann folgt das Verbot.
Ich habe eine Nachfrage an den Senator. – Sie hatten soeben dargestellt, worum es sich bei der HDJ handelt. Glauben Sie, dass die Möglichkeit besteht, dass in diesem Jahr – nachdem weiteres Material ausgewertet wurde und Sie mit Nachdruck in der Öffentlichkeit für ein Verbot der HDJ auftreten – eine Entscheidung auf Ebene des Bundesinnnenministeriums zu der Frage ja oder nein getroffen wird?
Herr Kollege Schreiber! Ich gehe davon aus, dass das im Haus Schäuble gründlich geprüft wird. Berlin hat übrigens schon im Jahr 2004 ein Verbot dieser Vereinigung wegen Leugnung der Holocaust-Verfolgung durch das Bundesinnenministerium angeregt. Ich habe den Eindruck, dass Herr Schäuble von den Möglichkeiten des Verbots auch gegenüber rechtsextremistischen Organisationen durchaus Gebrauch macht und habe die Hoffnung, dass er es auch hier tut.
Herr Senator! Meine Frage könnte ich auch an Herrn Prof. Zöllner richten, aber Sie sind auch im Bilde. – In meiner Kleinen Anfrage 16/11819 antworten Sie auf meine Frage, in welcher Art und Weise Schülerinnen, Lehrkräfte und Jugendeinrichtungen diesbezüglich informiert und sensibilisiert würden, folgendermaßen:
Da keine Informationen über Aktivitäten vorliegen, gibt es keine speziellen Unterrichtsmaterialien zu dieser Organisation.
Heute hören wir eine etwas deutlichere Antwort. Daher frage ich Sie: Sind Sie weiterhin der Meinung, dass es nicht notwendig ist, Unterrichtsmaterialien zu erstellen, damit Lehrkräfte und Mitarbeiter von Jugendeinrichtungen als wichtige Multiplikatoren sensibilisiert und aufgeklärt werden, um eine Verbreitung und Verfestigung der braunen Ideologie, wie sie von der HDJ geheim und konspirativ verbreitet wird, verhindert wird?
Herr Kollege Mutlu! Ich habe die Drucksache 16/11819 im Moment nicht ganz im Kopf. Insofern bin ich auf mein Gedächtnis angewiesen. Das Gedächtnis allerdings sagt mir, dass die Zurverfügungstellung von Material zur Bekämpfung rechtsextremistischer Strukturen oder zur Aufklärung über rechtsextremistische Strukturen in Berlin hervorragend ist, auch im Bereich der Schule. Wir haben ausreichend Materialien, um gegenüber Rechtsextremismus zu sensibilisieren.
Nein, Sie haben eine Antwort auf die Frage zitiert, ob auf das Potenzial von insgesamt 80 oder 90 bundesweit agierenden HDJ-Leuten ein gezieltes Arbeitsmaterial an der Berliner Schule zur Verfügung gestellt werden muss. So habe ich die Frage verstanden, und diese Frage ist meines Erachtens vom zuständigen Senator zutreffend beantwortet worden. Es gibt ausreichendes Material zu rechtsextremistischen Organisationen und zu rechtsextremistischen Einstellungen, sodass ich nicht zu jeder Teilorganisation, die es eventuell geben sollte, Unterrichtsmaterialien zur Verfügung stellen muss.
1. Wie viele Schulen haben beantragt, die flexible Schulanfangsphase weitaus später einzuführen und wollen hierzu eine Zielvereinbarung abschließen?
2. Haben Schulen beantragt, die flexible Schulanfangsphase erst in drei, vier oder mehr Jahren einzuführen, und wird der Senat dem stattgeben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Steuer! Zur Frage 1: Gemäß den Vorgaben des Gesetzes und der
Grundschulverordnung treten bereits seit dem Schuljahr 2005/2006 alle schulpflichtigen Kinder beim Übergang in die Grundschule in die Schulanfangsphase ein, die die Jahrgangsstufen 1 und 2 als organisatorische, pädagogische und kurrikulare Einheit umfasst. Seitdem werden an allen öffentlichen Grundschulen folgende Kernelemente der flexiblen Schulanfangsphase umgesetzt:
Abschaffung der Vorklassen und der Jahrgangsstufen 1 und 2 in Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen,
Wegfall der Feststellungsverfahren für die Förderschwerpunkte Lernen sowie Emotionale und Soziale Entwicklung,
Lediglich die Umsetzung des jahrgangsübergreifenden Lernens in der flexiblen Schulanfangsphase erfolgt unter Berücksichtigung der spezifischen Voraussetzungen der Einzelschule. 113 – 31 Prozent – öffentliche Grundschulen werden im Schuljahr 2008/2009 ausschließlich jahrgangsbezogene Klassen der Schulanfangsphase führen. 250 – 69 Prozent der 363 öffentlichen Grundschulen, 10 Sonderschulen und 2 Gesamtschulen mit Grundstufe – werden die Schulanfangsphase im Schuljahr 2008/2009 jahrgangsübergreifend organisieren, darunter 7 Grundschulen, die erst in einzelnen Zügen Jahrgangsmischung einführen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Solange aufgrund schulspezifischer Rahmenbedingungen die Einführung jahrgangsstufenübergreifender Lerngruppen nicht möglich ist, gestattet die Schulaufsichtsbehörde die Einrichtung jahrgangsstufenbezogener Klassen in der Schulanfangsphase. Erst im Laufe des Schuljahres 2008/2009 werden die Schulen, deren Schulkonferenz ein Aussetzen der Jahrgangsmischung für das Schuljahr 2008/2009 beschlossen hat, mit der Schulaufsicht eine Vereinbarung über die Schritte der Umsetzung des jahrgangsübergreifenden Lernens schließen. Diese Vereinbarung wird unter Bezug auf die spezifischen Voraussetzungen und den Entwicklungsbedarf der Einzelschule einen Zeitplan für die Einrichtung jahrgangsstufenübergreifender Lerngruppen sowie ein pädagogisches Konzept zur inhaltlichen individuellen Förderung einschließlich des flexiblen Verweilens in der Schulanfangsphase beinhalten. Am Ziel des jahrgangsübergrei
Danke schön, Herr Senator! – Jetzt geht es weiter mit einer Nachfrage des Kollegen Steuer. – Bitte schön!
Herr Senator! Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie den 113 Schulen, die die flexible Schulanfangsphase und damit das jahrgangsübergreifende Lernen jetzt noch nicht einführen wollen, so viel Zeit lassen, wie sie brauchen, um ausreichende Motivation und Fortbildung der Lehrkräfte, ausreichende Räumlichkeiten und den Elternwillen zu haben, damit diese Schulreform auch gelingen kann?