1. Wie bewertet der Senat Pressemitteilungen, nach denen die Versorgung behinderter Kinder mit Schulhelferinnen und Schulhelfern für behinderte Schülerinnen und Schüler im Regelunterricht der allgemeinbildenden Schulen gefährdet ist, und welche rechtlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen liegen dieser Versorgung zugrunde?
2. Ist nach Auffassung des Senats gewährleistet, dass behinderten und insbesondere autistischen Kindern über das laufende Schuljahr hinaus ein Schulhelfer oder eine Schulhelferin im erforderlichen Umfang zur Verfügung gestellt werden kann?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Oberg! Zur Frage 1: Es gibt im laufenden Schuljahr keine Mittelkürzung und keine Reduzierung beim Einsatz von Schulhelfern. Das ist zunächst einmal entge
Zum Sachverhalt selbst: In der Vorbereitung des Schuljahres 2007/2008 hatte der Senat beschlossen, für die Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung die Förderstufe II flächendeckend personell auszustatten. Dadurch haben wir 24 Stellen für Betreuer neu geschaffen und können den Personalbestand an den entsprechenden sonderpädagogischen Förderzentren nun dauerhaft sichern. Zur Überbrückung – ich betone: Überbrückung! – der Zeit während des laufenden Verfahrens der Personalbereitstellung, zumal wir die neuen Betreuer aus dem Zentralen Personalüberhangmanagement übernehmen, haben wir eine auch pädagogisch vernünftige Lösung für die Schulen gefunden. Zunächst sind hier noch Schulhelfer zum Einsatz gekommen. Es ist klar, dass der ersatzweise Schulhelfereinsatz ausläuft, wenn die Betreuer zur Verfügung stehen. Momentan qualifizieren wir die neuen Betreuer berufsbegleitend. Zur Einarbeitung werden Betreuer und Schulhelfer gemeinsam arbeiten, damit sich auch die Kinder auf die neuen Bezugspersonen umstellen können.
Zur Rechtslage kann ich darauf verweisen, dass der Schulhelfereinsatz grundsätzlich auf der Basis der Sonderpädagogikverordnung und eines zusätzlichen detailregelnden Rundschreibens erfolgt. Beide Regelungen zielen auf die Unterstützung bei Pflege- und Hilfsmaßnahmen anspruchsberechtigter Schülerinnen und Schüler im Unterricht, die ohne diese Hilfe die Schule nicht besuchen können.
Zur Frage 2: Bisher wurden die Anträge auf Einsatz von Schulhelfern für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen der verfügbaren Mittel geprüft und bei Anerkennung des Bedarfs bewilligt. An dieser Verfahrensweise wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Zur Absicherung des Schuljahres 2008/2009 werden derzeit die haushaltswirtschaftlichen Vorbereitungen getroffen und die entsprechenden Verträge erarbeitet. Mittelstreichungen oder auch Mittelkürzungen sind nicht vorgesehen. Es werden alle Anstrengungen unternommen, die Finanzierung der Schulhelfereinsätze weiterhin auch in dem entsprechenden Schuljahr sicherzustellen.
Danke! – Herr Senator! Inwieweit ist geplant, dass die bislang auf das einzelne Kind bezogen arbeitenden Schulhelfer durch gruppenbezogene Betreuer ersetzt werden?
Ich gehe davon aus, dass man von dem Grundsatz nicht abweicht, wobei ich nicht ausschließen kann, dass im Einzelfall eine vernünftige Maßnahme in dem Sinn erfolgt. Aber der Grundsatz wird eingehalten werden.
Danke sehr! – Herr Senator! Kennen Sie tatsächlich Pressemeldungen, die behaupten, dass die Zahl der Schulhelfer an den Regelschulen gekürzt werden soll, oder kennen Sie nicht wie ich Pressemeldungen, in denen es darum geht, dass die Zahl der Schulhelfer an den Förderzentren gekürzt werden soll, weil sie zu den Regelschulen umgeschichtet werden? Meinen Sie, dass es verantwortbar ist, den Kindern an diesen Förderzentren, die ohne Schulhelfer gar nicht zur Schule gehen könnten, das Personal zu kürzen?
Ich kenne die von mir geschilderten Medienberichte, die auf diese Übergangssituation und möglicherweise dabei aufgetretenen Missverständnisse zurückzuführen sind. Ich unterstelle niemanden eine böse Absicht. Selbstverständlich muss die Betreuung derjenigen Kinder, die auf diese Betreuung angewiesen sind, sichergestellt sein.
1. Für wie viel der 15,3 Millionen € Bundesmittel, die Berlin aus dem Sondervermögen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Sicherung und Schaffung
von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren im Jahr 2008 einsetzen kann, liegen Förderanträge vor?
2. Welche Förderkriterien müssen erfüllt sein, welche Förderrichtlinie ist Grundlage der Bewertung und Entscheidung, bzw. wann wird es eine gültige Förderrichtlinie geben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete! Zur Frage 1: Mein Haus hat im ersten Quartal dieses Jahres eine erste Bedarfsermittlung durchgeführt. Daran haben sich insgesamt 928 Träger beteiligt. Daraus geht hervor, dass der aus den Schätzungen der Träger abgeleitete Förderbedarf für die Jahre 2008 bis 2013 mindestens doppelt so hoch ist wie die zur Verfügung stehende Fördersumme. Nach Trägerplanungen sind 2 135 Maßnahmen zum Ausbau der Plätze für unter Dreijährige geplant. Diese Maßnahmen beziehen sich sowohl auf die bauliche, räumliche und ausstattungsbezogenen Verbesserungen der vorhandenen Plätze als auch auf bauliche Maßnahmen zur Neuschaffung von Plätzen.
Zur Frage 2: Es handelt sich um die Förderrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige in Berlin. Diese befindet sich zurzeit im Mitzeichnungsverfahren. Sie wird demnächst veröffentlicht werden. Die Förderrichtlinie enthält insbesondere Vorgaben für die Antragsstellung, Verfahrensregelungen und Bewertungsgrundsätze. Wir wollen vor allem Maßnahmen zur Sicherung vorhandener Kindertagesbetreuungsplätze für unter Dreijährige berücksichtigen. Die Schaffung neuer Plätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege hängt dabei von der Bedarfsentwicklung und der Nachfrage ab und muss auch den ab 2013/2014 geplanten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr im Blick haben und als Gesamtproblematik sehen.
Herr Senator! Was bedeutet das für Kitas, die sich jetzt schon in der Phase von Neu-, Aus- und Weiterbau befinden und schon die Ärmel hochgekrempelt haben, aber die Mittel dafür noch nicht haben, weil die Förderrichtlinien nicht vorliegen und sie deshalb nicht zur Verfügung gestellt werden können? Wird diesen Kitas, die sich schon
jetzt in der Umsetzungsphase befinden, nachträglich der Zuschuss gewährt, oder müssen sie das aus der eigenen Tasche bezahlen?
Grundsätzlich sollen diese Mittel für das gesamte Jahr 2008 zur Verfügung stehen. Ich muss allerdings klarstellen, dass sich der Bund vorbehalten hat, in Ergänzung zu der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern entsprechende Bewirtschaftungsgrundsätze zu erlassen. Diese Grundsätze lagen erst im Februar vor, sodass wir logischerweise nicht im vorauseilenden Gehorsam entsprechende Verordnungen erlassen konnten. Ich gehe davon aus, dass denjenigen, die schon angefangen haben, keine Nachteile daraus erwachsen.
Jetzt geht es weiter mit der Mündlichen Frage Nr. 8 der Frau Abgeordneten Matuschek von der Linksfraktion zum Thema
1. Wie bewertet der Senat das Werbeschreiben von Bahnchef Mehdorn an große deutsche Unternehmen, in dem der Eindruck erweckt wird, dass bei einer Unterstützung der Pro-Tempelhof-Kampagne eine bevorzugte Behandlung als eventueller Nutzer eines Sonderflughafens für Privat- und Geschäftsflieger in Aussicht gestellt wird?
2. Sind dem Senat oder ggf. anderen zuständigen Behörden Anträge, Anfragen, Konzepte o. Ä. bekannt, wonach die DB AG künftig ihre gewerbliche Tätigkeit auf das Betreiben von Flughäfen, insbesondere des Flughafens Tempelhof, ausdehnen will?
Danke schön, Frau Matuschek! – Der Regierende Bürgermeister wird antworten. – Bitte schön, Herr Wowereit!
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Matuschek! Ich finde das Verhalten des Bahnchefs mehr als befremdlich. Es handelt sich nicht um eine Privatinitiative von Herrn Mehdorn, der sich als Bürger dieser Stadt für etwas einsetzt, sondern Herr Mehdorn wirbt offiziell mit dem Briefkopf der Deutschen Bahn für eine Kampagne – wie er es selbst bezeichnet –, die die Bahn gegen die Schließung des Flughafens Tempelhof durchführt.
Ich bin der Ansicht, dass das nicht Aufgabe eines Bundesunternehmens sein kann, erst recht nicht, wenn der Eigentümer der Deutschen Bahn ebenfalls Miteigentümer der Flughafengesellschaft ist, die den Schließungsantrag gestellt hat. Ich habe in zwei Schreiben an die zuständigen Minister, den Finanzminister und den Verkehrsminister, deutlich gemacht, dass ich es für sehr befremdlich halte. Ob beide gegenüber der Deutschen Bahn reagiert haben, ist mir nicht bekannt.
Zu 2: Vor geraumer Zeit ist bekannt geworden, dass die Deutsche Bahn die Nutzung des Flughafens Tempelhof für ein Gate beantragt hatte. Das ist von uns abgelehnt worden. Es gab auch immer wieder in die Öffentlichkeit lancierte angebliche Konzepte mit Herrn Lauder in Verbindung mit anderen Interessenten. Darüber hinaus ist nicht mehr bekannt.
Ist Ihnen jemals bei Ihren vielfältigen Gesprächen mit möglichen Investoren oder auch mit bereits in Berlin tätigen Unternehmen vorgetragen worden, dass das Wohl und Wehe eines Engagements von Telekom, Vattenfall oder anderen in Berlin vom Betrieb eines Geschäftsflughafens Tempelhof abhinge?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Es gibt durchaus Vertreter von Unternehmen – vor allen Dingen diejenigen, die auch privat ein Flugzeug zur Verfügung haben –, die in Gesprächen deutlich machen, dass sie es sehr komfortabel finden, in Tempelhof landen zu können, und dass sie der Auffassung sind, dass der Flughafen offen bleiben sollte. Das wird immer wieder betont und ist aus Sicht derjenigen, die sich in dieser Situation befinden, nachvollziehbar.
Die meisten wissen allerdings nicht Bescheid über die Lage des Flughafens BBI in Schönefeld. Gerade jüngst