Jetzt geht es weiter mit einer Anfrage der Frau Kollegin Senftleben von der Fraktion der FDP. – Bitte schön, Frau Senftleben!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage Herrn Senator Zöllner: Wie bewerten Sie, dass der Personalrat in einem aktuellen Fall verhindert hat, dass sich Lehrer und Lehrerinnen in Berlin an einem Wochenende bzw. an einem Samstag freiwillig fortbilden? Welche Bemühungen werden Sie machen, um diese freie Fortbildung generell zu ermöglichen?
Ich halte das für einen nicht akzeptablen Zustand. Als ich vor einigen Tagen davon gehört habe, habe ich veranlasst, dass man alles mögliche unternimmt, dass eine entsprechende Vereinbarung mit den Mitbestimmungsorganen gemacht wird, dass das in Zukunft nicht mehr möglich ist. Es soll also in Zukunft nicht mehr möglich sein, dass eine freiwillige Fortbildung freitags nach 12 Uhr und am Wochenende nicht mehr gemacht werden darf. Das darf nicht sein in einer Republik.
Dann ist die erste Runde nach der Stärke der Fraktionen beendet. Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff finden. Die Runde wird mit dem Klingeln des Gongs eröffnet.
Herr Mutlu! Sie würden uns das Leben erleichtern, wenn Sie die Karte einstecken würden, auch wenn Sie oft der Schnellste sind. – Bitte schön, Herr Mutlu!
Meine Frage richtet sich an Prof. Dr. Zöllner als Bildungssenator. – Herr Zöllner! Sie haben vorhin auf eine andere Frage geantwortet, wie Sie das Umstrukturieren bei der Sprachförderung geschafft hätten. Im Übrigen begrüße ich es, dass Sie das endlich angepackt haben.
Ich möchte wissen, wie Sie gewährleisten wollen, dass mit denselben Mitteln zusätzlich ca. 1 900 Schülerinnen und Schüler, die der Sprachförderung bedürfen und deutscher Herkunft sind, diese Sprachförderung bekommen. Die deutschen Kinder sollen auch Sprachförderung erhalten, ohne Frage. Meine Frage ist, wie Sie ohne zusätzliche Mittel sicherstellen wollen, dass an der Qualität keine Abstriche erfolgen.
Ich bitte um Entschuldigung, dass ich einen Teilbereich der Beantwortung der Frage von Frau Harant wiederholen muss, um den Sachverhalt deutlich machen zu können.
Es gibt quasi zwei Tatbestände, die im Zweifelsfall, wenn sie zusammentreffen, das Ziehungsrecht im Sinn einer Gewichtung verstärken. Sie generieren eine Berechtigung, dass aus diesem Topf zusätzliche Lehrerstellen geschaffen werden. Das heißt, man kann überprüfen, ob es geht oder ob es nicht geht, indem man feststellt, wer zusätzlich gefördert wird. Sie können also nicht die absolute Anzahl nehmen – diejenigen, die Lehrmittelgutscheine bekommen –, sondern zusätzlich gefördert wird nur derjenige, der nicht nichtdeutscher Herkunftssprache ist und über Lehrmittelgutscheine gefördert wird. Das bewegt sich ungefähr in einer Größenordnung in Höhe von etwa 20 Prozent der Anspruchsberechtigten.
Da aber die größere Menge an Fördervolumen bei hohen Prozentsätzen und wenn beide Tatbestände zusammenkommen abfließt, bedeutet das – logischerweise! –, dass dieser eine Tatbestand, der dann nur allein vorliegt, viel weniger Geld abfließen lässt. Unter 10 Prozent der Mittel werden dann an Schülerinnen und Schüler abfließen, die nur Lehrmittelgutscheine erhalten. Da insgesamt der Topf, aus dem verteilt wird – deswegen habe ich daraufhingewiesen –, durch die Mittel aus dem Wertausgleich bestritten wird, d. h. mehr als 110 Stellen werden zusätzlich zur Verfügung stehen, bedeutet das, dass – bezogen auf die Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache – eher mehr als weniger Mittel zur Verfügung stehen.
Dann, Herr Mutlu, wiederhole ich das, was ich am Schluss gesagt habe: Ich gehe davon aus, dass wir uns selbst dann, wenn es nicht möglich wäre, zusätzliche Mit
tel zur Verfügung zu stellen, unabhängig von der Herkunft bemühen müssen, alle die zu fördern, die einen Förderbedarf haben.
Eine ganz einfache Frage! – Herr Senator! Sie haben drei Töpfe zusammengepackt und zu einem gemacht – so habe ich das verstanden. Aber heute erklären Sie das ein bisschen anders.
Nun meine konkrete Frage: Haben Sie tatsächlich 110 zusätzliche Stellen in den Topf hineingesteckt, oder war es ein vorhandener Topf, den Sie einfach nur mit den anderen zusammengelegt haben? Wenn das zusätzliche Stellen sind, können Sie mir sagen, wo wir das im Haushalt finden können?
Ich habe bereits vorhin das System erklärt! – Dieser Topf existierte vorher. Der Topf des Wertausgleichs in Höhe von 110 Stellen wurde nicht an Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache vergeben, sondern er stand zur Stärkung von Schulen ohne diesen Gesichtspunkt bereit. Das heißt, er bleibt in diesem Sinn bei deutschen Schülerinnen und Schülern und wird gezielt nach sozialer Bedürftigkeit vergeben. Ich meine, das ist jetzt eindeutig und klar genug erklärt, in dem Sinn, dass es eine zielgerichtete Förderung ist und dass es keine Förderung einer Seite auf Kosten der anderen ist.
Jetzt geht es weiter mit einer Frage des Kollegen Jotzo von der Fraktion der FDP. – Bitte schön, Herr Jotzo!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich an den Herrn Innensenator Dr. Körting. – Herr Dr. Körting! Was ist der Grund für die Neuregelung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung für die Kommunikation der Berliner Polizeibehörde, wonach jetzt jeglicher Schriftverkehr der Polizeibehörde mit Senatsverwaltungen und anderen obersten Behörden des Landes Berlin grundsätzlich über die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zu leiten ist und eine Durchschrift zum Verbleib jeweils beizufügen ist? Das soll ja,
Herr Senator, wenn ich das richtig verstanden habe, alle Fälle der Meldungen und Berichterstattung bei besonderen Vorkommnissen betreffen. Was ist der Grund für diese Neuregelung?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Dann stimmen Sie, Herr Senator Körting, also nicht mit mir und Teilen der Beschäftigten überein, dass es sich bei diesem Erlass um einen Maulkorb oder einen Weichspülerlass handeln soll, der gegebenenfalls dazu führen soll, dass bestimmte Kommunikationswege für die Zukunft geschlossen werden, die sich in der Vergangenheit vielleicht als zu „renitent“ für Sie erwiesen haben?
Herr Kollege Jotzo! Als politisch Verantwortlicher gegenüber dem Abgeordnetenhaus bin ich der Meinung, dass ich mindestens im gleichen Umfang über Vorgänge unterrichtet werden muss wie Dritte.