Zur Rechtssicherheit einer sozialverträglichen Mietentwicklung und eines berechenbaren und fairen Verhältnissen zwischen Vermietern und Mietern tragen insbesondere die städtischen Wohnungsbaugesellschaften bei. Sie sind besonders vor dem Hintergrund ihrer Vorbildfunktion aufgefordert, sich bei der Ermittlung der ortüblichen Vergleichsmiete ausschließlich an den Berliner Mietspiegel zu halten.
Die Initiative hat bereits erste Ergebnisse erbracht – so ist zumindest im Ausschuss berichtet worden. Mieterhöhungen sind gestoppt worden. Ich gehe davon aus, dass Mieterhöhungen, die zwischenzeitlich vorgenommen worden sind, noch einmal überprüft werden. Gleiche Sachverhalte sind gleich zu behandeln. Es dürfen keinesfalls bei den Mieterinnen und Mietern Ängste geschürt werden, dass sie ihr gewohntes Wohnumfeld verlassen müssen. Dies darf kein Mittel der Haushaltssanierung beziehungsweise der Beseitigung unternehmensspezifischer Fehlentwicklungen der Vergangenheit sein. Das ist das Credo unserer Politik. Niemand darf in Berlin in Sorge um seine Wohnung sein.
Wohnungsmärkte unterliegen dem Wandel. Die Veränderung der Rohstoffpreise belastet zunehmend den Geldbeutel der Berlinerinnen und Berliner. Es gibt Beispiele, dass die zweite Miete, die Warmmiete, mittlerweile die erste Miete übersteigt. Nachhaltige Bewirtschaftungsstrategien in den Unternehmen können das vermeiden. Aber auch hier fehlt es an Informationen und Vergleichsmöglichkeiten.
Die bisherigen Instrumente der Informationsbeschaffung und Steuerung sind unzureichend, obwohl es zwischenzeitlich vollzogene gesetzgeberische Maßnahmen und neue Datengrundlagen gibt. Die Politik hat diese Entwicklung zeitnah aufzunehmen. Mit der kommenden Neuerhebung des Mietspiegels besteht die Möglichkeit, neue Kriterien zu berücksichtigen und die Vertragsgrundlagen für die Mietvertragsparteien zu verbessern und die tatsächlich erhobenen Mieten – erste und zweite Miete – differenzierter und besser abzubilden. Die SPD-Fraktion spricht sich mit dem zweiten Antrag – Grundsätze für den Mietspiegel 2009 erweitern – hierfür aus. Die Grundsätze sollen unter Berücksichtigung der anerkannten wissenschaftlichen Grundsätze im größtmöglichen Konsens zwischen allen Beteiligten – einschließlich der Mieter- und Vermieterverbände – erarbeitet werden.
Der Mietspiegel muss weiterhin als rechtsicheres und ordnungspolitisches Instrument zum Schutz vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen anwenderfreundlich genutzt werden können.
Im Rahmen der Vorbereitung und Erstellung des Mietspiegels 2009 sollen unter anderem die folgenden Kriterien modifiziert und neu berücksichtigt werden: Künftig soll die Anzahl der Leerfelder im Mietspiegel durch eine ausreichende Datenerhebung deutlich verringert werden. Im Mietspiegel 2007 ist die Zahl der Leerfelder aufgrund einer gesunkenen statistischen Datenmenge gestiegen, wodurch für diese Wohnungstypen kein Mietspiegel mehr angewendet werden kann. Dieser Zustand ist unbefriedigend. Ferner ist künftig auch bei der Festlegung der Ober- und Unterspannen eine möglichst geringe Breite anzustreben. Beide Maßnahmen erhöhen die wissenschaftlich
statistische Qualität und schaffen eine erhöhte Transparenz und Akzeptanz bei den Vertragsparteien auf dem Wohnungsmarkt.
Künftig ist die energetische Beschaffenheit der Gebäude in einer Weise darzustellen, die für die Mieterinnen und Mieter nachvollziehbar und überprüfbar ist. Der energetische Bauzustand ist als eigenständiges Merkmal auszuweisen.
Das tue ich gleich. – Energetisch schlechte Wohnobjekte verursachen höhere Nebenkosten als energetisch sanierte Häuser. Das gilt auch für Lärm. Das soll künftig ebenfalls aufgrund der verbesserten Datenlage im Mietspiegel berücksichtigt werden.
Ich komme zum Schluss. – Ich bin davon überzeugt, dass die Anträge zum Berliner Mietspiegel eine solide Grundlage für eine zukunftsfähige Wohnungs- und Mietpolitik sein werden. Sie entsprechen zudem den Erfordernissen einer nachhaltigen Politik. Sie verbinden soziale und wirtschaftliche Tragfähigkeit mit ökologischer Verantwortung. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege! Sie haben eben zwar Beifall bekommen, aber ich glaube, das war mehr ein Unterstützungsbeifall aus Solidarität als ein Beifall zu den behandelten Anträgen. Insofern bitte ich Sie, mir später einmal die Frage zu beantworten, ob der Kollege Sarrazin freiwillig rausgegangen ist oder ob Sie ihn rausgeschickt haben, um ihn durch Ihre Äußerungen nicht zum Widerspruch zu provozieren.
Einige Worte zu den Anträgen: Es ist richtig, dass ein qualifizierter Mietspiegel die Preissituation in einer Kommune möglichst deutlich abbildet. Deshalb sollte man als Gesetzgeber oder politisch Verantwortlicher nichts tun, das die Systematik des Mietspiegels verletzt,
denn einen qualifizierten Mietspiegel gibt es nur, wenn die Grundlagen der Statistik eingehalten werden und sich die Mieter- und Vermieterverbände daran halten und nicht bevormundet werden.
Ich dachte, Sie hätten einmal mit Ihrer Senatsverwaltung Kontakt aufgenommen. Die Senatorin hätte Ihnen in dem Fall bestimmt gesagt, dass bereits ein erstes Treffen der Mieter- und Vermieterverbände zum Mietspiegel 2009 stattgefunden hat. Die Kritik, die von der Öffentlichkeit geäußert wurde, wurde dort aufgenommen. Es sind bereits erste Aufträge an die Firma GEWOS vergeben worden, um Schwachstellen am Mietspiegel zu beseitigen bzw. Modellrechnungen zur Eliminierung von sog. Ausreißerwerten durchzuführen. Insofern hätte es Ihres Antrags nicht bedurft. Der Antrag stört nur die Gespräche und greift den Ergebnissen der Fachleute vor.
Lassen Sie mich einige Richtigstellungen zu den vier Unterpunkten in Ihrem Antrag zum Mietspiegel machen. Zunächst zur energetischen Beschaffenheit: Diese ist bereits im Mietspiegel berücksichtigt. Ein Blick in den Mietspiegel zeigt, dass der Punkt Bauwerk zusätzliche energetische Maßnahmen ausdrücklich enthält.
Nicht als Punkt 20, aber als einen von vielen. Herr Buchholz, wenn Sie den energetischen Zustand berücksichtigen wollen, ist Ihnen sicher bekannt, dass es bis zum Dezember 2008 für Gebäude einen Energiepass geben soll. Sie hätten bei der Senatsverwaltung nachfragen sollen, wann die Mietdaten für den Mietspiegel 2009 erhoben werden. Dann landen wir nämlich im Sommer bzw. Herbst 2008. Das heißt, die Energiepässe, die Sie für den Mietspiegel voraussetzen, liegen nicht rechtzeitig vor. Deshalb können Sie diesen Unterpunkt streichen. Zudem gibt es mittlerweile einen Betriebskostenspiegel. Es steht jedem Mieter frei zu fragen, wie hoch die Heizkosten sind. Man kann dann schnell erkennen, ob das Gebäude über oder unter dem Betriebskostenspiegel liegt. Ihren Punkt Energie können wir demnach aus dem Mietspiegel 2009 streichen.
Sie haben noch die Leerfelder behandelt. Es ist schön, wenn Sie fordern, Leerfelder auszufüllen. Es gibt aber ein Problem, wenn es nicht mehr so viele Wohnungen gibt, dass statistisch sichere Werte ermittelt werden können. Wenn es heute keine großen Wohnungen aus dem Jahr 1973 ohne Bad und Sammelheizungen mehr gibt, dann bleiben die Felder leer. Auch dieser Punkt kann von Ihnen ersatzlos gestrichen werden.
Zur Spannbreite: Schauen Sie sich die Systematik des Mietspiegels an! Es ist gesetzlich vorgegeben, dass das Mietniveau einer Gemeinde realistisch abzubilden ist. Wir haben in Berlin durch jahrelange wohnungswirtschaftliche Regulierungen ein sehr breites Feld. Dieses ist abzubilden, u. a. auch die unterschiedlichen Wohnlagen.
Wir haben dann noch das Thema Verkehrslärm. Dazu empfehle ich Ihnen die – übrigens sehr gute – Internetseite der Verwaltung. Dort ist genau beschrieben, wie der Verkehrslärm in den Mietspiegel einfließt. Sie können sich Straßen ansehen, die mit Sternchen gekennzeichnet sind, bei denen es u. a. zu einer Abwertung in eine andere Wohnlage kommt. Auch dieser Punkt ist damit erledigt.
Damit sind auf die Kürze alle vier Unterpunkte Ihres Antrags abgearbeitet, und wir können zum nächsten Antrag übergehen. Ich empfehle Ihnen, Ihren Antrag hier zurückzuziehen und das Thema im Ausschuss zu behandeln. In der vorliegenden Form strotzt er vor Fehlern. Er spiegelt nur Ihr politisches Bewusstsein wider und sonst nichts.
Ich möchte nur noch etwas zur zwingenden Anwendung des Mietspiegels sagen. Als Kronzeuge ziehe ich Ihr ehemaliges Fraktionsmitglied heran, Rudi Kujath, der auch baupolitischer Sprecher war. Er sagte einmal zu mir, ihm tränten die Augen, wenn er sehe, wie Wohnungen in Sondersituationen – Maisonettwohnungen, Wohnungen mit Wasserblick usw. – nicht zum Marktpreis, sondern weit darunter vermietet werden müssten.
So lassen sich Sonderaufgaben der Wohnungsbaugesellschaften nicht finanzieren. Unterhalten Sie sich mit Ihrem Finanzsenator, der kann Ihnen noch ein paar hübsche Dinge erzählen! – Danke sehr!
Vielen Dank! – Das Wort für die Linksfraktion erhält Frau Matuschek. – Ich hoffe, dass Sie die Redezeit nicht so stark überschreiten wie Ihre beiden Vorredner. – Bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Heide! Das war Konservatismus pur. Ich habe Ihrer Rede entnommen, dass man an der Mietenpolitik nichts ändern muss. Wir sind da etwas moderner und engagierter. Wir wollen die Probleme anpacken, aber die sehen Sie ja noch nicht einmal.
Der Berliner Wohnungsmarkt ist in den letzten Jahren erheblich in Bewegung gekommen. Es sind deutliche Differenzierungstendenzen entsprechend der Wohnlage, der
Ausstattung und der Verfügbarkeit in alle Richtungen erkennbar. Auf diese Differenzierung kann der Mietspiegel in seiner bisherigen Form nicht genügend ingehen. e Es gibt in Berlin – das ist ein Fakt – deutlich mehr Mieter, die sich durchaus eine teure Wohnung leisten können und dafür auch saftige Mieten zahlen und zu höheren Mietzahlungen bereit sind. Es gibt aber auch immer mehr Menschen, die zunehmend Schwierigkeiten haben, eine für sie erschwingliche Wohnung zu halten oder zu finden. Im sogenannten unteren Preissegment liegt der Anteil am Haushaltsnettoeinkommen, der für Wohnen aufgebracht werden muss, in Berlin bei – leider! – 40 Prozent. Das ist eine alarmierende Zahl. Erleichterung ist für die Betroffenen durch Suchen einer neuen, kleineren, preiswerteren Wohnung meistens nicht zu erwarten, weil es diese Wohnungen kaum noch gibt. Die erfreuliche Entwicklung, dass viele Wohnungen – gerade auch bei den städtischen Gesellschaften – mit großem Engagement und viel Geld saniert und modernisiert wurden, hat leider auch die Kehrseite, dass billige Wohnungen längst knapp geworden sind. Die Nachfrage nach solchen Wohnungen übersteigt das Angebot um mehr als das Doppelte.
In dieser Situation ist es der Koalition besonders wichtig, einen qualifizierten Mitspiegel zu haben, damit sich die Menschen in Berlin, die Wohnungen suchen und in Wohnungen leben, an einem qualifizierten Mietspiegel orientieren können, der ihnen bei Streitigkeiten sehr viel mehr Rechte einräumt, als wenn es ihn nicht gäbe.
Die Linke hat seit Monaten darauf gedrungen, dass der Mietspiegel gerade in diesen Zeiten eines bewegten Wohnungsmarkts von Mietern und Vermietern anerkannt und eingehalten wird. Das ist beim Mietspiel 2007 leider noch nicht zu unserer Zufriedenheit erfolgt. Und auch bei den neuen Vorgaben für den Mietspiegel 2009 mussten wir ein bisschen schubsen. Die SPD hat zunächst noch ein bisschen gezögert, aber jetzt haben wir einen sehr guten Kompromiss gefunden. Die beiden Anträge liegen auf dem Tisch. – Sie haben völlig recht, Herr Heide, die entsprechende Arbeitsgemeinschaft tagt schon. Sie werden wohl nicht glauben, dass ihr nicht bekannt ist, was wir hier initiieren und was wir von der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des neuen Mietspiegels erwarten!
Wir als Linke hätten gern die Vorgaben zur Einbeziehung von energetischen Kriterien und ökologisch relevanten Sachverhalten sowie die Begrenzung der sogenannten Spannbreiten im neuen Mietspiegel 2009 ein bisschen konkreter gefasst. – Das bloße Vorliegen eines Energiepasses ist es eben nicht, was die Mieter interessiert, Herr Heide! Wichtig ist, dass in allgemein verständlicher und übersichtlicher Form auch Menschen, die nicht jeden Tag den Mietspiegel in die Hand nehmen, wie Sie es offensichtlich tun,
mit dessen Hilfe besser als bisher abschätzen können, ob der Zustand der Wohnung, die sie mieten wollen, ihren
Ansprüchen und der geforderten Miete entspricht und ob nicht durch überaus hohe Betriebskosten wegen fehlender Wärmedämmung der erhoffte Vorteil einer günstigen Miete in das Gegenteil umschlägt. Wir wollen, dass die Leute den Mietspiegel lesen und ihn auch verstehen.
Auch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften müssen in ihrer Rolle als Vermieter beispielgebend sein und sich strikt an den Mietspiegel halten. Im Übrigen müssen sie ihre Mieterhöhungsverlangen so formulieren, dass die Mieter sie verstehen. Eine einfache Bezugnahme auf das Bürgerliche Gesetzbuch ist da nicht ausreichend.
Richtig ist, dass die Mieten in den städtischen Gesellschaften im Durchschnitt unter den Mieten im privaten Sektor, der immerhin 85 Prozent abdeckt, liegen. Richtig ist aber auch, dass alle sechs städtischen Gesellschaften den neuen Mietspiegel für zum Teil erhebliche Mieterhöhungen genutzt haben. Diese lagen nach unserer Information zwar alle im Bereich des rechtlich Möglichen, aber wir fordern die städtischen Wohnungsbaugesellschaften auf, bei Mietfestlegungen Augenmaß zu bewahren. Sie möchten sich bitte mehr um ihre Mieter kümmern, wenn sich Mietzahlungsschwierigkeiten andeuten, und direkten Kontakt aufnehmen, Mietschuldenberatung als Kerngeschäft mit betreiben, um Mietfestlegungen entsprechend der Zahlungsfähigkeit der Mieter zu treffen.