Manuel Heide
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Ich würde zwar lieber eine Kurzintervention machen, aber es geht auch im Wege der Zwischenfrage. – Herr Doering! Wollen Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass es sich bei der besagten Alemannenstraße um eine Kleinmosaikstraße handelt, die zum großen Teil noch aus dem Beginn Frohnaus von vor hundert Jahren stammt, dass es mittlerweile geänderte Rechtsvorschriften für den Bau von Straßen gibt und dass drittens eine ausführliche Bürgerbeteiligung stattgefunden hat, sowohl vor Ort als auch in den diversesten Ausschüssen der BVV? – Danke!
Vielleicht hat man früher nach 25 Jahren Parlamentszugehörigkeit das von hier verliehen bekommen, aber ich glaube, die Zeiten sind vorbei. Gott sei Dank!
Liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich finde es ja relativ interessant, dass wir uns zu dieser späten Zeit noch mit so viel Enthusiasmus und Inbrunst über Bebauungspläne unterhalten, und ich hätte mich gefreut, wenn wir dieses vielleicht an einigen anderen Bebauungsplänen auch mal festgemacht hätten. Im Übrigen muss man – weil hier das Thema Exekutive/Legislative angesprochen worden ist – aus meiner Sicht mal sehen, dass wir nicht die Oberabwägungsbehörde des Senats sind, sondern dass es für die Bebauungspläne ein geordnetes Bebauungsplanverfahren gibt, wo wir zwar diejenigen sind, die bestimmt die Abwägungen nachprüfen, aber dass die eigentlichen Abwägungen durch die Verwaltung stattfinden, und das ist auch gut so, weil wir als Ausschuss damit wahrscheinlich leicht überfordert wären.
Insofern sage ich mal aus meiner Sicht, dass die Debatte, die wir über Bebauungspläne bei uns im Ausschuss führen, in manchen Dingen ein Zuviel ist. Wenn ich mich an den einen oder anderen – in Anführungszeichen – „Naturbebauungsplan“ in Adlershof erinnere, wo wir uns noch
über den Belag der Promenaden unterhalten und ob da Grün- oder Schwarzbirken angepflanzt werden, dann, finde ich, ist dies teilweise wirklich eine Verschwendung von Beratungszeit.
Ich gebe aber auch zu, Frau Senatorin, dass es an anderer Stelle Bebauungspläne gibt, wo ich gern mehr haben würde. Wir hatten in der letzten Sitzung einige Bebauungspläne, wo ich auch gern mal gewusst hätte, welche Architektur dort entsteht, einfach um mal zu sehen: Wie wirkt dieser Baukörper im Stadtbild? Darum haben wir auch mehr oder minder einvernehmlich oder auf Druck der Opposition von den drei Berlin-Mitte betreffenden Bebauungsplänen zwei angehalten und lassen uns das demnächst mal von Ihnen noch entsprechend vorstellen. Das ist aus meiner Sicht auch gut so. Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen, dass wir im Ausschuss für die Beratung von Bebauungsplänen oder im Bauausschuss diese ganzen Dinge debattiert haben und dass es sich aus meiner Sicht jetzt rächt, dass wir den Stadtentwicklungsausschuss vom Bauausschuss getrennt haben.
Das heißt, dass im Stadtentwicklungsausschuss die Dinge beraten werden, die nachher mit dem Bebauungsplan umgesetzt werden und dass da entsprechend die Kontinuität fehlt. Ich kann nur an die Kollegen appellieren, die in der nächsten Legislaturperiode diesem Abgeordnetenhaus angehören werden, dies wieder rückgängig zu machen, weil ich finde, Stadtentwicklung, Stadtgestaltung und Bebauungspläne gehören zwingend in einen Ausschuss, wenn es sinnvoll sein soll.
Dann kommen wir vielleicht mit einigen kurzen Sätzen noch zum vorliegenden Bebauungsplan. Es ist so, dass hier Straßen zurückgebaut werden, das heißt, dass die alten Regierungsbauten der DDR und die alten Aufmarschwege heute mit Sicherheit nicht mehr zeitgerecht sind und dass wir dort zu einer Blockbebauung kommen. Nun gebe ich Ihnen ja recht: Das ist höher, als wir es früher im alten Cölln gehabt haben. Aber die Frage ist dann: Was wollen wir? Wollen wir eine Rekonstruktion der alten Parzellen? Wollen wir eine Rekonstruktion der alten Straßenquerschnitte? Wollen wir eine Art historische Retrobebauung, wie man das mal im Bereich der Berliner Mitte probiert hat? Oder wollen wir an dieser Stelle Neubauten mit einer interessanten neuen Architektur? Das sind in der Tat Dinge, die wir mal untereinander erörtern müssen. Ich gebe Ihnen recht: Das fehlt. Und ich bedauere es eigentlich, dass wir nicht wie in früheren Zeiten ein Stadtforum haben, wo Volker Hassemer und interessierte Politiker und Fachöffentlichkeit auch mal ergebnisoffen diskutiert haben.
Das Problem, das ich jetzt sehe, ist, dass eine Planung der Verwaltung vorgestellt und es relativ wenig daran zu ändern gibt. Ich finde, dass es einer Verwaltung oder uns als Abgeordnetenhaus auch mal gut täte, wenn wir in diese Veranstaltung offen reingehen, wenn es dort Gestaltungswettbewerbe geben würde, wenn es dort auch Wett
bewerbe über räumliche Gliederung geben würde, damit man viele Ideen hat und sich angucken kann: Was passiert in dieser Berliner Mitte? – Denn wir müssen einmal sehen, dass das, was die DDR ehemals mit dieser Fläche gemacht dort hat, mit dem gesamten Bereich zwischen dem Alexanderplatz und dem Stadtschloss und dem Bebauungsplan, wie er heute ist, im Prinzip ein städtebauliches Abräumen gewesen ist und dass wir jetzt gefragt sind, eine zeitgemäße Bebauung dorthin zu stellen, die einen interessanten Nutzungsmix ebenso garantiert wie eine interessante Architektur. Daran sollten wir in der nächsten Legislaturperiode arbeiten und vielleicht zurückkehren zu einer generellen Planungskultur, die ergebnisoffen mit der Fachöffentlichkeit und den Bürgern viele Dinge debattiert, weil ich glaube, dass dann vieles einfacher wäre – auch in der Umsetzung –, und daran fehlt es in vielen Bereichen hier. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn der Kollege Arndt eben dem Kollegen Otto vorgeworfen hat, dass er anscheinend noch nicht in der Westberliner Wirklichkeit der Wohnungswirtschaft angekommen sei, erlaube ich mir noch – –
Wir haben vom Westberliner sozialen Wohnungsbau geredet. Das ist auch ein Erbe von, ich glaube, 50 Jahren sozialdemokratischer Tätigkeit auf diesem Gebiet.
Aber lange Rede, kurzer Sinn: Es wurde Fleesensee zitiert. Mich interessiert vielmehr ein Zitat aus Eisenach, wo der „Tagesspiegel“ den Regierenden Bürgermeister mit den Worten zitiert:
Wer nach Berlin zieht und nicht den Berliner Tunnelblick hat, empfindet Berlin wegen seiner niedrigen Mieten fast als Paradies.
Dies ist ein Zitat. Ich habe auch noch nicht gehört, dass es falsch ist. Insofern zeigt das schon, dass man vielleicht doch mit etwas gespaltener Zunge redet, wenn man auf der einen Seite sicherlich objektiv sagt, dass die Mieten in Berlin im Vergleich zu anderen Ballungsgebieten sehr niedrig sind, und auf der anderen Seite aber auf die Fehlentwicklungen hinweist, dass die Sozialwohnungen weitaus teurer sind als normale Wohnungen. Das ist sicherlich eine Fehlentwicklung, der es entgegenzuwirken gilt.
Darum haben wir als CDU immer gesagt: Wir möchten für den gesamten Wohnungsmarkt und auch für die staatlichen Wohnungsbaugesellschaften wirklich einmal ein geschlossenes Konzept haben. Auf dieses Konzept, das wir seit Jahren anfordern, warten wir, und ich hoffe, dass wir jetzt, wo die Debatte zum Thema Mieten Fahrt gewinnt, etwas Ähnliches wie ein Konzept bekommen.
Hinsichtlich des Ursprungsantrags, den wir im Bauausschuss diskutiert haben, hinsichtlich der Begrenzung der Mieten bei Neuvermietung, insbesondere bei den staatlichen Wohnungsbaugesellschaften, habe ich schon beim vorherigen Mal ausführlich Stellung genommen. Ich halte dies aus dem einfachen Grund für ein rein theoretisches Problem, weil die Wohnungsbaugesellschaften ihre guten Bestände bereits veräußert haben und dies höchstens in Einzelfällen sein kann. Ich glaube, dass es eine soziale Mischung verträgt, wenn ich dort die eine oder andere Wohnung, die es wirklich von der Lage und der Ausstattung her hergibt, etwas teurer vermiete, als sie jetzt ist, weil wir auf der anderen Seite von den Wohnungsbaugesellschaften auch verlangen, dass sie sich in anderen Bereichen über das hinaus, was ein Privateigentümer macht, um den Kiez kümmern und in sozial schwierigen Fällen eine entsprechende Wohnung vermieten. Da dies noch nicht beantwortet werden konnte und wir das Konzept bisher noch nicht gesehen haben, werden wir diesem Antrag weder zustimmen noch ihn ablehnen, sondern werden uns hier wie auch im Ausschuss enthalten.
Ich vermisse allerdings von Ihnen oder vom Senat zu den Problemen, die virulent geworden sind, eine Lösung. Herr Otto! Ich begrüße zum Teil den Antrag, den Sie hier gestellt haben. Wir erleben, dass durch den Beschluss, die Nachförderung nicht zu genehmigen und die Förderung abzubrechen, in vielen Bereichen sozial schwache Mieter wie im Fanny-Hensel-Kiez dazu gezwungen werden, ihre angestammten Kieze zu verlassen. Es gibt dort Mietergemeinschaften, die sich seit Jahren zusammengefunden haben, und einen sozialen Verbund, und dank Ihrer Mietenpolitik werden genau die Leute, von denen Sie hier vorgeben, dass Sie für sie sind, aus ihren Wohnungen vertrieben, müssen ausziehen und sich am Stadtrand ansiedeln. Das ist eine Angelegenheit, die nicht okay ist, und da vermisse ich Ihre Antwort.
Den Antrag, ob derartige Wohnungen vom Land Berlin aufzukaufen sind, werden wir sicherlich im Bauausschuss gut beraten und uns fragen, mit welchen finanziellen Größenordnungen wir dort ins Risiko gehen müssen.
Ich glaube, dass es prinzipiell möglich sein muss, dass landeseigene Wohnungsbaugesellschaften hier günstige Wohnungen erwerben, insbesondere dann, wenn ansonsten die Bürgschaften des Landes Berlin fällig geworden wären und wir durch Zwangsversteigerungen sogenannte erbbauzinslose Erbbaurechte bekommen. Das heißt, hier ist zu untersuchen, und zwar jeweils am Einzelfall: Lohnt es sich für die Wohnungsbaugesellschaften oder nicht? – Aber das ist keine Entscheidung, die wir als Ausschuss treffen, sondern die jeweiligen Geschäftsführungen der Wohnungsbaugesellschaften, denn wir wollen kein VEB Wohnungsbaukombinat für die Selbstbedienung von verdienten SPD-Genossen, sondern wir wollen wirtschaftlich vernünftig handelnde Gesellschaften, und diese Gesellschaften können dann auch entscheiden, ob der Zukauf Sinn hat. – Vielen Dank, meine Herrschaften!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Welche Möglichkeiten sieht der Senat von Berlin, gemeinsam mit dem Investor am Leipziger Platz bei der Bebauung des Geländes des ehemaligen Wertheim-Areals eine Fassade zu errichten, die in ihrer Anmut der des früheren Wertheim-Kaufhauses entspricht?
2. Wie bewertet der Senat, dass in den gegenwärtigen Plänen die komplette unterirdische Anlieferung des Einkaufszentrums entgegen der gegebenen Zusagen der Senatorin nicht mehr beabsichtigt ist?
Es gibt eine Nachfrage. – Frau Senatorin! Stimmen diese Ausführungen von Ihnen damit überein, dass der Wettbewerbsgewinner dieses ehemaligen Siegerwettbewerbs, Herr Kleihues, nun abgelöst worden ist durch einen Architekten, der bislang nur Erfahrungen mit dem Ausbau der Gropius-Passagen hat, was mit Sicherheit nicht diese hochwertige Architektur ist?
Zweitens stellt sich die Frage, wann Sie dann den Bebauungsplan, der im Schweinsgalopp bei uns im Ausschuss festgesetzt worden ist, nun durch Veröffentlichung in Kraft setzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erst mal danke ich dem Kollegen Arndt für seine offenen und auch klaren Worte. Sein Ziel ist es, sich berichten zu lassen. Ich finde, das ist bei einem solchen Thema, wo Sie vorher die Wichtigkeit betont haben, etwas wenig. Ich erwarte von einer Regierungsfraktion, dass sie sich nicht nur berichten lässt, sondern sich selber Gedanken macht, dass sie selber mal ein Konzept entwickelt und nicht wie das Kaninchen auf die Schlange starrt und auf den Senat wartet, von dem wir wissen, dass er bereits seit zehn Jahren auf diesem Gebiet gar nichts macht und das Thema der Mietpreisentwicklung in dieser Stadt mehr oder minder den Marktkräften überlassen hat.
Nun haben wir auf der einen Seite auch festgestellt, dass es in vielen Bereichen hinsichtlich der Mietsteigerungen Raten sind, die unterhalb der Inflationsrate liegen, und dass die Mieten nach wir vor in Berlin noch relativ günstig sind. Das entbindet uns aber nicht davon, uns irgendwann mal die Frage zu stellen, was eigentlich die Aufgabe der städtischen Wohnungsbaugesellschaften ist. Ist es auf der einen Seite so, wie der Finanzsenator es sieht, einen möglichst großen Obolus an den Landeshaushalt abzuliefern, oder ist es, so wie wir als Miet- und Sozialpolitiker es eigentlich sehen müssten, die Aufgabe, möglichst preiswerten Wohnraum für große Teile der Bevölkerung sicherzustellen? Dieses Gesamtkonzept, die Frage, wie man diesen Widerspruch auflöst, das ist ein Gesamtkonzept, auf das wir seit Jahren warten, das wir als CDU vielfach angemahnt haben, aber vom Senat nicht gekommen ist.
Was wir vom Senat sehen, das sind widersprüchliche Handlungen, die auf der einen Seite die Betriebskosten und damit die Warmmiete steigern. Ich darf hier nur an das Thema der Grundsteuererhöhungen erinnern, die relativ maßlos sind. Ich darf an das Thema erinnern, dass Berlin die höchsten Wasserpreise aller deutschen Millionenstädte hat. Alles dieses sind Dinge, die genauso auf die Mieten Einfluss nehmen wie das Straßenausbaubeitragsgesetz, der Wegfall der Anschlussförderung und andere Dinge. Das heißt, wir haben auf der einen Seite den Senat, der hier dabei ist, zu einer Steigerung der Mieten beizutragen, und auf der anderen Seite einige Anträge eingebracht hat, wie die vorzeitige Ablösung der entsprechenden Aufwendungsdarlehen, die angeblich mietsenkend sein sollen, wo aber die genaue Wirkung und die genauen Kosten noch im Dunkeln sind.
Gleiches gilt im Übrigen auch für den Antrag, den wir hier haben. Mich würde mal interessieren, Herr Otto, wie viel Prozent der städtischen Wohnungen es denn überhaupt sind, die sich über Mietspiegel vermieten lassen.
Ich befürchte, nachdem wir die Gesellschaften, die Bestände in guten Gegenden haben, weitestgehend veräußert haben, wird sich dieses auf eine geringe Anzahl beschränken. Und dann muss man sich auch angucken, an wen da eigentlich vermietet wird, wie hoch die Kosten im Verhältnis zu der Umgebung sind und wie hoch die Relevanz dieser Wohnungen für den Mietspiegel überhaupt ist.
Die zweite Frage, die man sich stellen muss, ist: Welchen Einfluss hat eine solche Wohnung, wo ich administrativ die Neuvermietung reguliert habe, überhaupt auf die Bewertung des Mietspiegels? Kann ich sie überhaupt für die Neubewertung oder Neufestsetzung der Mieten noch mit einziehen, oder kann ich dieses nicht machen? Das sind Dinge, die aus meiner Sicht entsprechend geklärt werden müssen.
Dann sollten wir eines nicht vergessen: Ich habe nichts davon, wenn ich eine Wohnung günstiger vermiete und zum Schluss, ich sage mal, das Steuerberaterehepaar oder das Anwaltsehepaar, das es momentan hip und trendy findet, in den Prenzlauer Berg zu ziehen, dort einziehen und eventuell noch, wie wir es aus alten Berliner Zeiten kennen, für einen alten Küchenschrank noch 15 000 Euro an irgendjemand bezahlen, damit sie diese Wohnung bekommen. Das ist bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften mit Sicherheit nicht das Problem. Aber wir müssen dann noch aufpassen, dass diese Wohnungen an die Bedürftigen vermietet werden, die in ihrem angestammten Kiez größeren Wohnraum suchen, weil sie Kinder bekommen usw.
Insofern mahne ich noch einmal ausdrücklich dieses Gesamtkonzept an, Herr Arndt! Wir haben die Anträge zum Thema Mietpreishöhe dreimal vertagt, weil die Koalition nicht aussagefähig ist. Ich hoffe ja, dass wir am Mittwoch dazu kommen, dass wir endlich dort entsprechende Ent
scheidungen fällen, weil diese Entscheidungen überfällig sind. Ich glaube in der Tat auch, dass man sich bestimmte Dinge überlegen muss, auch die Frage: Ist eine Zielvereinbarung mit den Gesellschaften u. U. besser als eine Bundesratsinitiative? Ich glaube, dass dort die Erfolgschance wesentlich höher ist, als wenn ich hier lange erst über den Bund gehe, wo in großen Teilbereichen der Bundesrepublik völlig andere Voraussetzungen sind als in Berlin.
Lassen Sie mich noch einmal zusammenfassen: Wichtig ist, dass wir uns um dieses Thema kümmern, dass wir selber Initiativen entwickeln und uns nicht nur berichten lassen und dass wir dann irgendwann zu einer Regelung mit Augenmaß kommen, die es auf der anderen Seite auch ermöglicht, dass eine Quersubventionierung innerhalb der Bestände der landeseigenen Gesellschaften stattfindet, denn wie wir wissen: Es gibt noch viel zu tun, es gibt viel zu sanieren. Und wenn wir auf der anderen Seite gute Bestände haben wollen, dann müssen die Gesellschaften auch die Mittel haben, um diese Sanierung vorzunehmen. – Ich danke Ihnen!
Vielen Dank, Herr Kollege Arndt, dass Sie uns noch einmal umfangreich in die Historie dieses Bebauungsplans eingeführt haben. Ich hätte mir gewünscht, wir unterhielten uns mehr über die Inhalte und über das, was strittig war.
Lassen Sie mich zunächst eines betonen: Es ist, glaube ich, das erste Mal in dieser Legislaturperiode, dass nicht
nur Bündnis 90/Die Grünen, bei denen das eine gewisse Konstanz hat,
einen Bebauungsplan ablehnen, sondern dass die Opposition dies insgesamt tut. Da sollte man anfangen zu überlegen, weshalb dies der Fall ist. Sie können sich sicher sein, dass wir wie auch alle anderen Parteien dieses Hauses natürlich der Ansicht sind, dass diese Baulücke als bald als möglich geschlossen werden muss und dass es aus unserer Sicht auch durchaus möglich ist, dort Einzelhandel in nennenswertem Umfang unterzubringen. Dies widerspricht nicht der Funktion dieses Geländes, sondern entspricht seiner Tradition.
Deshalb, Frau Senatorin, sei mir noch ein Wort gegönnt zur architektonischen Gestalt dieses Platzes. Herr Arndt hat eben ausgeführt, wir fänden dort die historische Randbebauung. Dies ist aus meiner Sicht leider nur zum Teil so, denn außer der Form des Oktogons hat sich wenig hinübergerettet, und wir haben oben noch dieses Band mit der ursprünglichen Traufhöhe. Ich wünsche wir eigentlich, dass es gelänge, die besondere Geschichte dieses Ortes, insbesondere die des ehemaligen Kaufhauses Wertheim, dadurch zu adaptieren, dass man sich bemüht, zumindest die Fassade an dieser Stelle mit in die neue Bebauung zu übernehmen, und eine Art von Adoption dieser alten Fassade davor setzt.
Denn ich glaube, dass die Geschichte der Familie Wertheim an dieser Stelle wesentlich ist und die Geschichte von jüdischen Kaufleuten in Berlin dokumentiert. Auf der anderen Seite ist die Architektur, die dort war, beispielhaft für den Aufbruch der modernen Kaufhausarchitektur in Europa und Vorbild für viele andere Häuser.
Dieses sind sicher Dinge, die man im Baugenehmigungsverfahren machen kann, aber was aus meiner Sicht überhaupt nicht beantwortet ist und wo ich erhebliche Zweifel habe, ist die verkehrliche Anbindung dieses Areals. Wenn ich mir die riesigen Kundenströme, die dort fließen sollen, angucke, wenn ich mir dort Hotels, Wohnungen angucke, alles, was dort ist, und dass nur eine Ableitung ausschließlich über die Voßstraße existiert, dann bin ich mir sicher, dass das Chaos dort vorprogrammiert ist. Wir haben, wenn wir uns die Voßstraße einmal anschauen, an der Ebertstraße eine Einmündungssituation, das heißt, es gibt keinen Geradeausverkehr, und die Wilhelmstraße ist auf beiden Seiten mehr oder minder geschlossen, letztlich durch die wunderschöne Kreuzungsbemalung an der Wilhelmstraße, Ecke Leipziger Straße. Auch hier haben wir an beiden Seiten keinen leistungsfähigen Abfluss, sodass ich große Befürchtungen habe, dass es erstens zu den Verkehrshauptzeiten und Stoßzeiten des Einkaufsverkehrs zu erheblichen Stauungen kommt, die die in der Friedrichstraße noch bei weitem übertreffen werden, und dass wir auf der anderen Seite auch durch den An- und Ablieferverkehr ganz erhebliche Probleme bekommen werden, insbesondere wenn die wartenden Lkws dort in den Voßstraße stehen werden.
Dr. Michael Arndt
Wir haben bereits in der von Ihnen prognostizierten Bebauung oder in der Bebauungsplanung eine nicht unerhebliche Überschreitung der Lärmbegrenzung für die Wohnbebauung, die dort in der Voßstraße ist. Wir haben auch nicht erfahren, wie Sie das Problem beseitigen wollen. Wir haben im Ausschuss mit Überraschung vernommen, dass man entgegen der ursprünglichen Abwägung des Bebauungsplans beabsichtigt, den Verkehr teilweise über die Leipziger Straße abzuleiten, was wir grundsätzlich begrüßen, aber dass dieses beschränkt sein soll auf die Nachtzeiten.
Wenn ich mir nun Ihren Bebauungsplan und die Abwägungen anschaue, die hier von Ihrer Behörde getroffen worden sind, dann wird dort eine Verkehrsableitung über die Leipziger Straße ausdrücklich abgelehnt. Es befindet sich in dem Bebauungsplan, den wir hier heute verabschieden sollen, überhaupt keine Ausfahrts- und Einfahrtsmöglichkeit in diese Leipziger Straße, sondern im Gegenteil wird ausdrücklich die Einwendung zurückgewiesen und abgelehnt. Ich befürchte, dass wir hier eine Anzahl von Normenkontrollverfahren bekommen werden, insbesondere von den Anwohnern, die dort wohnen. Ich befürchte weiterhin, dass aufgrund dieser ungenügenden Abwägung und der Äußerungen von Ihnen, die sich nicht in diesem Bebauungsplanentwurf wiederfinden, wir dort zumindest die Gefahr haben, dass uns dieser Bebauungsplan um die Ohren fliegt.
Ich weiß nicht, was diese Eile jetzt veranlasst hat, auf der letzten Sitzung diesen Bebauungsplan unbedingt noch durch die Sitzung und durch das Plenum zu bringen. Ich erinnere mich, dass wir, als wir uns im Sommer einmal über dieses Projekt unterhalten haben, Ihnen bereits deutlich gemacht haben, dass wir diese Verkehrsableitungen als problematisch erachten und dass seit diesem Zeitpunkt nichts verändert wurde. Wenn ich mir dieses Projekt in dieser Größenordnung angucke, wenn ich mir das Thema Verschattung ansehe, wenn ich mir das Thema verkehrliche Ableitung ansehe, sage ich: Es riecht nach Spreedreieck. Ich glaube, Sie sollten dort entsprechend erheblich gewarnt sein, nicht dass wir dort beim nächsten Mal wieder einen Bebauungsplan bekommen, der uns um die Ohren fliegt und das Land Berlin einen erheblichen Schadensersatz leisten muss. – Ich danke Ihnen!
Danke sehr! – Herr Doering! Wir müssen mit der spannenden Debatte nicht bis zum Bauausschuss warten, sondern können auch hier schon einige Dinge miteinander besprechen. Zum Ersten: Ich finde es außerordentlich interessant, dass die Koalition nach zwei doch verheerenden Wahlniederlagen und einigen schlechten Umfrageergebnissen das Thema Mieten wiederentdeckt hat. Wir als CDU-Fraktion haben uns jedenfalls dieses Themas schon im März angenommen und einen Antrag gestellt, dass man noch einmal grundsätzlich darüber nachdenken muss, ob das bisherige System der Objektförderung, das heißt der Förderung ganzer Wohnblöcke und aller Mieter mit der Gießkanne wirklich eine Zukunft hat oder ob es nicht viel sinnvoller ist, die Mieter zu unterstützen, die sich die Mieten nicht leisten können.
Leider Gottes eine lange Debatte und eine lange Forderung der FDP und auch der CDU! – Aber in den letzten fünf, sechs, sieben Jahren ist eigentlich nichts passiert. Man guckt immer wie das Kaninchen auf die Schlange auf die ständig steigenden Mieten, auf die sinkenden Förderbeträge des sozialen Wohnungsbaus, und passiert ist gar nichts.
Auch der Antrag, über den wir heute reden, ist kein Antrag, der ausgegoren ist, sondern lediglich ein Berichtsauftrag: Man solle mal überlegen, wie man bestimmte Dinge macht. – Wenn man nachfragt: Welches finanzielle Volumen muss man einsetzen? Was sind die entsprechenden Rahmenbedingungen und -parameter? Soll das für die ganze Stadt und für sämtliche Förderprogramme gelten? –, dann bleiben Sie die Antwort schuldig. Diese
Uwe Doering
Antwort sind Sie auch im Hauptausschuss schuldig geblieben. Insofern ist dieser Antrag aus meiner Sicht unzureichend, weil es zwar richtig ist, im sozialen Wohnungsbau die Mieten zu begrenzen, weil aber auch die vorzeitige Rückzahlung von Fördermitteln nichts Neues ist.
Ich habe gerade heute einen Aufsatz aus dem Jahre 2002 gefunden, in dem Herr Brandt bereits damals die Folgen beschrieben hat – seitdem ist aber nichts mehr passiert. Das ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, die Folgen bleiben aber weiterhin im Dunkeln. Nach einer so langen Regierungszeit und einer so langen Vorbereitungszeit hätte ich mehr erwartet.
Ich komme zu den weiteren Anträgen, die Sie gestellt haben: bezahlbare Mieten zur Begrenzung von Energie- und Verbrauchskosten sichern. Das ist aus meiner Sicht auch ein Antrag, der der Wirklichkeit nur wenig gerecht wird. Sie lehnen sich an die Energiesparverordnung an, die für Altbauten nur in Teilbereichen gilt. Sie müssen sie nur dann erfüllen, wenn Baumaßnahmen durchgeführt werden. Beim Großteil der Altbauten, bei dem nichts gemacht wird, gilt die EnEV gar nicht. Insofern ist es müßig zu sagen, wenn eine Wohnung der EnEV nicht entspricht, dann hat der Mieter ein Minderungsrecht – sie fallen erst gar nicht darunter. Ich bitte Sie darum: Schauen Sie sich die Rechtsvorschriften an, bevor wir derartige Anträge von Ihnen bekommen.
Das Thema Energieausweis ist aus meiner Sicht von der Bedeutung her ein Flop, ob zu Recht oder zu Unrecht, müssen die Wohnungsbaugesellschaften entscheiden. Ich finde es auch wichtig, ihn auszuhändigen, ich fände es aber noch wichtiger, wenn man eine Pflicht statuieren würde, nach der die Mieter die Betriebskostenabrechnung des Vormieters einsehen dürfen. Dann wissen sie konkret, welche Kosten in dieser Wohnung entstehen, sei es für Warmwasser oder für Heizung.
Ein großer Teil Ihres Antrags beschränkt sich darauf, Mieterschutz zu sichern und die Pläne der großen Koalition abzulehnen. Ich habe mir daraufhin die Koalitionsvereinbarung noch einmal sehr genau angesehen. In dieser Vereinbarung ist nicht enthalten, was Sie in Ihrem Antrag stehen haben, ganz im Gegenteil! Selbst der Mieterbund, der nicht gerade als Freund der Hausbesitzer verschrien ist, sagt, es bestehe Licht und Schatten. Es gibt insbesondere noch keinerlei Gesetzesvorhaben, keinerlei ausformulierte Vorschläge, an denen man ablesen könnte, was Sie ablehnen wollen.
In der Koalitionsvereinbarung ist nicht von einer Verkürzung von Kündigungsfristen die Rede, sondern nur von einer Angleichung. In der Presse habe ich ganz deutlich gesagt, dass wir für den Bereich der Eigenbedarfskündigung in Berlin eine durchaus andere Auffassung haben, weil es im Ballungsraum ungleich schwerer ist, eine gleichwertige Wohnung in der gleichen Gegend zu finden
als im ländlichen Bereich. Insofern stehen wir dem sehr skeptisch gegenüber. Andererseits enthält die Koalitionsvereinbarung auch ein klares Bekenntnis zur Verhinderung von Luxusmodernisierung – das werden Sie sicherlich unterschreiben. Sie enthält ein klares Bekenntnis zu einer Unterstützung bei energetischer Sanierung – das werden Sie auch begrüßen. Wir können uns nun darüber streiten, ob die Mieter nur bei wesentlichen Beeinträchtigungen des Wohnwertes ein Recht zur Minderung haben oder ob man bereits mindern kann, wenn der Maurer drei Mal am Tag mit schmutzigen Schuhen durch das Treppenhaus läuft – das wollen Sie doch mit Sicherheit auch nicht.
Wir haben sodann noch das Thema, dass der Kampf gegen Mietnomaden erleichtert werden soll – das ist sicher auch ein Ziel Ihrer Koalition. Wir können uns darüber unterhalten, ob es bei Hartz-IV-Empfängern sinnvoll ist, dass die Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird, damit sie dort auch ankommt – das mag auch ein sinnvoller Bereich sein. Bezüglich der Koalitionsvereinbarung würde Ihnen empfehlen, zunächst einmal abzuwarten, welche Anträge vorgelegt werden, dann können wir immer noch kontrovers über diese Dinge streiten. – Vielen Dank!
Liebe Kollegen! Liebe Präsidentin! Selten bin ich von den Zwischenrufen von der linken Seite so begeistert wie jetzt. Die Bemerkung: Nur Probleme genannt, keine Lösung präsentiert! ist wirklich das, was man zu diesem Redebeitrag sagen kann. Es war eine Aneinanderreihung von Sprechblasen, aber keine Lösungen, wo der Spannungsbogen ist: Auf der einen Seite, billige Wohnungen für alle, schöne Wohnungen für alle und billig soll es sein, und auf der anderen Seite will ich aber auch Wohnungsbaugesellschaften haben, die „schwarze Zahlen“ schreiben, lebensfähig sind und die Geld zum Investieren haben.
Genau dort, in diesem Spannungsfeld erwarte ich konkrete Maßnahmen, erwarte ich konkrete Entscheidungen und mehr als Sprechblasen. Seit mehreren Jahren, zumindest seit Sie an der Regierung sind, fehlt ein konkretes Programm, wie die Mieten sich entwickeln sollen, welche Maßnahmen es gibt, welche Rolle der soziale Wohnungsbau in dieser Stadt noch spielen wird, und wie das Verhältnis zu dem normalen privaten Wohnungsbaugesellschaften ist, wo keine Begrenzungen sind und für die von der Preisbildung her der Mietspiegel gilt. Diese vermisse ich, um ehrlich zu sein.
Sie haben erzählt, Sie waren in Fleesensee und hatten dort eine große Veranstaltung, eine Klausurtagung, wo Sie dieses Thema entwickelt und einen Beschluss gefasst haben. Ich darf mal aus der Pressemitteilung BBU vom
17. Februar zitieren. Was sagt der BBU hinsichtlich dessen, was dort von Ihrer großen Vorstellung, von der einzig und allein die Senkung der Kappungsgrenzen übriggeblieben ist?: Damit wäre das von der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus auf ihrer Klausurtagung in Fleesensee vor weniger als einem Monat beschlossene Papier schon Makulatur. – Bei so einer kurzen Halbwertzeit fragt man sich, warum dieses Papier überhaupt beschlossen worden ist.
Wir reden jetzt nicht von diesem Papier, sondern Sie sind jetzt schon einen Schritt weiter. Das heißt, dieses abgemagerte Papier ist dann in den Senat gekommen. Der Senat hat es beschlossen und einen Tag darauf wird es im Hauptausschuss schon wieder zurückgezogen – nach dem Motto: Nein, so haben wir das nicht gemeint. –, weil Sie sich mit Ihrem Koalitionspartner nicht einigen können. Ich frage: Was ist das für eine Mietenpolitik, die Sie hier betreiben?
Das Einzige, was ich in den letzten Jahren festgestellt habe, ist, dass Sie immer dann, wenn es um das Thema geht, wie kann ich Nebenkosten steigern, ganz weit vorne sind. Das ist das Straßenausbaubeitragsgesetz, das sind die Wasserkosten, das sind die Grundsteuern. Alles das sind Kosten, die die Mieter direkt belasten, denn den normalen Mietern ist es relativ egal, ob er seine Kaltmiete bezahlt oder die Betriebskosten weiterhin bezahlt.
Nun lassen Sie mich zwei Dinge zu den Anträgen sagen. Zum einen das Thema Mietgrenzen oder die Mietpreissteigerungen bei Neuvermietungen begrenzen. Wir haben eben in Berlin das Problem, dass wir keinen vernünftigen Wohnungsmarkt haben, sondern dass wir immer noch unter der administrativen Festsetzung der Mieten in der Vergangenheit leiden. Das bedeutet, dass das Thema der Kieze und Ortsteile im Prinzip überhaupt nicht berücksichtigt ist. Das heißt, wir haben auf der einen Seite im Mietspiegel dargestellt ein Gebiet wie etwa NeuköllnNord gleichwertig mit beliebten Wohngebieten, und wir haben über den Preis dort keinerlei Regulierungen.
Wenn ich dazu noch Wohnungsbaugesellschaften habe, die aus Trägheit oder Anweisung des Senats über Jahrzehnte Mieterhöhungen verabsäumt haben und deshalb auch lange Zeit in den „roten Zahlen“ gewesen sind, dann habe ich dort relativ geringe Bestandsmieten. Nun sagen Sie mir, wo die soziale Gerechtigkeit ist, wenn ich diese Bestandsmieten auf Dauer fortsetze? Ich nenne Ihnen ein einfaches Beispiel, und Sie hatten auch Gelegenheit, als wir neulich im Ausschuss die GEWOBAG hatten, die aus der Praxis berichtet hat. Die haben große Bestände im Bereich Prenzlauer Berg, einem außerordentlich beliebten Wohngebiet, wo sie sagen, das würde bedeuten, dass sie jetzt im Prinzip unter dem Marktpreis vermieten müssten.
Da geht es in der Tat um die Frage, ob bei Kollegen aus meiner Firma, die aus München, Stuttgart, Salzburg oder
wie auch immer kommen, wo ein Ehepaar 100 000 Euro verdient, ob ich bei denen noch künstlich die Miete dadurch subventionieren muss, wenn sie in Prenzlauer Berg wohnen, oder ob ich da nicht ruhig 3 Euro mehr nehmen kann, mit denen ich auf der anderen Seite in anderen Gebieten die Miete wieder heruntersubventioniere, das heißt, da, wo ein sozialer Brennpunkt ist, wo keine Nachfrage ist, wo ich Wohnungen damit vermietbar mache.
Das heißt, ich muss die Gesellschaften in die Lage versetzen, dass wir einen sozialen Mix haben, dass ich dort, wo ich keine Bedürftigen habe und dort, wo ich Wohnlagen habe, wo dieses gewünscht und möglich ist, höhere Preise nehmen und auf der anderen Seite entsprechend geringere Preise nehmen kann.
Wir werden diese Sachen mit Sicherheit noch einmal im Ausschuss miteinander besprechen. Ich erwarte vom Senat: Machen Sie endlich ein vernünftiges Konzept, und doktern Sie nicht nur an einzelnen Symptomen herum, das hilft niemandem, sondern führt nur zu Verunsicherungen!
Herr Kollege! Wir machen es relativ kurz: Sie kündigen hier ein Konzept innerhalb eines Vierteljahres an. Dann frage ich mich wirklich, was Sie zu diesem Thema die letzten sieben Jahre gemacht haben!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch mein Beitrag wird relativ kurz sein, weil bereits viel Richtiges gesagt worden ist. Erstens ist das Land Berlin nicht mehr zuständig – aufgrund dieses Gesetzes. Das hätte man eigentlich wissen müssen.
Zweitens wird es noch im April eine bundeseinheitliche Gebührenordnung geben, die dort den Rahmen setzt und sich von den Arbeitseinheiten verabschiedet.
Drittens. Das Einzige, worüber wir hier dann diskutieren können, ist das Verhalten des Landes Berlin im Bundesrat und die Frage, ob es erforderlich ist, noch bestimmte landesspezifische Regelungen in einer Zusatzregelung aufzunehmen.
Viertens. Zum Thema der Priorität möchte ich nur eines sagen: Wir sind mit Ihnen in einem Boot, wenn es darum geht, dass Betriebskosten und Ähnliches nicht ständig weiter steigen dürfen. Aber wir sollten uns dabei den Kostenbrocken zuwenden, die tatsächliche Kostenbrocken sind. Hierbei sind die Kosten für Wasser und Abwasser zu nennen, oder es ist auf das beliebte Thema Grundsteuer zu verweisen, die in Berlin so hoch wie nirgends ist. Nach der Aufstellung des BBU aus dem Jahr 2006 betragen die durchschnittlichen Betriebskosten 2,11 Euro – sowohl warm als auch kalt –, und dabei fallen für die Schornsteinfegergebühren 4 Cent an. 2,11 Euro im Verhältnis zu 4 Cent! Insofern bin ich der Meinung, dass es in diesem Parlament wichtigere Dinge gibt, als darüber als Priorität zu diskutieren.
Wir haben das Thema Schornsteinfegergebühren bereits in zwei Sitzungen des Bauausschusses behandelt. Auch dort mussten wir Sie erst einmal darauf aufmerksam machen, dass es eine neue Gesetzeslage gibt. Es tut mir leid, dass wir dies hier erneut tun müssen. Ich stelle anheim, diesen Antrag vielleicht zurückzunehmen und sich bis zur Ausschusssitzung etwas anderes auszudenken. – Danke sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege! Sie haben eben zwar Beifall bekommen, aber ich glaube, das war mehr ein Unterstützungsbeifall aus Solidarität als ein Beifall zu den behandelten Anträgen. Insofern bitte ich Sie, mir später einmal die Frage zu beantworten, ob der Kollege Sarrazin freiwillig rausgegangen ist oder ob Sie ihn rausgeschickt haben, um ihn durch Ihre Äußerungen nicht zum Widerspruch zu provozieren.
Einige Worte zu den Anträgen: Es ist richtig, dass ein qualifizierter Mietspiegel die Preissituation in einer Kommune möglichst deutlich abbildet. Deshalb sollte man als Gesetzgeber oder politisch Verantwortlicher nichts tun, das die Systematik des Mietspiegels verletzt,
denn einen qualifizierten Mietspiegel gibt es nur, wenn die Grundlagen der Statistik eingehalten werden und sich die Mieter- und Vermieterverbände daran halten und nicht bevormundet werden.
Ich dachte, Sie hätten einmal mit Ihrer Senatsverwaltung Kontakt aufgenommen. Die Senatorin hätte Ihnen in dem Fall bestimmt gesagt, dass bereits ein erstes Treffen der Mieter- und Vermieterverbände zum Mietspiegel 2009 stattgefunden hat. Die Kritik, die von der Öffentlichkeit geäußert wurde, wurde dort aufgenommen. Es sind bereits erste Aufträge an die Firma GEWOS vergeben worden, um Schwachstellen am Mietspiegel zu beseitigen bzw. Modellrechnungen zur Eliminierung von sog. Ausreißerwerten durchzuführen. Insofern hätte es Ihres Antrags nicht bedurft. Der Antrag stört nur die Gespräche und greift den Ergebnissen der Fachleute vor.
Lassen Sie mich einige Richtigstellungen zu den vier Unterpunkten in Ihrem Antrag zum Mietspiegel machen. Zunächst zur energetischen Beschaffenheit: Diese ist bereits im Mietspiegel berücksichtigt. Ein Blick in den Mietspiegel zeigt, dass der Punkt Bauwerk zusätzliche energetische Maßnahmen ausdrücklich enthält.
Nicht als Punkt 20, aber als einen von vielen. Herr Buchholz, wenn Sie den energetischen Zustand berücksichtigen wollen, ist Ihnen sicher bekannt, dass es bis zum Dezember 2008 für Gebäude einen Energiepass geben soll. Sie hätten bei der Senatsverwaltung nachfragen sollen, wann die Mietdaten für den Mietspiegel 2009 erhoben werden. Dann landen wir nämlich im Sommer bzw. Herbst 2008. Das heißt, die Energiepässe, die Sie für den Mietspiegel voraussetzen, liegen nicht rechtzeitig vor. Deshalb können Sie diesen Unterpunkt streichen. Zudem gibt es mittlerweile einen Betriebskostenspiegel. Es steht jedem Mieter frei zu fragen, wie hoch die Heizkosten sind. Man kann dann schnell erkennen, ob das Gebäude über oder unter dem Betriebskostenspiegel liegt. Ihren Punkt Energie können wir demnach aus dem Mietspiegel 2009 streichen.
Sie haben noch die Leerfelder behandelt. Es ist schön, wenn Sie fordern, Leerfelder auszufüllen. Es gibt aber ein Problem, wenn es nicht mehr so viele Wohnungen gibt, dass statistisch sichere Werte ermittelt werden können. Wenn es heute keine großen Wohnungen aus dem Jahr 1973 ohne Bad und Sammelheizungen mehr gibt, dann bleiben die Felder leer. Auch dieser Punkt kann von Ihnen ersatzlos gestrichen werden.
Zur Spannbreite: Schauen Sie sich die Systematik des Mietspiegels an! Es ist gesetzlich vorgegeben, dass das Mietniveau einer Gemeinde realistisch abzubilden ist. Wir haben in Berlin durch jahrelange wohnungswirtschaftliche Regulierungen ein sehr breites Feld. Dieses ist abzubilden, u. a. auch die unterschiedlichen Wohnlagen.
Wir haben dann noch das Thema Verkehrslärm. Dazu empfehle ich Ihnen die – übrigens sehr gute – Internetseite der Verwaltung. Dort ist genau beschrieben, wie der Verkehrslärm in den Mietspiegel einfließt. Sie können sich Straßen ansehen, die mit Sternchen gekennzeichnet sind, bei denen es u. a. zu einer Abwertung in eine andere Wohnlage kommt. Auch dieser Punkt ist damit erledigt.
Damit sind auf die Kürze alle vier Unterpunkte Ihres Antrags abgearbeitet, und wir können zum nächsten Antrag übergehen. Ich empfehle Ihnen, Ihren Antrag hier zurückzuziehen und das Thema im Ausschuss zu behandeln. In der vorliegenden Form strotzt er vor Fehlern. Er spiegelt nur Ihr politisches Bewusstsein wider und sonst nichts.
Ich möchte nur noch etwas zur zwingenden Anwendung des Mietspiegels sagen. Als Kronzeuge ziehe ich Ihr ehemaliges Fraktionsmitglied heran, Rudi Kujath, der auch baupolitischer Sprecher war. Er sagte einmal zu mir, ihm tränten die Augen, wenn er sehe, wie Wohnungen in Sondersituationen – Maisonettwohnungen, Wohnungen mit Wasserblick usw. – nicht zum Marktpreis, sondern weit darunter vermietet werden müssten.
So lassen sich Sonderaufgaben der Wohnungsbaugesellschaften nicht finanzieren. Unterhalten Sie sich mit Ihrem Finanzsenator, der kann Ihnen noch ein paar hübsche Dinge erzählen! – Danke sehr!