Richtig ist, dass die Mieten in den städtischen Gesellschaften im Durchschnitt unter den Mieten im privaten Sektor, der immerhin 85 Prozent abdeckt, liegen. Richtig ist aber auch, dass alle sechs städtischen Gesellschaften den neuen Mietspiegel für zum Teil erhebliche Mieterhöhungen genutzt haben. Diese lagen nach unserer Information zwar alle im Bereich des rechtlich Möglichen, aber wir fordern die städtischen Wohnungsbaugesellschaften auf, bei Mietfestlegungen Augenmaß zu bewahren. Sie möchten sich bitte mehr um ihre Mieter kümmern, wenn sich Mietzahlungsschwierigkeiten andeuten, und direkten Kontakt aufnehmen, Mietschuldenberatung als Kerngeschäft mit betreiben, um Mietfestlegungen entsprechend der Zahlungsfähigkeit der Mieter zu treffen.
Der neue Mietspiegel 2009 wird ein anderer, ein besserer sein. Hier betritt Berlin Neuland durch die Vorgabe ökologischer Merkmale, vorzugsweise bei der Wohnlageneinstufung. Die wissenschaftliche Untersetzung dieses Anspruchs, die entsprechende Datenerhebung und letztlich die einvernehmliche Verständigung sowohl der Mieter- wie auch der Vermieterverbände ist der Anlass unseres Antrags. Da gehen wir sehr optimistisch zu Werke und erwarten, dass diese Qualität des Berliner Mietspiegels auch für andere Kommunen Beispiel sein kann. – Vielen Dank!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Koalition beschäftigt sich mit dem Mietspiegel, und das ist auch dringend notwendig. – Sie haben bei der Verkündung des Mietspiegels 2007 große Kritik geerntet, Frau Senatorin, nicht zuletzt von uns! Man hat ihn als „Vermieterspiegel“ bezeichnet. Sie haben die Mieterverbände am Ende nicht mehr im Boot gehabt, und das ist ein Problem. Das ist aber ein selbst verschuldetes Problem. Durch die Erweiterung der Spannbreite zur Festlegung der Werte im Mietspiegel haben Sie die Mieterverbände seit 2003 einfach hinausgedrängt. Sie haben eine Praxis geübt, die bis dato in Berlin überhaupt nicht vorkam, die auch die Bundesregierung in ihren Empfehlungen zur Erstellung von Miet
spiegeln nicht vorschlägt. Sie haben die Basis der Werte so verbreitert, dass stärkere Erhöhungen möglich geworden sind. Das hat die Mieterverbände verärgert, und das zu Recht.
Die Senatsverwaltung – oder der Senat insgesamt – befindet sich in einer Doppelrolle. Das macht die Geschichte schwierig, Das muss man auch einmal benennen: Er ist einerseits eine Behörde. Er organisiert das Verfahren für die Erstellung eines Mietspiegels und verkündet ihn. So geschehen im Juli per Verordnung. Zum anderen ist der Senat als Eigentümer von Wohnungsgesellschaften selbst ökonomisch an Mieteinnahmen interessiert. Das ist ein schwieriger Spagat. Er gelingt einmal mehr, einmal weniger. Ich hatte im Sommer das Gefühl, dass er beim Mietspiegel 2007 weniger gelungen ist.
Sie haben sich in der Koalitionsvereinbarung vom letzten Jahr vorgenommen, den Konsens mit den Vermieter- und den Mieterverbänden herzustellen. Das ist 2007 nicht gelungen. Das haben Sie – da sage ich ein lobendes Wort – erfreulicherweise auch gemerkt. Für 2009 wollen Sie sich mehr Mühe geben. Da sind wir dabei. Das unterstützen wir. Denn Berlin als Mieterstadt braucht einen qualifizierten Mietspiegel, der von möglichst vielen getragen wird, damit er ein rechtssicheres Instrument ist. Das machen wir mit.
Ich habe schon von der Doppelrolle des Senats gesprochen. Sie ist auch in der Debatte zu spüren. Herr Arndt hat von den landeseigenen Gesellschaften und vom Mietspiegel gesprochen. Frau Matuschek hat das auch gemacht. Landläufig wird in der Bevölkerung immer erwartet, dass die landeseigenen Gesellschaften besser sind, günstigere Mieten haben oder dass da alles schöner sei. Das ist ein Gerücht, das ist nur in wenigen Punkten so. Es ist aber ganz dringend notwendig – und da besteht tatsächlich eine Verbindung zum Mietspiegel –, dass die landeseigenen Gesellschaften dazu beitragen, dass das Instrument Mietspiegel in Berlin ein anerkanntes Instrument ist, das für alle gilt. Wenn die landeseigenen Gesellschaften jetzt anfangen, den Mietspiegel nicht mehr zu beachten – ein Fall ist uns öffentlich begegnet; vielleicht gibt es noch andere –, dann ist der Mietspiegel als Instrument für die gesamte Stadt erledigt, dann werden sich alle anderen Vermieter – und das nicht zu Unrecht – fragen: Was interessiert uns der Mietspiegel? Wir suchen uns andere Werkzeuge, die das BGB hergibt, um die Mieten zu erhöhen. – Mit der landeseigenen WBM im Nikolaiviertel sind Sie eingestiegen. Dort haben Sie den Mietspiegel nicht beachtet.
Es ist bemerkenswert, wie die Koalition umgeht. Da wird erst in den Zeitungen diskutiert. Dann wird uns im September ein Senatsbeschluss verkündet, jetzt sei alles geregelt, die Landeseigenen würden jetzt den Mietspiegel beachten. Dann haben wir letzte Woche im Bauausschuss mit der WBM darüber gesprochen. Die haben gesagt: Na
ja, ab jetzt vielleicht, wir machen das. – Als wir dann gefragt haben, was der Senat sagt, hat die Staatssekretärin uns erklärt: Ja, ich glaube, es wird.
wenn Sie uns – lieber Herr Doering – ein sogenanntes Gesamtkonzept für die städtischen Wohnungen auf den Tisch legen? Darin steht: Mietspiegel ist von den landeseigenen Gesellschaften einzuhalten. Wenn Sie einen Senatsbeschluss vom September haben, wozu, bitte schön, brauchen wir diesen Antrag? – Ich halte es für eine Schaufensteraktion, die Sie hier betreiben.
Sie werden uns hier nicht erzählen, dass diesen Antrag Herr Sarrazin bei Ihnen bestellt hat, damit er endlich einmal eine klare Position aus dem Parlament hat.
Ich komme zum Schlusssatz, natürlich. – Energetische Sanierung, das kam hier schon vor. Das soll in den Mietspiegel hinein. Da muss mehr hinein, Herr Dr. Heide, aber insbesondere da machen wir den Schwenk zu den landeseigenen Gesellschaften. An dem dort bestehenden Sanierungsstau müssen Sie arbeiten, da müssen Sie ran. Es ist uns mit Mühe und Not – und da danke ich Ihnen allen – gelungen, dass wir im Märkischen Viertel nicht zurück zur Braunkohle gekommen sind.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Antragsteller! Sehr geehrter Herr
Dr. Arndt! Ihr Beitrag zur Begründung Ihrer Anträge, insbesondere des ersten, ging ein wenig am Thema vorbei.
Herr Dr. Arndt! Eigentlich müsste die Überschrift zu Ihrem ersten Antrag Drucksache 16/1004 heißen: Sonderrechte für Mieter im öffentlichen Wohnungsbestand. Nach Ihrem Antrag sollen für Mieter in den kommunalen Wohnungen, die dort wohnen oder sich darum bewerben, Sonderkonditionen geschaffen werden. Zur Findung der Miethöhen sollen nach diesem Antrag kommunale Wohnungsvermieter nicht mehr alle legalen Verfahren anwenden dürfen, die für sonstige Mieter oder Mietinteressenten am Markt gelten und im BGB stehen, nein, Sie wollen hier Sonderrechte. Danach sollen für Vermieter von kommunalen Wohnungen keine Möglichkeiten mehr geben, die Miete nach dem Vergleichsmietensystem oder durch Gutachten und auch nicht mehr durch Mieterdatenbank ermitteln zu dürfen. So ist der Antrag jedenfalls zu verstehen. Jeder Mieter, der in der kommunalen Wohnung wohnt, soll, wenn es nach diesem Antrag ginge, extra sparen können zulasten der Wohnungsbaugesellschaften. Dadurch würden nicht nur der nichtkommunale Wohnungsmarkt negativ durch Marktverzerrung beeinflusst, nein, Berlin erwartet auch eine Gewinnabführung der Wohnungsbaugesellschaft von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften. Im Haushalt haben Sie 1 Million € eingestellt. Das haben Sie in Ihrem Antrag offensichtlich vergessen.
Offensichtlich doch, denn den Gesellschaften sollen mit diesem Antrag die Erwirtschaftung von Gewinnen teilweise wieder entzogen werden.
Das passt doch alles nicht zusammen. Das ist ein viereckiger Kreis, den Sie sich da vorstellen. Das wird nicht funktionieren.
[Daniel Buchholz (SPD): Er redet komplett an der Realität vorbei! – Zuruf von Uwe Doering (Linksfraktion)]
Über den Mietspiegel! Einfach zuhören! – Dieser erste Antrag ist unschlüssig und deswegen schlicht Unsinn. Wenn es dann noch um die Mietspanne im sogenannten Mietspiegel geht, wie es im Antrag Drucksache 16/1005 gefordert wird, in einer möglichst geringen Breite, also schlicht null Prozent Spielraum am Ende
und im schlimmsten Fall an der jetzigen Untergrenze „festgelegt werden soll“, dann ist daran zu erkennen, wohin der Zug mit diesen Anträgen gehen soll.
Das ist zurück in das Jahr 1989 oder vorher, was den Ostteil unserer Stadt betrifft und was jetzt auch im Westteil implantiert werden soll.
Nein, die Mieterhöhungsinstrumente Mietspiegel, Gutachten, Vergleichswohnungen und Mieterdatenbank müssen auch für den öffentlichen Wohnungsbau als Instrumente zur Mieterhöhung gleichberechtigt zur Verfügung bleiben.
Nun zu Ihrem „Bürokratieausweitungsforderungsantrag“ Drucksache 16/1005: Wenn man diesen Antrag liest, kann man den Eindruck gewinnen, dass die Mieter nach Ihrer Auffassung nicht zur Beurteilung ihres Mietumfeldes selbst in der Lage seien, als müsse man deren nicht ausreichendes Wissen erweitern, mit „anwendungsfreundlichen“, wie es im Antrag heißt, und zusätzlichen bürokratischen Verschlimmbesserungen. Dabei scheint den Antragstellern zu Punkt 1 entgangen zu sein – das war schon erwähnt worden –, dass wir ab 2008 den Energiepass haben, der ohnehin vorliegen muss. Jeder Mieter und Interessent kann daraus mit Sicherheit seinen richtigen Schluss ziehen. Eine bürokratische Kartierung des Stadtgebiets mit jedem Gebäude und auch noch mit Updates von Modernisierungen oder Teilmodernisierungen, wie Sie sich das vielleicht vorstellen könnten, wäre ein unglaublich bürokratischer und kostenaufwendiger Vorgang. Ich frage mich, wer sich bei Ihnen so etwas ausgedacht hat.
Gleichzeitig zeigt dieser Antrag einmal mehr, wie auch hierdurch getrickst werden soll. Der sogenannte Spiegel, von dem man sich vorstellt, er spiegele etwas vor, soll nicht etwa eine Situation zeigen, die existent ist, nein. Ich gehe nur auf zwei Punkte vom zweiten Antrag Drucksache 16/1005 ein, zuerst Punkt 4, der etwas werten oder bewerten soll, was Ihren politischen Vorstellungen entspricht, und gegebenenfalls auch etwas abwerten soll, davon gehe ich aus. Aufwertungsmöglichkeiten haben Sie in Ihrem Antrag als Merkmal überhaupt nicht vorgesehen. Auch der zweite Antrag ist nicht zielführend, eine Verbürokratisierung mit tendenziösen Vorschlägen, nicht durchdacht, nicht überlegt, kontraproduktiv in beinahe jeder Hinsicht, was Wohnqualität künftiger Modernisierungswilligkeit von Mieteigentümern betrifft.