Die Kirchen waren bekanntlich alles andere als glücklich mit der Regelung, bis zu zehn offene Tage im Jahr zuzulassen. Lag es da nicht nahe, wenigstens die Feiertage ausdrücklich zu schützen? Dies führte allerdings zu der Situation, dass bei meinem Bäcker und bei anderen am Ostersonntag Schilder mit der Aufschrift im Schaufenster hingen: Wir würden Sie gerne – wie in den Vorjahren – am Sonntag bedienen, aber wir dürfen es aufgrund der neuen Gesetzeslage nicht. –
Das war in der Tat nicht Sinn des Ladenöffnungsgesetzes, dass weniger Möglichkeiten bestehen als vorher, schließlich sollte es liberalisieren.
Ähnlich verhielt es sich mit den Kunst- und Trödelmärkten, die bislang aufgrund von Ausnahmegenehmigungen auf Basis des Ladenschussgesetzes möglich waren. Einige Bezirksämter erteilten auch an diesem Ostersonntag diese Ausnahmegenehmigung. Das war allerdings rechtlich nicht zulässig. Andere haben das nicht erlaubt, dort blieben die Trödelmärkte geschlossen. Das war sicherlich zum Nachteil der Touristenstadt Berlin, und es war auch ein Verlust für die betroffenen Händlerinnen und Händler. Sie sind im Übrigen im Großteil auch nicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zu deren Schutz, dass sie an diesem Sonntag nicht verkaufen mussten, muss man das Gesetz auch nicht so belassen, wie es ist.
Wir werden dafür sorgen, dass sich das nicht wiederholt. Wir werden uns auch in der Koalition – da brauchen Sie keine Sorge zu haben – darauf einigen. Wir werden die bisherigen Erfahrungen mit dem Ladenöffnungsgesetz auswerten und in eine Gesetzesnovelle umsetzen. Ob dies nun genau so passiert, wie das in dem Antrag der Fraktion der CDU formuliert wurde, oder anders, das werden wir in den zuständigen Ausschüssen diskutieren. Nach unserer Auffassung bedürfte es in § 4 Abs. 3 des Ladenöffnungsgesetzes eigentlich nur des einen Satzes, dass die Kunst- und Gebrauchtwarenmärkte am Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag und 24. Dezember nicht öffnen dürfen, da die Öffnungsmöglichkeiten für die anderen, die Blumen-, die Zeitungsläden, die Bäckereien ansonsten in Abs. 1 Nr. 3 ausdrücklich geregelt sind.
Herr Jahnke! Es wundert mich, dass Sie schon fertig sind. Sie haben gerade gesagt, Sie werden die Folgen überprüfen und handeln.
Ich habe gerade gesagt, dass wir die Erfahrungen in diesem und in anderen Punkten auswerten, ebenso auch die Anhörungen, und dass wir dann eine Gesetzesinitiative starten werden, um das zu ändern. Das werden wir noch in diesem Jahr realisieren. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Koalition! Das einzig Schlechte an dem vorliegenden Antrag ist, dass er nicht von der Koalition, sondern von der Fraktion der CDU kommt, kommen musste, dass er erst jetzt kommt und dass die angestrebte Neuregelung deshalb zum kommenden Pfingstwochenende nicht mehr in Kraft treten kann.
Sie wissen, wir Grünen haben uns seinerzeit gegen die vollständige Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten ausgesprochen. Wir fühlen uns von den Entwicklungen durchaus bestätigt. Es gibt keinen Bedarf zum Shoppen rund um die Uhr. In der gesamten Stadt sind die Ladenöffnungszeiten
Nein, Herr Liebich, ich lasse keine Zwischenfrage zu! – inzwischen fast wieder vollständig auf die alten Zeiten zurückgefahren worden. Nur hat das Risiko für die Konsumentinnen und Konsumenten, vor verschlossenen Türen zu stehen, und für die Beschäftigten, doch kurzfristig bereitstehen zu müssen, zugenommen.
Deswegen wäre es in der Tat richtig, Frau Breitenbach und Herr Jahnke, die neue Regelung nach einem Jahr hinsichtlich ihrer Konsequenzen ernsthaft zu evaluieren.
Das werden wir sehen! Aber das Ergebnis wissen wir eigentlich schon jetzt. Wir können es nächstes Mal gern noch einmal debattieren. Ich sage Ihnen voraus, dass Sie das nicht tun werden! Sie haben in der Koalition nicht ernsthaft vor, das Ladenöffnungsgesetz zu ändern. Das trauen Sie sich nicht, weil Sie wissen, dass das mit Wowereit nicht zu machen sein wird.
Allein deswegen machen Sie hier heute solche Symbolpolitik auf dem Rücken der Blumenhändler, der Trödelmärkte und der Bäckereien, um dem berechtigten und starken Protest in Ihren eigenen Reihen irgendetwas zuwerfen zu können.
Das aber, meine Damen und Herren von der PDS, ist nicht nur Propaganda der untersten Schublade gegenüber dem eigenen Spektrum, das ist existenzverachtend gegenüber all den selbstständigen Blumenhändlern, Bäckern und Trödlern, denen eine seit Jahrzehnten etablierte und angenommene Umsatzmöglichkeit genommen wurde. Da muss nicht lange evaluiert und geprüft werden, sondern es ist bereits jetzt klar, welchen Schaden sie erlitten haben. Sie werden schlichtweg den Umsatzverlust, den sie schon am Ostersonntag erleiden mussten, an diesem Pfingstsonntag erneut erfahren. Das können Sie zusammenrechnen, es ist völlig eindeutig, welche Konsequenzen diese von Ihnen vorgenommene Neuregelung hatte.
Dass Sie damit nicht nur – wie Sie behaupten – nicht mehr für den Arbeitnehmerschutz tun, sondern wiederum noch weniger, das macht das Schreiben der Bäckerinnung deutlich, das alle Fraktionen erhalten haben. Die Innung weist darauf hin, dass das Öffnungsverbot am Ostersonntag zu mehr und nicht zu weniger Arbeit führe. Bisher wurden die Feiertagsbrötchen am Sonnabend vorbereitet, das ist jetzt nicht mehr möglich. Alle Waren müssen jetzt generell neu produziert werden. Das führt zu einer höheren Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deswegen laufen sie zu Recht Sturm.
Wir unterstützen deshalb den Antrag der Fraktion der CDU. Dass jetzt eine kleine Gruppe gegenüber Kiosken, Tankstellen und Bahnhofsläden schlechter gestellt wird als vorher, das ist nicht hinnehmbar. Deshalb benötigen wir die Wiederherstellung der alten Regelung für diese Gruppe besser früher als später. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Frau Paus unterstützt Unterstellungen auf unterstem Niveau. Was das ist, können Sie sich noch genauer ansehen! Vielleicht sehen Sie einfach in den Spiegel!
Trotz der längeren Öffnungsmöglichkeiten, die wir jetzt in Berlin haben, reicht es wieder einmal nicht aus. Anlass des Ärgernisses, das wurde bereits gesagt, ist das anstehende Pfingstfest. Es handelt sich um Doppelfeiertage, ähnliche Konflikte hatten wir auch schon Ostern. Es wird bemängelt, dass die Blumenläden, Bäckereien, Konditoreien und die Trödelläden nur am Pfingstmontag, nicht auch am Pfingstsonntag öffnen können. Die einen fordern nun, dass am Sonntag geöffnet wird und dafür am Montag geschlossen bleibt, die anderen wollen, dass an beiden Tagen geöffnet wird, und behaupten, das sei die Forderung der Unternehmen und ihrer Verbände.
Frau Paus! Das ist nicht die Forderung, zumindest nicht die der Bäckerinnung. Die Bäckerinnung möchte tauschen. Sie möchte die alte Regelung. Sie möchte gern an Ostersonntag und Pfingstsonntag geöffnet haben und dafür Ostermontag und Pfingstmontag geschlossen haben.
Das ist die alte Regelung, das wurde auch noch einmal während der Anhörung in der Senatsverwaltung von den Konditoren und Blumenhändlern bestätigt. Das wäre sozusagen ein Kompromiss, über den zu reden wäre.
Die Fraktion der CDU sagt mit ihrem Antrag, auch sie möchte die Einführung der alten Regelung. Zumindest steht es so in der Begründung. Wenn das Ihr Anliegen ist, die alte Regelung wiederherzustellen, dann passt Ihr Antrag überhaupt nicht zu Ihrer Begründung.
Dem § 4 Abs. 1 könnte entnommen werden, dass an Pfingstsonntag und Pfingstmontag verkauft werden darf.