Es gibt hier nichts auszusetzen und nichts einzuwenden. Interessenten an derartigen Grundstücken, also Menschen, die sie schon damals genutzt haben, können nach den Bestimmungen des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes kaufen oder pachten. Wenn Sie das wollen, werden wir ihnen das nicht verwehren. Mehr können und dürfen wir nicht tun. Daran ändern kein wie immer gearteter Beschluss etwas.
1. Welche Positionen vertritt der Senat in der aktuellen Diskussion um Gebührenerhöhungen im öffentlichrechtlichen Rundfunk?
2. Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang den beispielsweise von der ARD bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten angemeldeten Bedarf von 95 Cent mehr pro Monat?
Danke schön, Frau Dr. Hiller! – Für den Senat antwortet der Regierende Bürgermeister. – Bitte schön, Herr Wowereit!
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Hiller! Zu den Fragen 1 und 2: In dem im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag geregelten dreistufigen Verfahren zur Festsetzung der Rundfunkgebühr obliegt es der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, KEF, den von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf fachlich zu überprüfen und festzustellen. Der sich daraus ergebende Gebührenvorschlag ist Grundlage für eine Entscheidung der Landesregierungen und Landesparlamente. Diesem Verfahren, zu dem in Kürze auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu erwarten ist, widerspräche es, wollte der Senat zu einem Zeitpunkt, an dem die Anmeldung der ARD-Anstalten bei der KEF gerade eingegangen sind, im Vorgriff zur KEF Stellung nehmen. So weit die Antwort.
Darüber hinaus ist Ihnen sicher aus der Debatte bei der letzten Beantragung von Gebührenerhöhungen in Erinnerung, dass die Landesregierungen – in Berlin wie auch in anderen Ländern – sehr kritisch jeden erhöhten Finanzbedarf überprüfen und die Rechtsposition haben, dass dies unsere Möglichkeit ist. Dies würden wir selbstverständlich, wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dies so bestätigen würde, auch bei eventuell weiteren Gebührenerhöhungen tun, weil wir der Auffassung sind, dass es auch im Interesse der Kundinnen und Kunden eine stringente Politik geben müsste und Gebührenerhöhungen immer das letzte Mittel sein müssten und zuvor andere Einsparmaßnahmen möglich wären.
Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Eine Nachfrage von Frau Dr. Hiller. – Dann haben Sie das Wort!
Vielen Dank! – Mit der Diskussion um Gebührenerhöhungen gehen immer Diskussionen um die Verbesserung der Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einher. Wir haben hier im Parlament dazu einen Beschluss gefasst. Meinen Sie, dass diese Diskussion ausreichend berücksichtigt worden ist?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Das ist eine ziemlich weitgehende – auch philosophische – Frage, ob das alles berücksichtigt worden ist. Wir stehen immer wieder vor der Alternative, dass das öffentlich-rechtliche Fernsehen einerseits seinem Auftrag gerecht werden muss und sich gerade bei Bildungsfragen eindeutig vom privaten Fernsehen unterscheiden muss. Auch bei Sportveranstaltungen, die eben nicht mit einer Quote zu bedienen sind, gibt es den öffentlich-rechtlichen Auftrag. Andererseits gibt es auch ein Bedürfnis, mit neuen Technologien konkurrenzfähig mit anderen Bereichen zu sein. Das ist das Spannungsfeld, in dem wir uns bewegen. Da wird es immer wieder Diskussionen geben, ob die öffentlich-rechtlichen Anstalten diesem Anspruch gerecht werden können. Eins ist auf jeden Fall klar: Wenn wir von ihnen – zu Recht – viele Leistungen einfordern, dann müssen sie auch so ausgestattet werden, dass dies auskömmlich ist.
Und zu dem, was auskömmlich ist, haben wir – wie gesagt – ein abgestuftes Verfahren. Das muss entsprechend noch einmal auf Länderebene bewertet werden. Das werden wir dann auch tun.
1. Wie wird gewährleistet, dass die Schulentwicklungsplanung – SEP – tatsächlich Rücksicht auf die Geburtenentwicklung in den Bezirken nimmt und der Elternwunsch nach einer Grundschule im Einzugsbereich sowie soziale Bindungen der Schulanfänger/-innen bei der Aufnahme berücksichtigt werden?
2. Wie bewertet der Senat die Situation im Bezirk Pankow, in dem der Babyboom der letzten Jahre in der bezirklichen SEP verschlafen wurde, und wie möchte der Senat dem Elternwillen in den Bezirken gerecht werden, in denen Eltern durch Veränderung der Schuleinzugsbereiche vor dem Problem stehen, ihre Kinder in unterschiedlichen Grundschulen beschulen lassen zu müssen?
Danke schön, Herr Mutlu! – Das Wort zur Beantwortung hat der Senator für Bildung, Herr Prof. Zöllner.
Herr Präsident! Herr Mutlu! Die Schulentwicklungsplanung der Bezirke basiert auf der Schülerprognose der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, in der auf Bezirksebene die Geburtenentwicklung sowie andere Faktoren wie z. B. Wanderungsbewegungen berücksichtigt werden. Kleinräumige Entwicklungen etwa im Bereich einzelner Einschulungsbezirke können u. U. von der gesamtbezirklichen Entwicklung abweichen. Das System der Einschulungsbereiche stellt für die Grundschule im Normalfall eine wohnortnahe Versorgung sicher.
Auf Nachfragesteigerungen kann auf verschiedene Weise reagiert werden, wie z. B. durch Neuschneidung der Einschulungsbereiche zur besseren Auslastung vorhandener Schulraumkapazitäten oder aber Erhöhung der Kapazität eines einzelnen Standorts, sofern dieses möglich ist, oder Inbetriebnahme eines zusätzlichen Standorts; dann muss es logischerweise zur Neuschneidung von Einschulungsbezirken kommen.
Zu Ihrer 2. Frage: Nach den mir vorliegenden Kenntnissen hat der Bezirk Pankow die Entwicklung der letzten Jahre ausdrücklich nicht verschlafen. Es ist immer schön, im Voraus die Urteile zu fällen.
Es steht in der Summe ausreichend Schulraum zur Verfügung. Der Bezirk hat in einem ersten Schritt die Einschulungsbereiche der betreffenden Schulen neu festgesetzt und erwägt als weitere Maßnahme die Einrichtung einer neuen Grundschule.
Für den Einschulungsbereich der Thomas-Mann-Grundschule ist festzustellen – das ist wohl Hintergrund der Diskussion –, dass sich im Verlauf des Jahres 2006 die Jahrgangsstärke der 2007 schulpflichtig werdenden Kinder innerhalb eines Jahres außergewöhnlich erhöht hat, und zwar um 17 %, während die Zahl der entsprechenden Kinderkohorte, ein Jahr älter, sich um 22 % erniedrigt hat, während alle anderen gleich geblieben sind. – Herr Mutlu,
Derartige Entwicklungen sind für den Schulträger weder rechtzeitig erkennbar, noch kann darauf planerisch reagiert werden. Mit der Neuschneidung von Einschulungsbereichen sind zwangsläufig immer auch Neuorientierungen eines Teils der Elternschaft verbunden. Gleichwohl sollte der Schulträger bestrebt sein, die Beschulung von Geschwisterkindern an verschiedenen Standorten zu vermeiden. Dieses Bestreben ist allerdings im Einzelfall abzuwägen gegenüber anderen Interessen von Kindern mit Wohnsitz im direkten Umfeld der betroffenen Schule.
Herr Senator! Kinder fallen nicht vom Himmel. Die Schulentwicklungsplanung hat sechs Jahre Zeit, auf die Entwicklung einzugehen, zumal der Bezirk Pankow als kinderfreundlichster Bezirk ausgezeichnet worden ist und von Zuzügen tagein, tagaus in den Zeitungen zu lesen ist. – Ich möchte von Ihnen gern wissen, was Sie konkret zu tun gedenken, den Bezirk zu unterstützen, damit, falls es zu einer neuen Schule kommt, die Situation sich entschärft. Ich möchte auch gern wissen, was Sie gedenken, für die gesamte Stadt zu tun. Der Bezirk Pankow ist nicht der einzige, der betroffen ist; weitere Bezirke sind genauso betroffen. Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus für die Schulentwicklungsplanung?
Als Erstes zum zweiten Teil Ihrer Frage: Ich bin nicht gewillt, ein Grundprinzip, das offensichtlich auch von diesem Parlament gesehen wird, das der Subsidiarität und der Verantwortlichkeit auf verschiedenen Ebenen, außer Kraft zu setzen. Das heißt, ich werde für das Verantwortung übernehmen, was Landesverantwortung ist, und den Bezirken den Gestaltungsspielraum lassen, allerdings um den Preis der Verantwortung, die sie dann dafür haben.
Zu dem ersten Punkt ist zu sagen, dass selbstverständlich auch unter Beachtung dieses Grundsatzes, den ich angedeutet habe, meine Senatsverwaltung dem entsprechenden Bezirk Hilfe und Unterstützung angeboten hat, um im Sinn der Beratung und der gegenseitigen Kooperation das Problem so schnell wie möglich zu lösen, was konkret durch meinen Staatssekretär schon erfolgt ist.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator Zöllner! Ist Ihnen bekannt, dass man Container aufbauen möchte? Und folgern Sie nicht auch daraus, dass man eigentlich um die Situation hätte wissen müssen? Die Kinder fallen ja nicht vom Himmel. – Ist Ihnen bekannt, dass es eine Zeit lang dauert, ehe eine neue Grundschule fertig ist? Wie stehen Sie zu dieser Problematik?
Ich habe mit keiner Verlässlichkeit, zu der ich Ihnen gegenüber verpflichtet bin, jetzt über Einzelmaßnahmen Kenntnis, sodass ich über Containerbaumaßnahmen o. Ä. keine konkrete Auskunft erteilen kann.
1. Welche Schlüsse zieht die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales aus der Anhörung des Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderungen, um bestehende Probleme zu bewältigen?
2. Welche konkreten Verbesserungen sollen durch die Forderung der Senatorin, endlich „Ruhe in die Sache zu bringen“, erreicht werden?