Genau, Herr Präsident, vielen herzlichen Dank! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Lehmann! Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt: Wir beide und viele hier im Haus wissen, dass die Probleme des Sonderfahrdiensts für Menschen mit Behinderungen in den letzten Monaten sehr emotional diskutiert worden sind. Dafür gab es gute Gründe, insbesondere haben Nutzerinnen und Nutzer zu Recht ein gut funktionierendes Angebot eingefordert. Darum bemühen sich alle Beteiligten. Ich glaube, das ist auch in dieser Ausschusssitzung deutlich geworden. Ich denke, dass die Anhörung der Fuhrunternehmen, des Regiebetreibers, des Vertreters der BVG, aber auch des Behindertenbeauftragtes des Landes Berlin dies unterstrichen hat. Wir können feststellen, es gibt eine positive Entwicklung, der Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen wird besser und vor allen Dingen verlässlicher, was nicht heißt, dass das nicht immer noch weiter qualifiziert werden muss.
Die Zahl der Beförderungen ist erheblich gestiegen. Wir liegen heute bei etwa 480 Fahrten täglich. Hinzuzurechnen sind die etwa 300 Fahrten, die zusätzlich mit dem Taxi bewältigt werden. Die Zahl der Beschwerden und der Anfragen geht deutlich zurück. Ich nehme die sich aus der Anhörung ergebenden Anregungen und Hinweise auf und werde mich zu folgenden Themenfeldern verhalten: In der Anhörung wurde deutlich, dass zum Erhalt der Mobilität der Menschen mit Behinderungen die Entwicklung des Sonderfahrdiensts eng verknüpft werden muss mit dem sich positiv entwickelnden barrierefreien ÖPNV in Berlin.
Das ist auch ein Anliegen, das wir schon seit der Umstellung des Sonderfahrdienstes voranbringen wollen.
Den Ausführungen des Vertreters der BVG ist zu entnehmen, dass die Bilanz bezüglich der barrierefreien U-Bahnhöfe relativ positiv ist, dass die Busflotte modernisiert worden ist und – das Wichtigste – dass die heute eher schwierig zu handhabenden Straßenbahnen, die Rollstuhlfahrern nutzen wollen, gegen ein System, das deutlich behindertenfreundlicher ist, ausgetauscht werden soll.
Wir begrüßen darüber hinaus die Bemühungen der Verkehrsbetriebe, in enger Zusammenarbeit mit dem Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und den Verbänden durch die Organisation praxisnaher Trainingskurse auf die Benutzung des ÖPNV weiter vorzubereiten und diese zu erleichtern. Meine Verwaltung unterstützt ähnliche Projekte, die die Begleitung von Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern in der Erprobungsphase absichern.
Die Senatsverwaltung sieht in der Verstärkung der Verbindung zwischen Angeboten der Mobilitätshilfsdienste und des Sonderfahrdienstes darüber hinaus eine wichtige Entlastungsfunktion, gerade im Kurzstreckenbereich, und nimmt die Anregung des Vertreters des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes auf, dass diese stärkere Verklamme
rung mit den Trägern der Mobilitätshilfsdienste diskutiert werden soll. Hierzu sollen weitere Modellprojekte entwickelt werden.
Ich will selbstverständlich Ruhe in das System bekommen, aber auch eine Qualitätsverbesserung erreichen. Dies gelingt nur, wenn wir von dem ständigen Wechsel und den ständigen Veränderungen wegkommen, die wir diesem System in den letzten Monaten und Jahren in erheblichem Maß zugemutet haben. Die Senatsverwaltung erwägt deshalb die Verlängerung für Regie und Fahrleistungen um ein Jahr.
Mit einer solchen frühzeitigen Entscheidung für eine Vertragsverlängerung wird Betreibern und Fuhrunternehmern die notwendige Planungssicherheit und der Handlungsspielraum geboten, um eigene beabsichtigte Investitionen zu ermöglichen und damit auch Anreize für ein leistungsstärkeres und wirtschaftlicheres Verhalten zu erreichen.
Ich gehe davon aus, dass eine Beständigkeit ermöglicht wird, die es erlaubt, notwendige und erwünschte Änderungen einzuführen. Das Wichtigste ist dabei die Veränderung bei dem GPS, die Veränderung der Auftragsweitergabe und ein Aufstocken von Fahrzeugen sowie eine bessere telefonische Erreichbarkeit. Wir haben uns auch vorgenommen, noch einmal externen logistischen Sachverstand in die Regiestelle einbeziehen.
Eine Erkenntnis – das will ich deutlich unterstreichen – nehmen wir aus dieser Anhörung auf jeden Fall mit: Mit einem Sonderfahrdienst in Berlin, der nicht nach dem Prinzip der Bedürftigkeit, sondern dem Prinzip der Teilhabe und des Nachteilsausgleichs organisiert ist, verfügt Berlin deutschlandweit über ein Unikat zur Absicherung der Mobilität behinderter Menschen. Genau das wollen wir auch erhalten.
Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Lehmann. Dazu hat er das Wort. – Bitte schön!
Danke schön! – Frau Senatorin! Es gibt statistische und es gibt gefühlte Zahlen. Aus der Arbeit im Petitionsausschuss weiß ich, dass sich die Beschwerdezahlen nicht verringert haben. Wenn man mit den Betroffenen spricht, weiß man, dass viele resigniert haben und sich gar nicht mehr beschweren. Wie wollen Sie die Betroffenen erreichen, die inzwischen resigniert haben?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Das ist das Problem: auf der einen Seite die in Zahlen gegossene Statistik und auf der anderen Seite das Gefühlte. Man kann aus Gefühltem sehr schwer Konsequenzen ziehen und daraus Politik machen. Dazu sind für uns verlässliche Zahlen unabdingbar.
Ich habe gestern noch einmal auch mit den Vertretern des Fahrgastbeirates zusammengesessen, und dies war genau Thema: Da wird immer geredet von vielen, die sich zurückgezogen hätten, die sich nicht mehr beschwerten. Es kann niemand sagen, wie viele dies sind und was das eigentliche Problem ist. Ich werde mich weiterhin darum bemühen, mich genau um diese Frage zu kümmern. Ich will Ihnen aber deutlich sagen: Wenn die Fahrten zunehmen, dann kann niemand behaupten, dass sich ganz viele aus diesem System zurückgezogen hätten. Das ist dadurch widerlegt. Insofern bin ich nach wie vor der Überzeugung, dass wir auf einem guten Weg sind.
Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt geht es weiter mit einer Nachfrage der Abgeordneten Grosse von der SPD. – Bitte schön, Frau Grosse!
Frau Senatorin! Sie sprachen von einer Vertragsverlängerung. Würden Sie bei dieser Vertragsverlängerung darauf hinwirken, dass die Anzahl der Telefonplätze erhöht wird? Denn gerade die telefonische Nichterreichbarkeit ist ein Hauptproblem gewesen. Es wäre jetzt eine gute Gelegenheit, bei diesem Vertragsabschluss darauf hinzuwirken, dass die Anzahl der Telefonplätze erhöht wird.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Sie haben völlig recht, Frau Grosse! Ich habe vorhin bereits gesagt: Wenn es zu einer solchen Verlängerung kommt und damit auch Planungssicherheit gewährleistet wird, heißt dies auch, dass die wichtigsten Knackpunkte angegangen werden. Hierzu gehört die zuverlässige Erreichbarkeit des Sonderfahrdienstes, und selbstverständlich werden wir dazu in ausdrückliche Verhandlungen mit der Regiezentrale treten.
1. Wie viele Beamte im Vollzugsdienst mit Migrationshintergrund sind bei der Berliner Polizei beschäftigt?
2. Wie viele dieser Beamten haben eine doppelte Staatsbürgerschaft, und wie viele haben die Staatsangehörigkeit ihres Heimatlandes erst nach der Verbeamtung angenommen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Henkel! Die erste Frage kann ich Ihnen nicht beantworten, da wir keine Statistiken darüber führen, ob Beamte Migrationshintergrund haben oder nicht. Schätzungen besagen, dass etwa 100 der 16 160 Polizeivollzugsbediensteten Migrationshintergrund haben.
Festgehalten wird dies seit dem Jahr 2006, seitdem wieder eingestellt wird. Wir wollen nun ganz bewusst darauf achten, dass unter Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund Werbung für die Berliner Polizei gemacht wird und ihnen Angebote gemacht werden. Im Jahr 2006 hatten von den 150 eingestellten Anwärterinnen und Anwärtern des gehobenen Polizeivollzugsdienstes 11 einen Migrationshintergrund und von den 150 Anwärtern des mittleren Polizeivollzugsdienstes 9. Bei den Einstellungen im März 2007 hatten von 60 Anwärterinnen und Anwärtern des mittleren Polizeivollzugsdienstes 8 einen Migrationshintergrund.
Das heißt, wir kommen sukzessive in die Situation, dass der Prozentsatz von Kollegen mit Migrationshintergrund im Polizeivollzugsdienst ihren Anteil an der Bevölkerung spiegelt. Die Eingangsvoraussetzungen sind vom Grundsatz her für alle gleich. Das heißt, wir verlangen bestimmte Noten, und sie müssen eine zusätzliche Prüfung ablegen.
Die Frage, wie viele dieser Beamten eine doppelte Staatsbürgerschaft haben, kann ich Ihnen auch nicht beantworten, weil wir nicht statistisch erfassen, ob Beamtinnen und Beamten neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine zusätzliche Staatsangehörigkeit haben. Das wird auch zunehmend schwieriger, weil wir innerhalb des EU-Raumes
inzwischen die doppelte Staatsbürgerschaft zulassen, wenn sie auf Gegenseitigkeit mit dem anderen EU-Staat beruht. Dies gilt zum Beispiel für Italien, aber auch für andere Länder der Europäischen Union.
Zu der Frage, wie viele Beamte nach ihrer Verbeamtung die Staatsangehörigkeit ihres Heimatlandes angenommen haben, kann ich Ihnen einen Fall schildern: Wir hatten einen Beamten – dies war ein Einzelfall –, der seine türkische Staatsangehörigkeit wieder angenommen und dadurch – ohne dies zu wissen – die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hatte.
Damit war dieser Beamte kraft Gesetzes durch den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Wir haben diesem Beamten unter Würdigung der Gesamtumstände eine Angestelltentätigkeit im Polizeivollzugsdienst ermöglicht. Er hat die türkische Staatsangehörigkeit dann aufgegeben und die deutsche wiedererworben, sodass er wieder in das Beamtenverhältnis übernommen werden konnte. Das entspricht der Praxis anderer Bundesländer, und zwar unabhängig von deren Regierung. Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Herr Senator! Trifft es zu, bzw. ist es vorstellbar, dass Angehörigen des Berliner Polizeidienstes Sonderurlaub gewährt wurde, der zur Ableistung des Militärdienstes in der Türkei genutzt wurde?
Herr Kollege Henkel! Das kann ich nicht ausschließen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Sonderurlaub zur Ableistung des Militärdienstes gewährt wurde. Es gibt aber legale Fälle von doppelter Staatsbürgerschaft. Bis zum Jahr 2000 ging das. Damals konnte man die türkische Staatsbürgerschaft ablegen, die deutsche annehmen und danach die türkische wiedererwerben, ohne dass daraus Konsequenzen erwuchsen. Wenn ein Mitarbeiter der Berliner Polizei mit einer legalen doppelten Staatsangehörigkeit seinen Militärdienst abgeleistet hat, kann ich im Rahmen der NATO daran nichts Schlimmes finden.
Herr Senator! Sind Sie meiner Meinung, dass – jenseits von Militärdienst und Staatsangehörigkeit – die Berliner Polizei mehr Migranten einstellen müsste und der Kurs, den Sie in den vergangenen Jahren eingeschlagen haben, verstärkt werden müsste?
Danke schön, Herr Senator! – Damit ist die Fragestunde beendet. Die heute nicht beantworteten Fragen werden mit einer von der Geschäftsordnung abweichenden Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen schriftlich beantwortet.