Das wäre – selbst, wenn wir es gewollt hätten – nach der Verfassungslage gar nicht möglich gewesen. Insofern haben Sie recht, die Presseerklärung ist in dieser Form nicht korrekt. Ich habe mit meiner Pressestelle schon besprochen, dass künftig mehr auf die Trennschärfe zwischen der Zuständigkeit der Verwaltung und allgemeinen politischen Äußerungen geachtet wird.
1. Wie bewertet der Senat die Diskriminierung von Kindern und ihren Familien durch Berliner Gaststätten, die Menschen unter 18 Jahren den Zutritt verweigern?
2. Wie ist eine solche Praxis in den Rahmen des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes einzuordnen, und welche Möglichkeiten stehen der neu eingerichteten Antidiskriminierungsstelle zur Verfügung, um gegen solche Praktiken vorzugehen?
Danke schön, Herr Kollege Kleineidam! – Wer beantwortet für den Senat? – Frau Senatorin Dr. Knake-Werner hat das Wort!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich vermute, Herr Kleineidam, Sie beziehen sich auf einen Fall, der sich unlängst in Charlottenburg ereignet hat. Hier wurde einer Frau in Begleitung von Kleinkindern der Zutritt zu einem Strandcafé verweigert. Dieser Vorgang ist skandalös. Er ist kinder- und familienfeindlich und völlig inakzeptabel.
Ich hätte mir zu diesem Vorfall auch vom Berliner Hotel- und Gaststättenverband eine deutlichere Distanzierung gewünscht, als sie vorgenommen wurde. Wenn wir heute so viel über Kinderschutz, über Vernachlässigung, über Verwahrlosung reden, hat das auch ganz viel mit dem zu tun, was sich in den Köpfen und Herzen der Mitmenschen abspielt.
Aber nun zu den Möglichkeiten, sich gegen solche Praktiken zur Wehr zu setzen: Die Zutrittsverweigerung für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Gaststätten ist relativ eindeutig geregelt. Sie gilt zum Beispiel für Nachtclubs und Einrichtungen, die jugendgefährdende pornografische oder gewaltverherrlichende Filme zeigen. Ganz anders zu bewerten ist die Situation, wenn es in einer Gaststätte darum geht, nur Gäste ohne Kinder bedienen zu wollen, möglichst zahlungskräftige, junge, „hippe“ Besucherinnen und Besucher – und das womöglich noch mit der Begründung, Kinder stören hier, sie machen Krach, sie machen Unordnung.
Das ist ein Fall von Altersdiskrimierung der ganz besonderen Art. Die neu eingerichtete Antidiskriminierungsstelle meiner Senatsverwaltung, die Antidiskriminierungsstelle des Landes, ist dafür der richtige Ansprechpartner. Sie kann sich mit diesen Fragen auseinandersetzen, wenn es um die Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes geht, das im letzten Jahr vom Bundesparlament verabschiedet wurde.
Einige behaupten zwar immer wieder, Gaststättenbesitzer könnten ihre Gäste aufgrund ihres Hausrechts selbst aussuchen, die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes lassen das aber nicht zu. Diese Vorgaben sind nach Auffassung des Senats als höherrangig zu bewerten. Leider ist es so, dass das immer noch nicht alle begriffen haben. Deshalb ist es die Aufgabe der Antidiskriminierungsstelle, für Aufklärung zu sorgen, Informationen zu verbreiten und dieses neue Gleichbehandlungsgesetz möglichst vielen präsent zu machen.
Die Antidiskriminierungsstelle könnte in diesem von Ihnen angesprochenen Fall zunächst einmal den Sachverhalt aufklären, Gespräche mit der Gaststättenbesitzerin bzw. dem -besitzer führen. Wenn in solch einem Fall der Rechtsweg beschritten würde, könnte die Geschädigte unter Bezug auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf Unterlassung oder auch Schadensersatz klagen.
Ein anderer Weg scheint mir allerdings wirksamer zu sein, das ist die Einschaltung der Gewerbeaufsicht. Ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bietet nicht die Gewähr, zuverlässig ein Gewerbe führen zu können. Dann kann die Frage gestellt werden, ob es in diesem Fall nicht zum Entzug der Gewerbeerlaubnis oder zumindest zu einer Abmahnung kommen kann. Ich führe dieses Szenario gar nicht weiter aus. Wichtig ist auf jeden Fall, dass es darum geht, Informationen weiterzugeben und Aufklärung zu betreiben, zu sensibilisieren, dass es eine Rechtslage gibt, die Diskriminierung eindeutig definiert und gegen die man nicht verstoßen darf.
Wir sind gerade dabei, mit der Antidiskriminierungsstelle ein professionelles Beratungsmanagement aufzubauen. Sie ist erst vor einem Monat richtig zur Arbeit gekommen. Wir werden in kürzester Zeit die Öffentlichkeitsarbeit qualifizieren und dann eine entsprechende Beratungsbroschüre veröffentlichen.
Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Kleineidam. Er hat auch das Wort. – Bitte!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich bedanke mich auch für die klare Aussagen, Frau Senatorin! Ich verbinde das mit der Frage: Teilen Sie meine Auffassung, dass die vielen von Migranten betriebenen Gaststätten, die wir in Berlin haben, ein positives Beispiel auch für viele sogenannte deutsche Gaststätten sein können, was das Thema Kinderfreundlichkeit angeht und was die Erfahrungen von Eltern angeht, willkommen in einer Gaststätte zu sein?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Kleineidam! Ich teile Ihre Auffassung in dieser Frage. Ich finde, dass Interkulturalität auch in diesem Punkt unserer Stadt sehr gut bekommt und sehr gut zu Gesicht steht. Ich wünschte mir, dass das auch die vielen deutschen Restaurantbesitzerinnen und -besitzer verstehen – wobei ich der Mehrheit von Ihnen nicht Unrecht tun will. In den meisten Gaststätten und Restaurants sind auch bei uns Kinder willkommen. Ich glaube aber schon, dass viele Lokalbesitzer mit Migrationshintergrund uns manchmal vormachen, was Kinderfreundlichkeit in diesem Land heißt.
Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Birk von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Herr Birk hat das Wort.
Frau Knake-Werner! Ihre Ausführungen über die Antidiskriminierungsstelle verwundern mich. Wie wollen Sie das in Einklang mit der Auskunft in der Mitteilung – zur Kenntnisnahme – bringen, dass die Antidiskriminierungsstelle selbst gar nicht beratend tätig wird, sondern nur an andere Stellen weiterverweist, damit diese dann die Beratung ausführen? Und die Antidiskriminierungsstelle für die Aufklärung bisher nichts weiter als den Sachetat des Fachbereichs für gleichgeschlechtliche Lebensweisen hat, womit werden diese Aufklärungsbroschüren finanziert?
Vielen Dank, Herr Birk! – Das ist wieder ein sehr bemühter Zusammenhang, um hier schnell ein bisschen über die Antidiskriminierungsstelle zu diskutieren.
weil völlig klar ist – das haben wir in allen Veröffentlichungen, auch im Senatsbeschluss festgelegt –, dass die Antidiskriminierungsstelle eine Anlaufstelle ist. Sie wird in enger Kooperation mit freien Trägern, die, wie Sie wissen, in vielfältiger Weise Antidiskriminierungsarbeit leisten, das Beratungsangebot qualifizieren. Darum geht es hier. Mehr habe ich auch nicht gesagt.
Verstoß gegen den einstimmigen Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses für ein Moratorium für Grundstückskauffälle nach dem Verkaufsgesetz vom März 1990
1. Welche Schritte hat der Senat unternommen, damit der einstimmige Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses vom 22. Februar 2007 für Grundstücke, auf die sich der Beschluss des Abgeordnetenhauses über Grundstückskauffälle nach dem Verkaufsgesetz vom März 1990 zu landeseigenen Grundstücken vom 1. Februar 2007 bezieht, das Verfahren auszusetzen bzw. keine Verfahren einzuleiten, vom landeseigenen Liegenschaftsfonds vollständig umgesetzt wird?
2. Wie bewertet der Senat das Vorgehen des Liegenschaftsfonds, der trotz des oben genannten Beschlusses mindestens drei der betroffenen Grundstückseigentümer schriftlich zu einer Entscheidung vor dem Stichtag genötigt hat?
Danke schön, Herr Kollege! – Für den Senat hat der Finanzsenator das Wort. – Bitte schön, Herr Dr. Sarrazin!
Vielen Dank! – Herr Abgeordneter Czaja! Ein Verkauf nach dem Gesetz vom März 1990 ist rechtlich nicht mehr möglich. Insofern war da auch nichts zu stoppen. Wir können danach nicht mehr verkaufen, und wir dürfen es bundesrechtlich nicht. Wir könnten nur nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz verkaufen. Da gibt es zwei Möglichkeiten. Ob man die wahrnimmt, hängt von denen ab, die kaufen wollen. Das ist erstens der Kauf zum halben Verkehrswert, das ist zweitens Erbpacht mit einem sehr günstigen Zins – 2 Prozent des Verkehrswerts für 99 Jahre –. Das sind die beiden Möglichkeiten, die es gibt. Es gibt keine weiteren.
Was noch in Frage käme, wäre ein Verkauf unter Wert nach § 63 Absatz 4 Haushaltsordnung. Dies wäre aber, wenn kein dringendes Landesbedürfnis vorliegt, Untreue am Landeshaushalt und damit unzulässig. Da bereits mit der gegenwärtigen Rechtslage eine sozialverträgliche Lösung möglich ist, sind darüber hinausgehende Vergünstigungen nicht mehr möglich.
Herr Senator! Teilen Sie meine Auffassung, dass Ihre Ausführungen soeben gegen den Beschluss des Abgeordnetenhauses verstoßen, dass der Senat erstens den Auftrag hat, bis zu der Frist vom 30. Juni einen Bericht über diese Grundstücke zu liefern, und dass zweitens bis dahin die Verfahren beim Liegenschaftsfonds auszusetzen sind?
Erstens haben wir noch nicht den 30. Juni, Herr Abgeordneter. Zweitens müssen wir Bundesrecht immer beachten. Wenn jemand, der berechtigt ist, den Kauf zum halben Wert begehrt oder Erbpacht machen will, werden wir das tun müssen. Ein wie immer gearteter Beschluss des Abgeordnetenhauses kann uns nicht von der Beachtung des Bundesrechts entbinden.
Danke schön, Herr Senator! – Eine weitere Nachfrage noch? – Bitte schön, Herr Czaja, Sie haben das Wort!
Herr Senator Sarrazin! Ich habe den Eindruck, dass Sie nicht verstehen, worum es geht. Das Parlament hat beschlossen, diese Verfahren bis dahin auszusetzen, und Sie sind für den Liegenschaftsfonds zuständig. Was unternehmen Sie, damit dieser Parlamentsbeschluss umgesetzt wird?