Protocol of the Session on May 18, 2006

Ein Änderungsantrag mit vielen Einzelpunkten ist beschlossen worden. Das Parlament hat sich sehr intensiv mit den Vorschlägen des Senats auseinander gesetzt und Verbesserungen vorgenommen, die Richtung stimmte ohnehin. Berlin erhält ein zeitgemäßes Gesundheitsdienstgesetz, das sowohl den knappen Finanzen als auch den gesundheitspolitischen Erfordernissen gerecht wird.

[Beifall bei der SPD und der Linkspartei.PDS]

Vielen Dank, Herr Kollege Matz! – Es folgt die Fraktion der CDU. Das Wort hat der Kollege Hoffmann. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Matz! „Wunsch und Wirklichkeit“ kann man nur zu Ihrer Rede sagen. Sie haben eine Situation beschrieben, die Sie jetzt erst vom Senat mit einem Antrag einfordern, der nach der Verabschiedung des Gesetzes seine Wirkung entfalten soll. Leider aber steht von dem, was Sie eben beschrieben haben, nicht viel im Gesetz.

[Beifall bei der CDU – Beifall des Abg. Lehmann (FDP)]

Es ist ein bemerkenswerter Vorgang, dass das vorliegende Gesetz, das angeblich den öffentlichen Gesundheitsdienst Berlins von Grund auf reformieren soll, mit so wenig Gründlichkeit und Ernst durch die parlamentarischen Gremien gewinkt worden ist. Sie haben sich zur Wink-Fraktion entwickelt.

[Matz (SPD): Haben Sie den Hauptausschussbeschluss gelesen?]

Für die kritiklosen Befürworter dieses Gesetzes möchte ich noch einmal für den Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes verdeutlichen, welche Probleme leider in der Diskussion der letzten Wochen viel zu kurz kamen. Verantwortlich dafür zeichnen vor allem die Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter in den Bezirken. Ihre Arbeit vor Ort entscheidet, wie landes- und bundesgesetzliche Regelungen, aber auch EU-Vorschriften zum Wohle der Bürger erfüllt werden. Das Stichwort Tierseuchen ist genannt worden. Alle diese Anforderungen sind aber nur dann erfolgreich zu bewältigen, wenn die Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter verantwortlich über den Einsatz der finanziellen Mittel und des Personals entscheiden können sowie in vergleichbaren Verwaltungsstrukturen und nach abgestimmten Vorgehensweisen arbeiten und die Personalausstattungen endlich den Erfordernissen auch auf Grund eben der gesetzlichen Regelung angepasst werden. Das ist leider im Gesetz nicht der Fall. Im Land Berlin gibt es weder eine Fachaufsicht noch eine sinnvolle Koordination durch die übergeordnete Behörde, so dass man weder von Rechtssicherheit noch vom gesundheitlichen Verbraucherschutz sprechen kann.

Es ist ein Gesetz, das in der Anhörung im Gesundheitsausschuss von den Expertinnen und Experten als untaugliches Instrument für einen modernen öffentlichen Gesundheitsdienst bewertet und zu dem übereinstimmend die Forderung erhoben worden ist,

den von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz hier vorgelegten Entwurf abzulehnen und parteiübergreifend dafür Sorge zu tragen, dass er überarbeitet und dabei konkretisiert wird (...), dass es klare Aussagen zu den Kernaufgaben gibt, der zukünftigen Organisation, der Struktur und dem Aufgabenspektrum, beispielsweise dem Umgang mit den Schnittstellen zu anderen Verwaltungen und den notwendigen Qualifikationen der Mitarbeiter.

Das ist ein vernichtendes Urteil für Ihre Regierungspolitik.

[Beifall bei der CDU – Beifall des Abg. Lehmann (FDP)]

Diesen grundlegenden Mangel im Gesetz zu beseitigen, hatten Sie leider nicht die Kraft. Anfänglich allen Polemik und Populismus vorwerfend, die nicht die Auffassungen von SPD und PDS teilten, kam nach den vernichtenden Urteilen der Experten in der öffentlichen Anhörung im März diesen Jahres und den vielen kritischen Stellungnahmen von Bezirksverordnetenversammlungen bis zu den Personalräten und Verbänden, doch noch ein Umdenkprozess der Koalitionsfraktionen in Gang, das gestehe ich ein. Die eingebrachten Änderungsvorschläge sind jedoch in ihrer Mehrzahl lediglich kosmetischer Natur gewesen und haben nur zum Teil die inhaltliche Kritik aufgegriffen. Dazu gehört beispielsweise die Konkretisierung von § 8 – Gesundheitshilfe –, der jetzt eine klare Aufgabenstellung hinsichtlich der gesundheitlichen Betreuung von Säuglingen, Kleinkindern und der gesundheitlichen Vorsorge in Kindertagesstätten und Schulen erfahren hat. An dieser Stelle konnten wir mitgehen. Mitgehen konnten wir auch bei den neu aufgenommenen Festlegungen zum Schutz des Kindeswohls. Dies Kosmetik jedoch reicht nicht aus, um dem Gesetz eine Qualität zu geben, die den Begriff „Reform“ rechtfertigt.

In diesem Zusammenhang kann ich es Ihnen nicht ersparen, auf die unsägliche Fehlentscheidung hinsichtlich der Hörberatungsstelle für Kinder in Neukölln hinzuweisen. Sie haben damit den Kindern und Eltern, die dort sehr gut versorgt worden sind, einen Bärendienst erwiesen und den Rat vieler Experten – wie so oft – in den Wind geschlagen.

[Lehmann (FDP): Richtig!]

Es fehlen nach wie vor Regelungen im Gesetz für eine einheitliche Struktur und Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes, für die zu gewährleistenden Mindestangebote und für die klare Aufgabenverteilung zwischen Senat und Bezirken. Ergebnis dessen ist, dass das Ziel einer einheitlichen Gesundheitsversorgung in ganz Berlin aufgegeben und gegen die verfassungsrechtliche Vorgabe zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse in

ganz Berlin verstoßen wird. Wir befinden uns hier in inhaltlicher Übereinstimmung mit denjenigen, die verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetz geäußert haben.

Wenn jetzt einer meint, dass das vorliegende Gesetz ausreichende Möglichkeiten für eine sinnvolle Neuordnung biete, ist er gründlich auf dem Holzweg. Es definiert eben keine Vorgaben. Es sorgt nicht für effiziente Strukturen und bietet keine gesetzliche Absicherung der notwendigen Schutzaufgaben für die Berliner. Deswegen werden unter dem finanziellen Druck die bereits vorhandenen Unterschiede in den Bezirken zunehmen, die Zersplitterung der Strukturen voranschreiten sowie die Eigenständigkeit der Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter abnehmen. Dazu kommt der Umstand, dass die Produktdefinitionen für die einzelnen Aufgabenstellungen unzureichend sind und sich die Bezirke wegen der fehlenden Fachaufsicht nicht auf ein einheitliches Vorgehen einigen werden. Dass dabei der Verbraucherschutz in Berlin auf kurz oder lang auf der Strecke bleiben wird, ist deshalb nur eine Frage der Zeit und der zur Verfügung stehenden Ressourcen.

Neben dieser grundsätzlichen Kritik haben wir von Anfang an immer gesagt, dass die so genannte Reform als Ziel verfolgt, in erster Linie den Landeshaushalt zu entlasten. Das beweist auch die Begründung der Vorlage, in der es nach wie vor heißt:

(...) für den öffentlichen Gesundheitsdienst der Bezirke dauerhafte Einsparungen in erheblichem Umfang erwartet werden, die derzeit noch nicht detailliert unterlegt werden können.

Das Gesetz bringt also weder inhaltliche noch strukturelle Fortschritte gegenüber dem alten Gesundheitsdienstgesetz und setzt keine verlässlichen finanziellen, personellen und strukturellen Rahmenbedingungen, die die vielfältigen

Ich komme noch einmal auf die Hörberatungsstelle zurück. Das ist unser gemeinsames Lieblingsthema. Ich möchte nur ganz kurz darauf eingehen, obwohl ich glaube, auch dieses Mal keinen Erfolg zu haben – Sie werden es nicht verstehen. Wir haben im Rahmen grundsätzlicher Veränderungen in der Sozialgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland seit 1994, als das jetzige Gesundheitsdienstgesetz in Kraft trat, einige erhebliche Neuerungen erfahren, beispielsweise durch eine sozialgesetzliche Leistungserweiterung zugunsten behinderter Menschen, chronisch kranker Menschen und HIV-positiver Menschen. Ich könnte diese Liste beliebig fortführen. Viele dieser Leistungen werden also heute im etablierten Versorgungssystem ausgewiesen. Es ist normalerweise üblich, dass die Menschen, die Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind,

ich komme noch dazu –, deren Leistungen in Anspruch nehmen, die dann auch entsprechend durch die Kostenträger honoriert werden. Es gibt aber nach wie vor Menschen, die auf Grund ihrer sozialen, gesundheitlichen, finanziellen, kulturellen und sprachlichen Herkunft und Situation nicht in der Lage sind, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen, z. B. weil sie nicht krankenversichert sind. Da tritt die entscheidende Funktion des öffentlichen Gesundheitsdienstes ein. – Herr Hoffmann, Sie hören wieder nicht zu. Sie werden es wieder nicht verstehen. – Hier wird er subsidiär tätig, denn er hat immer dann einzuspringen, wenn das etablierte System für diese Leute keinen Zugang, aus welchen Gründen auch immer, ermöglicht. Da ist der öffentliche Gesundheitsdienst gefordert. Dies gilt auch für Menschen mit einem komplexen Hilfebedarf. Betreuung und Begleitung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst bleiben gewährleistet, auch für die Menschen, die bisher in der Neuköllner Hörberatungsstelle waren. Für sie gibt es eine komplette Versorgungskette im Wesentlichen durch das System der Sozialgesetzgebung. Für diejenigen, die dafür nicht in Frage kommen oder die damit nicht zurechtkommen, gibt es nach wie vor eine Hörberatungsstelle. Es gibt sie in Zukunft aber nicht mehr am Standort Neukölln, sondern nur noch an einem Standort, der schon eine Hörberatungsstelle anzubieten hat, nämlich in Friedrichshain. Nehmen Sie das doch bitte einmal zur Kenntnis.

Aufgaben auch nur annähernd erfüllbar erscheinen lassen. Deshalb waren und sind die Aussagen von Frau Dr. Knake-Werner, mit der Reform des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Land Berlin einen Paradigmenwechsel herbeiführen zu wollen, eine Irreführung der Öffentlichkeit.

[Beifall bei der CDU]

Herr Kollege! Die Angemessenheit erfüllt sich allmählich.

Herr Präsident! Ich bin sofort fertig! – Übrig bleibt ein knallhartes Einsparprogramm, das zu Lasten der Bürger geht. Wir sagen nein zu einem Gesetz, das die Rahmenbedingungen verschlechtert zu Lasten der Bürger, die dringend den Schutz brauchen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, Herr Kollege Hoffmann! – Es folgt die Linkspartei.PDS. Das Wort hat Frau Kollegin Simon. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist manchmal reichlich unerträglich, nach der CDU reden zu müssen. Offenbar ist aber die Rangfolge so organisiert. Es erspart mir auch heute nicht, wenigstens einige Worte dazu zu sagen. Man kann natürlich alles, was in diesem Gesetz steht, vor allem auch all die Dinge, die im Rahmen eines doch sehr umfänglichen Diskussions- und Anhörungsprozesses in einem wiederum sehr umfänglichen Änderungsantrag, verbunden mit einem weiteren Antrag für den Hauptausschuss, ihren Niederschlag gefunden hat, einfach nicht zur Kenntnis nehmen oder als Kosmetik diskreditieren.

[Hoffmann (CDU): Das steht nicht im Gesetz!]

Viele Menschen, die hier im Parlament sitzen, können das im Detail nicht nachvollziehen. Ich werde kurz darauf eingehen.

Wenn Sie der Senatorin vorwerfen, sie habe mit ihrem Verweis auf einen Paradigmenwechsel, der mit diesem Gesetz im öffentlichen Gesundheitsdienst vollzogen wird, Irreführung der Öffentlichkeit betrieben, macht es einmal mehr deutlich, dass Sie immer noch nicht den wesentlichen Gehalt dieses Gesetzes begriffen haben, was Sie deshalb zu völlig absurden Schlussfolgerungen verführt.

[Hoffmann (CDU): Wie die Fachleute! Von denen kommt die Kritik!]

Ich habe von keinem der Fachleute, Herr Hoffmann, gehört, dass sie die Senatorin einer Irreführung der Öffentlichkeit bezichtigt hätten. Das blieb wirklich Ihnen allein vorbehalten.

[Beifall bei der Linkspartei.PDS und der SPD]

Wenn Sie dann plötzlich in Ihrem Redebeitrag ehrlicherweise dem Einen oder Anderen im Gesetzentwurf Ihre Zustimmung geben, vorher aber erklären, es sei nur Kos

metik, darf man sich natürlich fragen, warum Sie sich diesen kosmetischen Übungen unterwerfen.

[Zuruf]

Ich räume aber sofort ein, dass die Leistungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes so, wie wir sie kennen und wie sie viele Menschen erlebt haben, unschlagbar gut sind, weil hier staatliches Gesundheitswesen für Multiprofessionalität und für eine ganzheitliche Behandlung der Betroffenen sorgt. Das ist einmalig. Im etablierten Versorgungssystem muss man oft von Kostenträger zu Kostenträger rennen. Das kann im Einzelfall für Menschen eine Verschlechterung bedeuten. Dies gilt aber nicht in Bezug auf den Umfang des Angebots, sondern auf die Art und Weise der Präsentation. Diese ist im öffentlichen Gesundheitsdienst gut. Nun sagen Sie von der CDU mir mal, seit wann Sie einen öffentlichen, also staatlichen

In Ihrem Redebeitrag wurde zum Schluss sehr deutlich, was Ihnen wichtig war: die Landesgesundheitskonferenz, die Gesundheitsberichterstattung und die PublicHealth-Orientierung. Das ist uns auch wichtig. Aber ich sehe nicht, dass die Landesgesundheitskonferenz die wesentlichen Ziele der Gesundheitsförderung umzusetzen

vermag. Das sehe ich auch nicht als ihre Aufgabe an. Die Landesgesundheitskonferenz kann – jedenfalls aus unserer Sicht – auf keinen Fall die Steuerung und Sicherstellung auch von präventiven Angeboten Gesundheitsschutz und Gesundheitsversorgung durch den ÖGD ersetzen, auch wegfallende Versorgungsangebote für sozial Benachteiligte nicht.

Dieses Gesetz, wie es uns vorliegt und wie es heute mit den Änderungen von SPD und PDS beschlossen wird, hält ganz und gar nicht, was Herr Matz uns versprochen hat oder was auch Ingeborg Simon jetzt versprochen oder in der Pressemitteilung kundgetan hat. Es wird weder einen funktionsfähigen ÖGD im Bezirk sichern, noch wird es den ungeordneten Stellenwegfall, der bisher stattgefunden hat, in Zukunft verhindern. Es wird auch nicht sichergestellt, dass in Zukunft die erforderlichen qualifizierten Personen und die ausreichenden Finanzmittel für ein breites Aufgabenspektrum zur Verfügung stehen. Das ist in diesem Gesetz mitnichten geregelt. Die Behauptung wird nicht richtiger, wenn sie noch häufiger von euch bzw. Ihnen wiederholt wird.

Es wird weiterhin so sein, dass die Finanzen den Umfang der Ausgaben in den Bezirken bestimmen und nicht umgekehrt. Dass die Lebensmittelaufsicht von Kürzungen ausgenommen wird, ist ein schönes Versprechen, eine schöne Absichtserklärung, aber das ist auch nicht gesichert.

seit wann Sie einen öffentlichen, also staatlichen Gesundheitsdienst zur allgemeinen Gesundheitsversorgung fordern. Sie sind doch für Staatsferne.

Ich möchte, weil jetzt hier schon das Licht aufleuchtet, einen mir noch wichtigen Punkt anbringen, der genau den eingangs zitierten Paradigmenwechsel betrifft. Wir wollen die Zusammenführung von Sozial- und Gesundheitsberichterstattung zu einer integrierte Gesundheits- und Sozialberichterstattung. Damit realisieren wir eine alte Forderung. Wir qualifizieren die Berichterstattung mit der Entwicklung von Gesundheitszielen. Durch die Etablierung einer Landesgesundheitskonferenz im öffentlichen Gesundheitsdienstgesetz soll deren Umsetzung abgesichert werden. Diese Landesgesundheitskonferenz arbeitet bereits. Sie hat ständige Mitglieder, die eine hohe Verantwortung in dieser Stadt für die Umsetzung gesundheitsförderlicher Zielsetzungen tragen. Mit Arbeitsgruppen und Experten sollen sie auf der Basis dieser qualifizierten Sozial- und Gesundheitsberichterstattung die Arbeit im Interesse einer bevölkerungsweiten Gesundheitsförderung mit besonderer Orientierung auf sozial Benachteiligte ganz wesentlich voranbringen. Das ist einer der entscheidenden Punkte des Paradigmenwechsels der Gesundheitsförderung in Zukunft nach dem Verständnis der Charta von Ottawa, die die Gesundheitsförderung zu einem wesentlichen Schwerpunkt aller gesundheitspolitischen Initiativen macht, um mit diesem Instrumentarium und den Rahmenbedingungen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst geschaffen werden, genau diese Strategie auszubauen und weiter zu qualifizieren mit Hilfe des Gesundheitsdienstreformgesetzes, von dem Sie bis heute nicht begriffen haben, wo der Fortschritt und wo die Weiterentwicklung liegt. Da kann man Sie nur herzlich bedauern.

[Beifall bei der Linkspartei.PDS und der SPD – Hoffmann (CDU): Es gibt keinen Fortschritt! Leistungskürzung!]

Danke schön, Frau Kollegin Simon! – Bündnis 90/Die Grünen folgen. Das Wort hat Frau Kollegin Jantzen. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Liebe Frau Simon! Als Vertreterin einer Partei, die das Gesundheitswesen an sich verstaatlichen möchte und nicht müde wird, das in diversen Veranstaltungen mit Verdi zu betonen, haben Sie in diesem Prozess um das GDG eine unrühmliche Rolle gespielt und sich mit sehr wenig zufrieden gegeben. Ich finde es traurig, wie Sie hier Sachen verteidigen, die Sie in der Öffentlichkeit selbst nicht für richtig halten.