Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrter Herr Senator Sarrazin! Die Höflichkeit verbietet mir, Ihre Äußerung jetzt zu bewerten. Ich tue das ausdrücklich nicht. Ich frage Sie aber noch einmal, weil es aus Ihrer Ausführung etwas merkwürdig bei mir ankam: Sind Sie nicht mit mir einer Meinung, dass es nicht entscheidend ist, wie vielleicht die Rechtspraxis im Hinblick auf die Finanzplanung in Rheinland-Pfalz oder in der Mehrheitsmeinung bestimmter Haushaltsreferenten gesehen wird, sondern ausschließlich die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs von Berlin entscheidend ist, die eine ausnahmslose Pflicht zur Vorlage dieser Finanzplanung einstimmig bescheinigt hat?
Ich hatte bereits gesagt, dass das Gericht selbst festgestellt hat, dass die betreffende Bestimmung auslegungsfähig und auslegungsbedürftig ist. Es hat eine Auslegung vorgenommen, mit der es sich bundesweit in einer Minderheitenposition befindet. Das will ich nicht weiter kommentieren.
Herr Sarrazin! Wir müssen feststellen, dass Ihr Gedächtnis offensichtlich lückenhaft ist. Sie haben erwähnt, dass wir bei der Verabschiedung des später für verfassungswidrig erklärten Doppelhaushaltes im Parlament erklärt haben, er sei verfassungswidrig. Erinnern Sie sich daran, dass Sie vor der Verhandlung vor dem Verfassungsgericht in einer mündlichen Verhandlung erklärt haben, als Ihnen genau diese Äußerung vorgehalten wurde, Sie hätten den damaligen Haushalt für nicht verfassungswidrig gehalten? Ich frage deshalb, weil Sie hier den Eindruck erwecken, in Ihrer Argumentation sei eine gewisse Stringenz. Ich habe vielmehr den Eindruck, Sie argumentieren, wie Sie es gerade brauchen, auch was Gerichtsbeschimpfungen angeht.
Es gibt eigentlich nur eine Frage, Herr Kollege Braun! Das gilt auch für Sie! Ich muss Sie daran erinnern. – Bitte schön, Herr Senator Dr. Sarrazin!
Ich hatte damals darauf hingewiesen, dass der Haushalt einerseits nach den Bestimmungen der Verfassung nicht die Kreditobergrenze
Ich hatte zum anderen vor Gericht gesagt, dass es auch unmöglich war, diese Obergrenze zu beachten. Insofern lag zwar eine objektive Abweichung vor,
Dies ist auch vom Gericht ganz eindeutig so verstanden worden. – Herr Braun! Ich bin nicht dafür verantwortlich, dass der Haushalt in Berlin in dem Zustand war, als ich ins Amt kam. Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen haben es sich ganz einfach gemacht. Sie haben sich um die Finanzen und auch um Inhalte überhaupt nicht gekümmert – was Sie auch bis heute relativ wenig tun, wie man an Ihrer Beteiligung im Hauptausschuss merkt.
Sie haben dann versucht, auf dieser Basis der inhaltlichen Nichtbeteiligung taktische Vorteile zu ziehen. Das ist Ihr Handeln – zurückhaltend ausgedrückt.
dass ich durch die Art, wie ich die Sache betrieben habe – auch wenn sie dem einen oder anderen damals vielleicht nicht gefiel –, etwas entschieden habe, was unsere taktische Ausgangsposition für unsere Karlsruher Klage wesentlich verbessert.
Jetzt ist der Abgeordnete Doering von der Fraktion Linkspartei.PDS an der Reihe mit einer Frage zu dem Thema
1. Bekräftigt der Senat seine ablehnende Haltung zur Erhöhung der Fahrpreise im ÖPNV 2006, und hält er die Berechnungen der Verkehrsunternehmen zu solchen Fahrpreiserhöhungen für transparent und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar?
2. Hat der Senat Erkenntnisse darüber, in welchem Ausmaß es angesichts der steigenden Kraftstoffpreise gelingen kann, bisher Auto Fahrende für einen Umstieg zum öffentlichen Personennahverkehr zu gewinnen?
Danke schön, Herr Doering! – Zur Beantwortung hat Frau Stadtentwicklungssenatorin Junge-Reyer das Wort! – Bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Doering! Es bleibt bei der Aussage des Senats, einmal ganz abgesehen davon, dass uns ein solcher Tarifvertrag weder vom VBB noch dezidiert von der BVG vorliegt. Wir haben anlässlich des Zulassens der Erhöhungen zum 1. August in diesem Jahr eine Absprache mit dem VBB getroffen, dass es Tariferhöhungen im Jahr 2006 nicht geben soll. Der Aufsichtsrat des VBB hat diese Haltung gestern noch einmal bekräftigt, so dass ich davon ausgehe, dass es einen solchen Tarifvertrag gar nicht erst geben wird.
Zu Ihrer zweiten Frage: Eigene Erkenntnisse oder Einschätzungen des Senats oder Darstellungen der Verkehrsbetriebe zu dieser Frage gibt es nicht. Wir wissen aber aus wissenschaftlichen Untersuchungen, aus Befragungen, aus Erfahrungswerten anderer Art, wie sich der Umstieg vom motorisierten Individualverkehr zum öffentlichen Personennahverkehr üblicherweise gestaltet und unter welchen Voraussetzungen Menschen sich überlegen, ganz praktisch vom Auto auf den Bus oder die Bahn umzusteigen. Das sind in erster Linie Angelegenheiten, die sich auf Fragen der Qualität beziehen – auf die Reisezeit, die Umsteigemöglichkeit, die Sicherheit der Erreichbarkeit eines Ziels in kurzer Zeit, also letztlich auf die Verlässlichkeit des Komforts –, und dann – ganz wesentlich – die Tarifmerkmale. Hier ist es entscheidend, dass wir uns nicht nur die eine Seite anschauen, also uns nicht nur anschauen, wie sich die Benzinpreise gestalten, sondern dass wir auch die Angebotsseite des ÖPNV – damit komme ich wieder auf Ihre Frage 1 zurück – anschauen. Auch die ÖPNV-Tarife müssen so gestaltet sein, dass nicht nur diejenigen, die kein Auto haben, sich die ÖPNV-Tarife leisten müssen oder können, sondern sie müssen so attraktiv gestaltet sein, dass auch diejenigen, die täglich ein Auto nutzen, angereizt, ja geradezu aufgefordert und verlockt werden, das Angebot eines öffentlichen Personannahverkehrs in Anspruch zu nehmen.
Frau Senatorin! Sie haben gerade das Angebot und die Attraktivität der Gebühren angesprochen. Wie groß müsste ein zusätzlicher Fahrgastgewinn sein, damit angedachte Fahrpreiserhöhungen umgangen werden könnten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich versuche, Ihre Frage zu verstehen. Wir sollten gar nicht erst beginnen, gegenzurechnen. Wenn wir beginnen zu sagen, bei
einem bestimmten Benzinpreis stiege möglicherweise jemand um, wissen wir alle sehr genau, dass dies ein ganz individuelles Verhalten ist. Fokussieren wir uns lieber darauf, dass wir uns mit einem Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs auseinander setzen, das sich hinsichtlich der Qualität, des Leistungsangebots und der Preisgestaltung auch auf diejenigen ausrichtet, die es im Augenblick – auch aus Kostengründen – bevorzugen, mit ihrem Auto zu fahren. Es müssen beide Seiten angeschaut werden. Ganz wesentlich kommt es darauf an, dass Kunden gewonnen werden, auch über eine Preisgestaltung.
Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt hat Frau Kollegin Hämmerling eine Nachfrage! – Bitte schön, Frau Hämmerling!
Schönen Dank, Herr Präsident! – Frau Junge Reyer! Wie bewerten Sie den Inhalt der Presseerklärung der BVG von heute, dass alle im Verkehrsverbund zusammengeschlossenen Unternehmen, also auch die BVG, schon am 1. November einstimmig beschlossen haben, dass zum 1. August 2006 die Preise anzuheben sind? Es gibt Aufsichtsräte, die die Geschäftspolitik der Unternehmen bestimmen müssen. Daraus leitet sich die Frage ab, wer das Land Berlin in den Aufsichtsräten von VBB und BVG vertritt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Hämmerling! Nach meiner Einschätzung müssen Sie an dieser Stelle mögliche Versuche von Unternehmen unterscheiden, eine zukünftige Preisgestaltung, in welchem Gremium auch immer, vorstellen zu wollen. Dies mag geschehen sein. Eigene Kenntnisse hat der Senat nicht dazu. Sie müssen auch den Aufsichtsrat des VBB unterscheiden, der förmlich gestern getagt hat und in dem die Staatssekretärin Frau Krautzberger und der Staatssekretär des Landes Brandenburg, Herr Dellmann, vertreten sind. Dieser Aufsichtsrat hat sich gestern – ausdrücklich in Übereinstimmung untereinander und auch mit den Landkreisen im Land Brandenburg – außerordentlich deutlich verhalten und eine Tarifgestaltung, die eine Preiserhöhung für das Jahr 2006 vorsehen könnte, eindeutig zurückgewiesen.
Jetzt geht es weiter mit der Frau Abgeordneten Paus von der Fraktion der Grünen, die eine Frage hat zum Thema
1. Teilt der Senat meine Auffassung, dass der Vorstand der Charité für seine Entscheidung, den ehemaligen Stasi-Major Lutz R. als Bereichsleiter an der Charité einzustellen, was – voraussichtlich – zu einer sechsstelligen Abfindungszahlung an Lutz R. führen wird, haftbar zu machen ist?
2. Wird sich der Senat nach dem Urteil des Arbeitsgerichts vom 23. November endlich dafür einsetzen, dass der erfolgsorientierte Einkommensanteil der Vorstandsgehälter in diesem Jahr gestrichen und darüber hinaus geprüft wird, inwieweit die Vorstandsmitglieder auch für den entstandenen finanziellen Schaden persönlich herangezogen werden können?
Danke schön! – Die Frage wird von Herrn Staatssekretär Husung für den abwesenden Senator Dr. Flierl beantwortet. – Bitte schön, Herr Husung! Sie haben das Wort!
Dr. Husung, Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Paus! Zu Ihrer ersten Frage verweise ich auf die Antwort auf Ihre Mündliche Anfrage vom 16. Juni. Dort haben wir bereits ausgeführt, dass die Charité die Auffassung vertritt, dass mit dem betreffenden Arbeitnehmer eine Probezeit vereinbart wurde und die Kündigung rechtens gewesen ist. Noch gibt es in der Streitfrage kein rechtskräftiges Urteil. Sollte mit einem solchen rechtskräftigen Urteil die Position der Charité bestätigt werden, gäbe es für eine Regressprüfung und Haftungsansprüche ohnehin keinen Anlass. Sollte der Charité aus einem rechtskräftigen Urteil ein Schaden erwachsen, werden wir hier wie auch bei anderen vergleichbaren Schadensfällen prüfen, ob eine Regressforderung gegen Verantwortliche erstens berechtigt und zweitens erfolgreich geltend gemacht werden kann.