Protocol of the Session on October 27, 2005

Ich denke, dass ich sehr wohl weiß, wovon ich rede! –

[Hoffmann (CDU): Sie reden drumherum!]

Ich bin da sehr lange im Geschäft. Ich weiß, wie es in der Stadt aussieht. Ich weiß auch um diesen Rechtsanspruch. Gut, dass Sie den Vergleich mit Hamburg erwähnten! Wir müssen uns hier nicht über Geographie unterhalten. Selbstverständlich ist Berlin nicht Hamburg. Ich weiß aber auch, dass Berlin gerade auf dem Gebiet der Inobhutnahme mehr zahlt als Hamburg.

[Beifall bei der SPD]

Danke schön, Frau Müller! – Jetzt geht es weiter mit Frau Pop von Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte gehofft, wenigstens aus dem zweiten wegweisenden Redebeitrag von Frau Müller zu erfahren, wie denn die angemessene Lösung für diesen Bereich aussehen soll, die sie offensichtlich selbst kennt, uns aber leider vorenthalten hat, denn ich glaube, dass es da eine Lösung geben muss, Frau Müller!

Herr Steuer hat schon gesagt, es gibt einen Rechtsanspruch auf diese Hilfen, und den muss man sichern. Wie Sie das tun wollen, das lassen Sie absolut offen. In keinem anderen Politikbereich ist so massiv gekürzt worden. Manche nennen das eine Erfolgsgeschichte. Nun sage ich Ihnen einmal die Zahlen, damit werde ich Sie nicht verschonen, damit die Dimensionen klar werden, über die wir hier reden: Von 450 Millionen € im Jahr 2002 bleiben dieses Jahr noch 320 Millionen € übrig. Das bedeutet – Herr Steuer hat es auch gesagt –, dass 6 000 Kinder und Jugendliche weniger Unterstützung und Hilfe bekommen. Ihre Planung sagt, weitere 33 Millionen € sollen bis 2007 weg. Das ist nicht nur sozialpolitisch eine Katastrophe, es ist auch finanzpolitisch zutiefst unseriös, und zwar aus zwei Gründen: Die Finanzplanung des Senats, die über das Jahr 2007 hinausgeht, zeigt ab 2008 einen deutlichen Anstieg der Ausgaben für Hilfen zur Erziehung. Zum Zweiten hat der Senat bereits in Aussicht gestellt, die entstehenden Defizite Ende 2006 zumindest zur Hälfte auszugleichen. Beides zeigt, Herr Sarrazin, dass Rot-Rot mit einem geschönten Haushalt auf Kosten der Kinder und Jugendlichen in dieser Stadt in die Abgeordnetenhauswahl nächstes Jahr gehen will. Das werden wir nicht zulassen.

[Beifall bei den Grünen und der CDU]

Für die Kinder und Jugendlichen bedeutete die geplante Kürzung, dass weitere 1 500 keine Hilfe mehr erhalten. Doch schon jetzt ist die Talsohle erreicht. In der gesamten Bundesrepublik steigt der Bedarf an Jugendhilfe, nur Berlin ist anders. In Berlin wird nämlich gekürzt.

Eigentlich sollte eine Strukturreform einen Teil der Einsparungen ermöglichen. Ich finde den Umbau des gesamten Systems notwendig. Das System in Berlin ist reformbedürftig, weil es sehr großzügig ausgestaltet war und man lange überhaupt nicht wusste, wie viele Fälle es gab, wer Hilfen erhielt und wie lange Hilfen gewährt wurden, weil sehr viele Kinder in Berlin in Heimen untergebracht wurden, ohne Alternativen zu prüfen, weil die Fallzahlen nicht mit den Sozialdaten der Bezirke erklärbar waren – die ärmsten Bezirke haben keineswegs die größten Fallzahlen, sondern die bürgerlichen Bezirke – und weil die unterschiedlichen Kosten nicht erklärbar sind und waren. Der Heimaufenthalt eines jungen Menschen kostet in Neukölln 153 € pro Tag, während Pankow dafür nur 113 € pro Tag aufwendet. Das ist alles zutiefst erklärungsbedürftig. Da gebe ich denen recht, die eine Strukturreform fordern. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ wurde ausgegeben. Man wollte präventiv helfen, um die Heimunterbringung als letzte Konsequenz zu vermeiden. Kinder, die ihr Zuhause verlassen müssen, weil sie misshandelt oder vernachlässigt werden, sollten nicht in Heimen, sondern bei Pflegefamilien aufwachsen. Man wollte weg von der starken Spezialisierung der Hilfen hin zu einer flexiblen Unterstützung, die sich an den individuellen Lebenslagen der Kinder orientieren und die vorhandenen Ressourcen, wie zum Beispiel in der Schule, stärker nutzen sollte. Kurz gesagt: Das weniger werdende Geld sollte besser und zielgerichteter eingesetzt werden.

Davon ist aber leider wenig zu sehen. Die Kostensenkung ist knallhart von Rot-Rot vollzogen worden, die Strukturreform lässt auf sich warten. Die Hilfen werden einfach gekürzt. Sie werden größtenteils nicht gewährt. Sie werden verschoben oder nur eingeschränkt bewilligt. Damit verschiebt man die Probleme in die Zukunft und löst sie nicht. Stattdessen müssten Sie eigentlich den Kürzungsdruck aussetzen. Sie müssen den Bezirken die Mittel lassen, damit sie im Vorfeld – bevor das Kind in ein Heim muss – präventiv helfen und unterstützen können. Das sind wir den Kindern und Jugendlichen schuldig.

Damit wir das Umsteuern schaffen, muss der massive Druck, der auf den Bezirken lastet, für die nächsten Jahre weggenommen werden. Auch scheint eine gerechte Verteilung der Mittel zwischen den Bezirken dringend nötig zu sein. Das sollten wir anpacken und uns nicht über die Summen unterhalten, die gekürzt werden sollen. Wir sollten das System erst einmal belassen, wie es ist. Wir sollten die Mittel belassen und das System verändern. Dafür brauchen wir Zeit und auch die nötige Luft. – Vielen Dank!

[Beifall bei den Grünen und der CDU]

Danke schön, Frau Pop! – Für die Linkspartei hat Frau Dr. Barth das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich den Antrag sah, Herr Steuer, war ich enttäuscht, denn viel habe ich in diesem Antrag nicht gefunden.

[Goetze (CDU): 33 Millionen!]

Gerade bei dem Thema „Hilfen zur Erziehung“ habe ich mehr erwartet als eine Pressemeldung – mehr ist dieser Antrag nicht wert.

Was in dem Antrag steht, lässt ahnen, womit Sie auch im Wahlkampf punkten wollen. Das haben Sie hier auch vorgeführt. Ich meine, dieses Thema ist kein Wahlkampfthema.

[Beifall bei der SPD – Goetze (CDU): Doch!]

Es ist dafür auch nicht geeignet. Man muss etwas mehr über dieses Thema wissen, wenn man sich darüber unterhalten will. Ich will ein paar Zahlen ansprechen und Positionen, die hier vertreten wurden.

Eine Position war, dass Berlin in der Rang- und Reihenfolge aller Bundesländer bei den Ausgaben für die Hilfen zur Erziehung an der Spitze stand. Es ist wahr, dass wir im Jahr 2002 in den Ausgaben mit ca. 450 Millionen € angefangen haben. Das heißt, wir haben für Hilfen zur Erziehung weitaus mehr ausgegeben, als in den präventiven Bereich der Jugendarbeit geflossen ist. Dies hat uns beschäftigt. Nicht umsonst haben wir immer von einem Paradigmenwechsel gesprochen.

Zweitens: Wir haben von 2002 bis 2005 ca. 120 Millionen € eingespart. Was der Senator hierzu gesagt hat, hat er mit vollem Recht auch sagen müssen, denn kein Bundesland hat bis jetzt einen solchen Prozess in dieser Größenordnung gesteuert. Ich erinnere nur daran, dass es im Land Berlin schon einmal eine Reform der Hilfen zur Erziehung gab, bei der auch die CDU mitgewirkt hatte. Leider war diese Reform überhaupt nicht erfolgreich. Deswegen musste sich eine neue anschließen. Das jetzige Ergebnis war nur dank eines Umsteuerungsprozesses möglich, der von der Senatsjugendverwaltung, den Bezirken und den freien Trägern – aus finanz- und fachpolitischer Sicht – gemeinsam gestaltet wurde. Der Prozess war sehr kompliziert. Er war erfolgreich. Gestaltet wurde er nicht nur von der rot-roten Koalition, sondern parteiübergreifend. Dies sollten Sie zur Kenntnis nehmen.

Jetzt, im Jahr 2005, sagen wir: Wir haben ein Problem. Für die Jahre 2006 und 2007 muss tatsächlich eine Veränderung in der Kürzung erwirkt werden. Wir haben nämlich andere Bedingungen. Die Einsparung hält meine Fraktion für problematisch und hat gesagt, dass das Thema auf den Prüfstand muss. Es ist zu verzeichnen – die Bezirke machen darauf aufmerksam –, dass verstärkt familienersetzende Maßnahmen im Rahmen des Kinderschutzauftrages an Bedeutung gewinnen. Vielleicht haben wir morgen auf der großen Veranstaltung zum Kinderschutz in diesem Haus Gelegenheit, uns weiter ausführlich damit zu beschäftigen.

Wir haben aber auch andere Entwicklungen. Ich nenne nur das Stichwort „Hartz IV“. Berlin ist jetzt gefordert, den im Bereich der Hilfen zur Erziehung eingeschlagenen

Kurs auf den Prüfstand zu stellen. Im Zusammenhang mit der Novellierung des KJHG haben sich andere Rahmenbedingungen ergeben. Darauf müssen wir reagieren. Im Fachausschuss haben wir über dieses Thema beraten und dem Hauptausschuss unsere Meinung mitgeteilt. Da waren wir parteiübergreifend noch nahezu auf einer Wellenlänge.

Meine Fraktion hat einen Beschluss gefasst, mit dem sie eine erneute Überprüfung der Sachlage und gegebenenfalls Nachbesserung einfordert. Ich gehe davon aus, dass Herr Sarrazin dies zur Kenntnis nimmt. Wir werden uns im Fachausschuss auch mit Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der CDU, weiter befassen. Ich möchte, dass wir diesen Prozess parteiübergreifend weiterführen.

Sie gestatten mir bitte noch eine andere Bemerkung: Es wird immer davon gesprochen, dass 1 500 Kinder keine Hilfen mehr erhielten oder 7 000 Kinder jetzt keine Hilfen erhalten hätten. Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen. Selbstverständlich gibt es einen Rechtsanspruch, aber der Rechtsanspruch bezieht sich weder auf die Art und Weise der Hilfe noch auf den Umfang. Diese sind gründlich über ein Hilfeplanverfahren in der Hilfekonferenz festzulegen. Bis jetzt ist bei mir nicht ein einziger Jugendlicher gewesen oder haben dessen Eltern vorgesprochen und gesagt, sie hätten keine Hilfemaßnahme bekommen. Ich bitte Sie, auch bei diesem Thema bei der Sache zu bleiben. Wenn es so sein sollte, müssen wir darüber reden, und meine Partei will, dass weder beim Umfang noch bei der Art und Weise der Hilfe Einschnitte vorgenommen werden. – Danke schön!

[Beifall bei der Linkspartei.PDS – Beifall des Abgeordneten Nolte (SPD)]

Danke schön, Frau Dr. Barth! – Für die FDP hat nunmehr der Kollege Dr. Augstin das Wort. – Bitte schön, Herr Dr. Augstin!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit ihrem Antrag fordert die CDU-Fraktion dazu auf, den Senatsplan für Kürzungen von 33 Millionen € bei den Hilfen zur Erziehung zu missbilligen. Sie begründet ihren Antrag im Wesentlichen damit, dass diese Kürzung jeder fachlichen Grundlage entbehre und eine willkürliche Festlegung sei. Rechtsansprüche aus sozialen und politischen Gründen könnten nicht mehr eingelöst werden. Zudem wäre dies die dritte erhebliche Kürzung in Folge.

Bei den bisher und künftig angestrebten Reduzierungen von finanziellen Mitteln für Jugendhilfeleistungen, auf die in großen Teilen ein individueller Rechtsanspruch besteht, stellen sich die Fragen, ob zum einen Rechtsansprüche ignoriert werden und zum anderen, welche Wirkungen zu erwarten sind, wenn derartige Jugendhilfeleistungen versagt werden. Frau Barth, Ihnen ist entgegenzuhalten, dass nicht jeder Betroffene unbedingt zu Ihnen kommt, denn es gibt immerhin 13 Fälle, wo Betroffene sich gegen die entsprechenden Bescheide gewandt und schließlich in 11 Fällen auch obsiegt haben.

schließlich in 11 Fällen auch obsiegt haben. Weitere Kürzungen werden zu weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Jeder weiß aber auch, dass die Betroffenen in der Regel auf Grund ihrer sozialen Stellung kaum den Rechtsweg beschreiten. Diesen jungen Menschen fehlt häufig die Fähigkeit, sich zur Wehr zu setzen und um ihre eigene Zukunft zu kämpfen. Die Sozialhilfekarriere nimmt somit ihren Lauf. Die Konfliktlagen verstärken sich dadurch, und Berlin rutscht immer weiter in die soziale Schieflage. Das sollte Ihnen zu denken geben.

[Beifall bei der FDP]

Aus Sicht der Finanzverwaltung wird jedoch eine erneute Mittelkürzung mit der im Vergleich zu Hamburg höheren Hilfedichte begründet. Doch wer vergleicht, muss sicher sein, dass Vergleichbares gegenübergestellt wird. Der Vergleich mit Hamburg findet dort seine Grenze, wo rechtliche Ansprüche auf unterschiedliche soziale Problemlagen zurückzuführen sind. Bei Alleinerziehenden, die in besonderer Weise auf öffentliche Unterstützungen angewiesen sind, weist Berlin neben Leipzig unter 16 Großstädten den größten Anteil – nämlich 8 % aller Haus-halte – auf, während Hamburg auf Platz 10 mit 6 % aller Haushalte eine bundesdeutsche Normalverteilung aufweist. Auch arme Familien, die von Transferleistungen leben, gehören zur Kernklientel der Erziehungshilfe. Sowohl im Vergleich der Arbeitslosenquote – in Berlin etwa doppelt so hoch wie in Hamburg – als auch der Quote der jungen Sozialhilfeempfänger – Berlin mit 19,1 % und Hamburg mit 15,3 % – zeigt sich, dass die soziale Lage der Familien in Berlin deutlich schlechter ist, als dies in Hamburg der Fall ist.

Überschlägig kann davon ausgegangen werden, dass die so genannte Hilfedichte Berlins über der von Hamburg liegt. Ende 2005 wird sich aber die Finanzlage in Berlin und Hamburg nur noch gering unterscheiden. Ein völlig anderer Punkt ist dabei die unterschiedliche bezirkliche Hilfegewährungspraxis bzw. Leistungsgewährungspraxis nach Kassenlage. Diese ist nicht nur rechtlich problematisch, sondern sie führt auch dazu, dass für hilfebedürftige Familien letztlich ihr Wohnort maßgeblich ist. Welchen Umfang sie erhalten, hängt also davon ab, wo sie wohnen. Es ist zwar nachvollziehbar, dass unsachgemäßer Hilfegewährung ein Riegel vorgeschoben werden muss. Wenn man den Bezirken jedoch 50 % Eigenanteil aufzwingt, bedeutet das, dass nicht nach fachlichen und rechtlichen Kriterien entschieden wird, sondern nach Kassenlage. Das führt letztlich zu einer nicht vertretbaren Barriere für zwingend erforderliche Hilfeleistungen.

Angesichts der bereits erfolgten erheblichen Kürzungen bedarf es für das Berliner Erziehungssystem eines Daten- und Informationsgerüsts. Daran wird gearbeitet. Ich nenne das Stichwort „ISBJ“ – das ist die Integrierte Software Berliner Jugendhilfe. Dieses Daten- und Informationsgerüst löst die bisherige willkürliche Bestimmungs- und Kürzungspraxis ab. Ein seriöser Ausstattungsvergleich zwischen Berlin und Hamburg sollte

dazu führen, dass letztlich die richtigen Entscheidungen getroffen werden können.

Damit komme ich zum Schluss: Die Haushaltsentscheidungen 2006/2007 müssen sicherstellen, dass die Bezirke nicht nach Kassenlage, sondern nach fachlichen und rechtlichen Kriterien entscheiden. Eine 50-prozentige Deckungszusage gegenüber den Bezirken – das wurde heute schon deutlich – wird der Problemlage nicht gerecht. – Ich danke!

[Beifall bei der FDP]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport und an den Hauptausschuss empfohlen. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Die Fraktion der Linkspartei.PDS hat auf eine eigene Priorität verzichtet. Damit entfällt der Tagesordnungspunkt 4 e.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 5:

II. Lesung

Viertes Gesetz zur Reform der Berliner Verwaltung (4. Verwaltungsreformgesetz – 4. VerwRefG)

Beschlussempfehlung VerwRefKIT Drs 15/4298 Antrag der SPD, der CDU, der PDS und der Grünen Drs 15/3888

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatungen der sieben Artikel miteinander zu verbinden. – Dazu höre ich keinen Widerspruch.

Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I bis VII – Drucksache 15/3888 – sowie die Änderungen gemäß Beschlussempfehlung Drucksache 15/4298. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Fraktion der FDP die Annahme des Gesetzes mit Änderungen gemäß Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzesantrag unter Berücksichtigung der Änderungen gemäß Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen außer der FDP. Gegenprobe! – Bei Gegenstimmen der FDP ist das so beschlossen. Enthaltungen? – Enthaltungen sehe ich nicht.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 5 A: