Herr Präsident! Frau Abgeordnete Hämmerling! Zu 1: Auf dem Flughafen Schönefeld wird bereits zurzeit auf Grund der stark gestiegenen Fluggastzahlen ein neues Terminal D errichtet. Es verfügt über eine Fläche von 9 000 m² und eine Kapazität von 2,5 Millionen Passagieren. Dieses Terminal wird vorrangig von der Fluggesellschaft Germanwings genutzt werden. Parallel dazu ist es jedoch erforderlich, auch auf dem Flughafen Tegel Ertüchtigungsmaßnahmen bis zur Eröffnung des Flughafens BBI durchzuführen. Der Flughafen Tegel wird bereits jetzt an der äußersten Kapazitätsgrenze, insbesondere hinsichtlich der Gebäudekapazität des Terminals betrieben. Durch vom Bundesministerium des Innern erlassene neue Sicherheitsanforderungen ist es bereits im ersten Halbjahr 2005 zu einer Reduzierung von 180 auf ca. 120 Passagiere pro Stunde und Gate bei den Sicherheitskontrollen gekommen. Bei USA-Flügen sind die Zahlen durchschnittlich noch geringer. Ab dem 1. Januar 2006 wird sich die Abfertigungszahl für Passagiere und Gepäck durch die Umsetzung einer neuen EU-Verordnung erneut verlängern. Ferner steigen auch auf dem Flughafen Tegel die Passagierzahlen an, allerdings nicht so stark wie in Schönefeld. Vor diesem Hintergrund soll ein gleichartiges Terminal, wie es zurzeit auf dem Flughafen Schönefeld gebaut wird, östlich des Flughafentowers in Berlin-Tegel in Leichtbauweise entstehen. Die geplante Abfertigungshalle wird ebenfalls über eine Fläche von ca. 9 000 m², sechs Gates und 18 Check-in-Schalter verfügen.
Zu 2: Der Senat hält an der Schließungsabsicht für den Flughafen Tegel fest. Die Schließung erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Planfeststellungsbeschluss zum Flughafen BBI bestandskräftig wird. In diesem Falle wird der Flughafen Tegel im Zuge der Betriebsaufnahme des Flughafens BBI geschlossen werden. Daran gibt es überhaupt keinen Zweifel. Für die Bevölkerung werden sich leider bis zur Eröffnung des BBI – voraussichtlicher Eröffnungstermin wird der November 2011 sein – weiterhin Beeinträchtigungen ergeben, die sich nicht vermeiden lassen.
Herr Regierender Bürgermeister! Wie wollen Sie den Flughafen Tegel schließen? – So einfach stilllegen geht nicht. Das haben wir in Tempelhof gesehen. Mit welchen planungsrechtlichen Instrumenten wollen Sie den Flughafen schließen, und warum bereiten Sie das nicht beispielsweise jetzt schon für Tempelhof vor? Oder erwarten Sie einen positiven Ausgang der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Hämmerling! Jetzt muss ich aufpassen, was ich darauf antworte, weil die Frage etwas schwierig gestellt war.
Ich gehe davon aus, dass der Planfeststellungsbeschluss, wie er erfolgt ist, durch die Entscheidung in Leipzig Bestandskraft erhalten wird. Dies müssen wir aber abwarten. Auch wenn Leipzig das positive Zeichen für den Bau des BBI gibt, haben wir steigende Fluggastzahlen. Wir werden in diesem Jahr an ca. 17 Millionen Paxe herankommen. Das ist ein beispielloser Erfolg der Flughafengesellschaft. Glücklicherweise haben wir mehr Passagiere, und die müssen bewältigt werden. Wir können es uns nicht erlauben, nur einen Passagier abzuweisen, weil die Kapazitäten in Berlin nicht ausreichend sind. Deshalb bauen wir in Schönefeld. Im Übrigen haben die Bauten, die in Schönefeld errichtet werden, keine Funktion für den BBI. Sie stehen an der falschen Stelle. Sie sind provisorisch angelegt. Aber wir müssen die Zeit bis 2011 überbrücken, sowohl in Schönefeld wie auch in Tegel, weil wir den wachsenden Flugverkehr bewältigen müssen. Dies ist wichtig für die Arbeitsplätze in dieser Stadt. 1 Million Paxe bedeuten ungefähr 1 000 neue Arbeitsplätze im direkten Umfeld und weitere Arbeitsplätze durch Synergieeffekte, die sich daraus ergeben. Deshalb sind wir gezwungen, diese Maßnahmen durchzuführen.
Die neuen Sicherheitsbedingungen sind einzuhalten. Selbstverständlich führten sie zu einer Verknappung von Kapazitäten in Tegel. Dies können wir uns nicht erlauben. Wir sind auch nicht frei in der Verteilung der Verkehre. Es wird öfters der Hinweis gegeben: Verteilt sie doch anders! – Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich bestimmte Verkehre nicht von Tegel nach Schönefeld verlagern lassen. Frau Hämmerling, es ist leider so! Wenn ich in der Lage wäre, das einfach selbst zu entscheiden, wäre das wunderbar. Wir haben aber eine rechtliche Situation in der Bundesrepublik Deutschland, wo das nicht einfach möglich ist. Wir können es nicht riskieren, dass Verkehre an Berlin vorbeifliegen. Das ist, glaube ich, unser gemeinsames Interesse.
Paxe sind wohl Passagiere, Herr Regierender Bürgermeister! Ich sage das nur für alle, die es auch nicht verstanden haben.
Herr Wowereit! Ich möchte gerne wissen, inwieweit überprüft wurde, ob durch die gehobenen Sicherheitsanforderungen und die dadurch möglicherweise sinkenden Kapazitäten in Tegel eine Konzentration des Low-Cost
Bereichs in Schönefeld hätte stattfinden können, indem man auch dieses provisorische Terminal, das jetzt in Tegel gebaut wird, in Schönefeld gebaut hätte.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Matuschek! Der Hauptnutzer ist Air Berlin. Air Berlin liegt in einem Segment zwischen Low-Cost-Carriern und traditionellen Carriern. Sie kennen die Standortfrage bezüglich Air Berlin. Sie ist eindeutig für Tegel beantwortet. Air Berlin ist ein sehr großer Anbieter mit steigenden Verkehren, und das ist gut. Wir wissen, dass Air Berlin auch bei Call-Centern ein wichtiger Arbeitgeber in dieser Region ist. Die Unternehmenspolitik von Air Berlin sagt definitiv, dass sie zu einem Wechsel nach Schönefeld nicht bereit ist.
1. Wie erklärt sich der Senat, dass, obwohl nach Aussage von Senator Sarrazin in Berlin 20 % mehr Lehrer als im Bundesdurchschnitt tätig sind, die Schulen an Unterrichtsausfällen und Personalengpässen leiden?
2. Ist dies nicht ein Zeichen dafür, dass die Schulverwaltung mit ihrem „Tagesgeschäft“ der Lehrerbedarfs- und Einsatzplanung grenzenlos überfordert ist und die Organisation der Unterrichtsvertretung durch die Schulen geregelt werden sollte?
Ach, wir wollten zusammenziehen! – Mit Frau Schaub! Entschuldigung, ich habe nicht aufgepasst! Tut mir Leid, Herr Bildungssenator!
1. Wie bewertet der Senat die aktuelle Personalausstattung in den Berliner Schulen, insbesondere in den Grundschulen, angesichts der sich in jüngster Zeit mehrenden Presseberichte über eine unzureichende
renden Presseberichte über eine unzureichende Personalausstattung – z. B. Reinickendorf, Neukölln –?
2. Sieht der Senat auch die Notwendigkeit, schneller als bisher auf unzureichende Personalausstattungen der Schulen zu reagieren, und welche Möglichkeiten hat er dafür?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Senftleben! Frau Abgeordnete Schaub! Ich will Ihre Fragen gerne beantworten und zunächst vorwegschicken: Es gibt offensichtlich in der veröffentlichten Meinung, vielleicht auch in der Schulwirklichkeit einen Unterschied zwischen der realen und der gefühlten Lehrerausstattung. Real können wir es sehr exakt feststellen, und gefühlt ist es sehr häufig in einzelnen Schulen weniger, vor allem im Verhältnis zu dem, was in dem letzten Schuljahr war, nämlich eine erhebliche Mehrausstattung über 105 %. Da ist es manchmal gefühlt weniger, obwohl wir objektiv nach wie vor bei der Zielstellung 105 % sind. Was heißt das? – Nach den Organisationsrichtlinien des Senats – das ist der genehmigte und gebilligte Unterrichtsbedarf – werden die Schulen zu 100 % und 5 % Vertretungsreserve mit Lehrkräften ausgestattet. Das ist unser Ziel, und das ist auch in der Summe im Land Berlin erreicht.
Was die Probleme ausmacht, ist erstens, dass die Vertretungsreserve – um es in Stellen auszudrücken: mehr als 1 000 Stellen – dazu genutzt wird, die Zahl der nicht verfügbaren, dauerkranken Lehrkräfte zu ersetzen. Dies reduziert die Vertretungsreserve, die allerdings genau für diese Zwecke auch vorhanden ist. Darüber hinaus verteilen sich Dauerkranke beziehungsweise nicht verfügbare Lehrer nicht arithmetisch genau auf die 800 Schulen, sondern es gibt Schulen, in denen es 5 Dauerkranke gibt, und welche, in denen es keine gibt. Die Aufgabe der Schulaufsicht ist es, zunächst dezentral für entsprechende Ausgleiche zu sorgen. Dies wird auch sehr engagiert gemacht.
Im Übrigen, Frau Kollegin Senftleben, organisieren die Schulen selbstverständlich – und werden dies auch immer tun – die Unterrichtsvertretung. Dies wird dezentral gemacht. Berlin ist das einzige Bundesland, das den Unterrichtsausfall systematisch dokumentiert.
Andere Bundesländer machen an einem Tag eine Abfrage, und das ist alles. Erfreulicherweise ist der Unterrichtsausfall in Berlin in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Er liegt bei knapp über 2 %. Man kann sagen – und das tue ich auch –, das ist immer noch zu viel. Selbstverständlich ist es das Ziel, überhaupt keinen Unterricht ausfallen zu lassen. Wer allerdings jemals in seinem Leben mit Schulpraxis und Schulwirklichkeit zu tun hatte, weiß, dass dies ein ähnlich anzustrebendes Ziel ist wie die
Es ist albern, sich dies gegenseitig vorzurechnen. Wenn an einer Schule morgens 5 Kollegen krank sind, und der Schulleiter hat nicht verwirklicht, dass alle da sein müssen, muss eben Unterricht ausfallen. Daran führt kein Weg vorbei. Es gibt im Übrigen bei unseren Untersuchungen sehr klare Hinweise darauf, dass einzelne Schulen dies ganz unterschiedlich managen. Auch dies ist ein Hinweis darauf, dass dort bestimmte Reserven vorhanden sind.
Nun haben Sie, sehr verehrte Kollegin Senftleben, noch auf Aussagen eines Senatsmitgliedes angesprochen, der allgemein für seine pointierten Aussagen bekannt ist, die sich vielfältig in der Presse widerspiegeln. Ich will festhalten: Sich zu äußern, ist legitim, aber das sind keine Aussagen des Senats.
Nein, wir reden nur über anwesende Senatsmitglieder. – Die Aussagen des Senats sind ganz klar und eindeutig: Der Senat stattet auf der Grundlage der genehmigten Organisationsrichtlinien und des Haushaltsplans aus. Wenn ein einzelner Kollege meint, wir hätten mehr als andere Bundesländer, dann hat er Recht. Ob dies aber zu viel oder zu wenig ist, ist eine andere Frage. Es gibt eben in einzelnen Bundesländern unterschiedliche Bedingungen. Insofern gibt es in Berlin bestimmte Ausstattungen, die ohne Frage besser sind als in einem Flächenstaat. Man muss aber auch bedenken, dass die Herausforderungen in Berlin zum Teil andere sind.
Zu Ihren Fragen, Frau Schaub und Frau Senftleben: Wenn man die Schulen entsprechend ihren Anmeldungen ausstattet, dann ist in allen Bundesländern klar, dass nach Schuljahresbeginn erst einmal gezählt wird, wie viele Schüler wirklich vorhanden sind. Dann ergeben sich Differenzen zwischen den Anmeldungen und dem Ist. Das ist kein böser Wille, sondern die übliche Bewegung. Sodann wird nachgesteuert. Das heißt, erst zu diesem Zeitpunkt wird der reale Bedarf mit dem tatsächlichen Lehrerbestand justiert. In Neukölln fehlen beispielsweise bei rund 1 000 Grundschullehrerinnen und -lehrern etwa 30, die dorthin versetzt werden. Ähnlich geschieht dies in anderen Regionen auch. Diese Arbeit kann man leider nicht von einem Tag auf den anderen erledigen, weil man gewisse personalrechtliche und andere Bedingungen behandeln muss.
Abschließend noch einen Satz zu der leidigen Frage, ob die Ausstattung reicht oder nicht. Bei allem, was ich jetzt angesprochen habe, habe ich über Quantitäten und Stellen gesprochen. Richtig ist auch, dass man ausreichende Quantitäten haben und dennoch bestimmte qualitative Anforderungen eines Faches nicht bedienen kann, weil die Lehrer mit den erforderlichen Fachkombinationen nicht vorhanden sind. Das ist ein Problem, und deshalb muss man manchmal auch einstellen, obwohl man
Insgesamt will ich aber festhalten, dass die Berliner Schule nach unserem Eindruck mit Lehrkräften ausreichend ausgestattet ist und dass regional auftretende Probleme durch Nachsteuerungen geregelt werden. Drittens ist der Krankenstand bei Lehrkräften nicht höher als bei den sonstigen öffentlich Bediensteten Berlins. Dieser ist allerdings im Bundesvergleich relativ hoch. Viertens gibt es bei Lehrerinnen und Lehrern eine Zahl nicht verfügbarer Lehrkräfte, die dauerhaft krank sind beziehungsweise schwangerschaftsbedingt ausfallen. Dafür ist jedoch die 5-prozentige Vertretungsreserve vorhanden. Andere Bundesländer – das will ich klar betonen – statten gar nicht mit 100 plus 5 % aus. In Hessen wird durchschnittlich mit 96 % ausgestattet.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Sie rühmen sich damit, dass Berlin als einziges Bundesland den Unterrichtsausfall dokumentiert. Das finde ich auch sehr schön. Halten Sie es aber nicht für besser, diesem auch tatkräftig abzuhelfen? Wie erklären Sie sich die Enttäuschungen vieler Eltern und Lehrer bei der Umsetzung der Reformen? Bekommen Sie nicht massenweise Briefe und Schreiben von Lehrern und Eltern, und lesen Sie nicht die Zeitungen der letzten Tage, und halten Sie dann immer noch alles nur für eine gefühlte Wahrnehmung? Ist es nicht vielleicht eher so, dass Ihre Wahrnehmung unzutreffend ist? – Das ist doch die entscheidende Frage. Können Sie mir einen Grund nennen, warum nicht auf die öffentlichen Schulen übertragen wird, was die Schulen, die an dem Modellversuch eigenverantwortliche Schulen teilnehmen, leisten, und zwar bei Unterrichtsausfall eigenverantwortlich zu organisieren, was wunderbar gelingt?
Herr Präsident! Ich will mich gern bemühen, die vielen Fragen der Abgeordneten Senftleben zu beantworten. Die erste Frage beinhaltet eine polemische Unterstellung, die ich von Ihnen gar nicht gewöhnt bin und die ich auch zurück weise. Wir erheben den Unterrichtsausfall nicht, um statistisch eine Freude zu haben, sondern damit wir exakt nachweisen können, wo und warum der Unterricht ausfällt und wie einzelne Schulen damit fertig werden.