Protocol of the Session on September 15, 2005

Bitte schön!

Ich frage den Senat:

1. Warum hat der Senat die Berliner Bevölkerung nicht schnell und umfassend über den Brand auf der Bernauer Abfalldeponie und seine möglichen gesundheitlichen Folgen informiert, und welche Vorsorge hat der Senat zum Schutz der Bevölkerung getroffen?

2. Welche Kenntnisse besitzt der Senat über Art, Ort und Menge der in Berlin lagernden Gewerbeabfälle, um auf einen Brand oder eine ähnliche Havarie schnell und sachkundig reagieren zu können?

Danke schön, Frau Kubala!

Jetzt ist der Kollege Goetze von der CDU-Fraktion dran mit dem Thema

Mülldeponiebrand in Bernau

Bitte, Herr Goetze!

Herr Präsident! Ich frage den Senat:

1. Welche eigenen Erkenntnisse hat der Senat über die Schadstoffbelastung der Berliner Luft auf Grund des Großfeuers auf dem Recyclinghof in Bernau, und resultiert daraus ggf. eine gesundheitliche Gefahr für die Bevölkerung?

2. Wie wurde in den letzten Tagen auf Berliner Seite die Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr gehandhabt, welche Senatsverwaltungen haben Messungen der Schadstoffe vorgenommen und auf mögliche Gesundheitsgefahren hingewiesen?

Danke schön, Herr Goetze! – Ich bin darüber informiert worden, dass von Seiten des Senats zunächst Frau Junge-Reyer und anschließend Frau KnakeWerner antworten. Frau Junge-Reyer hat das Wort. – Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich erlaube mir, soweit dies möglich ist, eine zusammenfassende Antwort zu geben. Ich beantworte Ihre Mündlichen Anfragen wie folgt:

Nach Bekanntwerden des Brandes in der Deponie in Bernau wurden am Samstag, dem 10. September, Messfahrten mit zunächst sechs ABC-Erkundungsfahrzeugen der Berliner Feuerwehr, der Berliner Polizei, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft und des Deutschen Roten Kreuzes im Berliner Stadtgebiet vorgenommen. Dabei konnten keine signifikanten Konzentrationen von Gefahrstoffen festgestellt werden. Auf Grund der am Sonntag, dem 11. September, weiterhin bestehenden Geruchsbelästigung, insbesondere begünstigt durch die feuchte und trübe Wetterlage, wurden um 15.00 Uhr nach der Einweisung durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, das Landeskriminalamt sowie die Berliner Feuerwehr erneut Messungen im Berliner Stadtgebiet durchgeführt. Zum Einsatz kamen dabei sieben ABC-Erkundungsfahrzeuge von der Berliner Feuerwehr, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft und ein Fahrzeug des Deutschen Roten Kreuzes. Nach ca. vier Stunden lagen von den 57 Messpunkten Ergebnisse vor. Lediglich in zwei Fällen wurden durch das Ionenmobilitätsspektrometer zunächst auffällig Werte festgestellt. Die detaillierte Untersuchung mittels Gaschromatograph gekoppelt mit einem Massenspektrometer durch das mobile Labor des Landeskriminalamtes konnte diese Ergebnisse nicht bestätigen. Die Schadstoffbelastung lag in Berlin bei allen Messpunkten unter den jeweiligen Grenzwerten.

Gefahren für das Grundwasser, insbesondere in Berlin, sind außerordentlich unwahrscheinlich. Der geologische Aufbau in Bernau verhindert, dass Schadstoffe unmittelbar in den Hauptgrundwasserleiter gelangen können. Ein Wassertropfen würde für die Versickerung auf der Barnimer Hochfläche 10 bis 50 Jahre benötigen. Zur Verhinderung möglicher Schädigungen des Grundwassers sind deshalb vorrangig Maßnahmen der Bodensanierung unmittelbar im Einwirkungsbereich zu ergreifen. Dies liegt jedoch in der Entscheidungsbefugnis der örtlich zuständigen Brandenburger Dienststellen. In der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob Löschwasser direkt in die Oberflächengewässer eingeleitet worden ist und somit beispielsweise über die Panke abfließen könnten. Wir werden aber vorsichtshalber, obwohl es keinen konkreten Anlass zur Besorgnis gibt, entsprechende Kontrollmessungen zur Beobachtung von Umweltstoffen in Auftrag geben.

Als zuständige Behörde werden bei solch einem Brand von Polizei und Feuerwehr weitere Verwaltungen beteiligt. Die Fachabteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurde im Wege des so genannten Spitzenalarms, der zwischen der Berliner Feuerwehr und der Polizei verabredet ist, am 10. September von der Einsatzzentrale der Berliner Feuerwehr über das Schadensereignis informiert. Ich habe mich persönlich zu diesem Zeitpunkt darüber vergewissert, dass besondere Hilfestellungen – beispielsweise der Einsatz von Fachpersonal – nicht erbeten wurde.

Für die Beurteilung möglicher Gesundheitsgefahren auf Grund derartiger Schadensereignisse sind die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz und gegebenenfalls die örtlich betroffenen Gesundheitsämter in den Bezirken zuständig. In diesem Fall hat der diensthabende beauftragte Arzt der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz sehr früh von der Feuerwehr den Brand in Bernau mitgeteilt bekommen. Er hat dann in Absprache mit der Feuerwehr und der Polizei die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Berliner Bevölkerung ergriffen und empfohlen, sich in bestimmten Bereichen Berlins in der Wohnung aufzuhalten, die Fenster zu schließen, raumlufttechnische Anlagen abzuschalten und keine körperlich belastenden Tätigkeiten bei Geruchsbelästigung auszuüben. Der diensthabenden Arzt hat dafür Sorge getragen, dass die Bevölkerung über die Medien frühzeitig informiert wurde. Weitere Informationen wurden durch eine Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz bekannt gemacht.

Ich komme zu der Frage, welche Abfallstoffe in Berlin lagern. Zunächst weise ich darauf hin, dass im Land Berlin keine nach immissionsschutzrechtlichen Vorschriften genehmigte Anlage existiert, die eine Abfalllagerung in dem Umfang wie in Bernau – 15 000 Tonnen – überhaupt erlaubt. Im Land Berlin dürfen mit gleichen oder ähnlichen Abfallstoffen wie in Bernau 20 Anlagen umgehen, das heißt, entweder zwischenlagern oder mit einem so genannten Vorhaltelager behandeln. Die jeweils durch die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheide zugelassenen Abfallmengen bewegen sich dabei in der Größenordnung von 150 t und maximal 5 000 t. Diese theoretische Maximalmenge darf in der größten Anlage dieser Art in Berlin-Marzahn am Hultschiner Damm zwischengelagert werden. An den Genehmigungsverfahren für diese Anlagen in Berlin sind die Berliner Feuerwehr mit der Abteilung vorbeugender Brandschutz und das örtlich zuständige Bau- und Wohnungsamt beteiligt. Die Belange des Brandschutzes sind jeweils in die Genehmigungen eingeflossen.

Der Senat hält die dadurch bestehenden Vorsorgemaßnahmen für den Brandschutz für jede einzelne Deponie grundsätzlich für ausreichend. Ich werde prüfen lassen, ob es erforderlich sein könnte, gemeinsam mit der Feuerwehr für Lagermengen mit mehr als 3 000 t zusätzliche weitere Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Die Bewältigung des Schadens gestaltete sich auf Grund des Ausmaßes der Einsatzstelle außerordentlich schwierig. Die Berliner Feuerwehr wurde im Rahmen der Amtshilfe in der Nacht vom 9. auf den 10. September um kurz vor 5.00 Uhr ersucht, Schaummittel und Filtergeräte bereit zu stellen. Im Lauf des Wochenendes sind auf Anforderung der örtlichen Einsatzleitung zur Ablösung beziehungsweise zur Unterstützung der örtlichen Feuerwehren in Bernau insgesamt drei Feuerwehrbereitschaften aus Berlin eingesetzt worden. Eine solche Feuerwehrbereitschaft besteht aus rund 80 freiwilligen Feuerwehrleuten. Die Berliner Feuerwehr wurde mit den bei einem solchen Einsatz üblichen Aufgaben beauftragt. Das heißt, sie hat Brandbekämpfungsabschnitte gebildet und in einem weiteren Einsatzabschnitt die entsprechenden Maßnahmen zum Aufbau der Wasserförderung über eine Wegstrecke von vier Kilometern ergriffen.

Die Überwachung der immissionsschutzrechtlich genehmigten Sortieranlage für Gewerbeabfälle ist durch die Brandenburger Behörde erfolgt. Dabei wurde festgestellt, dass die immissionsschutzrechtlich zulässige Menge von 15 600 Tonnen Gewerbeabfall deutlich überschritten worden ist. Daraufhin haben die Brandenburger Behörden im August diesen Jahres in Bernau einen Annahmestopp und die Reduzierung auf das immissionsrechtlich zulässige Maß mit sofortiger Wirkung angeordnet. Den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs hat das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder, dessen Entscheidung von der zuständigen Brandenburger Behörde abgewartet worden ist, abgewiesen. Bevor Maßnahmen zur Umsetzung der Teilberäumung getroffen werden konnten, ist der Brand ausgebrochen.

Der Brand auf dem Gelände der Recyclingfirma in Bernau ist nach Auskunft der Kreisverwaltung vom 14. September inzwischen völlig unter Kontrolle. Der Brandherd ist mit Erde abgedeckt, und eine Qualmwolke nicht mehr zu sehen. Deshalb gehen gegenwärtig von diesem Brandherd keine Gefahren für die Umgebung aus.

Danke schön, Frau Senatorin! – Eine ergänzende Antwort von Frau Senatorin KnakeWerner ist im Moment nicht erforderlich. Dann beginnen wir mit den Nachfragen. Die erste geht an Herrn Buchholz. – Bitte!

Danke, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Nach meiner Kenntnis ist in Bernau doppelt so viel Müll gelagert worden wie eigentlich zulässig. Deshalb meine Frage: Wie werden die Berliner Lager und Zwischenlager durch die Verwaltung kontrolliert, damit solch ein Ereignis wie in Bernau – das durch Überschreiten der Lagerkapazitäten noch gefährlicher wird – nicht auftreten kann?

Frau Senatorin Junge-Reyer – bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Buchholz! Selbstverständlich wird auch in Berlin kontrolliert, in gleicher Weise, wie auch in Brandenburg kontrolliert worden ist. Dies hat in Brandenburg dazu geführt, dass es die Anordnung zur Beseitigung des die Tonnage überschießenden Mülls gegeben hat. Wie Sie wissen, sind rechtliche Auseinandersetzungen in einer solchen Situation leider nicht immer zu umgehen, die dann zu Verzögerungen führen, wie dies hier der Fall war. In Berlin sehe ich eine Überlagerung der in Berlin genehmigten Deponien zurzeit nicht.

Danke schön! – Dann geht es mit einer Nachfrage von Frau Simon weiter. – Bitte schön!

Mich interessiert in Richtung Senat: Warum kam es bis heute nicht zu einer Veröffentlichung der ermittelten Messdaten, deren genaue Kenntnis einerseits insbesondere für besonders gefährdete Gruppen, z. B. Risikopatienten und -patientinnen, von besonderer Bedeutung sein könnte, übrigens auch unterhalb der Maximalwerte, und deren genaue Kenntnis dann eventuell auch Aufschluss über mittelbare Folgen zuließe, die sich aus dem Mix der Schadstoffe ergeben können, so wie es der Umweltminister von Brandenburg auch jetzt in die Diskussion mit eingebracht hat?

Frau Senatorin Dr. KnakeWerner!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Simon! Frau Junge-Reyer hat schon gesagt, dass weitreichend in den Stadtteilen Messdaten erhoben wurden, über das ganze Stadtgebiet verteilt, und zwar in Form eines so genannten Screenings. Das heißt, in dieses Screening sind alle Schadstoffe eingeflossen, die in dieser Situation zu messen sind. Dabei wird nach einem Prinzip Ja/Nein geprüft, ob Schadstoffe auftreten. Bei dieser Messung ist deutlich geworden, dass bei allen Punkten Nein ausgeschlagen hat. Das heißt, Schadstoffe wurden bei diesen Messungen nicht registriert. Ich wundere mich ein bisschen über die Diskussion aus Brandenburg, weil da ein Experte des Umweltbundesamtes genau dieses Verfahren noch einmal bestätigt hat und gesagt hat: Es gibt wirklich überhaupt keinen Grund, an solchen Untersuchungen zu zweifeln, ihnen möglicherweise nicht zu trauen, weil es – das ist ein Problem auch von Seiten der Wissenschaft – keine Erkenntnisse darüber gibt, wie sich das Zusammenspiel von 43 unterschiedlichen Schadstoffen entwickeln kann. – Das ist offensichtlich enorm schwer festzustellen. Wir haben zunächst einmal die Erkenntnisse, dass es keine gesundheitsgefährdenden Stoffe gab. So ist das gemessen worden. So haben wir auch informiert. Wir gehen immer davon aus, dass – wenn es um die Interessen der Bevölkerung geht – wir erst einmal deutlich machen, dass keine Gefahr besteht, weil die Allerwenigsten mit Messdaten

irgendetwas anfangen können, weil sie in der Regel nicht wissen, wann Messdaten in welcher Form gefährlich sein können. Ich glaube, dass das schon ein sinnvolles Verfahren ist.

Danke schön! – Die nächste Frage kommt von Frau Kubala. – Bitte schön!

Ja, Samstag früh waren dicke Wolken über Berlin. Die Luft hat stark gerochen. Es waren sehr viele Bürgerinnen und Bürger sehr besorgt. Selbst der Innensenator, der relativ schnell in Bernau war, hat sich sehr besorgt über die Summe der Abfälle geäußert, die brennen.

Sie müssen eine Frage stellen!

Herr Präsident! Meine Frage kommt jetzt: Das sieht doch sehr viel anders aus hinsichtlich der Informationspolitik, als Sie es hier darstellen. Noch Montag früh gab es auf der Internetseite von Umwelt- und Gesundheitsverwaltung keine Information. Deswegen frage ich Sie: Meinen Sie, dass in diesem Fall nicht versäumt wurde, die Öffentlichkeit angemessen und rechtzeitig zu informieren und damit auch den Sorgen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen?

Wir sind ja tolerant, Frau Kubala, aber der Anlauf war wirklich sehr lang. Nächstes Mal kürzer! – Frau Dr. Knake-Werner hat das Wort zur Beantwortung.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kubala! Es ist hier schon deutlich geworden, wie es am Sonnabend gelaufen ist. Da will ich bestätigen, was Frau Junge-Reyer gesagt hat. Wir haben in diesem Szenario als Erstes einen diensthabenden beauftragten Arzt, der sich mit der Situation auseinander setzt und der sich selbstverständlich mit der Einsatzleitung der Feuerwehr in Verbindung setzt. Über diesen diensthabenden Arzt war ich jedenfalls von Beginn an in alle Entwicklungsschritte einbezogen und darüber informiert. In Absprache mit der Polizei haben wir dann schon Sonnabend Mittag die Warnung über die Medien, über das Radio, über alle uns in diesem Zusammenhang zur Verfügung stehenden Möglichkeiten herausgegeben. Das war eine sehr frühzeitige und sehr ausführliche Information, auch mit entsprechenden Empfehlungen, wie man sich zu verhalten hätte. Insofern haben wir schon die Sorgen und Ängste der Bevölkerung ernst genommen, weil wir es selbst alle gespürt haben. Es war nicht so, dass man das nicht auch selbst als politisch Verantwortlicher wahrnehmen konnte. Entsprechend haben wir dann auch umgehend reagiert.

Danke schön! – Jetzt geht es weiter mit dem Kollegen Goetze. – Bitte schön!

Ich hätte im Hinblick auf die eben erfolgte Darstellung, nach der die Messungen im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorgenommen worden sind, gerne gewusst, ob es zutreffend ist, dass das Landesamt für Gesundheit die Einschätzung hätte treffen müssen, inwieweit eine Gesundheitsgefahr vorliegt. Und ist es zutreffend, dass dies unterblieben ist, insofern also an dieser Stelle die konkurrierenden Kompetenzen zwischen SenStadt und der Gesundheitsverwaltung für einen gewissen Wirrwarr gesorgt haben?

Frau Senatorin Junge-Reyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Goetze! Ich denke, es wird sich um ein Missverständnis handeln. Sie haben danach gefragt, wie die Zuständigkeiten der Behörden sind, und ich habe Ihnen berichtet, wer informiert worden ist. Ich persönlich habe zum Beispiel mit dem Lagedienst der Feuerwehr bzw. der Polizei Kontakt gehabt, die mich informiert haben und mit denen ich geklärt habe, ob etwas durch meine Verwaltung oder durch mich persönlich zu veranlassen ist. Weitere Veranlassungen beruhen auf der Einschätzung des ärztlichen Dienstes der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz. Da gibt es weder Kompetenzgerangel noch gibt es unterschiedliche oder voneinander abweichende Kompetenzen, die in irgendeiner Weise eine Rolle gespielt haben. Jede Behörde hat sich verantwortlich um das gekümmert, was ihre Aufgabe ist, und hat mit den anderen eine ständige Abstimmung vorgenommen. Sie können versichert sein, dass das, was zu veranlassen war, von den jeweils dafür Kompetenten und Zuständigen auch gemacht worden ist.

Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt hat Frau Kollegin Hämmerling das Wort zu einer Nachfrage.

Schönen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an Frau Junge-Reyer: Haben Sie nicht auch den Eindruck, dass es Parallelen zwischen diesem Großbrand und der illegalen Deponierung von Bauschutt in Berlin Ende der neunziger Jahre gibt hinsichtlich der Mengen, die dort abgelagert wurden, die für einen Recyclingbetrieb nicht notwendig sind – recyceln heißt, ich lasse anfahren, entsorge und lasse nicht ein Lager von 45 000 m³ entstehen –, und hinsichtlich der Untätigkeit der Behörden? – Denn 45 000 m³ werden nicht von einem Jahr zum anderen aufgetürmt. Das ist ein Zeitraum von mehreren Jahren, in dem die Verwaltung dort gepennt hat. Werden Sie ggf. Amtshilfe leisten, damit auch in Brandenburg diese illegale Deponierung ein Ende hat?

Frau Senatorin Junge-Reyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Hämmerling! Ich bin fest davon überzeugt, dass die brandenburgischen Behörden ihre Kompetenzen sehr gerne mit der Un

terstützung, aber mit Sicherheit nicht dadurch wahrnehmen können, dass wir uns einmischen oder dass wir glauben, klüger zu sein. Lassen Sie die Kolleginnen und Kollegen in Brandenburg die Brandursachen untersuchen. Lassen Sie uns gemeinsam zur Kenntnis nehmen, dass die brandenburgischen Behörden offensichtlich bereits im Vorfeld versucht haben, auch durch ein energisches Vorgehen, das Abräumen auf dieser Mülldeponie zu befördern. Dies ist offensichtlich wegen der rechtlichen Situation nicht in der Zeit gelungen, die sich die Brandenburger selbst vorgenommen hatten. Dies mag man bedauern. Dies sind allerdings unglückliche Umstände. Es hätte sonst, wenn dieser Brand nicht stattgefunden hätte, im Rahmen dieser Zeit mit Sicherheit ein Durchsetzen der Ansprüche Brandenburgs auf Beräumen dieser Deponie gegeben.

Jetzt hat der Kollege Niedergesäß das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte schön!

Ich frage Frau Senatorin KnakeWerner: In der Zeitung war zu lesen, dass massenweise Ungeziefer durch die Feuerwehren eingeschleppt worden seien. Was unternehmen Sie, damit sich das Ungeziefer nicht in den einzelnen Stationen breit macht?

Frau Senatorin Knake-Werner – bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr gegehrten Damen und Herren! Dass ich nun auch noch für die deutsche Schabe zuständig bin, ist eine spannende Entwicklung. Von dem Berliner Betrieb für Gesundheitliche Aufgaben, dem BBGes, ist bereits am Montag eine Anweisung an die Berliner Feuerwehren herausgegangen, wie Schaben und Schabeneier, die sich möglicherweise an den Stiefeln, den Rillen der Stiefel der Feuerwehrleute befinden, beseitigt werden müssen, damit die Gefahren, über diesen Weg Schaben nach Berlin oder in die Wohnungen der Feuerwehrleute zu tragen, möglichst vermieden werden.

Ich kann Ihnen auch mitteilen, dass die deutsche Schabe, um die es geht, besonders gut in einem warmen Klima gedeiht, das durchgängig 24 Grad C haben soll. Erst in diesem warmen Klima kann sie ihre Existenz auf Dauer erhalten. Wenn das nicht gewährleistet ist, gelingt dies nicht. Da um die Mülldeponie herum, insbesondere nach dem Brand, dieses Klima am ehesten gewährleistet ist, schätzen auch die Brandenburger Kolleginnen und Kollegen, dass die Schaben nicht den Marsch nach Berlin antreten werden.