1. Wie bewertet der Regierende Bürgermeister den Entwurf seines Wissenschaftssenators für ein Universitäts-Medizin-Gesetz und wie steht er zu Kommentaren seiner SPD-Fraktionskollegen Herrn Gaebler („Das ist genau das Gegenteil von dem, was wir wollen.“) und Herrn Flemming („Der Entwurf von Herrn Flierl schadet der Charité.“)?
2. Wie verträgt sich die negative Beurteilung des vom Vorstand der Charité vorgelegten Unternehmenskonzeptes durch den Regierenden Bürgermeister mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf zur Hochschulmedizin, der weitestgehend die Strukturvorschläge der Charité widerspiegelt?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Frage wie folgt: Bewertungen über einen Entwurf für ein Gesetz und über in der Presse publizierte Kommentare von Abgeordneten – auch von Koalitionsabgeordneten – sind nicht Gegenstand von Stellungnahmen des Senats.
wenig Sinn, hier eine längere Liste zu präsentieren, bei welchen Tätigkeiten man sich dies vorstellen könnte. Ich kann nur so viel sagen, dass es eine umfangreiche Liste von Tätigkeitsfeldern geben wird, bei denen klar ist, dass die gesetzlichen Kriterien der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses gegeben sind.
Ich erinnere auch daran, dass im SGB III als Kriterium für die Zusätzlichkeit Folgendes geregelt ist: Wenn eine Maßnahme im öffentlichrechtlichen Bereich nicht innerhalb absehbarer Zeit – dort wird ein Zeitraum von 2 Jahren genannt – erfüllt werden kann, ist auch das Kriterium der Zusätzlichkeit gegeben. Wenn man dieses Kriterium anwendet, werden wir, glaube ich, ausreichend Tätigkeitsfelder in der Stadt haben.
Danke schön, Herr Senator! – Jetzt ist der Kollege Reppert mit einer Nachfrage an der Reihe und hat hierzu das Wort.
Schönen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! ich frage Sie: Sind Sie inzwischen wieder von der durch die Presse veröffentlichten Äußerung vom Herbst letzten Jahres, Firmen, die Ein-Euro-Jobs anbieten, bei der öffentlichen Vergabe zu bevorzugen, ein Stück weit abgerückt?
Ich kann von dieser Äußerung nicht abrücken, weil ich eine solche Äußerung nie getan habe. Ich habe nie vorgeschlagen, Firmen, die 1-Euro-Jobs anbieten – dies ist auch gar nicht möglich, da diese Jobs von Jobcentern eingerichtet und angeboten werden –, bei der öffentlichen Vergabe zu begünstigen.
Es ist vielmehr nicht zulässig, Ein-Euro-Jobs in privaten Firmen einzusetzen, weil hier das Kriterium des öffentlichen Interesses nicht gegeben ist, sondern der Nutznießer die private Firma wäre. Ein solche Äußerung von mir gibt es nicht. Wenn Sie diese Pressemeldung haben, können Sie sie mir gern geben. Mir ist sie nicht bekannt. Falls sie aus dem Herbst stammt, wird sich eine Richtigstellung allerdings nicht als sinnvoll erweisen. Meine Position hierzu habe ich soeben klar formuliert.
Dann ist jetzt die Abgeordnete Frau Grütters von der Fraktion der CDU an der Reihe mit einer Frage zu dem Thema
Liebe Frau Grütters! Lassen Sie mich aber an dieser Stelle daran erinnern, dass der ehemalige CDUWissenschaftssenator Stölzl im Januar 2001 einen Gesetzentwurf für eine Novelle des Berliner Hochschulgesetzes in der Öffentlichkeit vorgestellt hat, der weder mit den damaligen beiden Regierungsfraktionen CDU und SPD abgestimmt und beraten war, noch ihre Billigung gefunden hat, so dass dieser Gesetzentwurf noch heute in der Senatswissenschaftsverwaltung verstaubt.
Im Gegensatz dazu basiert der Entwurf des Wissenschaftssenators für ein Universitätsmedizingesetz auf einer Abstimmung mit seiner Fraktion und ist ausdrücklich als Verhandlungsposition gekennzeichnet, und im Gegensatz zur Situation 2001 wird sich die Koalition auf einen gemeinsamen Entwurf in diesem Sommer einigen.
Zum Punkt 2: Die in der Presse aus einer senatsinternen Beratung entnommene, angeblich negative Beurteilung des Unternehmenskonzeptes der Charité beruht auf einer Fehlinterpretation der Medien. Der Regierende Bürgermeister hat vielmehr zu Recht darauf hingewiesen, dass ein zukunftsweisendes Konzept für die Zusammenarbeit der beiden Landesunternehmen Charité und Vivantes zu entwickeln sei, das eine realistische Analyse des Investitionsbedarfs beinhalten soll. Frau Senatorin KnakeWerner und ich beraten dieses Konzept zurzeit, und zwar in kollegialer Abstimmung mit dem Kollegen Sarrazin.
Danke schön, Herr Senator! – Die Fragestunde ist durch Zeitablauf beendet. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden gemäß § 51 Absatz 5 der Geschäftsordnung mit einer Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen wieder schriftlich beantwortet werden.
Ich bedanke mich! – Meine Frage richtet sich an die Senatorin Frau Dr. Knake-Werner: Können Sie Pressemeldungen vom Anfang der Woche bestätigen, aus denen ich entnehmen konnte, dass der Anteil der Kündigungen seitens der Arbeitgeber in Berlin gegenüber Schwangeren und Müttern im Erziehungsurlaub deutlich zugenommen hat?
Sie sicher nicht missinterpretieren. Dann frage ich Sie aber: Welche Rolle spielt Ihr Staatssekretär Dr. Husung bei der Hochschulmedizinpolitik, und wie bewertet er den Umstand, dass nicht er, sondern Herr Krausz Sie bei den Fragen zum Hochschulmedizingesetz berät?
Die in Ihrer Frage unterstellte Beratungskonstellation trifft nicht zu. Ich habe ein außerordentlich kollegiales Verhältnis zu meinem Staatssekretär, er kennt die Diskussionsprozesse in der Koalition und ist mein erster und nächster Kollege.
Danke schön, Herr Senator! – Jetzt gibt es noch eine Nachfrage des Kollegen Schroffeneger. – Bitte schön, Herr Kollege Schruoffeneger!
Letzteres war wirklich eine qualitativ hochwertige Lobpreisung des Staatssekretärs. Herr Senator! Sie haben die Notwendigkeit eines gemeinsamen Konzepts von Charité und Vivantes angesprochen, weil sich beide in ihren Sanierungsplanungen auf dieselbe Zielgruppe orientieren. Wann wird dieses gemeinsame Konsolidierungskonzept mit abgestimmten Sanierungsplänen von Charité und Vivantes dem Parlament vorgelegt?
Angesichts der Komplexität der Aufgabe – zwei Unternehmen dieser Größenordnung mitten im Umbruch des bundesdeutschen Gesundheitswesens und vor dem Hintergrund der Struktur- und Fusionsentscheidungen des Senats – kann ich hier keine Zeitaussage treffen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir sehr intensiv mit den Vorständen beider Unternehmen in der geschilderten Konstellation mit den Kollegen Knake-Werner und Sarrazin daran arbeiten, Kooperationsfelder zu identifizieren.
Es ist ein auch für öffentliche Unternehmen schwieriger Prozess, gemeinsame Unternehmensstrategien zu entwickeln. Zunächst einmal kommt es darauf an, eine strategische Koordination herzustellen. Diese ist für öffentliche Unternehmen, die ihre eigenen Vorstellungen und Aufsichtsräte haben, nicht unmittelbar und ausschließlich durch die Landesregierung zu treffen. Deswegen braucht es auch hierfür geeignete Gremien und Institutionen. Wir sind am Beginn dieses Prozesses.
Entscheidend war, dass zunächst beide Unternehmen auf die Sanierung, die Profilierung und die Zukunftsfähigkeit ihrer Unternehmen gerichtete eigene Unternehmenskonzepte ausarbeiten. Diese liegen jetzt vor, und damit haben wir eine neue Grundlage, die beiden Unternehmen sinnvoll aufeinander zu beziehen und in einem
komplexen Gesundheitsmarkt Berlin bei Berücksichtigung anderer Anbieter, für die wir auch eine Fürsorgepflicht haben, zu platzieren.
auf. Zunächst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einem Mitglied. Es beginnt der Kollege Gaebler, den ich allerdings nicht sehe. Dann geht es weiter mit der Frau Kollegin Schultze-Berndt, die ich ebenfalls nicht sehe. Dann ist Frau Simon an der Reihe. – Bitte schön, Frau Simon, Sie haben das Wort!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Simon! Ich habe diese Pressemeldung auch mit einigen Bedenken gelesen. Es ist so, dass die Zahl der Anträge auf Kündigung in Fällen, wo ein besonderer Kündigungsschutz besteht, bei Frauen im Mutterschutz oder bei Eltern im Elternurlaub, seit 1998 deutlich zugenommen hat. Dieses zusätzliche Kündigungsschutzrecht ist aber eine sehr wichtige Grundlage, wenn man dem Grundsatz der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie folgt und diese Vereinbarkeit fördern will. Das Problem ist, dass die Anträge gestellt werden und das Landesamt für gesundheitliche Aufklärung und technische Sicherheit diese Anträge ggf. genehmigen muss, denn es gibt die Möglichkeit, diesen Kündigungsschutz zu durchbrechen, wenn besondere Bedingungen vorliegen. Diese liegen immer dann vor, wenn ein Betrieb schließen muss, wenn er Insolvenz anmeldet, wenn er bestimmte Betriebsteile schließt, wenn er bestimmte Arbeitsplätze ersatzlos streicht bzw. bestimmte Betriebsteile outsourct. Solche Fälle gibt es. In diesen Fällen müssen die Kündigungen genehmigt werden. Das wird von uns geprüft. Aber es gibt auch zuhauf Anträge, die diesen Bedingungen nicht entsprechen. Dann werden die Kündigungen nicht genehmigt. Es gibt eine Erhöhung von Kündigungs
Herr Präsident! Das macht ja weiter nichts. – Ich habe eine Frage an Frau Senatorin Junge-Reyer, die sicher schon weiß, dass ich Sie zur heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Flughafenprojekt Berlin-Brandenburg International befragen werde. – Frau Senatorin! Wie bewerten Sie diese Entscheidung im vorläufigen Verfahren, den Eilanträgen der Anwohner Recht zu geben und damit – jedenfalls vorerst – einen Baustopp für dieses Projekt auszusprechen, vor allem im Hinblick auf die bisherige Zeitplanung, wonach der Flughafen 2010 fertig sein soll?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kaczmarek! Das Bundesverwaltungsgericht hat heute einem Eilantrag stattgegeben. Danach ist die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld, gegen den sich die Kläger gewandt haben, ausgesetzt. Das heißt im Ergebnis – so bezeichnet dies der 4. Senat in seiner Pressemitteilung –, dass in der Sache keine Entscheidung getroffen worden ist. Vielmehr ist sie – auch nach dem Tenor der Entscheidung – ausdrücklich offen. Der Senat hat darauf hingewiesen, dass es sich um außerordentlich komplexe Sach- und Rechtsfragen handelt, die in einem abgekürzten einstweiligen Verfahren nicht mit hinreichender Sicherheit so zu klären sind, dass sich daraus bereits eine Tendenz für die weitere Entwicklung des Verfahrens ableiten lässt. Im Ergebnis bedeutet dies auch, dass dem Begehren der Berliner Flughafengesellschaft und der Länder, Maßnahmen fortführen zu können, ausdrücklich entsprochen worden ist. Das Gericht führt an, dass z. B. Untersuchungen und Maßnahmen zur Sanierung bestimmter Altlastenflächen, Baugrunduntersuchungen, Beräumungen und Baufeldfreimachungen durchgeführt werden können. Ferner können z. B. Fragen zur Vorflutung und Grundwasserhaltung geklärt und entsprechende Baumaßnahmen durchgeführt werden, weil sie den Rechtsschutz der Kläger und ihre Interessen, falls sich ihre Rechtsauffassung letztlich durchsetzen sollte, nicht beeinträchtigen. Das Gericht will für eine sehr sorgfältige weitere Abwägung Zeit gewinnen. Es hat eine Entscheidung für das erste Halbjahr 2006 in Aussicht gestellt. In Bezug auf die derzeitige Zeitplanung habe ich mich in Rücksprache mit dem Ministerium in Brandenburg noch einmal vergewissert. Es kann durchaus sein, dass es keine Verzögerung geben wird, weil die eben geschilderten Maßnahmen zeitlich vorgezogen zu gestalten sind und auch jetzt gestaltet werden können. Ich rechne im Moment nicht mit einer Verzögerung, wenn das Gericht in der ersten Hälfte des Jahres 2006 – wie angekündigt – entscheiden wird.
Danke schön! – Ich beziehe mich noch einmal auf diese Pressemitteilung, aus der deutlich hervorging, dass das Landesamt den Kündigungsanträgen der Unternehmer in einer erheblichen Anzahl von Fällen gefolgt ist. Frau Senatorin! Sie haben eben mehrere Gründe genannt, die sicher schwer abweisbar sind, z. B. bei Insolvenzen, Verlagerungen oder Schließungen. Meine Frage ist: Können wir uns über die Behörde einen Überblick über diejenigen Gründe verschaffen, die sonst noch maßgeblich sind, wo also die eben genannten relativ offenkundigen Gründe für eine ausgesprochene Kündigung nicht vorliegen? – Es wäre interessant, diese kennen zu lernen, weil Kündigungen gegenüber Schwangeren und Müttern im Erziehungsurlaub grundsätzlich nicht möglich sind. Insofern haben mich die hohen Zahlen der Kündigungen natürlich überrascht.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Wenn eine schwangere Frau silberne Löffel stiehlt, dann ist das durchaus ein Kündigungsgrund wie in allen anderen Zusammenhängen auch. Insofern gibt es das natürlich.