Wir haben außerdem auf Initiative meiner Verwaltung in der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister einen Umlaufbeschluss mit dem im
Frau Klotz! Was Sie über die Entscheidung der Hauptsteuerungsgruppe berichtet haben, deckt sich mit dem, was ich Ihnen referiert habe. Insofern ist das erfreulich. – Die Tagesordnung der nächsten Runde ist mir nicht bekannt.
Danke schön! – Dann ist der Kollege Felgentreu mit einer Nachfrage dran, wenn das kein Irrtum ist. – Ist ein Versehen! – Dann ist Frau Dr. Klotz mit einer weiteren Nachfrage an der Reihe. – Bitte, Frau Dr. Klotz!
Wesentlichen gerade dargestellten Inhalt diskutiert und als bundesweite Empfehlung beschlossen. Es ist ein einstimmiger Beschluss, der an die zuständigen Bundesministerien gegangen ist. Wir werden das im Rahmen Monitoring-Gruppe, die beim Bundesarbeitsministerium monatlich tagt, thematisieren.
Danke schön, Herr Kollege Wolf! – Eine Nachfrage von Frau Kollegin Baba, die jetzt das Wort hat. – Bitte!
Herr Senator Wolf! Können wir davon ausgehen – Sie haben es zwar schon erwähnt –, dass Sie als Berliner Frauensenator auch weiterhin alles Ihnen Mögliche tun werden, um auf der Bundesebene und bei der Arbeitsagentur auf offene Fragen zu Hartz IV hinzuweisen und Lösungen vorzuschlagen?
Frau Baba, davon können Sie ausgehen. – Wir haben neben dem Monitoring, das bei dem Bundesarbeitsministerium existiert und bei dem wir die Möglichkeit haben, auch gegenüber der Bundesebene die Themen noch einmal anzusprechen, und der erwähnten Initiative über die Frauenministerinnen und -minister- konferenz auch in Berlin eine Arbeitsgruppe der Projekte aus dem Antigewaltbereich eingerichtet, die intensiv die Umsetzung von Hartz IV unter dem Gesichtspunkt ihrer Betroffenen beobachtet.
Wir werden, wenn uns Probleme bekannt werden, neue Schwierigkeiten auftauchen, versuchen, das sehr rasch und umgehend mit der Regionaldirektion und mit den Agenturen für Arbeit zu klären. Ich glaube, dass diejenigen, die von häuslicher Gewalt betroffenen sind, die sich an Hilfeeinrichtungen wenden, bei all diesen Problemen und ihrer zusätzlichen Traumatisierung nicht noch einen bürokratischen Abwehrkampf an anderer Stelle führen müssen. Wir sollten sehen, dass wir möglichst optimale Hilfestellung und unbürokratische Verfahrensweise im Interesse der Betroffenen gewährleisten. In diesem Sinn werden wir unsere Arbeit ortsetzen. f
Danke schön, Herr Senator! – Eine weitere Nachfrage von Frau Kollegin Baba gibt es nicht. Dann ist Frau Dr. Klotz von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einer Nachfrage an der Reihe. – Bitte sehr, Frau Dr. Klotz!
Danke schön, Herr Präsident! – Herr Senator Wolf! Ist Ihnen bekannt, dass es unabhängig von Ihren Gesprächen mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg auf Initiative der Hauptsteuerungsgruppe seit Anfang November eine Weisung der Bundesagentur gegenüber ihren Mitarbeiterinnen gibt, in der klar gestellt wird, dass Frauen in Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen eine eigene Bedarfsgemeinschaft be
Ist Ihnen weiter bekannt, was die frauenspezifischen Themen der nächsten Sitzung der Hauptsteuerungsgruppe sind? Wie werden Sie sich dort einbringen?
Ich habe noch eine zweite Frage zur Fortbildung der Fallmanagerinnen und Fallmanager. Sie haben, nicht ganz zu Unrecht, wie ich finde, beklagt, dass die Qualifizierung zu wünschen übrig lässt. Ich frage Sie, wie sich der Senat positiv in die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Stellenpool, die ebenfalls in die Jobcenter vermittelt werden sollen, einbringt.
Sehr geehrte Frau Klotz! Die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Arbeitsgemeinschaften ist eine Aufgabe, die innerhalb der Arbeitsgemeinschaften erfüllt wird bzw., wenn es sich um Tätigkeiten handelt, die in den Zuständigkeitsbereich der Regionaldirektion fallen, von Seiten der Regionaldirektionen bzw. der Agenturen für Arbeit erfüllt werden muss.
In dem Maße, wie allerdings Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stellenpools jetzt bereits vorgesehen sind, gehe ich davon aus, dass im Stellenpool bereits eine erste Vorbereitung auf diese Tätigkeit stattfindet. Die eigentliche Schulung für die Tätigkeit wird jedoch kaum im Stellenpool selbst erfolgen.
Dann ist die Frau Abgeordnete Ströver von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einer Anfrage zu dem Thema
Zurück zum Babylon: Die institutionelle Förderung des Filmkunsthauses Babylon wurde im Jahr 2002 von 195 700 € um 125 000 € auf insgesamt mehr als 320 000 € erhöht. Damit wurden die nachweislich höhe
ren Miet- und Betriebskosten nach der Sanierung ausgeglichen, und das zu einem Zeitpunkt, als andere Institutionen zum Teil empfindliche Kürzungen verkraften mussten. Wir haben auftretende Defizite auch in den Folgejahren immer wieder ausgeglichen. Auch in diesem Jahr war das der Fall. Insgesamt hat Babylon e. V. 109 000 € zusätzlich erhalten. Wir haben diese Zahlungen geleistet, gleichzeitig aber ein Betreiberkonzept angemahnt, das mit der von uns eingestellten und vom Parlament bestätigten Fördersumme in Höhe von 320 000 € auskommt. Babylon e. V. hat Anfang des laufenden Jahres durch seine Geschäftsführerin zugesichert, einen solchen Plan vorzulegen. Letztlich sieht sich der Verein dazu aber nach eigener Aussage nicht in der Lage. Stattdessen wurden wir im September davon unterrichtet, dass der Verein seit April keine Miete bezahlt hat und dadurch Schulden im Höhe von 78 000 € entstanden sind. Frau Ströver, Sie kennen das Haushaltsrecht. Sie wissen, dass wir in einem solchen Fall handeln müssen. Wir haben und bekommen kein zusätzliches Geld, um die institutionelle Förderung noch einmal zu erhöhen.
1. Was hat der Senat unternommen, um das strukturelle Defizit zu beseitigen, das der Verein Filmkunsthaus Babylon e. V. seit der Renovierung des Kinos am RosaLuxemburg-Platz wegen der gestiegenen Mietkosten nur durch Einwerbung von Drittmitteln ausgleichen konnte?
2. Warum erhielt das kommunale Kino Arsenal im Filmhaus, das jetzt vom Bund finanziert wird, fast die dreifache Zuwendungssumme, ohne dass der Senat je ein neues Betreiberkonzept gefordert hätte?
Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Abgeordnete Ströver! Ich lese heute in der „Berliner Zeitung“, das Sie ernsthaft glauben, die Kulturverwaltung würde das Babylon mit Bedacht in die Insolvenz treiben. Das ist – mit Verlaub gesagt – genauso falsch wie das Gerücht, wir hätten vor, das Babylon der Berliner Kultur- und Veranstaltungs-GmbH zuzuschlagen.
Als ich mein Amt antrat und wir den ersten Doppelhaushalt aufstellten, war das Babylon nach der Wiedereröffnung des großen Kinosaals mit 195 000 € in der Tat strukturell unterfinanziert. Ich bekam damals übrigens den Rat, das Ungleichgewicht zwischen der Finanzierung des Arsenals und des Babylons durch Umverteilung auszugleichen. Wir haben es damals geprüft und schnell wieder verworfen, weil das Arsenal nach dem Umzug in das Filmhaus am Potsdamer Platz mit zwei Kinos – Arsenal I und Arsenal II – den Betrieb aufgenommen hatte, weil dadurch höhere Miet-, Personal-, Betriebs- und Veranstaltungskosten entstanden. Die Mietkosten betrugen damals allein 380 000 €. Zudem betreiben die Freunde der Deutschen Kinemathek neben dem Kinobetrieb ein bundesweites Geschäftsfeld, nämlich den Filmverleih, der als Service für kommunale Kinos in der gesamten Bundesrepublik Bedeutung hat und sehr kostenintensiv ist.
Frau Ströver, ganz sicher kann man die Weisheit der Entscheidung, mit dem Arsenal an den teuersten Platz Berlins zu ziehen, hinterfragen, aber die Freiheit, dies zu tun, hatte ich nicht, da der Umzug bereits vollzogen war. Man darf fragen, ob Berlin es sich bei seiner Haushaltslage leisten kann, einen bundesweiten Service, nämlich den Filmverleih, zu finanzieren. Die Antwort darauf haben wir mit der Übernahme des Filmhauses und der Freunde der Deutschen Kinemathek durch den Bund erhalten.
Wir halten am Babylon und an seinen besonderen cineastischen Traditionen fest. Wir sind der Meinung, dass dies mit einer Förderung in Höhe von 320 000 € möglich ist. Deshalb haben wir Babylon e. V. mitgeteilt, dass wir, wenn sie es nachweislich nicht schaffen, die Förderung einstellen müssen und in einem Interessenbekundungsverfahren einen neuen Betreiber suchen werden. Das ist für den Verein bitter und schmerzlich, dessen Verdienste um das Babylon unbestritten sind und bleiben. Aber in dieser Situation ist es die einzig mögliche Alternative zu einer Entwicklung, die weder Sie noch ich wollen, nämlich die dauerhafte Schließung.
Wir werden das Interessenbekundungsverfahren Ende dieser bzw. Anfang nächster Woche starten. Wir werden klare inhaltliche und finanzielle Vorgaben machen, die auf den Erhalt des Babylons in seiner besonderen cineastischen Tradition gerichtet sind. Wir werden die notwendigen Daten bereithalten, mit denen sich Interessenten vertraut machen können, damit wir nach einem Betreiberwechsel nicht in einem Jahr vor den selben Problemen stehen. Wir werden den Betreiber nicht selbstherrlich bestimmen, sondern ein Auswahlgremium berufen. Wir sind zudem mit dem Vermieter und Babylon e. V. im Gespräch, um im Interesse aller Beteiligten einen möglichst bruchlosen Übergang vollziehen zu können.
Die Kernfrage ist, wie Sie die Zukunft des Babylons als Filmkunsthaus sehen, das sich von anderen Kinos, die keine Zuwendungen des Landes bekommen, unterscheiden muss, wenn die fixen Kosten allein schon 455 000 € jährlich betragen, der Zuwendungsbetrag aber nur 320 000 € beträgt. Da ist eine Lücke. Wie will man inhaltlich die Zuwendung begründen,
Welchen Auftrag hat das Auswahlgremium, das das Interessenbekundungsverfahren begleitet, und wie ist es zusammengesetzt?
Frau Ströver! Der öffentliche Kulturauftrag an den zukünftigen Betreiber des Babylons bleibt erhalten und ist durch die eingestellte Zuwendung in Höhe von 320 000 € dokumentiert.
Aber es muss einen Betreiber geben, der auch mit den Räumen umgehen kann. Die Tatsache, dass das Babylon zwei Kinosäle mit 500 Plätzen und durchschnittlich 37 Besucher hat, ist auf Dauer auch für ein kommunales Kino nicht hinnehmbar. Wir brauchen einen Betreiber, der sich sowohl der cineastischen Tradition und dem besonderen Kulturauftrag stellt als auch stärker offensiv mit den Räumen umgeht und besser sein Publikum findet. Ich bin davon überzeugt, dass es in der Stadt genug Publikum für ein solches Angebot gibt. Das muss stärker erschlossen werden.
Das war leider keine Antwort auf die Frage, wie sich ein landesunterstütztes Kino von anderen Off-Kinos unterscheidet. Und wie wollen Sie, wenn Sie von einer stärkeren Kommerzialisierung sprechen – das steckt hinter dem, was Sie sagen –, eine Bezuschussung noch begründen? Wie wollen Sie in der Übergangsphase den Spielbetrieb aufrecht erhalten?
Es wird auch weiterhin eine Differenz zu den OffKinos geben, weil der cineastische Auftrag Teil der Ausschreibung ist. Diesen finanzieren wir mit. Aber es muss ein Betreiberkonzept geben, das auch Möglichkeiten zur Einnahmegenerierung enthält. Die Tatsache, ein Kino zu füllen, ist nicht gleichbedeutend mit Kommerz, sondern die Umsetzung eines öffentlichen Kulturauftrags. Wir erwarten, dass die Betreiber ihre Konzepte vorlegen. Wir werden diese in dem erwähnten Auswahlgremium genau erörtern und plausible Annahmen treffen. Der Abstand zu den Off-Kinos muss gewahrt bleiben. Da haben Sie völlig Recht, aber die Leere der Kinosäle kann kein hinreichendes Kriterium einer solchen Differenz sein.
Überzeugend war das nicht, Herr Senator. – Ich versuche ein anderes Thema: Herr Flierl, wie und mit welchem Zeitplan wird der Spielbetrieb aufrechterhalten, wenn Sie den Vertrag auslaufen lassen oder kündigen wollen und das Interessenbekun