Was dann allerdings daraus gemacht worden ist, kann man unter den Stichworten „Würde“ und „Geschmack“ lange diskutieren. Das, was eine Zeitung mit den großen Buchstaben nicht am ersten Tag – dass Journalisten beim Boulevard solch ein Foto auf der Titelseite bringen, muss man ertragen, dass ist auch überhaupt nicht zu kritisieren –, sondern am zweiten Tag gemacht hat, die Frage „Hat man ihn umgedreht?“, die ist diskriminierend. Das hat nichts mehr mit Würde zu tun, schon gar nicht mit der von Klaus Wowereit oder dem Regierenden Bürgermeister. Das ist eine plumpe Attitüde nach dem Motto: Man muss einem Schwulen nur eine schöne Frau gegenüberstellen und schon kann man ihn umdrehen. – Das ist diskriminierend und entwürdigend.
[Beifall bei der SPD und der PDS – Vereinzelter Beifall bei den Grünen und der FDP – Beifall des Abg. Kurth (CDU)]
Dazu sage ich, lieber Herr Braun: Das ist genau so eine Nummer wie die, die gestern mit Frau Schavan gemacht worden ist. Die war ebenso diskriminierend und entwürdigend. Das hat weder Frau Schavan verdient noch andere. Das allerdings hat Methode. Man kann lange darüber streiten, ob man das hinnehmen muss, ob das mit der Würde vereinbar ist oder nicht.
Ansonsten sage ich heute: Ich würde mich freuen, wenn es dieses Foto nicht gegeben hätte. Ich nehme allerdings den Kuss nicht zurück, erstens, weil es nicht geht, und zweitens, weil er mir Spaß gemacht hat.
Ach, die „Berliner Zeitung“. Sie meinen den Kommentar des Chefredakteurs vom letzten Samstag. – Der hat in
der Tat eine interessante Abwägung vorgenommen. Vieles ist richtig, anderes sehe ich anders. Darüber kann man sich auseinander setzen. Was ich aber schade fand, ist, dass man Argumente auf falschen Fakten aufbaut. Wenn man mir beispielsweise vorwirft, dass ich mich in der Frage der Hauptstadtklausel nicht eingesetzt hätte und dies ein Zeichen dafür sein soll, dass ich nichts täte, und anschließend zwei Sätze aus der Hauptstadtklausel zitiert – Berlin ist Bundeshauptstadt, und das Nähere regelt das Bundesgesetz –, dann aber den wichtigen Satz, dass für die gesamtstaatliche Repräsentation der Bund in der Hauptstadt zuständig ist, weglässt, dann ist das schlechte Recherche. Ich lasse mich gern kritisieren, aber nicht für etwas, wofür mich sogar Herr Ratzmann gelobt hat, dass wir es nämlich gemeinsam mit anderen Verbündeten im Rahmen der Föderalismusdebatte geschafft haben, in einem ganz schwierigen Prozess diese Klausel durchzusetzen. Ich finde es schade, dass solch ein Leitartikel offenbar auf Grund mangelhafter Recherche zu Schlüssen kommt, die vielleicht – ich bin da immer Optimist – anders ausgefallen wären, wenn man es denn anders gewusst hätte. Es gibt in diesem Kommentar noch einige andere Dinge. Darauf will ich aber an dieser Stelle nicht eingehen, weil es zu lang werden würde. Ich setze mich lieber mit dem Chefredakteur direkt auseinander. Man muss sich den Artikel genau ansehen. Deshalb habe ich auch nachgefragt, welchen Sie gemeint haben.
Herr Regierender Bürgermeister! Die Beantwortung entspricht dem üblichen Umgang, den Sie hier im Hause pflegen.
Meine erste Frage lautet, ob Ihnen das Urteil in der Sache Caroline so zu Kopf gestiegen ist, dass Sie von Ihrer jetzigen Amtsperiode als „Regentschaft“ sprechen.
Herr Regierender Bürgermeister! Über Humor lässt sich trefflich streiten. Um aber zur Ernsthaftigkeit zurückzukommen: Hat es Sie zumindest getroffen, dass eine Zeitung, die Ihrer Regierungskoalition nicht unbedingt fern und feindlich gegenübersteht, in einem Kommentar geschrieben hat, über derartige Fotos könne man hinwegsehen, wenn man wenigstens den Eindruck hätte, dass Sie als Regierender Bürgermeister sich um die wirklichen Probleme Berlins kümmerten?
Herr Präsident! Herr Braun! Ich weiß gar nicht, welche Zeitung das sein sollte, die uns so nahe steht. Die habe ich in den letzten Wochen nicht entdecken können. Können Sie es präzisieren, damit ich nicht zu einem falschen Artikel Stellung nehme?
Jeder in der Stadt weiß doch, dass die Persönlichkeit des Regierenden Bürgermeisters Wowereit sehr unterschiedlich gesehen wird. Die einen finden es gut, die anderen nicht. Das sehen wir doch auch hier im Parlament. Sie als Opposition werden pe se sagen: Der Wowereit „tickt“ nicht ganz richtig. Andere sagen: Der macht es gut. – Die Sichtweise ist eben unterschiedlich. Ich freue mich aber darüber, dass in derselben Zeitung am Samstag die neuesten Umfrageergebnisse von Forsa veröffentlicht worden sind und dabei die SPD seit langer Zeit wieder vor der CDU liegt.
Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Eine Nachfrage des Kollegen Wellmann. – Bitte schön, Herr Wellmann!
Herr Regierender Bürgermeister! Verkennen Sie wirklich, dass es die Fülle peinlicher Auftritte ist, die Berlin schweren Schaden zufügt – zuletzt Ihr Auftritt in Bangkok im Hawaii-Look, der Sie zum Gespött der gesamten Presse gemacht hat, vom „Spiegel“ bis zum „Tagesspiegel“?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Wellmann! Dazu kann ich jetzt gar nichts sagen, weil Ihre Fraktion es eben abgelehnt hat, beide Mündlichen Anfragen zusammen zu behandeln. Ich komme gleich bei der Mündlichen Anfrage Nr. 5 dazu.
Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Baba! Wir stehen zur Umsetzung der Hartz-Gesetzgebung im regelmäßigen Austausch und Dialog mit der Regionaldirektion der Agentur für Arbeit. In diesem Zusammenhang haben wir auch intensiv das Thema Hartz IV und die Auswirkungen auf von häuslicher Gewalt betroffene Frauen diskutiert. Wir haben der Regionaldirektion ein Grundlagenpapier überreicht mit einer Reihe von Forderungen beziehungsweise Maßnahmen, von denen wir meinen, dass sie im Interesse der Betroffenen ergriffen werden müssen. Die wichtigsten Punkte dabei sind, dass die Bedarfsgemeinschaft zu dem Zeitpunkt endet, wo eine Frau in eine Zufluchtswohnung oder ein Frauenhaus zieht, damit nicht die Situation entsteht, dass sie sich weiterhin mit demjenigen, der Gewalt gegen sie ausgeübt hat, in einer Bedarfsgemeinschaft befindet. Zweitens haben wir gesagt, dass der Ort der Hilfseinrichtung, der in solchen Fällen anonym ist, ausschlaggebend dafür ist, welche Arbeitsgemeinschaft für die Leistungsgewährung zuständig ist. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung der Sicherheit der betroffenen
Frauen. Drittens sollen die Hilfeleistungen nach Möglichkeit sofort einsetzen und die Prüf- und Auszahlmodalitäten im Interesse der Betroffenen vereinfacht werden. Wir haben zum Beispiel eine Reihe von Fällen, wo von Gewalt betroffene Frauen über kein eigenes Konto verfügen. Hier muss eine Barauszahlung gewährleistet sein. Bei der Prüfung der Bedürftigkeit darf die Angabe von Daten der Ehemänner nicht zur Voraussetzung der Leistungsgewährung gemacht werden. Es soll hier vereinfacht und unbürokratisch gehandelt werden. Es kann sein, dass im Rahmen von Erstattung von Wohnkosten möglicherweise eine weitere Wohnung angemietet werden muss. Dabei haben wir darauf gedrängt, dass eine Übernahme von Mietkaution möglich und gewährleist wird. Weiterhin haben wir für den Fall, dass eine Überschneidung von Mietkosten stattfindet, das heißt, dass für einen bestimmten Zeitraum zwei Wohnungen finanziert werden müssten, entschieden, dass eine Übernahme von Mietkosten möglich ist. Das sind im Wesentlichen die Punkte, die wir von unserer Seite aus angesprochen haben.
Sie sprechen von Hawaii-Look? – Ich habe da etwas anderes in Erinnerung. Das sind doch diese bunten Hemden, Blumenketten und womöglich noch ein Hula-HoopReifen. Ich glaube, darüber werden wir uns erst gleich unterhalten. Oder sagt die CDU-Fraktion jetzt, das soll gemeinsam behandelt werden?
1. Was hat der Senat unternommen, damit bei der Einführung der so genannten Hartz-Gesetze die besonderen Bedingungen für Opfer von häuslicher Gewalt berücksichtigt werden?
2. Welche Vereinbarungen und Festlegungen gibt es dazu mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg?
Diese Punkte sind so mit der Regionaldirektion vereinbart. Sie hat uns erklärt, dass sie den Handlungsspielraum als im gesetzlichen Rahmen verankert ansieht. Es ist vorgesehen, dass dies in einer zusammenfassenden Arbeitshilfe bei dem Training an die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regionalagentur bzw. der örtlichen Agenturen weiter gegeben wird.
Zwei Themen sind in der Diskussion mit der Regionalagentur aus meiner Sicht kritisch. Das ist einmal unsere Forderung, dass bei der Aufnahme der Erwerbstätigkeit grundsätzlich eine Frist gewährt werden sollte. Es gilt erst einmal der Grundsatz, der sofortigen Vermittlungsfähigkeit. Hierbei hat die Regionaldirektion die Auffassung, dass ein gesetzlicher Rahmen existiere, der ihr ein derartiges Verfahren als grundsätzliche Regelung nur schwer gestatte, so dass sie versucht, im Rahmen der Einzelfallprüfung eine jeweilige Abwägung vorzunehmen. Wir gehen eher davon aus, dass auch eine gewisse Frist gewährt werden muss, wenn Frauen in eine Zufluchtswohnung gehen. An dieser Stelle darf nicht noch zusätzlicher Druck von Seiten der Arbeitsagentur zur sofortigen Arbeitsaufnahme ausgeübt werden.
Der dritte Punkt ist, dass wir uns gewünscht hätten, dass eine intensivere Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Agenturen für Arbeit stattfindet. Die Regionaldirektion sieht dabei gegenwärtig noch Schwierigkeiten angesichts der organisatorischen Anforderungen, die zusammen mit der Umstellung auf das neue System auf die Arbeitsagenturen zukommen, also insofern organisatorische Hindernisse, das als eine intensive, gesonderte Schulung zu machen. Bei allem Verständnis für die organisatorischen Probleme der Umstellung werden wir diese beiden Themen weiter verfolgen.
Wir haben außerdem auf Initiative meiner Verwaltung in der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister einen Umlaufbeschluss mit dem im