Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erstens: Das Zitat trifft im Wesentlichen zu. Zweitens: Die Wortwahl war unpassend.
Drittens: Man muss den Zusammenhang dieser Äußerung sehen. Es ging darum, dass ich die Beamten meines Hauses gelobt habe, weil sie im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltes einen außergewöhnlichen Einsatz zeigten, allerdings auch zeigen mussten, was viele bis an ihre Belastungsgrenze trieb und treibt. Das habe ich in ein gewisses Wortbild gekleidet, was vielleicht unpassend war. Das habe ich auch schon intern gegenüber den Beamten klargestellt. – Vielen Dank!
Herr Senator! Wenn Sie Ihre Äußerung schon gegenüber den Mitarbeitern als unpassend klargestellt haben, haben Sie sich auch schon gegenüber dem Personalrat dahin gehend geäußert, oder hat der Personalrat bezüglich Ihrer Titulierungen eine Stellungnahme abgegeben?
Ich habe das getan. Der Personalrat hat mir in dieser Angelegenheit einen Brief geschrieben, den habe ich beantwortet.
Danke schön! – Wenn Sie sagen, das sei zwar der Form nach unpassend, es dem Inhalt nach aber eine Grundlage haben könnte, ist denn daraus auf den Krankenstand ihrer Verwaltung zu schließen, und gibt es darüber Ergebnisse bzw. eine Statistik?
Allgemein ist bekannt, dass der Krankenstand in einer Behörde umso niedriger ist, je höher die Arbeitsbelastung ist. Das sind die statistischen Zusammenhänge weit über das Land Berlin hinaus.
Da wir uns zurzeit über Umgangsformen unterhalten, frage ich Sie, ob denn Presseinformationen zutreffen, dass Sie heute an der Aufsichtsratssitzung von Vivantes nicht teilnehmen wollten, um damit zu verhindern, dass der Betriebsrat Ihnen eine Protestresolution übergeben kann?
Sie sind unzutreffend, denn ich habe selbstverständlich an der Aufsichtsratssitzung teilgenommen. Es ging um das Thema, wo die Resolution überreicht wird, und da ist der Aufsichtsratsraum bei anwesendem Aufsichtsrat nicht der richtige Ort.
1. Welche Hochschulen haben bislang Berufungsvorschläge für Juniorprofessuren unterbreitet, und wie hoch ist der Anteil von Frauen bei diesen Berufungsvorschlägen?
2. In welcher Weise will der Senat sicherstellen, dass bei der Berufung von Juniorprofessuren entsprechend der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung – BLK – ein Frauenanteil von 40 % gewährleistet wird, und wie gedenkt er mit Berufungsvorschlägen von Hochschulen umzugehen, bei denen der Anteil von 40 % nicht erreicht bzw. das bisher bestehende Missverhältnis zwischen Männern und Frauen sogar noch verschärft wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Hoff! Zu 1: Gegenwärtig hat allein die Humboldt-Universität, und zwar im Vorgriff auf die Anpassung des Berliner Hochschulgesetzes und im Rahmen der Vorgriffsförderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, Berufungsverfahren für die Besetzung von Juniorprofessuren durchgeführt. Sie hat bis zum jetzigen Zeitpunkt 14 Berufungsvorschläge vorgelegt. In 3 Fällen waren Frauen zur Berufung vorgeschlagen.
Das Verhältnis stellt sich günstiger dar, wenn auch die Juniorprofessuren berücksichtigt werden, für deren Besetzung bereits Auswahlentscheidungen innerhalb der Humboldt-Universität auf Fakultätsebene getroffen wurden, die meinem Haus aber noch nicht vorliegen. Nach einer Aufstellung der Humboldt-Universität werden bei insgesamt 21 in der ersten Ausschreibungsrunde zu besetzenden Juniorprofessuren in 6 Fällen Frauen auf der jeweiligen Liste gesetzt. Damit liegt der Anteil von Frauen bei 28 % und ist höher als der Anteil der Bewerbung von Frauen auf die entsprechenden Juniorprofessuren, der bei 25,7 % lag.
Zu 2: Der Senat teilt das Ziel von Bund und Ländern, bis 2005 den Anteil an Professorinnen auf 20 % zu steigern und eine Beteiligung von Frauen auf allen Ebenen des wissenschaftlichen Qualifikationsprozesses zu 40 % zu erreichen. Er strebt deshalb an, Juniorprofessuren entsprechend mit qualifizierten Wissenschaftlerinnen zu besetzen. Allerdings ist in jedem Einzelfall der Vorrang von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu beachten, worauf auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung in seinem Bewilligungsbescheid zur Vorgriffsförderung hinweist.
Deshalb habe ich auf Grund der bisher vorgelegten Berufungsvorschläge die Rufe auch erteilt. In einem Fall erwäge ich jedoch die Abweichung vom Listenvorschlag zu Gunsten einer zweitplatzierten Frau und habe deshalb den Präsidenten der Humboldt-Universität Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Darüber hinaus habe ich aus Anlass der mir vorgelegten Berufungsvorschläge veranlasst, dass die Hochschulleitung der Humboldt-Universität, der Freien Universität, der Technischen Universität und der Universität der Künste sowie die zentralen Frauenbeauftragten möglichst bald zu einem Gespräch in meinem Haus zusammen finden, um ein geeignetes Verfahren zu verabreden, damit das Ziel der 40-prozentigen Beteiligung von Frauen bei der Besetzung von Juniorprofessuren zu erreichen. – Danke schön!
Dann habe ich Sie also richtig verstanden, Herr Senator, dass die Wissenschaftsverwaltung in den Fällen, in denen das Missverhältnis zwischen Männern und Frauen im Wissenschaftsbetrieb, insbesondere auf den höheren Qualifikations
stufen, fortgesetzt wird, andere Schritte einzuschlagen gedenkt und damit dem Ziel von 40 % Juniorprofessuren auch nachträglich Rechnung trägt? D. h. Sie würden sich im Konfliktfall bei der Humboldt-Universität für den zweitplatzierten Vorschlag einsetzen, um das angestrebte Ziel zu erreichen?
Ich denke nicht, dass die Einzelentscheidung eines Senators geeignet ist, die Frauenquote zu erhöhen. Deswegen habe ich die Präsidenten und die Frauenbeauftragten eingeladen, um mit ihnen zusammen ein Verfahren zu verabreden, um insgesamt sicherzustellen, dass bei den Auswahlentscheidungen der Universitäten das Ziel einer 40-prozentigen Beteiligung von Frauen bei der Besetzung von Juniorprofessuren erhalten wird. Aber Sie haben Recht: Ich werde dieses Ziel gegenüber den Universitätspräsidenten und Frauenbeauftragten sehr deutlich vertreten und nach einer entsprechenden Verabredung suchen.
Herr Senator Flierl! Habe ich das richtig verstanden, dass es auch nach den ersten Vorlagen der Listen für die Juniorprofessuren erheblichen Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der Frauenquote gegeben hat? Stimmen Sie mit mir darin überein, dass das Problem insbesondere darin besteht, wie diese Juniorprofessuren ausgeschrieben werden? Wenn man beispielsweise einzelne Juniorprofessuren ausschreibt mit einem ganz spezifischen Qualifikationsprofil, kann man schon sehr viele potentielle Bewerberinnen ausschließen. Ein anderes Verfahren z. B. ein Blockverfahren, in dem innerhalb einer ganzen Liste quotiert wird, wäre vielleicht sinnvoller, wenn man die Frauenquote erhöhen will. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie in diese Richtung Gespräche mit den Präsidenten aufnehmen werden?
Ich fühle mich von Ihnen vollständig richtig verstanden und werde genau diese Vorschläge mit den Präsidenten und Frauenbeauftragten erörtern. Die höhere Berufungsquote gegenüber der Bewerbungensquote macht deutlich, dass das Problem nicht bei der Auswahlentscheidung, sondern vor allem bei der Ausschreibung liegt.
Können Sie sich auch vorstellen, Herr Senator Flierl, die Zweitausschreibung im Landesgleichstellungsgesetz, die von der großen Koalition abgeschafft wurde, wieder einzuführen? Die Ausschreibungen sind sehr oft so gestaltet, dass sich Frauen von vornherein erst gar nicht bewerben, dass aber bei einer zweiten Chance, die öffentlich gemacht wird, die Neigung, sich zu bewerben, sehr viel größer ist. Könnten Sie sich vorstellen, das wieder einzuführen?
Ich kann mir vorstellen, das zunächst zum Gegenstand des gemeinsamen Gesprächs mit den Präsidenten und Frauenbeauftragten zu machen.
Dann kommen wir zur vierten Frage, nämlich die des Abgeordneten von Lüdeke von der Fraktion der FDP über