Lieber Kollege Cramer! Lass mich doch mal ausreden! Vielleicht trifft auch das zu, was der Kollege Wolf vorhin zu FDP gesagt hat, mal bis zum Ende einer Rede zu warten, und dann wird vielleicht auch deutlich – –
Liebe Kollegin Klotz! Wenn man mal eine Kritik an eurer Fraktion äußert, regt ihr euch gleich auf. Wenn ich euch bitte, mal zuzuhören, hat das nichts damit zu tun, dass ich mich oberlehrerhaft verhielte. Das ist ein Grad von Höflichkeit, den ich mir ausbitten möchte; man sollte mich einfach mal ausreden lassen.
Ich möchte deutlich machen, dass es für unsere Fraktion auch einfachere Anträge gibt. Wir sehen es und haben keinen Grund, es zu verheimlichen, dass wir vor einem Jahr einen Antrag gestellt haben, mit dem wir genau über diesen Sachverhalt im Parlament eine Diskussion angestoßen haben, worüber wir im Parlament auch diskutieren wollen. Wenn ich die Rede ungestört zu Ende halten könnte, würde ich deutlich machen können, dass wir über den Antrag in den Ausschüssen reden wollen, aber keine Lust haben, so lange, bis dieses Gesetz in den Ausschüssen hinreichend diskutiert ist, die alte Situation in der Stiftung Klassenlotterie und die alten Macht- und Geldverteilungsstrukturen beizubehalten. Ich finde, das ist kein illegitimes Herangehen, sondern es geht darum, so schnell wie möglich zumindest erst einmal ein Verfahren zu finden, wie man die Opposition in diesem Vorstand beteiligen kann. Da hat die Koalition eines vorgeschlagen. Über das Gesetz wird in den Ausschüssen geredet werden. Wir werden uns natürlich über Änderungsmöglichkeiten Gedanken machen. Aber jetzt so zu tun, als ob man die Position komplett aufgegeben hat und in das gleiche Machtkartell, das man vorher kritisiert hat, eintritt, das finde ich nicht richtig. Es ist auch ein gewisser Grad von Ehrlichkeit, mit einer bestimmten Position auch einmal anerkennend umzugehen. Natürlich hat die PDSFraktion mit einem solchen Antrag Schwierigkeiten. Wir geben es doch auch zu!
Es ärgert mich auch, weil es nicht richtig ist und eine politische Diskussion darüber nicht erleichtert.
Jetzt kann man den Antrag in zwei Punkten durchgehen. – Ich möchte das nun zu Ende bringen und keine Zwischenfrage zulassen, Kollegin Klotz, auch wenn das wahrscheinlich jetzt wieder oberlehrerhaft und zu erwachsen wirkt.
Herr Hoff! Ich achte ja sehr Ihr Temperament und will Sie auch gar nicht bremsen, aber die Sitzung wird immer noch von hier oben geleitet. Erstens hatten Sie das Wort, es hat Sie niemand gestört. Die Zwischenrufe sind eine andere Sache. Aber ich frage Sie zweitens: Ich habe eine Meldung von Frau Klotz zu einer Zwischenfrage.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – In diesem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen haben wir zwei Punkte, die geändert werden sollen.
In § 11 des entsprechenden Gesetzes sollen die Sport- und Jugendförderung festgeschrieben werden. Die sind aber bereits satzungsmäßig festgelegt. Eine Änderung müsste daher noch einmal begründet werden. Die Begründung ist bisher zu dürftig. Das müsste in der Diskussion über den Gesetzesantrag deutlich gemacht werden.
Zu den 15 Prozent Kulturförderung meine ich: Wenn man sich die Zahlen aus den vergangenen Jahren ansieht, stellt man fest, dass in den vergangenen Jahren deutlich mehr als 15 Prozent der Mittel dafür ausgegeben wurden, nämlich 30 bis 35 Prozent für Kultur und Wissenschaft, was nicht immer abgrenzbar ist. In den Ausschüssen muss diskutiert werden, ob es sinnvoll ist, 15 Prozent für Kultur
so festzuschreiben, in einer Situation, in der man bisher 30 bis 35 Prozent für Kultur- und Wissenschaftsförderung ausgegeben hat. Das ist eine Methode, Ressorts gegeneinander zu diskutieren, die nicht besonders sinnvoll ist.
Zur Sozialförderung müssen wir auch in den Ausschüssen diskutieren, wie man die Förderung von Sozialprojekten verankern kann. Der Vorschlag, 10 Prozent vorzugeben, ist vielleicht ein möglicher Vorschlag, aber es ist auch ein möglicher Vorschlag, der von der Kollegin von der SPD nicht ausgeschlossen wurde, die Mittel komplett der parlamentarischen Diskussion zur Verfügung zu stellen und sie in den Landeshaushalt einzustellen. Dies wäre die Möglichkeit – was immer in der politischen Diskussion stand –, eine Kartellverteilung der Gelder zu Gunsten einer Struktur zu verändern, in der der Gesetzgeber die Gelder über den Landeshaushalt verteilt.
Herr Abgeordneter, Sie haben Ihre Zeit bereits seit längerem überschritten. Ich möchte Sie bitten, Ihren Schlussatz zu sprechen.
Zu § 14 des Gesetzes habe ich entgegen meinem ursprünglichen Redekonzept in meinen eher kräftigen Worten zu Anfang meiner Rede das gesagt, was ich sagen wollte. Wir werden das Gesetz diskutieren, aber heute zur Wahl schreiten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Lotto-Stiftungsrat ist Kern und Sinnbild des Berliner Filzes, wie wir ihn in den letzten Jahren und Jahrzehnten erlebt haben.
Grau melierte Herren schieben nach Gutsherrenart Gelder in förderungswürdige Zwecke. Ich sage ausdrücklich, „in förderungswürdige Zwecke“, aber die Art und Weise, in der das in dieser Stadt immer wieder gemacht wurde, ist ungeniert gewesen, ein ungeniertes System, für das es einen Namen gab, der dafür stand: Landowsky, der Herr der Schattenhaushalte.
Es wäre deswegen ein Ausdruck besonderer Verkommenheit der Politik in Berlin, dieses System ungeniert fortzusetzen und jetzt nicht die Chance zu nutzen, es endlich zu beenden oder zumindest in geordnete Bahnen zu verändern. Wie verkommen wäre ein Berliner Parlament, das hier nicht auf seinem Budgetrecht besteht und bei – gegebenenfalls zweckgebundener – Überführung der Gelder in den Landeshaushalt endlich dafür sorgt, dass öffentliche Zwecke auch vom Parlament für förde
rungswürdig erklärt werden und nicht von irgendwelchen kleinen Gremien – die sogar vom Parlament dafür gewählt werden – genau das zu tun.
Ich habe eine Menge Zweifel im Detail an diesem Gesetzentwurf, ob er nun so gut ist, ob man es so machen soll, ob die Prozentsätze dort richtig sind, ob das nun wieder alles geschlechtsparitätisch sein muss oder ob nicht auch sieben hervorragende Frauen und nur drei Männer darin sein dürften und so weiter. Darüber kann man lange noch in den Ausschüssen diskutieren, wo immer das hingehört.
Aber ich fand es schon bemerkenswert – Frau Spranger, so habe ich Sie zumindest verstanden –, dass die SPD ernsthaft bereit wäre, dieses alte System ungeniert in die neue Zeit des neuen Senats fortzusetzen. Das kann ich mir nicht vorstellen, dass das ernsthaft der Wille dieses Parlaments sein sollte.
Deswegen möchte ich an alle Fraktionen hier appellieren: Machen Sie endlich den Weg dafür frei, dieses alte System in Berlin zu überwinden!
Danke schön! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte die Überweisung der Gesetzesänderung an den Hauptausschuss beantragt. Die Fraktionen PDS und SPD haben eine zusätzliche Überweisung an den Rechtsausschuss beantragt. Wer diesen Überweisungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit haben wir diese Gesetzesänderung so überwiesen.
Wahl von drei Personen zu Mitgliedern des Stiftungsrats der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB-Stiftung)
Hierzu hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits im Ältestenrat eine Vertagung beantragt. Wird zu diesem Antrag z u r G e s c h ä f t s o r d n u n g die Begründung gewünscht? – Frau Ströver, bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, in eigener Sache das Wort zu nehmen, bevor ich zur Begründung der Vertagung komme. Ich finde, dass es einer parlamentarischen Debatte nicht ansteht, eine Diskussion, die seit vielen Jahren von uns angeführt wird, durch persönliche Diffamierung meiner Person in dem Sinne, dass hier gesagt wird: „Sie wollen nur selbst in den Lottostiftungsrat.“ zu diskreditieren. Im Umkehrschluss diskreditiert sich die Fraktion, die so argumentiert, selbst, wenn sie keine Sachargumente zu dem heute zu behandelnden Thema hat.
Ich möchte es noch einmal sagen: Es geht hier um eine Fünfsechstelmehrheit, das spiegelt nicht eine Mehrheit, die es in diesem Parlament gibt. Die Regierung stellt drei Vertreter. Die Opposition stellt nur einen Vertreter, die Regierungskoalition stellt, durch das Parlament entsandt, weitere zwei Vertreter. Für einen Vertreter wird der Sitz an die Opposition abgegeben.