Ja! – in mehr als einer Woche oder weniger als einem Jahr, dann reicht uns das nicht. Wir wollen eine zeitnahe Aussage darüber haben, wie es mit dem Institut weitergeht, und nicht die Aussage, in mehr als einer Woche oder in weniger als einem Jahr. – Vielen Dank! Und ich danke auch für Ihre Geduld, Frau Präsidentin!
[Beifall bei den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der CDU und der FDP – Beifall des Abg. Wolf, Harald (PDS)]
Danke schön! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir hatten bereits die Ausschussüberweisung bestätigt.
I. Lesung des Antrags der Fraktion der Grünen über Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Klassenlotterie Berlin und die Stiftung Deutsche Klassenlotterie (DKLB-Gesetz)
Es ist eine Beratungsrunde vorgesehen und zwar nach unserer Geschäftsordnung mit bis zu fünf Minuten Redezeit pro Fraktion.
Ich habe Ihnen jedoch zuvor einen Vorschlag zu unterbreiten. In unmittelbaren Zusammenhang mit dieser Gesetzesänderung befindet sich auf unserer Tagesordnung unter Punkt 6 die Wahl von drei Personen zu Mitgliedern des Stiftungsrates der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin – Drucksache 15/216. Ich schlage Ihnen vor, diese Wahl vorzuziehen, und zwar unmittelbar nach unserer Beratungsrunde diese Wahl durchzuführen. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch.
Ich eröffne die I. Lesung. In der Reihenfolge der Wortmeldungen hat zunächst das Wort für die Fraktion der Grünen Frau Ströver. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es passt ganz gut, dass wir gerade über die Bankgesellschaft gesprochen haben und jetzt anschließend über die Strukturen der Stiftung Deutsche Klassenlotterie reden. In beiden Fällen geht es um Transparenz, es geht um wichtige Entscheidungen, obwohl es natürlich im einen Fall um eine große und im anderen um eine etwas kleinere finanzielle Dimension geht.
Die Politik hat sich erklärtermaßen mit dieser rot-roten Koalition für Änderungen ausgesprochen. So wie es jetzt jedoch momentan aussieht in Sachen Stiftung Deutsche Klassenlotterie, muss man sagen, bleibt scheinbar alles beim Alten. Seit vielen Jahren kritisieren wir, gemeinsam mit der PDS, das undurchsichtige Gebaren des Stiftungsrates bei der Vergabe der Gelder für verschiedene Zwecke.
Immerhin verdanken wir es allen Berlinerinnen und Berlinern, die Woche für Woche Lotto spielen gehen und das Geld zusammen sammeln, das wir dann über den Stiftungsrat Deutsche Klassenlotterie verteilen können für Projekte des Sports, der Jugend, der Kultur und für Sozialprojekte. Im letzten Jahr war das eine Summe von über 100 Millionen §. An dieser Stelle sage ich: Herzlichen Dank, denn dabei handelt es sich um ein Zubrot, das wir aus der normalen Landeskasse gar nicht mehr beibringen könnten.
[Beifall bei den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der SPD und der PDS – Ritzmann (FDP): Das ist ein Schattenhaushalt!]
Umso wichtiger ist es aber auf der anderen Seite, dass die Vergabekriterien dieser Stiftung und ihres Stiftungsrates transparenter werden, als sie es in der Vergangenheit waren. Ich brauche es hier nicht zu wiederholen, es war oft genug öffentliche Debatte, dass immer ein Geschmack von Filz und Korruption dabei war. Ich brauche auch nicht an die lange Liste von Bedienung von Freundeskreisen zu erinnern, sei es der Tennisclub RotWeiß, sei es die Zeitgeist-Gesellschaft, sei es die Gesellschaft für Erdkunde oder auch – in den letzten Jahren – das Haus am Checkpoint Charlie, das sehr komfortabel mit Lottomitteln ausgestattet worden ist und wo Herr Landowsky einen heftigen Einfluss geltend gemacht hat. Dem wollen wir jetzt ein Ende machen.
Wir bringen einen Gesetzentwurf ein, der alle Kritikpunkte, die in den vergangenen Jahren geäußert wurden, zusammenfasst. Er summiert vier Kritikpunkte. Wir wollen die Mittel, die sowieso schon für quasi institutionelle Zwecke immer wieder jährlich ausgegeben werden, zweckgebunden in den Landeshaushalt einstellen. Das betrifft zu 25 Prozent Mittel für den Sport; es betrifft zu 25 Prozent Mittel für die Jugend; es betrifft zu 15 Prozent Kultur und zu 10 Prozent Sozialprojekte. Diese 75 Prozent sind – deswegen ist es ein Schattenhaushalt und gehört nicht zur Stiftung – Mittel, die regelmäßig institutionell ausgegeben werden. Sie müssen einer parlamentarischen Kontrolle unterzogen werden. Deswegen gehören sie – allerdings zweckgebunden und nicht in das „schwarze Loch“ Haushalt – in die einzelnen Ressorts. Dafür treten wir ein.
Es bleiben 25 Prozent, die wir weiter als Projektfördermittel für die satzungsgegebenen Zwecke einsetzen wollen. 25 Prozent waren im letzten Jahr immerhin 25 Millionen §. Wir glauben, dass deren Vergabe durch ein demokratisch zu legitimierendes Gremium gerechtfertigt ist und nicht einfach durch die Mehrheit des Parlamentes repräsentiert werden kann; denn schließlich bringen a l l e Menschen potentiell ihren Beitrag, und es würde dem demokratischen Prinzip entsprechen, wenn hier auch eine Repräsentanz durch alle möglich wäre und die Regierung nicht einfach nur sich selbst hinschickte. Dieses Mal hat sie – offensichtlich als Alibi, damit sie ruhig ist – die CDU noch mit einem Sitz von insgesamt sechs versorgt. Das geht nicht! Wir brauchen ein Grundmandat! Alle Fraktionen aus dem Parlament müssen vertreten sein!
Wir brauchen auch gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz eine Vertretung von Frauen. Und wir wollen, dass die Beschlüsse, die der Lottorat trifft, transparent werden und Ablehnungen künftig gegenüber den Antragstellern begründet werden müssen. Wenn so beschlossen wird, ist hier ein richtiger Schritt getan, damit der Filz in diesem Bereich der Vergangenheit angehört. Wir wollen Durchsichtigkeit und Nachvollziehbarkeit bei der Vergabe der Lottogelder nach den gerade genannten Prinzipien. In diesem Sinne erwarten wir, dass unser Antrag, der die Kritikpunkte der vergangenen Jahre zusammenfasst, sachgerecht beraten wird und erst dann die Mitglieder des Stiftungsrats berufen werden können. Ich bitte Sie sehr, diesen Antrag im Parlament so zu beraten, dass dann auch eine Änderung der Zusammensetzung des Stiftungsrates möglich wird. – Vielen Dank!
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Uns liegt hier zum wiederholten Mal ein Antrag der Fraktion der Grünen vor. Bei diesem geht es vordergründig um mehr Transparenz, das hat Frau Ströver noch einmal explizit gesagt. Sein Hintergrund aber ist der schlichte Wunsch der Grünen, in jedem Gremium mit ihrem Personal dabei sein zu wollen.
Dieser Wunsch an sich ist nicht ehrenrührig. Nun ist es aber so, dass nicht in allen Gremien, in die Vertreter des Abgeordnetenhauses entsandt werden, auch alle Fraktionen vertreten sind. Vielmehr entsendet das Haus regelmäßig auch Vertreter einer einzigen Fraktion und erwartet, dass diese in den jeweiligen Gremien im Interesse des Hauses und des Landes Berlin agieren.
Dieses ist ein demokratisch legitimiertes Vorgehen, das bisher von keiner Fraktion grundsätzlich in Frage gestellt worden ist.
Der Stiftungsrat der Lottostiftung war in der Vergangenheit ausschließlich mit Regierungsvertretern besetzt, was seine Entscheidungen wenig transparent gemacht hat, das gebe ich zu.
Gleichwohl haben sich aber die Vertreter bei der Bewilligung von Anträgen an den Stiftungrat immer an die im Stiftungsgesetz festgelegten Zweckbestimmungen gehalten. Um hier dennoch eine angemessene Beteiligung der Opposition zu gewährleisten, hat sich die SPD-Fraktion dazu entschlossen vorzuschlagen, die Aufteilung der drei vom Abgeordnetenhaus zu benennenden Mitglieder nach dem d’hondtschen Höchstzahlverfahren vorzunehmen. Dieses bedeutet, dass in Zukunft ein Mitglied des Stiftungsrates von der CDU-Fraktion gestellt werden kann. Das müssen Sie von der Opposition nun einmal zugeben.
Zur Frage der von den Grünen vorgeschlagenen Mittelbindung in Höhe von insgesamt 75 Prozent der Mittel sage ich Ihnen, dass mit einer so hohen Bindungsquote die Sinnhaftigkeit des Stiftungsrates in Frage gestellt wäre. Würden wir diesem Antrag folgen, könnten wir auch gleich die ursprünglich von SPD-Seite bevorzugte Idee umsetzen, die gesamten Lottomittel in den Haushalt zu überführen.
Wir haben von dieser Idee angesichts der ohnehin vorhandenen Zweckbindung und der bereits beschlossenen Zweckabgabe an die für Jugendarbeitsförderung zuständige Senatsverwaltung in Höhe von 25 Prozent Abstand genommen und eingesehen, dass ein Instrument jenseits des Landeshaushalts, das sowohl Jugend- und Sportprojekte als auch soziale und kulturelle Projekte nach gesonderter Begutachtung fördert, gerade in Zeiten einer extrem schwierigen Haushaltssituation sinnvoll sein kann.
Eine Aufblähung des Gremiums gleichzeitig mit einer weitgehenden Überführung der Mittel in den Haushalt macht unserer Ansicht nach keinen Sinn. Deshalb, liebe Fraktion der Grünen, können wir Ihrem Anliegen leider nicht folgen.
Danke schön! – Für die CDUFraktion wünscht Herr Henkel das Wort. Das soll er auch bekommen. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unsere Position zur Stiftung Deutsche Klassenlotterie ist bekannt und hat sich durch die Tatsache, dass wir nunmehr Opposition sind, auch nicht verändert. Die Debatte, wie man mit den Geldern der Stiftung Deutsche Klassenlotterie umgeht, wurde hier im Hause schon mehrfach geführt. Und jedes Mal – so konnte ich in den Protokollen nachlesen – wurde darüber gestritten, ob man die Gelder in den Haushalt einstellt oder es beim aktuellen Verfahren belässt.
Als Vertreter der CDU-Fraktion sage ich den Grünen: Jetzt sind wir der falsche Ansprechpartner. Es gibt in diesem Haus eine rot-rote Mehrheit, die übrigens – da gebe ich Ihnen Recht, Frau Ströver, was die PDS und weite Teile der SPD anbelangt – im Unterschied zum damaligen Standpunkt jetzt offensichtlich keinen Bedarf mehr an einer Gesetzesänderung sieht.
Zu den Vorwürfen in Ihrer Begründung stelle ich noch einmal klar, dass der Stiftungsrat – das kann man so nicht machen, Frau Ströver! – kein geheimbündnerischer Klub ist. Die Zuwendungen der Stiftung Deutsche Klassenlotterie werden selbstverständlich nach den zuwendungsrechtlichen Vorschriften der Landeshaushaltsordnung vergeben. Insofern bleibe ich bei meiner Eingangsbemerkung: Wir bleiben unserer Position treu. Wir finden es wichtig und richtig, dass Maßnahmen im Bereich des Sports, der Kultur, der Integration und im sozialen Bereich unbürokratisch unterstützt werden können, und das alles relativ schnell. Deshalb mache ich es kurz: Wir können Ihrem Antrag leider auch nicht zustimmen. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Henkel! Es ist interessant! Sie haben gesagt, Sie seien für eine Reihe von Vorwürfen nicht mehr zuständig, aber sind dem Antrag mit dem Grad Selbstgefälligkeit entgegengetreten, wie es für die CDU in den vergangenen zehn Jahren typisch war. Dieser Grad Selbstgefälligkeit, den die Koalition und auch der Antrag der Grünen nicht mehr wollen, er schlägt sich auch als Kritik an den Aktivitäten der Stiftung Klassenlotterie nieder, in dem Buch von Matthew D. Rose, „Berlin – Hauptstadt von Filz und Korruption“. Sie zeigen eine große Selbstgefälligkeit und sagen, das läuft schon ziemlich lässig, so wie wir in den letzten Jahren die Gelder verteilt haben, und wir sind eigentlich ganz zufrieden, dass wir mit unserem Machtbild daran wieder beteiligt sind. – Das ist nicht das, was wir wollten, als wir im Ältestenrat sagten, wir werden nach d’Hondt ein Modell wählen, in dem erstmals die Opposition mit vertreten ist, wobei es um Transparenz der Mittelverteilung geht, über die politisch noch zu diskutieren ist, ob sie hinreicht,
weshalb es sinnvoll ist, dass man diesen Antrag im Ausschuss diskutiert. Aber diesen Grad von Selbstgefälligkeit, Herr Henkel, finde ich schon ein ziemlich starkes Stück.