Protocol of the Session on October 28, 2004

Ich habe schon darauf hingewiesen, dass wir uns darauf vorbereiten, ein eventuelles Defizit – wovon wir aber nicht ausgehen – aus dem Einzelplan 13 im Jahr 2005 haushaltsneutral abzudecken. Der Hauptausschuss hat gestern beschlossen, dass es in 14 Tagen dazu eine Vorlage geben soll. Diese werden wir vorlegen, und ich möchte es deshalb heute bei diesen Ausführungen belassen.

Danke schön, Frau Senatorin!

Nunmehr erhält der Abgeordnete Krüger von der Fraktion der PDS das Wort zu einer Frage über

Ergebnisse des Besuches des Wirtschaftssenators Harald Wolf in der VR China

[Mutlu (Grüne): Das haben wir doch schon alles in der Zeitung gelesen!]

Bitte schön, Herr Krüger!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche wirtschaftspolitischen Zielstellungen wurden mit dem China-Besuch des Senators Wolf verfolgt?

2. Wie haben sich die Außenhandelsumsätze Berlins und die wirtschaftliche Kooperation zwischen China und Berlin in den letzten Jahren entwickelt, und wie sind in diesem Zusammenhang die Ergebnisse der China-Reise zu bewerten?

Zu Ihren Fragen zur Entwicklung der Außenwirtschaftsbeziehungen mit China: Der Bezug Berliner Waren hat sich im Zeitraum von 1996 bis 2003 nahezu verfünffacht, nämlich von 64,3 Millionen € auf 322,7 Millionen €. Der Schwerpunkt hat vor allem auf elektrotechnischen Erzeugnissen und Maschinen gelegen. Im gleichen Zeitraum sind die Berliner Einfuhren aus China von 81,9 Millionen € auf 152,4 Millionen € gewachsen, hier mit den Schwerpunkten auf Produkten der Bekleidungsindustrie, Rundfunk- und Fernsehgeräten und Geräten zur Elektrizitätserzeugung. Allein im Jahr 2003 ist eine Erhöhung der Ausfuhren in die Volksrepublik China von 38,9 % auf 322,7 Millionen € im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen gewesen. Was dieses Jahr angeht, ist

nochmals eine deutliche Verbesserung festzustellen. Bis Juni 2004 legten die Berliner Exporte nach China um 21,1 % zu.

Danke schön, Herr Senator! – Eine Nachfrage des Kollegen Krüger! – Nein, keine. Dann erhält das Wort der Kollege Niedergesäß – bitte schön!

Sehr geehrter Herr Niedergesäß! Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, gibt es von Seiten der Bundesregierung eine Strategie, wie diese Themen mit der Volksrepublik China behandelt werden. Es gibt einen intensiven Rechtsstaatsdialog, an dem sich Berlin durch einen entsprechenden Austausch engagiert beteiligt. Es gibt auch entsprechende Kooperationen seitens der Innenpolitik, bei denen die Frage der Menschenrechte eine bedeutende Rolle spielt. In diesem Zusammenhang werden die in der Tat noch im Argen liegenden Menschenrechte mit der Volksrepublik China und den jeweiligen Akteuren angegangen. Aus meiner Sicht ist es eine sinnvolle Strategie, im Rahmen von konkreten Kooperationen über die Verbesserung der Menschenrechtslage zu sprechen.

Bitte schön, Herr Senator für Wirtschaft, Wolf! – Sie haben das Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der wesentliche Zweck meiner China-Reise nach Peking und Schanghai bestand in der Begleitung einer Delegation von 14 Berliner Unternehmen mit der Zielsetzung, auf dem sich rasant entwickelndem Markt in China Kooperationspartner zu finden oder bereits bestehende Kooperationen zu vertiefen. Diese Unternehmerdelegation hat ihren Schwerpunkt auf Kommunikations- und Informationstechnologien gelegt. Das war der eine Aspekt. Der zweite bestand darin, chinesische Investoren für den Standort Berlin zu interessieren. In der Delegation waren Unternehmen vertreten, denen es um einen Erstkontakt beziehungsweise eine Ersterkundung des chinesischen Marktes ging, andere Unternehmen haben bereits Kontakte.

In erster Zwischenbilanz kann ich sagen, dass die Resonanz auf den unterschiedlichen Kooperationsbörsen und in den von den Unternehmen geführten Einzelgesprächen sehr positiv gewesen ist, so dass ich davon ausgehe, dass es in Folge dieser Gespräche zu einer Reihe von Abschlüssen erfolgreicher Kooperationen kommen wird.

Im Übrigen hat die Wirtschaftsförderung Berlin International mit ihrem Pekinger Pendant, der Pekinger Wirtschafts- und Außenwirtschaftsförderung ein Kooperationsabkommen abgeschlossen, das heißt, dass in der Zukunft eine engere Kooperation stattfindet.

Ich habe auch Gespräche mit wichtigen Unternehmen in China geführt, die mittlerweile dabei sind, sich zu überlegen, ob sie auf den europäischen Markt gehen. Ich habe unter anderem Gespräche mit Lenovo geführt, einem der größten Computerhersteller auf dem chinesischen Markt, mit einem Marktanteil von 30 %. Dieses Unternehmen ist bislang auf den internationalen Märkten noch nicht präsent, stellt derzeit aber solche Überlegungen an. Aus meiner Sicht ist es sinnvoll, sie für Berlin als Standort zu interessieren und auf die Kooperationsmöglichkeiten mit Forschung und Entwicklung hinzuweisen.

Herr Wolf! Sind Sie bei Ihren Gesprächen mit den chinesischen Partnern auf die Menschenrechtssituation eingegangen, und haben Sie hinterfragt, wie mit der Diktatur umgegangen wird?

Herr Senator Wolf – bitte!

Ich habe mich in meinen Gesprächen nach Zensurmaßnahmen erkundigt. Wie erwähnt, war ich mit einer Delegation unterwegs, die sich mit Informations- und Kommunikationstechnik befasst hat, und habe mich erkundigt, wie Zensur im Internet ausgeübt wird. Das ist in der Tat ein Bereich, der noch im Argen liegt, wo aber teilweise Verbesserungen feststellbar sind.

Es erhält das Wort der Kollege Schruoffeneger zu einer Nachfrage. – Bitte!

Herr Wolf! Welche Initiativen hat der Senat unternommen, um die verschiedenen Initiativen, die sich in Peking betätigen – Schulpartnerschaften, Justiverwaltung, Wirtschaftsunternehmen –, zu bündeln und zu koordinieren, um damit insbesondere den Schulen die Angst vor dem Thema Menschenrechte zu nehmen und einen Austausch darüber innerhalb der Berliner „China-Experten“ zu initiieren?

Herr Senator Wolf – bitte!

Herr Schruoffeneger! Nach meiner Kenntnis findet solch ein Austausch statt. Ich hatte die Gelegenheit, die 5. Mittelschule in Peking zu besuchen, mit der die Bertha-von-Suttner-Oberschule ihres Heimat

Bm Wolf

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Klotz! Am 1. August 2004 hat die später von ihrem Mann getötete Frau vier Anzeigen gefertigt, und zwar wegen sexueller Nötigung, gefährlicher Körperverletzung und zweimal wegen Bedrohung. Das hat die Polizei veranlasst, am 1. August eine Wegweisung nach ASOG zu verfügen und den Mann aus der Wohnung zu verweisen. Außerdem hat die Polizei am 2. August 2004 den Ehemann wegen der vorgenannten Anzeigen festgenommen und zur Gefangenensammelstelle gebracht. Sie beabsichtigte zudem, einen Haftbefehl gegen den Ehemann zu erwirken. Es gab dann eine Rücksprache mit dem Haftstaatsanwalt beim Bereitschaftsgericht. Auf Anweisung des Haftstaatsanwalts – nach Prüfung, dass keine ausreichenden Haftgründe vorliegen – ist der Mann dann am 2. August entlassen worden.

bezirks Reinickendorf eine Partnerschaft unterhält. Es war übrigens ein eindrucksvoller Besuch. Ich gehe davon aus, dass ein intensiver Austausch zwischen den Akteuren – sowohl seitens des Senats als auch der Schulen, die Partnerschaften nach China unterhalten – stattfindet. – Ich habe übrigens die Gelegenheit genutzt, um Absolventen der Technischen Universität zu einem Abendessen einzuladen und einen Austausch zu initiieren. Das sind Menschen, die durch ihre Ausbildung an der Technischen Universität eine hohe Bindung zu Berlin und der Bundesrepublik Deutschland haben und gleichzeitig wichtige Positionen in Forschung, Wirtschaft und Wissenschaft in China einnehmen werden. Mir ist bekannt, dass es hier eine intensive Kommunikation gibt, die zwischen den einzelnen Chinaexperten – um Ihren Begriff aufzugreifen – intensiviert werden kann.

Danke schön, Herr Senator! – Der Kollege Niedergesäß hat eine Nachfrage. – Bitte!

Herr Senator Wolf! In China hat der Fortschritt Riesenschritte gemacht, insbesondere in der Infrastruktur. Konnten Sie Erfahrungen sammeln, die man zur Vereinfachung des deutschen Planungsrechts von den Chinesen übernehmen kann?

[Heiterkeit]

Bitte, Herr Senator Wolf!

Sehr geehrter Herr Niedergesäß! In der Tat geht in China vieles mit beeindruckender Geschwindigkeit vonstatten. Es gibt allerdings auch Erfahrungen, deren Übertragung auf die Bundesrepublik Deutschland ich nicht vorschlage. Das betrifft beispielsweise die Tatsache, dass die Planung und Durchführung des Transrapids einem ehemaligen Armeegeneral übertragen wurde.

Danke schön, Herr Senator! – Dann ist Frau Dr. Klotz von der Fraktion der Grünen an der Reihe, und zwar mit einer Anfrage zu folgendem Thema:

Schutzlos trotz Gewaltschutzgesetz: Die Ermordung von Stefanie C. durch ihren Ehemann, einen polizeibekannten Gewalttäter

Bitte, Frau Abgeordnete!

Ich frage den Senat:

1. Wie oft hat Herr C. gegen die im August 2004 durch das Amtsgericht Pankow verfügte Schutzanweisung verstoßen, wie oft hat Stefanie C. diese Verstöße zur Anzeige gebracht, und was hat die Polizei mit diesen Anzeigen gemacht?

2. Welche Handlungsmöglichkeiten haben Polizei und Staatsanwaltschaft nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) und dem Gewaltschutzgesetz, und welche Handlungsmöglichkeiten sind im Fall

der Stefanie C. genutzt worden? Hält der Senat diese für ausreichend?

Ich vermute, dass Senator Körting diese Frage beantwortet. – Bitte!

Am 4. August gab es eine Gewaltschutzweisung durch das Amtsgericht. In dieser wurde dem Betroffenen nicht nur die Nutzung der ehelichen Wohnung entzogen und die alleinige Nutzung der später getöteten Ehefrau übertragen, sondern es wurde auch ein Annäherungs- und Kontaktverbot im Umkreis von 50 Metern verfügt. Gegen diese Weisungen in dem Beschluss des Amtsgerichts hat der spätere Täter am 6. August 2004, am 26. August 2004 und am 13. September 2004 verstoßen. Das war jeweils mit weiteren Ermittlungsverfahren, seitens der Polizei eingeleitet wegen Bedrohung, verbunden. Hinzu kam noch eine Bedrohung am 22. September 2004. Die Polizei hat wegen der Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz nach § 4 des Gewaltschutzgesetzes entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet, da solche Verstöße mit Strafe bedroht sind.

Die Polizei hat der später Getöteten darüber hinaus unmittelbar nach dem ersten Vorfall am 1. August durch den zuständigen Sachbearbeiter Hilfsangebote unterbreitet. Das betrifft eine Beratung, die Notfallkarte und entsprechendes Unterrichtungsmaterial. Die Betroffene wurde vom Opferschutzbeauftragten der zuständigen Direktion fernmündlich kontaktiert. Es wurde mit ihr besprochen, was sinnvollerweise gemacht werden kann.

Zu Ihrer zweiten Frage, ob die vorhandenen Instrumentarien ausreichend sind: Das Gewaltschutzgesetz richtet sich in erster Linie an die Familiengerichtsbarkeit. Über die Familiengerichte ist es möglich, gerichtliche Anordnungen in Fällen häuslicher Gewalt zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen zu treffen. Die Verstöße dagegen sind strafbar. Weitergehende Befugnisse haben Polizei und Staatsanwaltschaft nicht. In dem Moment, in dem gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen wird, wird ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet, und

Sen Dr. Körting

Das rechtliche Instrumentarium ist meiner Einschätzung nach ausreichend. Im Hinblick auf den Regelfall sehe ich es hier in Berlin eher so, dass wir in der Begegnung häuslicher Gewalt Vorreiter sind. Allein im Jahr 2003 hatten wir über 10 000 derartige Fälle. Das wird auch im Jahr 2004 der Fall sein. Das bedeutet nicht, dass das Land Berlin und die hier lebenden Menschen besonders brutal und gewalttätig sind, obgleich wir wesentlich mehr Fälle als alle anderen Bundesländer haben. Wir nehmen das Problem sehr ernst. Wir gehen mit aller Rigorosität, die der Polizei und der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stehen, dagegen vor. Es bedeutet auch, dass es uns gelungen ist, bei den betroffenen Frauen – es sind in erster Linie Frauen, ganz selten Männer – die Bereitschaft zur Anzeigeerstattung, zum Hilferuf an die Polizei zu wecken. Das ist inzwischen unabhängig von der Ethnie.

Es gelingt uns zunehmend, auch aus dem Bereich anderer Ethnien als der deutschen, nämlich bei den Türkinnen, zu erreichen, dass sie die Polizei rufen, wenn es zu Fällen von häuslicher Gewalt kommt. Ich hoffe, dass es uns gelingen wird, künftig noch mehr dieser Fälle weiter zu verfolgen und dementsprechend dieses Phänomen, das jahrzehntelang verschwiegen wurde, einzudämmen.

Herr Körting! Hilferufe sind von dieser Frau nun wirklich ausreichend gekommen. Darauf hatten Sie hingewiesen. Deshalb frage ich Sie: Wieso hat man, nachdem der spätere Täter immer wieder gegen die Wegweisung und dann auch gegen die Schutzanordnung verstoßen hat, nicht ein zweites Mal versucht, einen Haftbefehl zu erreichen und diesen Mann aus dem Verkehr zu ziehen, da er offensichtlich nicht bereit war, sich mit dem, was ihm auferlegt wurde, abzufinden, sondern immer wieder dagegen verstoßen hat? Wieso hat diese sichere Gefahrenprognose, dass das ein Wiederholungstäter ist, nicht noch einmal zu einer Aktivität in Richtung Haftbefehl geführt?

Herr Senator Dr. Körting! – Bitte!

(D