1. Wie bewertet der Senat zum jetzigen Zeitpunkt den Stand der Umsetzung des Ganztagsschulkonzepts in den Bezirken?
2. Welche Arbeitsschwerpunkte stehen gegenwärtig im Mittelpunkt der auf Landesebene eingerichteten Steuerungsgruppe, und wie ist diese Steuerungsgruppe mit den regionalen Projektgruppen verbunden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Barth! In allen Berliner Bezirken haben wir Steuerungsgruppen eingerichtet, die auch ihre Arbeit aufgenommen haben. Der Planungsfortschritt ist unterschiedlich, in allen Bezirken liegen aber
Zu Ihrer Frage 2: Die auch auf der Landesebene eingerichtete Steuerungsgruppe hat zunächst eine Bestandsaufnahme des gegenwärtigen Planungsstandes vorgenommen und auch mit den jeweiligen regionalen Steuerungsgruppen Gespräche geführt und mit den dortigen Jugend- und Schulämtern Abstimmungen vorgenommen. Das klappt in
den Bezirken am besten, wo beispielsweise ein Stadtrat bzw. eine Stadträtin den Geschäftsbereich Bildung und Jugend gemeinsam verantwortet. Dann sind nicht zwei verschiedene Abteilungen verantwortlich, sondern die Verantwortung liegt in einer Hand. Das bewährt sich und ist vielleicht auch eine Perspektive für die künftige Aufgabenverteilung in den Bezirksämtern. Wir stellen jedenfalls fest, dass es hier am sinnvollvollsten und am pragmatischsten organisiert werden kann.
Die entsprechenden Aufgaben, die sich bei uns in der Steuerungsgruppe stellen, sind die Begleitung des Investitionsprogramms der Bundesregierung, die konkrete Personalplanung, die schon erwähnte Rahmenvereinbarung mit der Liga der Wohlfahrtsverbände, dann vor allem auch die inhaltliche Frage, nämlich die Vernetzung der Hortpädagogik und der schulpädagogischen Anforderungen. Wir wollen eben nicht, dass jetzt nur ein Hortangebot aufgesetzt wird, sondern dass die Betreuungsangebote direkt mit den schulischen Angeboten vernünftig verzahnt werden. Das bedeutet auch, dass vor Ort angemessene pädagogische Konzepte unterstützt und entwickelt werden müssen.
zumindest vorläufige Standortplanungen vor. In einigen Bezirken sind bereits detaillierte Übertragungsprogramme aufgelegt, so dass wir genau wissen, in welchem Umfang zum neuen Schuljahr und in den Folgejahren eine Übertragung erfolgen kann.
In den ehemals östlichen Bezirken wird die Übertragung größtenteils mit Beginn des Schuljahrs 2004/2005 vorgenommen sein, weil dort die Probleme geringer sind, weil wir dort fast flächendeckend das offene Ganztagsangebot haben.
Die Ganztagsbetreuung – ich erwähnte es vorhin – wird in allen Bezirken bedarfsgerecht und flächendeckend erfolgen. Charlottenburg-Wilmersdorf und TempelhofSchöneberg sind die beiden Bezirke im ehemaligen Westteil der Stadt, die bereits im Schuljahr 2004/2005 eine größere Anzahl von Plätzen aus den Horten in die Schule verlagern und hierfür auch ganz konkrete Festlegungen getroffen haben. Nach Abschluss einer Übergangsvereinbarung mit den freien Trägern, auf die ich vorhin auch schon Bezug genommen habe, ist nunmehr auch klar, dass die freien Träger sich weiterhin an der Hortbetreuung beteiligen und die Schulen bzw. Schulträger nunmehr auch entsprechende Verträge abschließen können. Die Versetzung des Personals für die Betreuung an den Schulen aus den Bezirken in die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, also in unsere Zuständigkeit, erfolgt, sobald die Kinder in der Schule betreut werden. Es wird sichergestellt – auch das habe ich schon ausgeführt –, dass Kinder in die offene Ganztagsschule aufgenommen werden, die nach dem Kitagesetz und nach der Kitaverfahrensverordnung hier einen Platzanspruch haben. Nach unseren Feststellungen werden zum Schuljahr 2004/2005 ca. 7 000 Kinder, die bisher in den Horten betreut worden sind, in schulische Einrichtungen aufgenommen werden können und dort auch betreut werden.
In einigen Bezirken und Ortsteilen gibt es auch Raumprobleme zu lösen. Die Bewältigung gelingt mit dem Investitionsprogramm der Bundesregierung zum Ausbau der schulischen Betreuungsangebote und durch die Überlassung von Kitaräumlichkeiten in die Zuständigkeit von Schulen, wo es standortbezogen möglich ist, weil sich beispielsweise in unmittelbarer Nachbarschaft Kindertagesstätten befinden.
Ich stelle für den Senat fest, dass wir trotz aller Schwierigkeiten, die in einem solchen Reformprozess immer auftreten, hinsichtlich der Verlagerung der Hortplätze an die Berliner Schulen in der Zeitplanung sind. Bezogen auf die Überleitungsvereinbarung und auf die zeitlichen Abläufe habe ich vorhin bereits geantwortet.
Selbstverständlich bedarf es dann auch der entsprechenden Koordination der bezirklichen Steuerungsgruppen und der entsprechenden Maßnahmen, die wir noch zu treffen haben – bezogen auf die rechtlichen Grundlagen, die wir erst schaffen müssen: Kitaverfahrensordnung und Kitagesetz. Hierbei wird künftig die Hortbetreuung in den Verantwortungsbereich der Schule verlagert, und damit müssen auch die entsprechenden Ausführungsvorschriften angepasst werden. – Vielen Dank!
Herr Staatssekretär! Erst einmal vielen Dank für die Antwort. Dennoch wissen wir, dass dieser Umstrukturierungsprozess kompliziert ist, und deshalb frage ich Sie: Wie reagiert der Senat als Gesamtverantwortlicher auf Schwierigkeiten in den einzelnen Bezirken bzw. an einzelnen Schulstandorten, um den Prozess zu befördern und die zum Teil bestehende Verunsicherung der Eltern zu beenden?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Dr. Barth! Wir stellen fest, dass der Planungsstand und der Umsetzungsstand in den Bezirken sehr unterschiedlich sind. Es gibt einige Bezirke, wo in der Tat offenbar Irritationen vorhanden sind. Das hat auch etwas mit der Kommunikation beispielsweise zwischen dem Jugendamt und dem Schulamt zu tun. Ich habe in diesen Fällen, wo wir dieses festgestellt haben – z. B. in Tempelhof-Schöneberg –, die beiden verantwortlichen Stadträte zu mir geladen und in dieser Woche mit ihnen ein
Herr Präsident! Herr Härtel! Die Erfahrung zeigt aber doch, dass offensichtlich bei den Letzten, die informiert werden – bei den Eltern, aber auch bei den Schulen, den Lehrern und Lehrerinnen –, Informationen ankommen, die nicht dem entsprechen, was Stand der Verabredungen in den Steuerungsrunden ist. Deswegen frage ich Sie – auch im Sinne der Frage von Frau Dr. Barth –: Warum geben Sie nicht im Internet jeweils direkt die Informationen oder machen dort keine Anlaufstelle, wo sich Eltern, freie Träger und Lehrer und Lehrerinnen, die eben nicht sicher informiert wurden – über die vielen Stellen hin, die dazwischen sind – selbst direkt informieren können, was der Stand der Verabredungen ist? – Damit würden Sie allen die Möglichkeit geben, sich transparent an diesem Prozess zu beteiligen.
Gespräch geführt. Ich habe sie dringend gebeten, ihre Planung gemeinsam abzustimmen und nicht mit unterschiedlichen Zahlenangaben gegenüber unserer Verwaltung zu operieren, weil damit auch eine Verunsicherung in dem Umsetzungsprozess in Gänze entsteht.
Wir haben auch noch einmal deutlich gemacht, dass wir Wert darauf legen, dass die Ausschüsse auf bezirklicher Ebene, die Kita-Ausschüsse, die Bezirksschulbeiräte, die Bezirkselternausschüsse eingehend durch die Verantwortlichen vor Ort darüber informiert werden, wie der Planungsstand ist. Wir haben die Bezirke gebeten, neben ihren Steuerungsgruppen auch die freien Träger in diesen Planungsprozess mit einzubeziehen, damit sie aus erster Hand die entsprechenden Informationen erhalten.
Selbstverständlich gibt es dann immer wieder die eine oder andere Störung, aber wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, gemeinsam mit den Bezirken dieses Reformvorhaben umzusetzen – im Interesse der Eltern und der Schülerinnen und Schüler. Ich hoffe, dass wir die eine oder andere Fehlinterpretation, die manchmal vorhanden ist, durch direkten Eingriff und direkte Kontaktaufnahme auf bezirklicher Ebene beseitigen können.
Hält es der Senat für sinnvoll, eine zentrale Anlaufstelle für Eltern zu schaffen, bei der sie ihre Fragen und Probleme in Bezug auf dieses Thema Ganztagsschule direkt an den Senat weiterleiten können?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Dr. Barth! Eine zentrale Anlaufstelle halte ich nicht für erforderlich. Die Zuständigkeiten in dieser Stadt sind klar und eindeutig geregelt. Für den Prozess der Verlagerung der Hortangebote auf die Schule ist nun einmal das Jugendamt mit dem Schulträger zuständig. Wir haben auch nicht alle Detailinformationen über die einzelnen Schritte in den Bezirksämtern. Insofern ist es sinnvoll, den Eltern, die verunsichert sind, immer wieder deutlich zu sagen, dass am Ende auch die zuständigen Bezirksstadträte hierbei eindeutig eine Verantwortung zu tragen haben und auch ihrer Informationspflicht nachkommen müssen.
Eine zentrale Anlaufstelle bringt also dabei nicht viel. Wir haben zwar auch unsere Stellen, die Auskünfte geben. Wir haben beispielsweise auf unserer Internetplattform viele, ja Hunderte von Fragen von Eltern zum Thema Schulgesetz aufgenommen. Dort finden sich auch viele Antworten zu diesem Übertragungsprozess. Darauf können wir Eltern verweisen, und dort finden sie auch konkrete Hinweise. Ansonsten würden sie von uns die
Ich kann wieder nur appellieren, dass auch die Schulen direkt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter vor Ort informiert werden. Auf Schulleitersitzungen, die wir durchführen, laden wir auch die Vertreter der Bezirksämter mit ein, so dass darüber eine enge Zusammenarbeit erfolgt.
Herr Präsident! Frau Jantzen! Ich kann verstehen, dass ein Informationsbedürfnis besteht, dem wir auch nachkommen, wenn Eltern uns anschreiben und Anfragen an uns richten. Die Frage lautet aber, ob man in der Senatsverwaltung eine zentrale Informationsstelle einrichtet und inwieweit die Sinn macht: In den 12 Bezirken tagen die Steuerungsgruppen zu unterschiedlichen Zeiten und in unterschiedlicher Häufigkeit. Diese Sitzungstermine kennen wir zwar, aber wir kennen selbstverständlich nicht immer die fortgeschrittenen Ergebnisse. Wir müssten uns bei einer Anfrage der Eltern auch jederzeit wieder vergewissern, was beispielsweise herausgekommen ist, wenn gestern eine Steuerungsgruppe getagt hat. Das kann eine Senatsverwaltung nicht leisten.
Wenn es in der Berliner Verwaltung die klare Regelung gibt, dass die Bezirksämter hierbei eine Zuständigkeit haben, muss man die Eltern darauf verweisen können, dass im Bezirk die entsprechende Information zu erhalten ist. Damit wird auch deutlich, wer die Zuständigkeit hat. Manche Eltern sind eher hinsichtlich der unterschiedlichen Zuständigkeiten in der Stadt verwirrt – wenn man diese anspricht –, aber die haben wir nun einmal. Darüber klären wir die Eltern auf. Das hat auch in den Konfliktfeldern funktioniert, wo wir unmittelbar mit den Schulleitungen Kontakt aufgenommen und die Steuerungsgruppen
Herr Kollege Wieland! Ich kann mich im Moment nur auf das stützen, was in Zeitungsberichten steht. Danach hat die ScientologyOrganisation gegenüber dem Dom eine Sondernutzung auf öffentlichem Straßenland für eine Werbeveranstaltung für ihre sektenähnliche Vereinigung vom Bezirksamt Mitte erhalten.
Offensichtlich hat es in den vergangenen Jahren schon Rechtsauseinandersetzungen zwischen dem Bezirk und der Sekte gegeben, die jeweils dazu geführt haben, dass sich das Verwaltungsgericht in der einen oder anderen Situation positioniert hat. Das scheint die Rechtssituation zu sein, die dem zu Grunde liegt.
Ich persönlich habe auf erste Sicht Zweifel, ob eine solche Genehmigung nicht auch hätte versagt werden können. Sondernutzungsgenehmigungen können versagt werden, wenn öffentliche Interessen entgegenstehen. Ich halte – unabhängig von der Frage, wie wir zu dieser Scientology-Organisation stehen, ob sie eine verfassungswidrige Vereinigung oder eine sich teilweise am Rande des Strafrechts bewegende Sekte ist oder wie auch immer beurteilt oder eingeordnet wird – es nicht nur für geschmacklos, sondern auch unter dem Gesichtspunkt des Friedens für rechtlich höchst problematisch, einer solchen Organisation unmittelbar vor den Kirchentüren einer anderen Kirche die Möglichkeit für Werbeveranstaltung zu eröffnen. Ich hätte deshalb, wenn ich im Bezirksamt Mitte gesessen hätte – was ich nun nicht tue – höchstwahrscheinlich darauf gedrungen, diese Frage obergerichtlich zu klären, ob das ein Staat mit sich machen lassen lassen muss. Ich meine, dass man es nicht mit sich machen muss. Solange sie nicht verboten sind, können sie irgendwo stehen, aber bitte irgendwo und nicht unmittelbar vor einer anderen kirchlichen Organisation.
gebeten haben, eine transparente Information gegenüber den Schulen und den Ausschüssen in den jeweiligen Bezirken zu ermöglichen.
Danke, Herr Präsident! – Herr Staatssekretär! Ich habe eine Nachfrage zu Ihren Ausführungen. Sie hatten sich zu den Kriterien für die Hortvergabe geäußert und gesagt, dass sie auf der Grundlage der Kitaverfahrensordnung erfolgt. In der Internetplattform, die Sie dankenswerterweise erwähnten, findet sich die Feststellung: Einen Betreuungsbedarf bekommen berufstätige und arbeitssuchende Eltern bestätigt. – Sind dieser Satz und die Kitaverfahrensordnung in Übereinstimmung zu bringen?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Schaub! Die Antwort lautet: Ja! Denn in der Kitaverfahrensordnung steht eindeutig drin, welche Kriterien bei der Bedarfsfeststellung zu berücksichtigen sind. Dies sind auch Kriterien, die zu einer Bedarfsfeststellung führen, und insofern bedarf es dann der entsprechenden Bewertung des Jugendamtes bzw. künftig auch des Schulamtes hinsichtlich des Umfanges der Betreuung und der Notwendigkeit der Betreuung, wenn Eltern dieses unter diesen Gesichtspunkten und Kriterien entsprechend geltend machen.
Die Fragestunde ist durch den Zeitablauf beendet. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden gemäß § 51 Abs. 5 GO mit einer Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen schriftlich beantwortet.
auf. Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einem Mitglied. Kollege Wieland von der Fraktion der SPD hat das Wort. – Bitte schön!
Herr Präsident! – Ich frage den Innensenator, Herrn Dr. Körting: Wie beurteilen Sie die durch das Bezirksamt Mitte erteilte Genehmigung für die Scientology-Kirche, auf dem Schlossplatz mit einem Zelt eine Werbeaktion für diese Organisation durchzuführen? – Bezugnehmend auf das Zitat des Bezirksbürgermeisters von Mitte, Herrn Zeller, das Verwaltungsgericht habe von einem Verbot abgeraten, frage ich, ob es jetzt normales Verwaltungshandeln ist, dass bei Anträgen auf Sondernutzung von öffentlichem Straßenland oder von Grünflächen vorher stets mit dem Verwaltungsgericht Rücksprache genommen wird.