Protocol of the Session on May 13, 2004

Tut mir Leid. Das mag schon sein, aber es ist hier leider nicht angezeigt. Wenn ich Sie vorher entdeckt hätte, gerne. Aber es ist eindeutig. – Ich bitte die Technik, nicht heute, aber in der Zwischenzeit, die Leitung von ihrem Platz einmal zu überprüfen, ob das wirklich funktioniert. Es tut mir Leid. – Bitte schön, Frau Matuschek!

1. Welche Verkaufszahlen für den neuen Einzelfahrschein ohne Rückfahrtmöglichkeit liegen seit der Tarifeinführung vor, und haben sich die Einnahmeerwartungen des VBB und der Verkehrsunternehmen bestätigt?

Jetzt ist die Senatorin JungeReyer dran. – Bitte schön, Frau Junge-Reyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Matuschek! Der Senat hat die Verkehrsunternehmen und den Verkehrsverbund um Auskunft gebeten, um Ihre Fragen beantworten zu können. Die Verkaufszahlen für den neuen Einzelfahrschein sind bisher nicht ausreichend ermittelt worden. Die S-Bahn Berlin GmbH hat uns mitgeteilt, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt nur über die Verkaufsstückzahlen für den Monat April verfügt, und diese Daten sind unter Berücksichtigung der vierzehntägigen Übergangsfrist nach dem Tarifwechsel noch nicht aussagefähig, da in dieser Zeit der Einzelfahrschein noch zu den alten Konditionen genutzt werden konnte. Die SBahn Berlin GmbH bestätigt diese Aussage der BVG. Auch dem VBB liegen noch keine Verkaufszahlen vor. Er verweist ebenfalls darauf, dass ein Vergleich auf Grund der vierzehntägigen Übergangsregelung zum jetzigen Zeitpunkt nicht aussagekräftig wäre.

Zu Ihrer 2. Frage wurde uns mitgeteilt, dass zur Einschätzung eines veränderten Mobilitätsverhaltens der Fahrgäste Erkenntnisse nur dadurch entstehen könnten, dass belastbare Aussagen über die Auswirkungen der

Frau Sen Junge-Reyer

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

Wie schätzt der Senat die Erfolgsaussichten ein, dass dem Normenkontrollantrag des Landes Berlin vor dem Bundesverfassungsgericht zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit des § 11 Absatz 6 Finanzausgleichsgesetz (FAG) sowie des Art. 5 § 11 Solidarpaktfortführungsgesetz (SOG) stattgegeben wird?

Wer beantwortet die Frage? – Der Senator für Finanzen, vermute ich. Herr Senator Dr. Sarrazin hat das Wort.

Wir schätzen die Erfolgsaussichten positiv ein. Wir meinen, wir haben sehr gute Argumente und werden sie auch anderen vermitteln können. Im Übrigen haben wir das, was man dazu jetzt sagen kann, bereits oft gesagt. Wir haben unsere Unterlagen in Karlsruhe eingereicht. In den nächsten Tagen erwarten wir die Gegenäußerung des Bundes. Wir werden uns dann erneut dazu äußern. Dann wird man in Bezug auf das Paket insgesamt in der mündlichen Verhandlung Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres weitersehen. Aber da mittlerweile alle wissen, dass sich unser Land in einer extremen Notlage befindet, wird auch der Bund sich diesem Umstand am Ende nicht verschließen können.

Tarifveränderungen durch eine Marktforschung erhoben werden müssten. Eine solche Marktforschung liegt noch nicht vor, so dass ich mir die Bemerkung erlaube: Sie sind zu früh mit Ihrer Nachfrage, Frau Matuschek.

Frau Matuschek mit einer Nachfrage – bitte schön!

Ja, das mag sein. Dennoch hat meine Frage auch einen bestimmten Hintergrund. Im Vorfeld der Tarifeinführung wurde von den Verkehrsunternehmen behauptet, nur 11 % der Fahrgäste hätten diese Rückfahrtmöglichkeit benutzt. Haben sich diese Zahlen denn bestätigt, oder die vor längerer Zeit genannten Zahlen, dass ca. 30 % der Fahrgäste diese Rückfahrtmöglichkeit ursprünglich benutzt hätten?

Bitte schön, Frau Senatorin Junge-Reyer!

Herr Präsident! Frau Matuschek! Auch dazu können uns noch keine Zahlen übermittelt werden. Es wurde uns mitgeteilt, als Kundenreaktion jeweils im Internet, auf dem Postweg oder am Telefon, dass sich die Kunden schnell an die neue Regelung gewöhnt haben sollen – sage ich ausdrücklich. Aber tatsächliche Zahlen können wirklich nur erhoben werden, wenn sie empirisch ermittelt werden können. Dazu gehören Kundenbefragungen und dazu gehören Beobachtungen des Mobilitätsverhaltens – die noch nicht vorliegen –, um Ihre Frage wirklich seriös beantworten zu können. So die Verkehrsbetriebe.

Eine weitere Frage? – Frau Matuschek – bitte!

Dann bin ich auf die seriösen Zahlen gespannt, frage aber dennoch: Haben Ihnen die Verkehrsunternehmen auch von der Reaktion der Kunden auf die 80-prozentige Fahrpreiserhöhung erzählt?

Frau Senatorin Junge-Reyer – bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Matuschek! Im Rahmen Ihrer Frage habe wir diese Frage als Reaktion auf die Fahrpreiserhöhung so nicht an die Verkehrsbetriebe weitergeben können. Ich gehe davon aus, dass die Verkehrsbetriebe ebenfalls auf dem Postweg, über das Internet oder das Telefon solche Rückmeldungen haben. Eine Quantifizierung dieser Rückmeldung oder eine Qualifizierung ist uns bisher nicht in auswertbaren Ergebnissen mitgeteilt worden.

Frau Matuschek! Noch eine Nachfrage? – Nein. – Danke!

Dann stellt der Abgeordnete Meyer von der FDP seine Anfrage zu

Normenkontrollantrag vor dem Bundesverfassungsgericht

Bitte schön, Herr Kollege Meyer! Sie haben das Wort!

Danke schön, Herr Senator! – Eine Nachfrage des Abgeordneten Meyer! – Bitte schön, Herr Kollege!

Danke, Herr Präsident! – Herr Senator! Ich beziehe mich bei meiner ersten Nachfrage auf die diversen Pressemeldungen von Ihnen in den letzten Tagen. Sieht der Senat die Möglichkeit, dass das Bundesverfassungsgericht den Normenkontrollantrag abweist, da nicht ausreichend Eigenanstrengungen im Bereich der Beteiligungsveräußerungen erfolgt sind?

Herr Senator Dr. Sarrazin – bitte!

Es ist uns sowieso aufgegeben, dass wir alle Möglichkeiten zur Einnahmesteigerung und zur Ausgabenbegrenzung nutzen. Das sagt das Maßstäbegesetz des Bundes, das die Basis für unsere Klage ist. Der Senat kann zeigen, dass er dies auch tut. Dabei ist es nicht unbedingt entscheidend, wann auf der Zeitachse eine einzelne Beteiligung verkauft ist; entscheidend ist, dass man sie zu ihrem optimalen Barwert verkauft. Das wird wichtig sein, und es wird abzuwarten sein, ob uns das Gericht dazu Einzelauflagen machen wird. Dazu kann ich naturgemäß jetzt noch nichts sagen.

Herr Senator! Stehen Sie noch zu Ihrer Aussage, zitiert vor zwei Tagen in der „Berliner Zeitung“, dass entweder – in Vorbereitung eines obsiegenden Urteils – alle nicht betriebsnotwendigen Beteiligungen, darunter alle Wohnungsbaugesellschaften, veräußert werden müssen oder – im Falle einer Niederlage in Karlsruhe – dann erst recht alle Wohnungsbaugesellschaften des Landes veräußert werden müssen – unabhängig von der Zeitachse?

Herr Senator Dr. Sarrazin! – Bitte schön!

Ich habe mich dort über die Zeit nach dem Jahre 2006 geäußert, Herr Abgeordneter Lindner, und hatte zunächst einleitend gesagt – das hatten Sie eben nicht mit zitiert –, dass über die Zeit bis zum Jahr 2006 bereits politisch entschieden worden ist, und das wird auch als Programm durchgeführt. Für die Zeit danach gilt, dass wir zunächst abwarten müssen, was das Verfassungsgericht sagt.

Herr Abgeordneter Meyer mit einer Nachfrage? – Bitte!

Wenn Sie auf die Zeitachse hinweisen – wir haben gehört, dass der Senat eigentlich nicht beabsichtigt, in dieser Legislaturperiode noch weitere größere Veräußerungen von Landesbeteiligungen vorzunehmen. Gibt es aus Ihrer Sicht irgendwelche Vorbereitungen, die das Land Berlin bereits vor einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts einleiten kann, um nach einer erfolgreichen Verfassungsklage weitere Veräußerungen zügigst umsetzen zu können?

Herr Senator Dr. Sarrazin – bitte!

Erst einmal haben wir einige „dicke“ Maßnahmen, die wir noch in den Jahren bis 2006 umsetzen wollen. Das ist zunächst der Verkauf der GSW, der auf recht gutem Wege ist und in absehbarer Zeit entschieden werden kann. Dann ist das der Verkauf der Bankgesellschaft, den wir im Jahr 2006 einleiten werden. Ob er in dem Jahr schon zum Abschluss kommen kann, ist die Frage.

Für die übrigen Unternehmen gilt – das habe ich vor einigen Tagen auch öffentlich dargelegt –: Wir haben im vergangenen Jahr bei großenteils ungünstiger Ausgangslage in allen Unternehmen deutliche bis außerordentlich starke Verbesserungen zu verzeichnen gehabt. Insgesamt hat sich das Beteiligungsergebnis des Landes um insgesamt knapp 900 Millionen € verbessert, während unsere Zuschüsse gleichzeitig um 100 Millionen € gesunken sind. Das macht zusammen 1 Milliarde € Verbesserung für den Haushalt. Das wird in den nächsten Jahren sicherlich so weitergehen. Das heißt aber, dass der innere Wert unserer Unternehmen steigt beziehungsweise nicht mehr weiter fällt.

Bezogen auf den Teilbereich der Wohnungsbaugesellschaften gilt, dass wir im vergangenen Jahr sogar einen deutlichen Abbau von deren Langzeitschulden zu verzeichnen gehabt hatten – 400 Millionen €. Das bedeutet, in dem Umfang ist auch deren innerer Wert gestiegen. Dies macht es möglich, künftige Diskussionen auf einer rationalen Basis zu führen.

Was ich ganz irrational finde, ist die Diskussion über den Verkauf von Vivantes. Solange das Unternehmen rote Zahlen schreibt und dies sich auch nicht ändert, werden wir es nicht verkaufen können. Deshalb gilt für alle Beteiligungsunternehmen, dass sie erst sanieren, dann sich anschauen, ob man sie im Land noch braucht und dann über ihren Verkauf, über das Ob und über einen passenden Zeitpunkt, entscheiden. Das ist die Reihenfolge.

Danke schön, Herr Senator! – Dann hat der Abgeordnete Dr. Lindner das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte schön, Herr Dr. Lindner!

[Ritzmann (FDP): Dann haben Sie keine Möglichkeiten mehr!]

Ich bin in der Tat der Meinung, dass wir für den Fall, dass wir Hilfen bekommen, auch die geltende Gesetzeslage des Bundes werden beachten müssen, dass nämlich das Land, das sich in einer Notlage befindet, alle einnahmeseitigen Möglichkeiten ausnutzen muss. Damit ist wohl alles gesagt.

[Dr. Lindner (FDP): Für mich schon!]

Danke schön, Herr Senator! – Eine weitere Nachfrage des Kollegen Schruoffeneger! – Bitte schön, Herr Schruoffeneger!

Herr Senator! Da sie gestern im Hauptausschuss bei der Debatte um die Wohnungsbaugesellschaften und deren Jahresergebnisse nicht anwesend waren, wiederhole ich eine Diskussion von gestern in einer Frage an Sie: Finden Sie nicht, dass es zur Ehrlichkeit dazugehört, wenn man die Erfolgsergebnisse verkündet – wie Sie es mit 30 Millionen € Überschuss getan haben –, dass man dann auch dazu sagt, dass es erhebliche Reduzierungen der Instandhaltungsaufwendungen und dass es erhebliche Einnahmen aus Verkäufen und aus Sale-and-lease-back-Geschäften gab? Sind Sie nicht auch der Meinung, dass es das Mindeste ist, was man dazu sagen muss, weil die Öffentlichkeit ansonsten den Eindruck gewinnt, es gäbe hier eine Verbesserung, in der Realität ist es aber eine Verschlechterung.

Herr Senator Dr. Sarrazin – bitte!

Das ist so nicht richtig, Herr Abgeordneter, wie Sie auch wissen: Zunächst einmal sind die Ist-Mieten im letzten Jahr gestiegen, wenn auch leicht. Das heißt, die Substanz der Unternehmen hat sich auf der Einnahmeseite deutlich verbessert. Zweitens sind die Bankschulden der Unternehmen

Sen Dr. Sarrazin

Meine Frage richtet sich an den Finanzsenator, Herrn Dr. Sarrazin: Heute wird der Arbeitskreis Steuerschätzung die Zahlen für die Entwicklung der Steuereinnahmen bekannt geben. Als gewöhnlich gut unterrichteter Finanzsenator werden Sie uns sicherlich heute schon sagen können, was auf das Land Berlin an Steuermindereinnahmen zukommt.

Herr Abgeordneter! Wir haben noch keine offiziellen Zahlen, wie Sie wissen. Das Verfahren ist bekannt. Es gibt die bundesweiten Zahlen, die seit heute, 13 Uhr, vorliegen. Das sind insgesamt für Bund, Länder, Gemeinden und EU im Jahr 2004 gegenüber der Schätzung Mindereinnahmen von insgesamt 9,7 Milliarden € und für das Jahr 2005 Mindereinnahmen von 15,2 Milliarden € – bundesweit.

Dieses Ergebnis wird umgelegt auf Bund, Länder, Gemeinden und EU – wie ich bereits sagte –, und dann wird immer von den Ländern auch für die Gemeinden ein Verfahren gemacht, und zwar in Baden-Württemberg im dortigen Finanzministerium – federführend in Abstimmung mit allen übrigen Ministerien. Die Resultate für die Schätzungen der einzelnen Länder liegen dann morgen Mittag offiziell vor.

gefallen. Drittens haben die Unternehmen das getan, was ihnen auch aufgegeben war: Einnahmen steigern, Kosten senken! – Die Wohnungsunternehmen haben nicht unter zu niedrigen, sondern an falsch eingesetzten Instandhaltungsaufwendungen gelitten. Wenn jetzt Mittel besser eingesetzt werden, ist das absolut zu begrüßen. Man kann mehr tun und weniger ausgeben, und das ist hier geschehen. Das ist positiv.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD und der PDS]