Damit hat die Fragestunde ihr Ende gefunden. Die Frage Nr. 12 des Abgeordneten Kaczmarek von der Fraktion der CDU wurde zurückgezogen. Die übrigen nicht beantworteten Fragen werden wie immer gemäß § 51 Abs. 5 der Geschäftsordnung mit einer Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen wieder schriftlich beantwortet werden.
auf. Zunächst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einem Mitglied. Das Wort zu einer Frage hat jetzt Kollege Kleineidam. – Bitte schön!
Ich frage Herrn Innensenator Dr. Körting: Wir mussten vor wenigen Tagen einen tragischen Fall aus der Ausländerbehörde zur Kenntnis nehmen, wo sich ein Antragsteller selbst verbrannt hat. Sind aus Sicht des Senats aus diesem Vorfall Konsequenzen zu ziehen? Welche Konsequenzen sind das gegebenenfalls?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Kleineidam! Wir haben den Vorgang, der sicherlich ein Einzelfall ist, zum Anlass genommen, ein gemeinsames Gespräch auch mit Vertretern des Personalrats und der Leitung der Ausländerbehörde zu führen. Wir haben folgende Konsequenz vorgeschlagen, dass während der Öffnungszeiten der Ausländerbehörde ein privater Sicherheitsdienst innerhalb der Räumlichkeiten der Ausländerbehörde zur Verfügung steht, der bei solchen Vorgängen, wenn ein einzelner Antragsteller zu Aggressivitäten neigen sollte oder wenn erkennbar ist, dass er aggressiv wird, hinzugerufen werden kann, um das zu verhindern.
Das scheint uns sinnvoll, aber auch ausreichend. Wir haben nicht eine Vielzahl von derartigen tragischen Fällen, sondern es handelt sich um selten vorkommende Einzelfälle. Aber selbst für diese selten vorkommenden Einzelfälle muss man eine Vorsorge auch im Interesse der Mitarbeiter treffen.
Herr Kleineidam, haben Sie eine Nachfrage? – Das ist nicht der Fall. Dann hat Herr Kollege Kaczmarek für die Fraktion der CDU das Wort zu einer Frage. – Bitte schön!
Wie Sie aber richtig vermutet haben, haben wir bereits selbst geschätzt. Ich nenne jetzt die unverbindlichen Zahlen, die sich morgen noch leicht ändern können. Daraus ergibt sich für das Jahr 2004 eine Mindereinnahme im Land Berlin von 15 Millionen €. Das ist weniger als ein Promille des Haushalts. Im Jahr 2005 ergeben sich Mindereinnahmen von 108 Millionen €. Diese Zahlen können sich bis morgen noch leicht ändern.
Da Sie wahrscheinlich nachfragen werden, weshalb wir so viel besser abschneiden als der Bundesdurchschnitt, will ich Ihnen antworten, dass wir zum einen den Haushalt am aktuellen Rand verabschiedet hatten – d. h. schon die gefestigten Ergebnisse aus dem Vermittlungsverfahren in den Haushalt mit einbeziehen konnten, was nicht alle getan haben. Zum anderen haben wir das Gesetz zur Verbesserung der Steuerehrlichkeit gar nicht veranschlagt, weil es uns in seinen Annahmen riskant erschien. Das sollte bundesweit 5 Milliarden € an Mehreinnahmen erbringen, scheint diese aber bislang nicht zu erbringen. Dafür haben wir gar nichts angesetzt, und deshalb kommen wir jetzt im Verhältnis zum Haushaltsansatz günstiger weg.
Ich möchte auch gleich etwas zur Ausgabenseite sagen: Die Ausgabenseite des Haushalts ist bis Ende April im Plan. Das heißt, wir haben in den ersten vier Monaten 33 % vom Jahressoll ausgegeben. Wir sind also genau auf der Ziellinie, so dass wir für dieses Jahr im Augenblick weder Mindereinnahmen noch wesentliche Mehrausgaben absehen können.
Was betrifft jetzt unsere Sozialämter im Einzelnen? – Als das Ergebnis des Vermittlungsausschusses bekannt war – ich erinnere noch einmal daran: das war der 23. Dezember 2003 –, haben wir die Ergebnisse ausgewertet und mit Schreiben vom 30. Januar die Bezirke darüber informiert. Wir haben sie gebeten, eine Erhebung und Datenanalyse all derjenigen zu machen, die aller Voraussicht
nach künftig in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit übergehen werden. Sie wissen, dass das alle erwerbsfähigen Sozialhilfeberechtigten betrifft. Wir haben ihnen einen Zeitraum bis zum 30. April gegeben. Einzelne Bezirke haben es geschafft, beispielsweise der Bezirk Lichtenberg, aber auch Steglitz-Zehlendorf und andere stehen jetzt unter einem enormen Druck, diese Datengrundlage zu schaffen. Daher kommen vermutlich auch die Diskussionen in der Presse. Ich möchte noch einmal verdeutlichen, dass die Bezirke von Beginn an in die Umsetzungsüberlegungen und -schritte zum SGB II einbezogen worden sind. Wir haben dazu eine Arbeitsgemeinschaft gemeinsam mit der Bundesagentur geschaffen. Daran sind auch die Bezirke beteiligt.
Herr Präsident! Der Senator hat mehrere Nachfragen von mir beantwortet, die ich noch gar nicht gestellt hatte. Dafür bedanke ich mich ganz herzlich. Eine Frage habe ich aber dann doch noch, Herr Senator: Ist bei dieser Schätzung, die Sie selbst angestellt haben, die Differenz aus dem Länderfinanzausgleich schon enthalten, oder handelt es sich dabei nur um die eigenen Steuereinnahmen?
Ich frage die Senatorin für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, Frau Dr. Knake-Werner: Wie ist der Stand der Umsetzung und der Verabredung der Zusammenarbeit zwischen der Bundesagentur, dem Senat und den Bezirken zur Umsetzung des SGB II? – Den Pressemeldungen der letzten Tage war zu entnehmen, dass es offensichtlich unterschiedliche Informationen gibt und dass die getroffenen Verabredungen unterschiedlich interpretiert werden. Können Sie konkretere Angaben dazu machen?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Dr. Schulze! Es ist häufig so, dass die Verabredungen zwischen dem Land und den Bezirken in den Bezirken unterschiedlich interpretiert werden. Das ist hier nichts Neues. Ich gehe darauf gleich noch einmal ein.
Ich nehme an, dass Sie die Umstrukturierungsprozesse des SGB II und nicht so sehr des SGB XII gemeint haben. Auch das kommt selbstverständlich auf die Bezirke zu. Sie – und insbesondere die Sozialämter – stehen also vor tiefgreifenden Veränderungen, und insofern habe ich durchaus Verständnis dafür, dass dort Unruhe herrscht und sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sorgen machen, ob diese Umstrukturierungsprozesse auch in dem vorgesehenen Zeitraum geschafft werden können. Der Druck nimmt zu.
Sie sprachen von Angaben, die die Bezirke Ihrer Verwaltung gegenüber machen sollen. Welche validen Angaben haben Sie denn bisher über die vermutliche Zahl der dauerhaft Erwerbsunfähigen, die weiterhin in der Betreuung des Landes, unabhängig von der Struktur, verbleiben werden, erhalten? Welche Schätzungen haben die Bezirke dazu?
Ich weiß nicht, ob die jetzigen Schätzzahlen zwischen Land und Bezirk auseinander gehen. Wir gehen davon aus, dass von 260 000 Sozialhilfeberechtigten etwa 220 000 in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit überwechseln. Es geht ja nicht nur um die erwerbsfähigen Sozialhilfeberechtigten selbst, sondern auch um die Familienangehörigen. Es gibt die Annahme, dass etwa 40 000 bis 50 000 Menschen weiter in der Zuständigkeit der Sozialämter verbleiben werden. Da differieren wir nicht. Jetzt kommt es darauf an, dass wir valide Daten haben. Eines müssen wir in jedem Fall garantieren, wie auch immer der Umsetzungsprozess vorangeht, dass dafür auch die rechtlichen Grundlagen geschaffen sind, dass am 1. Januar 2005 die Menschen in Berlin das Geld, das ihnen zusteht, bekommen. Das erwarten einfach alle von uns. Darauf müssen wir uns zuerst vorbereiten.
Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt ist der Abgeordnete Dr. Augstin an der Reihe mit einer spontanen Frage. – Vielleicht können Sie, Herr Kollege Thiel, die Sicht auf den Kollegen Dr. Augstin freimachen. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Regierenden Bürgermeister: Wie hat sich der Senat nach der Aufnahme der Arbeit der Föderalismuskommission zu einer grundlegenden Neuordnung des Kräfteverhältnisses zwischen Bund und
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich glaube, Sie befinden sich in einer Schieflage. Die Föderalismuskommission hat mit dem Thema der Fusion beider Länder Berlin und Brandenburg nichts zu tun. Auf besonderen Wunsch von Bremen und anderen ist das Thema zur Länderfusion insgesamt vollkommen ausgeblendet worden. Das war eine Grundvoraussetzung für die Arbeit dieser Kommission und wird im Ergebnis der Föderalismuskommission überhaupt keine Rolle spielen.
Die Frage der Verlängerung der besonderen Einwohnerwertung für Stadtstaaten ist ein zentraler Punkt bei dem auszuhandelnden Fusionsvertrag zwischen den beiden Ländern. Dazu brauchen wir natürlich die Zustimmung der Bundes- und der Länderebene. Diese Zustimmung lag bei dem ersten Vorstoß vor. Es gibt heute auch überhaupt keine Erkenntnisse, dass diese Zustimmung dieses Mal verweigert werden würde, kann aber auch erst dann behandelt werden, wenn sich beide Länder entsprechend verhalten haben. Soweit sind wir leider noch nicht. Insofern ist das mit dem Thema Föderalismuskommission nicht zu bearbeiten.
Ländern insbesondere des Länderfinanzausgleichs sowie der Länderneugliederung in Bezug auf die beabsichtigte Fusion von Berlin und Brandenburg positioniert?
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Themen Länderfusion und Länderfinanzausgleich sind beim Auftrag an die Föderalismuskommission ausgeklammert worden. Insofern bedurfte es dort keiner Positionierung des Landes Berlin. Das Land Berlin, vertreten durch den Senat, ist nach wie vor der Auffassung, dass die Zusammenführung der beiden Länder Berlin und Brandenburg ein wichtiges Ziel darstellt. Sie kennen alle die Diskussion in Brandenburg. In Berlin habe ich keinen Zweifel daran, dass alle im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien und Fraktionen fest zu dem Bekenntnis für ein gemeinsames Land stehen.
In Brandenburg gibt es Schwierigkeiten. Sie sind hier im Haus schon öfter diskutiert worden. Wichtig ist, beispielsweise bei der Frage des Staatsvertrages für gemeinsame Obergerichte von Berliner Seite ein deutliches Bekenntnis auch durch faktisches Handeln zu zeigen und dass da nicht Irritationen ausgelöst werden. Dieses Bekenntnis können demnächst alle Fraktionen abgeben.
Ich bin etwas über Presseberichte irritiert, dass es diesbezüglich in Teilen der Opposition Schwierigkeiten gibt. Bei einem Zusammengehen muss man Kompromisse schließen, ob sie einem immer schmecken oder nicht. Das ist nun einmal die Grundvoraussetzung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Beispielsweise ist der Sitz des Finanzgerichts in Cottbus ein solcher Kompromiss, den wir für die gemeinsame Vereinbarung eingehen mussten. Diese Erkenntnis wird sicher in diesem Haus auch Platz greifen. Insofern freue ich mich, dass Sie mich dabei unterstützen werden und bin sicher, dass die Widerstände überwunden werden können.
Ja, ich teile Ihre Ansicht. – Es bedarf faktischen Handelns. Deshalb frage ich Sie auch, Herr Regierender Bürgermeister, ob dem Senat bewusst ist, dass es nach der Einsetzung einer Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung ein Zeitfenster ungefähr bis Anfang 2005 gibt, in dem die Bereitschaft der Bundesländer und des Bundes über einen Ausgleich für den Wegfall des Stadtstaatenprivilegs zu verhandeln besonders günstig ist?
Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Jetzt ist die Frau Abgeordnete Dr. Klotz an der Reihe mit einer Frage. – Bitte!
Ich habe eine Frage an den Finanzsenator und Aufsichtsratsvorsitzenden der BVG. – Herr Sarrazin, trifft es zu, dass die bisher einzige Frau in dem Aufsichtsrat der Berliner Verkehrsbetriebe auf Ihren ganz besonderen speziellen Wunsch hin aus diesem Gremium entfernt wird, weil sie sich dauerhaft sehr kritisch zu Fragen von Tariferhöhungen und Beraterverträgen geäußert hat?
Richtig ist, dass die Amtsperiode des Aufsichtsrats turnusmäßig jetzt endet. Er wird dann neu besetzt. Dabei gibt es auch personelle Veränderungen. Das ist das, was ich jetzt dazu sagen möchte. – Danke!
Es gibt eine Vorschlagsliste des Frauensenators Wolf mit drei Herren, die für die drei zu besetzenden Positionen des Senats zu besetzen sind. Ich frage Sie, ob Sie beabsichtigen, die drei Positionen nach den Kriterien auszuwählen, dass dies möglichst Männer zu sein haben, dass sie möglichst pflegeleicht zu sein haben, dass sie möglichst wenig Fragen zu stellen haben und damit eigentlich ihren Aufsichtsratsfunktionen nicht gerecht werden.
Nachdem die Gesellschafter, die für die Durchführung verantwortlich sind – es handelt sich um ein privates Unternehmen –, gesagt haben, sie können die Veranstaltung aus finanziellen Gründen nicht durchführen, haben wir, Senator Wolf und Mitarbeiter der Senatskanzlei, uns gemeinsam mit den Gesellschaftern auf die Suche nach Sponsoren gemacht. Es haben eine Reihe von Gesprächen mit dem Ziel stattgefunden, die Love-Parade zu erhalten. Dies geschah aber auch unter der Voraussetzung, dass das Land Berlin nicht, wie im letzten Jahr, in erhebliche finanzielle Hilfestellung eintreten muss.