Dabei mag man auch das eine oder andere falsch machen, aber die Hauptsache ist, dass es in die richtige Richtung geht. Das tut es. Was Sie hier betreiben, ist ein Missbrauch der Fragestunde.
[Hoffmann (CDU): Herr Präsident! Das war eine Beleidigung des Parlaments! – Weitere Zurufe von der CDU]
2. Wie bewertet der Senat eine mögliche staatliche Förderung privater Vorschulen an staatlichen Schulen unter dem Aspekt der Chancengleichheit?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Barth! Zu Ihrer ersten Frage: Der konkrete Fall bezieht sich auf einen Vorgang an der Grundschule unter den Kastanien im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Es handelt sich um ein privat organisiertes pädagogisches Angebot für Kinder im Vorschulalter, bei dem insbesondere auf die Pädagogik von Maria Montessori zurückgegriffen werden soll. Zur Bewertung dieses Einzelfalls ist darauf hinzuweisen, dass auch in der Vergangenheit Eltern private Angebote, die ihren persönlichen Erziehungsvorstellungen entsprechen, wahrgenommen und selbst finanziert haben. Der Bezirk SteglitzZehlendorf hat in dem vorliegenden Fall lediglich einen Raumantrag für ein Jahr an eine Privatperson positiv beschieden. Im Rahmen der schulischen Zuständigkeit stehen an diesem Standort aktuell auch im Schuljahr 2004/2005 zwei Vorklassen als schulisches Angebot zur Verfügung. Es handelt sich hier nicht um die Gründung einer privaten Vorschule an einer staatlichen Schule, sondern lediglich um eine Raumnutzung für ein privates Angebot.
Es ist nicht die Aufgabe des Präsidenten, die Äußerungen des Senats zu kommentieren. – Bitte schön, Frau Abgeordnete Ströver, stellen Sie Ihre Frage!
Herr Präsident! Herr Senator Flierl! Haben Sie inzwischen bei den beteiligten Mitgliedern der Koalitionsrunde, die die Verabredung getroffen haben, dem Carrousel-Theater 50 % der Mittel ab dem Jahr 2005 zu streichen, inhaltliche Nachhilfe zum Sachstand gegeben, da Sie selbst im Kulturausschuss formuliert haben, die beteiligten Mitglieder seien offensichtlich zu dieser Verabredung gekommen, ohne die konkrete Lage des Carrousel-Theaters in voller Breite gekannt zu haben, und das, obwohl Sie selbst an dieser Sitzung teilgenommen haben und dort die Sachaufklärung hätten leisten können?
Ich bestreite, dass es ein Aufklärungsrecht des Parlaments über koalitionsinterne Abstimmungsrunden gibt. Aber wenn Sie mich schon so fragen, sage ich Ihnen ausdrücklich, dass die Kritik an der Vorbereitung der Koalitionsrunde auch mich betroffen hat und keinesfalls eine Zuweisung an die anderen Beteiligten gewesen ist. Entscheidend ist, dass diese Koalition mit ihren politischen Instrumenten in der Lage ist, Fehleinschätzungen zu korrigieren, und dass es darauf ankommt, eine klare Entwicklung für das Carrousell-Theater im Rahmen eines Gesamtkonzepts für Kinder- und Jugendtheater sicherzustellen. Zu der Verknüpfung, die Sie auch jetzt wieder herbeireden – beispielsweise Herr Eßer mit seiner Frage, ob ich auf Grund von Fehleinschätzungen in meinem Haushalt diese völlig sachfremd kompensiere –, sage ich, dass Sie sich über die Konsistenz Ihrer Fragen austauschen müssen. Meiner Ansicht nach kommt es darauf an, dass wir uns in Ruhe, ohne Aktionismus
über die Probleme der Haushaltsrisiken, die im Übrigen nicht nur aus den fehlenden 10 Millionen € auf Grund der Studienkonten bestehen, verständigen und in diesem Zusammenhang zu sachgerechten Entscheidungen kommen.
Da hat die Debatte in den letzten Tagen und Wochen zu einer erheblichen Verständigung zwischen den Koalitionspartnern beigetragen. Ich gehe davon aus, dass Sie dies auch den Antworten der Mitglieder des Senats entnehmen.
Zu 2: Daraus folgt, dass eine mögliche staatliche Finanzierung daran gebunden ist, dass das Angebot den rechtlichen Kriterien entspricht, die für Kindertagesstätten gelten. Eine Finanzierung ist nicht möglich. Eine staatliche Finanzierung derartiger privater Initiativen ist außerhalb der rechtlichen Regelungen für Kindertagestätten nicht vorgesehen, und unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit kann eine solche Privatinitiative auch nicht durch zusätzliche öffentliche Mittel unterstützt werden.
Vielen Dank für die Antwort, Herr Staatssekretär! – Meine Nachfrage: Was wird der Senat unternehmen, um Kindern und Eltern die Ängste zu nehmen und sie zu überzeugen, dass mit der Verlagerung der vorschulischen Förderung in die Kitas kein Qualitätsverlust zu befürchten ist?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Mutlu! Ich habe erwähnt, dass es sich um einen Einzelfall handelt. Andere Anträge sind uns nicht bekannt. Unter diesem Gesichtspunkt stelle ich fest, dass allgemein anerkannt ist, dass mit Beginn des kommenden Schuljahrs letztmalig Vorklassen angeboten werden und wir mit den Hinweisen auf die qualifizierten Angebote in den Kindertagesstätteneinrichtungen den Eltern die Ängste nehmen können.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Staatssekretär, ich frage Sie: Wie stellen Sie sich dazu, dass es doch offensichtlich einen Bedarf gibt, an den bewährten Strukturen festzuhalten, und zwar derart, dass Eltern nicht unerhebliche finanzielle Belastungen in Kauf nehmen, insbesondere unter dem Aspekt, dass, entgegen der Aussage, die Sie eben getroffen haben, doch an vielen Schulen der Wunsch nach Erhalt der Vorklassen besteht, und das nicht nur von Eltern, sondern auch von Seiten der Pädagogen? Ich nenne erneut das Beispiel der staatlichen Europaschulen.
Frau Abgeordnete Barth! Wie Sie wissen, haben wir mit der Entscheidung keine Vorklassen mehr an den Berliner Schulen einzurichten, auch entschieden, dass die Qualität der vorschulischen Bildungseinrichtung, also unserer Kindertagesstätten, verbessert werden soll. Sie soll intensiv mittels eines Bildungsprogramms entwickelt werden, damit die Angebote, die in den Vorklassen vorhanden gewesen sind, adäquat durch die vorschulischen Bildungseinrichtungen angenommen werden können. Wir informieren die Eltern, deren Kinder die Kindertagesstätten besuchen, und auch diejenigen, die beabsichtigten, ihr Kind in eine Vorklasse zu geben, und stellen dabei fest, dass wir mit den Hinweisen auf die qualifizierten Angebote der Kindertagesstätten vorhandene Ängste nehmen können und dass die Eltern auch begriffen haben, dass durch den vorgezogenen Schuleintritt die Schülerinnen und Schüler bereits ein halbes Jahr früher in die Schule kommen und wir damit dort anknüpfen können, was bislang Vorklassen geleistet haben.
Herr Staatssekretär! Unter welchen Bedingungen können die Schulleiter staatlicher Grundschulen privaten Initiativen zur vorschulischen Förderung Räume oder andere Unterstützung an ihren Schulen zur Verfügung stellen bzw. geben?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Barth! Im Wesentlichen sind die Bedingungen einzuhalten, die der Bezirk selbst für sich regelt, nämlich entsprechende Raumvergaberichtlinien, die die Bezirke für sich entscheiden können und damit auch festlegen können, in welchem Umfang sie damit möglicherweise Einnahmen erzielen und welche Bedingungen erfüllt sein müssen. Das obliegt der Verantwortung des Bezirks. Der Schulträger, also der Bezirk, kann entscheiden, ob er Räume, die eventuell durch andere genutzt werden können, zur Verfügung stellt oder nicht. Das ist auch abhängig von den räumlichen Bedingungen vor Ort.
Herr Staatssekretär! Meine Frage geht in dieselbe Richtung. – Wie ist diese Übergabe von Räumen durch die Schulen oder die Bezirke mit der Entscheidung des Senats, die vorschulische Erziehung, also auch die Vorklassen, an die Kitas zu verlagern, zu vereinbaren? Ist das nicht, wenn es überhand nimmt, auch eine Konterkarierung des Ziels, Kitas als Bildungseinrichtung zu etablieren?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Senftleben! Noch einmal: Es handelt sich hier um einen Einzelfall im Bezirk Steglitz-Zehlendorf an einer Schule, an der es zwei Vorklassen gibt und wo Eltern für sich entschieden haben – weil sie ein besonderes Angebot nach Maria Montessori für ihre Kinder machen wollen –, in Räumen der Schule privat organisierte Angebote zu machen.
Liebe Frau Senftleben! Das hat es in der Vergangenheit auch bereits gegeben, nicht nur bezogen auf vorschulische Angebote, sondern beispielsweise bezogen auf außerunterrichtliche Angebote in den Schulen, wo der Schulträger im Einzelfall entschieden hat, welche Räumlichkeiten auch für private Initiativen bereit gestellt werden können. Dieser Vorgang ist auch nicht zu vermengen mit der Entscheidung, die Vorklassen abzuschaffen, und auch nicht zu verbinden mit dem Hinweis auf die staatlichen Europaschulen.
Wir haben mit allen Leiterinnen und Leitern der staatlichen Europaschulen intensive Gespräche geführt. Ich bin gerade dabei, mit allen Leiterinnen und Leitern der bilingualen Kindertagesstätten zu sprechen. Es stellt sich heraus, dass ein sehr großer Teil der Kinder, die in eine Vorklasse der staatlichen Europaschulen gegangen sind,
Herr Präsident! Herr von Lüdeke! Ich kann Ihnen nicht sagen, was in dem Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie besprochen wurde, ich versichere Ihnen jedoch, dass es im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eine Abwägungspflicht gibt, die darauf zielt, sich auf der einen Seite mit den berechtigten Ansprüchen des Denkmalschutzes auseinander zu setzen und auf der anderen Seite die öffentlichen Belange dagegen zu stellen. Dies lässt sich nicht vom Grundsatz her anders darstellen. Es ist jeweils im entsprechenden Einzelfall und am entsprechenden Objekt nach der Örtlichkeit, vor allen Dingen aber nach der Frage, was danach kommt, neu zu entscheiden.
Dann rufe ich an Stelle der Anfrage Nr. 5 die Anfrage Nr. 10 auf. Da ist getauscht worden, und zwar hat die Frau Abgeordnete Pop von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort zu einer Anfrage über
aus diesen bilingualen Kindertagesstätten kommen und mir auch die bilingualen Kindertagesstätten sagen, dass sie eine qualifizierte Heranführung an die staatliche Europaschule leisten können. Das bestätigt unsere Entscheidung, eine klare Trennung herbeizuführen und qualifiziert im vorschulischen Bereich Angebote zu entwickeln.