Protocol of the Session on April 29, 2004

Herr Senator Böger – bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wansner! Sie sind mir gegenüber in einem Punkt im Vorteil, Sie haben die Bilder zumindest in der Zeitung gesehen. Sie waren aber offensichtlich auch nicht selbst in der Ausstellung. Ich habe beides nicht gesehen. Ich sage Ihnen aber: Unabhängig davon sieht sich der Senat nicht in der Lage, und ich glaube, dass der Senat dort auch gut beraten ist, letztendliche Urteile über Kunst oder Nichtkunst oder Pornographie zu fällen. Es ist Ihnen gewiss bekannt, dass in der Kunstgeschichte – jedenfalls erinnere ich mich daran – sehr häufig Dinge als pornographisch gebrandmarkt wurden, die später als Kunst akzeptiert wurden. Das ist wohl so. Ich will damit aber nicht ein Werturteil über diese Ausstellung fällen. Ich habe in verschiedenen Medien darüber nachgelesen. Ich kann Ihnen nur sagen: Der Senat akzeptiert und anerkennt die Verantwortung des Bezirksamts Kreuzberg. Über Geschmacksfragen gebe ich Ihnen jedenfalls in meiner Funktion an dieser Stelle keine Auskunft.

[Vereinzelter Beifall bei der PDS]

Herr Wansner, haben Sie eine zweite Zusatzfrage? – Ja, bitte!

Herr Senator! Wäre es nicht aber wirklich Ihre Pflicht gewesen, als zuständiger Senator, wenn Sie hier eine Antwort dazu geben, sich wenigstens

die Bilder einmal anzusehen, um fachlich wenigstens im Ansatz darüber reden zu können?

[Gelächter bei der PDS]

Herr Senator Böger – bitte!

Danke schön! Es gibt keine weiteren Nachfragen.

Dann kommen wir zur nächsten Frage. Der Fragesteller der PDS-Fraktion, Herr Dr. Nelken, hat das Wort zu einer Frage über

Druck der HOWOGE auf ihre Mieter in der Scheffelstraße

Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Hält der Senat es für hinnehmbar, dass die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE repressiv und unter Missachtung gesetzlicher Maßgaben gegen die Mieter in zu sanierenden Wohnblocks an der Lichtenberger Scheffelstraße vorgeht und dabei die Mieter mit Druck und mit irreführenden Informationen und Ankündigungen zur Duldung der Modernisierung bzw. zum Auszug nötigt?

2. Hält der Senat es für hinnehmbar, dass die HOWOGE gesetzliche Überlegungsfristen der Mieter willkürlich verkürzt und Mieter vor Ablauf dieser Frist mit Duldungsklagen vor Gericht zerrt, und ist der Senat bereit, dieses Vorgehen der HOWOGE gegen Mieter zu stoppen und die landeseigene Gesellschaft zu verpflich

Frau Präsidentin! Herr Nelken! Wir bitten die Wohnungsbaugesellschaft darum, zunächst Gespräche zu führen, bei denen Einvernehmen erzielt werden könnte. Die weitere Frage, die sich dann stellt, ist die Rücknahme der Klage. Bevor man sich in rechtliche Auseinandersetzungen begibt beziehungsweise rechtlich verbindlich handelt, sollte nochmals eine Gesprächsrunde mit jeder Mietpartei stattfinden. Die Schlussfolgerungen und die weiteren rechtlichen Folgen werden wir dann nicht allein der HOWOGE überlassen. Es gibt dort auch einen Aufsichtsrat.

Hat die HOWOGE in der Auskunft Ihnen gegenüber ebenfalls das Argument angeführt, dass der Eigentümer, das Land Berlin, schließlich Dividenden von der HOWOGE erwarte und die Wohnungsbaugesellschaft deshalb angehalten sei, den größtmöglichen Mietertrag zu erzielen, und deshalb auch Druck auf die Mieter ausüben dürfe?

ten, mit allen noch verliebenden Mietern auf dem Weg der Vereinbarung den gütlichen Ausgleich zu suchen?

Danke schön! – Für die Beantwortung – die Noch-Staatssekretärin Frau JungeReyer. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Nelken! Die Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE ist zum 31. Dezember des Jahres 2003 Eigentümerin dieser Grundstücke mit insgesamt 338 Wohnungen geworden. Der Bauzustand dieser Altbauwohnungen macht Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen auch im Interesse vieler Mieterinnen und Mieter erforderlich. Die grundsätzliche Eilbedürftigkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass nach dem Investitionszulagengesetz von 1999 Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden im innerörtlichen Bereich nur dann gewährt werden, wenn sie vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen werden.

Wir haben die HOWOGE um eine Stellungnahme gebeten. Sie hat uns mitgeteilt, dass sie diese Modernisierungsankündigungen am 30. Januar 2004 verschickt hat und dass die Baumaßnahmen am 4. Mai beginnen sollen. Sie hat uns auch dargestellt, dass sie damit die dreimonatige Ankündigungsfrist förmlich berücksichtigt, dass sie mit 60 Mietparteien im Einzelnen Gespräche geführt und zwei Veranstaltungen zur Information durchgeführt hat. Allerdings hat die Wohnungsbaugesellschaft – und da gebe ich Ihnen in Ihrer Kritik völlig Recht – gleichzeitig die Mieterinnen und Mieter gebeten, bereits zum 5. März eine solche Einverständniserklärung zu unterzeichnen. Dies ist zu kritisieren. Hier ist mindestens bei den Mieterinnen und Mietern, die in einer solchen Situation und auch bei einem solchen Schreiben Befürchtungen hegen, wann und in welchem Umfang Maßnahmen auf sie zukommen, was das rechtlich für sie bedeutet und mit welchen Folgen dies eventuell verbunden ist, der Eindruck entstanden, dass sie unter Druck gesetzt werden sollten. Das habe ich gegenüber der Wohnungsbaugesellschaft mit einem Schreiben von heute heftig kritisiert. Ich habe meiner Erwartung sehr deutlich Ausdruck verliehen, dass insbesondere mit den etwa 30 Mieterinnen und Mietern, die hier widersprochen haben beziehungsweise die klagen wollen, sehr intensive Gespräche geführt werden müssen. Ich bin der Überzeugung, dass hier im Vorhinein etwas mehr an Kommunikation und an Dialog mit den Mieterinnen und Mietern hätte erfolgen müssen.

Danke schön! – Herr Nelken! Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte!

Haben Sie denn bei der HOWOGE in Erfahrung bringen können, ob die Wohnungsbaugesellschaft bereit ist, die Klagen gegen diejenigen Mieter zurückzuziehen, die bereits von der HOWOGE verklagt worden sind, obwohl die Ankündigungsfrist noch gar nicht abgelaufen war?

Frau Staatssekretärin!

Herr Nelken! Ihre zweite Zusatzfrage!

Frau Staatssekretärin!

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Nelken! Wir diskutieren diese Frage des Anspruchs des Landes Berlin auf Dividenden bei den Wohnungsbaugesellschaften selbstverständlich auch unter dem Gesichtspunkt, ob und wann Miterhöhungen zu erzielen sind. Wir erwarten allerdings, dass die Wohnungsbaugesellschaften sich bei Mieterhöhungen und insbesondere bei den Mieterhöhungen, die sich aus Modernisierungsmaßnahmen ergeben, daran orientieren, was den Mieterinnen und Mietern im Einzelfall zuzumuten ist. Die Frage der Dividende der Wohnungsbaugesellschaft ergibt sich nicht aus der Klärung der Frage, ob es möglich ist, in dem einen oder anderen Einzelfall eine Modernisierungsmaßnahme durch eine Klage durchzusetzen, das versichere ich Ihnen.

Die nächste Frage stellt Frau Oesterheld von der Fraktion der Grünen. – Bitte sehr!

Da es sich hier um ein eindeutig rechtswidriges Verhalten handelt, möchte ich von Ihnen gern wissen: Wie verhält sich der Senat gegenüber den Vorständen, die solch ein Verhalten „durchgehen“ lassen? Es ist nicht das erste Mal, dass Geschäftsführer sich rechtswidrig verhalten.

Frau Staatssekretärin!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie steht der Senat zur Aussage des Senators für Finanzen, Dr. Sarrazin, in der Plenarsitzung vom 19. Februar 2004, dass es im Zuge der Einführung von Studienkonten keinen Anlass zum Zwei

fel an der Einspeisung von 10 Millionen € in den Landeshaushalt gibt, und zu der Aussage des Finanzsenators nach dem PDS-Parteitag am 5. April 2004, dass der Parteitagsbeschluss der PDS, die Studienkonten abzulehnen, „nicht bindend“ sei?

Die traf mich in meinem Urlaub. Von dort konnte ich sie auch nicht weiter kommentieren. Nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub fragten mich unterschiedliche Medien, was dies für den Senat bedeute. Ich habe gesagt, unmittelbar gar nichts, denn wir haben kein imperatives Mandat. Dies war – zugegeben – eine formale Antwort, aber ich nehme an, dass alle im Hause zustimmen, dass diese Antwort eine richtige war.

Insoweit ist diese Entscheidung nicht bindend. Der Tatsache, dass sie gleichwohl materielle Wirkung entfaltet, kann auch ich mich leider nicht ganz entziehen. Wir sind im Augenblick dabei, uns über den Inhalt dieser materiellen Wirkung zu unterhalten. Diese Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Sie können aber sicher sein, dass wir diesen Betrag woanders im Haushalt ausgleichen werden. Da dies nur das Jahr 2005 betrifft, haben wir dafür auch noch etwas Zeit. – Danke schön!

Frau Präsidentin! Frau Oesterheld! Die Rechtsfrage, die sich daran entscheiden würde, ob hier die Drei-Monatsfrist eingehalten ist, lässt sich so beantworten, dass die Drei-Monatsfrist förmlich mit der Ankündigung bis zum Beginn der Maßnahme eingehalten worden ist. Es geht hier eigentlich nicht so sehr um die Rechtsfrage. Es geht um die Frage, ob durch die Aufforderung zu einer vorzeitigen Rückmeldung der Eindruck entstanden ist, dass Mieterinnen und Mieter gegebenenfalls widerrechtlich hätten unter Druck gesetzt werden können oder sollen. In einer solchen Situation geht es nicht nur um die Klärung der Frist. Es ist nicht die Einhaltung der Dreimonatsfrist allein, sondern eine Frage des grundsätzlichen Umgangs mit den Mieterinnen und Mietern, eine Frage, ob hinreichend erläutert wird, welche Maßnahmen durchgeführt werden, und eine Frage, in welcher Weise die Wohnungsbaugesellschaft um Akzeptanz wirbt. Andererseits muss und soll die Wohnungsbaugesellschaft gegebenenfalls akzeptieren, dass eine solche Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahme von Mieterinnen und Mietern auch abgelehnt werden kann.

Die letzte Zusatzfrage geht an Frau Seidel-Kalmutzki. – Bitte sehr!

Frau Staatssekretärin! Es wird der Eindruck vermittelt, als sei hier eine Schieflage entstanden. Können Sie bestätigen, dass die HOWOGE schon sehr lange und intensiv mit den Mietern im Gespräch ist und eine einvernehmliche Lösung anstrebt? Sie sprachen von 30 Mietparteien. Nach meiner Kenntnis handelt es sich um 15. Man ist da auf gutem Wege.

Frau Staatssekretärin!

Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Seidel-Kalmutzki! Ich habe eingangs darauf hingewiesen, dass die Wohnungsbaugesellschaft zwei Mieterversammlungen durchgeführt hat und dass es ungefähr 30 Mieterinnen und Mieter gibt, die klagen wollen. Das sind ungefähr 10 Prozent. Es handelt sich hier nicht um die Rechtsfrage der abgekürzten Fristen, sondern um die Frage, wie in einer solchen Situation eine Vermittlung dieses Wunsches nach Modernisierung und Instandhaltung vorgenommen wurde.

Danke schön!

Der Abgeordnete Dr. Lindner von der Fraktion der FDP stellt nun die vierte Frage, zu

Haushaltslücke durch inkonsistente Politik?

Bitte sehr!

Danke schön! – Zur Beantwortung hat der Finanzsenator Dr. Sarrazin das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die zitierte Aussage war damals richtig, was auch dadurch bewiesen wird, dass einige Wochen später, am 18. März, der Doppelhaushalt mit diesen Zahlen für das Jahr 2005 mit den Stimmen der Fraktionen von PDS und SPD verabschiedet wurde. Danach trat ein für mich unerwartetes Ereignis ein, nämlich die Entscheidung des PDS-Parteitages.

[Heiterkeit bei der FDP und den Grünen]

Herr Abgeordneter Dr. Lindner – bitte!

Sie sagen, dass Sie sich noch in Diskussionen befinden. Können Sie bereits ausschließen, dass diese 10 Millionen € gleichwohl anderweitig aus dem Bereich des Senators für Wissenschaft und Kultur und insbesondere aus dem Einzelplan Wissenschaft finanziert werden?

[Wechselberg (PDS): Das war jetzt auch eine schwächliche Frage!]