Protocol of the Session on February 21, 2002

Danke schön! – Bitte, Herr Senator Körting!

Frau Abgeordnete Pop! Wir haben vor, in Kürze die Gespräche mit den Gewerkschaften über die Frage: „Wie kann man zu einer Haushaltssituation kommen, in der die Personalausgaben gesenkt werden?“ aufzunehmen. Vom Ergebnis dieser Gespräche mit den Gewerkschaften wird abhängen, ob und welche Freiräume wir bekommen, um einen solchen Einstellungskorridor zu öffnen. Ich würde das begrüßen. Ich halte es für notwendig, dass man dies tut. Aber es ist auch eine Frage an unsere Verhandlungspartner, inwieweit sie bereit sind, im erforderlichen Umfang zur Senkung der Personalkosten beizutragen, so dass man auf diese Art und Weise über einen Einstellungskorridor verhandeln kann. Das Ergebnis der Gespräche mit den Gewerkschaften kann ich nicht vorwegnehmen.

[Wieland (Grüne): Solange sperren wir sie aus!]

Danke schön! – Frau Pop, Ihre zweite Nachfrage!

Stimmen Sie mit mir überein, dass diese jetzige Nichtübernahme der Auszubildenden gegenüber den Gewerkschaften eine nötige Härte beweisen soll, nämlich dass Sie im Stande sind, so zu handeln, falls die Verhandlungen nicht nach Ihren Vorstellungen ausgehen?

Bitte, Herr Senator!

Frau Kollegin, es geht hier nicht um die Härte, sondern eher um die Not, in der wir uns haushaltsrechtlich befinden. Wir haben keine Alternativen. Es geht auch nicht darum, kaltherzig zu sein und gegenüber jungen Leuten ein Exempel zu statuieren. Das ist nicht unser Problem. Unser Problem ist die Haushaltslage des Landes Berlin, die es uns nicht ermöglicht, uns solche Dinge zu leisten. Und ich hatte Ihnen dargestellt, dass wir aufgrund der Personalsituation derzeit auf diese Mitarbeiter nicht zurückgreifen müssten, sondern sie eher im Sinne einer vorbeugenden Maßnahme – für später etwa – oder aus sozialen Gründen jetzt einstellen würden. Die Haushaltssituation lässt soziale Wohltaten, so sehr man sie vielleicht im Inneren gern täte, nicht zu.

Die nächste Nachfrage geht wieder an den Abgeordneten Schruoffeneger. – Bitte!

Herr Senator! Sie haben uns das verfassungsrechtliche Problem noch einmal erläutert, das es Ihnen angeblich unmöglich macht, 23 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen während der Zeit der vorläufigen Haushaltswirtschaft zu übernehmen. Können Sie uns dann noch einmal erklären, warum Sie es für den ordnungsgemäßen Betrieb der Verwaltung für unverzichtbar halten, dass in den letzten fünf Wochen 17 Stabsstellen in den persönlichen Stäben der Senatoren neu besetzt wurden, und warum insbesondere die Senatskanzlei des Herrn Wowereit ohne die Einstellung des ehemaligen Pressesprechers der PDS auf die Position des stellvertretenden Senatssprechers nicht mehr ordnungsgemäß hätte arbeiten können?

Herr Senator Körting! – Bitte schön!

Herr Kollege Schruoffeneger! Jetzt wird es schon eher etwas humorig in der Darstellung.

[Henkel (CDU): Traurig ist das! – Weitere Zurufe von der CDU]

Ich habe Ihnen dargestellt, welche Voraussetzungen der Artikel 89 bietet. Er bietet mir die Möglichkeit, einzustellen, wenn entweder eine gesetzliche Verpflichtung besteht – die besteht übrigens bei einem Auszubildenden, den wir haben; der war vorher Soldat auf Zeit und dementsprechend hat er einen gesetzlichen Anspruch, dass er jetzt nach der Zeit übernommen wird – oder wenn es eine vertragliche Verpflichtung des Landes Berlin gibt, für bestimmte Maßnahmen nach Artikel 89 zu verfahren. Oder es gibt die Möglichkeit, einen ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung aufrechtzuerhalten. Dass zum ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung auch bestimmte Stabsstellen gehören, kann doch nun keiner bezweifeln. Und es ist doch nun wirklich eine absurde Vorstellung, dass Sie jetzt etwa sagen, ein Pressesprecher in bestimmten Senatsverwaltungen

[Wieland (Grüne): Senatssprecher!]

oder sonstigen sei nicht mehr erforderlich. Wir haben sogar nach dem Pressegesetz eine gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Dinge gegenüber der Presse auskunftsmäßig zu belegen.

[Zurufe von den Grünen]

Insofern gehört das zum ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung.

Das Problem bei den 23 Mitarbeitern ist doch – und ich habe versucht, das nun wirklich nüchtern darzustellen –, dass das, was diese 23 an Arbeit für die Berliner Verwaltung erbringen können, durch 61 Überhangkräfte, die ich dort umsetzen könnte, erbracht werden kann. Damit ist das jedenfalls von der Verfassungsrechtslage her doch leider eindeutig. Das ist so, und das muss man denn auch so zur Kenntnis nehmen.

Die letzte Nachfrage hat der Abgeordnete Wambach. – Bitte schön!

(A) (C)

(B) (D)

Herr Senator! Wie groß ist derzeit die Anzahl der freien Stellen im mittleren Dienst? – Und in diesem Zusammenhang möchte ich auch fragen: Wie erklären Sie es denn in puncto Verantwortungsbewusstsein des Senats, dass Sie jetzt gleichzeitig bzw. unlängst 17 Neueinstellungen im Leitungsbereich vorgenommen haben?

Die Frage wurde zwar gerade beantwortet. Aber es steht mir nicht zu, das abzulehnen. – Herr Senator, Sie haben die Möglichkeit, zum zweiten Mal zu antworten. – Bitte schön!

Die zweite Frage habe ich gerade beantwortet. Die erste Frage lässt sich beantworten: Es gibt zur Zeit auch freie Stellen im mittleren Dienst. Das ist in der Tat so. Aber wir haben auch noch zA-Beamte, die noch nicht auf diese Stellen gesetzt sind, so dass ich dann, wenn ich Stellen neu besetzen würde, verpflichtet wäre, zuerst die zA-Beamten nach Ablauf der Probezeit auf diese Stellen zu setzen, bevor ich sie mit anderen besetze. Das ist so.

Wir kommen somit zur nächsten und voraussichtlich auch zur letzten Frage in dieser Fragestunde. Das Wort hat der Abgeordnete Buchholz zu seiner Mündlichen Anfrage über

Rückforderung von Fördermitteln nach dem Abbau von Industriearbeitsplätzen durch Neoplan/MAN

Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. In welchem Umfang wurden dem Nutzfahrzeughersteller Anwärter mit seiner Marke Neoplan in den letzten 20 Jahren Wirtschaftsfördermittel gewährt, und wurden die damit verbundenen Auflagen – einschließlich der Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag für das Spandauer Werk – in der Vergangenheit vollständig erfüllt?

2. Fordert der Senat nach Aufgabe des Spandauer Produktionsstandortes gegebenenfalls alle gewährten Fördermittel zurück oder nur anteilig nach „abgelaufenen“ Jahren, und wie ist der Stand dieser Rückforderungen?

Ich vermute, dass die Beantwortung Wirtschaftssenator Dr. Gysi übernimmt. – Ja, das ist der Fall. – Bitte schön, Sie haben das Wort!

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Buchholz! Zwischen 1991 und 1993 hat das Unternehmen Zuwendungen aus Wirtschaftsförderungsmitteln für die Beseitigung von Grundstücksmängeln in Höhe eines hohen einstelligen Millionenbetrages erhalten. Damit war in Übereinstimmung mit dem Erbbaurechtsvertrag die Verpflichtung verbunden, den Betrieb bis zum 31. Dezember 2003 aufrechtzuerhalten und das Grundstück in vollem Umfang und ausschließlich für Omnibusbau, den Bau von Busstellen sowie für den Omnibusservicebetrieb zu nutzen. Diese Verpflichtung wurde nur bis zum 31. Dezember 2001 eingehalten.

Deshalb nun gleich zu Ihrer Frage 2: Die durch Rechtsprechung verfestigte Rechtslage ist insofern eindeutig, als zwischen dem privaten Zuwendungsempfänger und dem staatlichen Zuwendungsgeber die finanziellen Risiken angemessen verteilt werden müssen. Danach kann das allgemeine Produktionsrisiko, das aus wirtschaftlichen Gründen zur Stilllegung eines Betriebes führt, leider nicht einseitig zur Rückforderung der gesamten Zuwendung dem Unternehmer aufgebürdet werden. Dieser Vor

gabe entsprechend wurde der auf die Restlaufzeit des Bindungszeitraums entfallende Teilbetrag zurückgefordert. Die Rückzahlung ist auch am 20. Dezember 2001 erfolgt.

Herr Buchholz, Sie haben die Möglichkeit, die erste Nachfrage zu stellen. – Bitte!

Können Sie die Höhe dieser Rückzahlung beziffern?

Herr Senator Gysi!

Ich bin in der Schwierigkeit, aus bestimmten datenrechtlichen Gründen nicht genau die Fördersummen sagen zu dürfen. Damit darf ich auch nicht genau sagen, wie hoch der Teilbetrag ist, weil man dann Rückschlüsse ziehen kann. Deshalb formuliere ich meine Antwort so: Es war ein hoher einstelliger Millionenbetrag, der hingeflossen ist, und es ist ein kleiner, aber immerhin auch noch einstelliger Millionenbetrag, der zurückgekommen ist.

Herr Buchholz, Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage! – Sie möchten diese Möglichkeit nicht in Anspruch nehmen. Dann hat der Abgeordnete Cramer das Wort. – Bitte!

Die BVG hatte Busse ausgeschrieben. Hat sich die Neoplan daran beteiligt? Wenn ja, wie war das Angebot von Neoplan im Verhältnis zu den anderen Anbietern?

Herr Senator Gysi!

Sorry, das kann ich Ihnen nicht sagen! Das weiß ich nicht. Ich weiß nur von einem Besuch, dass unter anderem die Tatsache, dass wir gerade dort auch Busse kaufen, im Zusammenhang mit bestimmten Plänen – so sage ich mal – des Unternehmens, dort abzubauen, eine große Rolle spielte. Dort lag von uns so ein wenig die Drohung in der Luft, dass man natürlich auch Aufträge, die an andere Stellen, an MAN, gehen, noch einmal neu prüfen kann, wenn dort sozusagen nicht ordnungsgemäß geliefert wird. Darüber gibt es auch Verhandlungen. Aber inwiefern sie sich jetzt an der Ausschreibung beteiligt haben, ist mir nicht bekannt.

Danke schön! – Die Beantwortung ging so schnell, dass wir doch noch eine weitere Frage zulassen können. – Das Wort hat der Abgeordnete Rzepka für seine Frage über die Zukunft des Berliner Wassers. – Bitte schön! – Wo ist er denn? – Er hat offensichtlich nicht mehr damit gerechnet. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage. Frau Abgeordnete Matuschek!

[Zurufe]

Sie ist auch nicht mehr da! Dann machen wir jetzt fast eine Lotteriestunde daraus. Frau Senftleben ist diszipliniert. Sie nimmt an unserer Debatte teil und hat nun das Wort zu ihrer Mündlichen Anfrage über

eigenes Personalmittelbudget an Schulen

Frau Präsidentin! Meine Herren! Meine Damen! Ich frage den Senat: Können Schulleiter und Schulleiterinnen über das im Koalitionsvertrag vereinbarte Personalmittelbudget in Höhe von „mindestens 2 % der Personalzuweisungen“ bereits im Schuljahr 2002/2003 verfügen, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wird dem Plenum das dazu notwendige Vorschaltgesetz vorgelegt?

Herr Senator Böger! – Bitte, Sie haben das Wort!

Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Senftleben! Zunächst einmal darf ich meiner Freude darüber Ausdruck verleihen, dass Sie die Koalitionsvereinbarungen gelesen haben, was vielleicht nicht auf alle zutrifft, und auch ihre Anspruchstitel für bedeutsam halten; es haben ja auch sehr viel hier im Hause an dieser Koalitionsvereinbarung mitgewirkt.

[Heiterkeit – Wieland (Grüne): Alle, mit Ausnahme der CDU!]