Im Plenarprotokoll kann man nachlesen, dass insgesamt 5,9 Millionen € eingesetzt wurden. Gehen Sie nicht auch davon aus, dass diese Zuwendung – indirekt durch die IBB erfolgt und vom Senat veranlasst – als Verlust zu werten ist und unnütz eingesetzt wurde, da die Insolvenz des Tempodroms droht? Und wo sind die 10 Millionen €, die als Verlust für das Land nach Verkauf zu erwarten sind, im Doppelhaushalt wiederzufinden, und aus welchen Titeln wird dies gegenfinanziert?
Man darf jetzt nicht alle Daten und Zahlen aus unterschiedlichen Zeiten und Sachzusammenhängen durcheinander werfen, wie Sie, Herr Schmidt, das ein bisschen getan haben. Man muss abzielen auf das, was vor einem Jahr das Entscheidende war. Da war das Unternehmen da, wo es war. Wir hatten die Wahl: Insolvenz sofort, Kosten für das Land 10,2 Millionen € oder doch die Überlegung, ob man hier nicht vielleicht durch einen Verkauf, wenn auch mit Verlust, Arbeitsplätze noch erhalten kann. Wir sind diesen Weg gegangen. Dieser Weg scheint sich jetzt auch zu bestätigen. Das ist der eigentliche Kern.
Herr Senator! Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, gab es seinerzeit ein Angebot über 2,5 Millionen € für das Tempodrom. Sind Sie der Überzeugung, dass sich der Aufwand gelohnt hat und dass der Verkaufspreis nun deutlich den zusätzlich erfolgten Aufwand berücksichtigen wird?
Was sich im Augenblick absehen lässt, ist, dass wir wahrscheinlich mit Kaufpreis und mit Bedienung des Darlehens, das wir dann als Land ablösen müssten, finanziell etwa so herauskommen werden wie im Fall einer Insolvenz. Das hatte ich bereits gesagt. Wir haben aber in diesem Fall das Unternehmen, Arbeitsplätze und Veranstaltungen erhalten, was für Berlin nicht unwichtig ist.
Herr Sarrazin! Es gab einen Parlamentsbeschluss, dass der Verkauf oder die Abwicklung bis zum 31. Dezember letzten Jahres erledigt sein sollte. Wie bewerten Sie die Argumentation, dass Sie diese Frist u. a. deswegen nicht einhalten, weil Sie dann eingestehen würden, dass die Verteidigungslinie des Senators Strieder in dem von der CDU angeregten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren, Schaden vom Land Berlin abzuwenden, in sich zusammenbricht, weil dann klar wird, dass Sie für die 10 Millionen € Bürgschaftssumme plus 5 Millionen € viel mehr zahlen müssen und damit Schaden angerichtet wurde?
Herr Schruoffeneger! Das wird von mir überhaupt nicht bewertet, weil ich ganz anders denke und verfahre. In meiner Amtseigenschaft, wie ich jetzt hier zu handeln habe, geht es ausschließlich darum, dass wir einen optimalen Kaufpreis erzielen. Es ging jetzt darum, dass die Verhandlungen vor Weihnachten nicht abgeschlossen werden konnten, weil es mehrere Interessenten gibt. Wenn es jetzt möglich ist, durch etwas mehr Zeit bessere Bedingungen zu bekommen, dann ist das etwas, was auch aus unserer Sicht unbedingt auszuloten ist. Darum geht es, und alles Übrige, was sich an Folklore um das Thema rankt, habe ich in dem Zusammenhang nicht beachtet und habe es auch nicht zu beachten.
1. Welche Gutachtenaufträge und Beraterverträge wurden von der BVG seit Amtsantritt des Vorstandsvorsitzenden vergeben, und welche Aufträge wurden vorab vom Aufsichtsrat genehmigt?
Herr Abgeordneter! Es wurden seit dem 1. Oktober 2002 Aufträge im Umfang von 9,4 Millionen € vergeben. Das ist ein Auftragsumfang, wie er gegenüber den Jahren davor deutlich abgesenkt war. Diese Gutachten wurden für unterschiedliche Themen vergeben. Sie wurden alle im Aufsichtsrat intensiv behandelt und auch weiterverfolgt, was die Resultate sind. Die Auftragsvergabe selbst ist naturgemäß Sache des Unternehmens. Das muss nicht im Aufsichtsrat im Einzelnen abgesegnet werden. Mir ist aber vom Unternehmen versichert worden – natürlich habe ich aus Anlass aktueller politischer Diskussionen um eine andere Anstalt häufiger nachgefragt –, dass in diesem Zusammenhang alle einschlägigen Vorschriften beachtet wurden.
Herr Senator! Wenn man sich das Volumen anhört, mit dem Gesamtvolumen des Haushalts der BVG vergleicht und das dann in Relation stellt zu den Gutachtenaufträgen und Beraterverträgen der Bundesagentur für Arbeit, die auch zu einem Rücktritt eines Vorstandsvorsitzenden geführt haben, halten Sie dann eine Auftragsvergabe in diesem Volumen von fast 10 Millionen € angesichts der Finanzprobleme der BVG für angemessen, auch angesichts der Tatsache, dass die BVG ihr Personal im Leitungsmanagement entsprechend aufgestockt hat?
Ich hatte bereits gesagt, dass gegenüber dem Zustand vorher der Umfang der Aufträge deutlich abgesenkt wurde. Abgesehen davon hat für mich der Umfang als solcher keinen Eigenwert, sondern es kommt darauf an, was man mit dem Geld macht. Die Input-Output-Qualität hat sich in diesem Punkt bei der BVG in dieser Zeit deutlich verbessert.
Herr Senator Sarrazin! Treffen die Meldungen des Berliner „Tagesspiegel“ zu, dass der Vorstandsvorsitzende, Herr von Arnim, vorher bei der Firma Lexington beschäftigt war, die jetzt Beraterverträge bekommen hat? Wenn ja, sehen Sie hier eine Interessenkollision, oder ist das ganz normal?
Diese Meldung trifft nicht zu. Allerdings hat Herr von Arnim, der in seiner Vergangenheit selbst einmal Berater war, in dieser Eigenschaft auch mit Herrn Fuchs zusammengearbeitet,
Herr Sarrazin! Ich möchte von Ihnen wissen, ob Sie den Maßstab, den Sie eben genannt haben, dass es nicht auf den Umfang einer Ausgabe ankomme, sondern darauf, was man mit ihr mache, auch an Ihre sonstigen Sparvorhaben anlegen.
Ja, das tue ich! Wenn ich alles dürfte, was ich gerne wollte, dann wäre das sogar noch um einiges effizienter, als es bisher der Fall ist.
Leider hindern mich bisweilen politische Kompromisse daran, das zu tun, was u. U. wirklich vernünftig ist.
Damit kommen wir zur nächsten Frage. Ich hatte Ihnen schon gesagt, dass wir die Frage 6 mit der Frage 10 zusammen behandeln.
und danach hat dann Frau Kubala die Möglichkeit, ihre Frage zu stellen, damit das zusammen beantwortet werden kann. – Bitte sehr, Frau Hertlein!
1. Wie beurteilt der Senat die neue Winterdienstregelung für die Schnee- und Glatteisbekämpfung auf Berliner Straßen, und hat sich aus seiner Sicht die nunmehr im Straßenreinigungsgesetz eingeräumte Möglichkeit der vorbeugenden Anwendung von Feuchtsalz bewährt?
2. Wie schätzt der Senat bei dieser neuen Winterdienstregelung die Folgewirkungen für Straßenbäume und Autokarosserien ein?
1. Wie gewährleistet der Berliner Senat die Einhaltung des § 29 des Berliner Naturschutzgesetzes, nach dem der
Einsatz von Tausalzen oder Auftaumitteln auf Gehwegen und Privatstraßen und insbesondere auf Grundstücken untersagt und nur den Stadtreinigungsbetrieben an speziellen Gefahrenstellen erlaubt ist?