Wir kommen damit zur nächsten Mündlichen Anfrage, die an die Fraktion der PDS geht. Frau Abgeordnete Breitenbach hat das Wort zu einer Frage über
1. Wie ist der Stand der Verhandlungen des Senats mit der BVG um eine sozialverträgliche Lösung nach dem Wegfall des Sozialtickets?
Frau Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Ich habe in der letzten Woche zusammen mit der Sozialsenatorin intensive Gespräche mit der BVG und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg über dieses Thema geführt. Das Ergebnis lautet, dass BVG, der Vertreter des VVB und wir uns darauf verständigt haben, dass zum 1. Januar 2005 wieder ein soziales Angebot im öffentlichen Personennahverkehr eingeführt wird. Bedauerlicherweise ist es nicht gelungen, schon für dieses Jahr zu einer Lösung zu gelangen, weil der Prozess der Tarifkalkulation und der Vorbereitung zu weit fortgeschritten gewesen ist, und weil das darüber hinaus umfangreiche Abstimmungsprozesse erfordert hätte. Für dieses Jahr gibt es allerdings für berechtigte Sozialhilfeempfangende die Möglichkeit, die Kosten für ihre Mobilität, die den im Regelsatz der Sozialhilfe beinhalteten Betrag in Höhe von 20,40 € übersteigen, bei den Sozialämtern abzurechnen und sich dort erstatten zu lassen.
Ab dem 1. Januar 2005 tritt eine neue Gesetzeslage mit der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in Kraft, wodurch die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfangenden in den Zuständigkeitsbereich des Arbeitslosengeldes II kommen. Dort wird es nach der bisherigen Gesetzeslage eine solche Erstattungsmöglichkeit nicht geben. Dies ist einer der Gründe, die bei BVG und VBB zu der Einsicht beigetragen haben, dass es notwendig und
im Interesse des Unternehmens ist, ab dem 1. Januar 2005 wieder zu einem sozialen Angebot zu kommen.
Wir sind gleichzeitig der Auffassung, dass ein solches Angebot ein selbsttragendes sein muss, das heißt, dass es keine zusätzliche Subventionierung aus Steuermitteln geben darf. Ich gehe davon aus, dass das Unternehmen – und die Verkehrsunternehmen insgesamt – ein Interesse daran haben muss, den Kundenkreis derjenigen, die sozial schwächer gestellt sind, auch für das Nahverkehrsunternehmen als Kunden zu halten beziehungsweise zu gewinnen, und dass mit diesen Einnahmen für das Unternehmen ein wirtschaftlich sinnvoller Effekt verbunden ist.
Volltreffer, ich habe Ihre Aufmerksamkeit! – Herr Senator! Gab es eine Verständigung darüber, für welchen Personenkreis dieses Ticket künftig gelten soll?
Entschuldigung! Sie merken, dass die Technik offensichtlich ein massives Problem hat, was uns auch zunehmend nervlich beansprucht. Deshalb schlage ich vor, die Sitzung für wenige Minuten zu unterbrechen. Die Techniker machen einen Soundcheck, damit wir nicht ständig erschreckt werden. Auch für die Zuschauer ist das sehr unangenehm. Die Sitzung ist unterbrochen!
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Wir können beginnen, sobald die Beisitzer vollzählig sind. Die Technik versichert, dass alles wieder in Ordnung ist. – Frau Breitenbach, bitte wiederholen Sie Ihre erste Zusatzfrage noch einmal!
Hat es eine Verständigung darüber gegeben, welcher Personenkreis dieses neue Sozialticket benutzen kann?
Bezüglich des Personenkreises ist der Vorschlag von Frau Knake-Werner im Gespräch. Das sind diejenigen, die von der Rundfunkgebühr befreit sind. Wir werden gemeinsam mit der BVG und dem Verkehrsverbund prüfen, wie ein solches Angebot aussehen und realisiert werden kann. Es gibt dazu noch keine abschließende Klärung, weil wir das anhand der Zahlen noch einmal im Detail durchrechnen müssen. Wir gehen davon aus – das ist die Vereinbarung –, dass wir vor der Sommerpause dieses Jahres eine Klärung – sowohl bezüglich des Personenkreises als auch bezüglich des Angebots – vorlegen können.
Wenn wir erst im nächsten Jahr ein neues Sozialticket bekommen, würde das bedeuten, dass die jetzige Regelung zu Lasten der Bezirke geht. Gab es mit den Bezirken eine Absprache, wie das geregelt werden soll?
Nach meiner Kenntnis wird es morgen ein Gespräch der Sozialsenatorin mit den Sozialstadträtinnen und Sozialstadträten geben, bei dem u. a. diese Frage erörtert wird. Die Zielsetzung ist, für diejenigen, die einen unabweisbaren Anspruch haben, ein vereinfachtes und unbürokratisches Verfahren zu ermöglichen.
Die nächste Zusatzfrage ginge eigentlich an Herrn Jahnke von der SPD-Fraktion, der sich aber nicht im Raum befindet. Dann ist jetzt Frau Jantzen von der Fraktion der Grünen an der Reihe. – Bitte!
Der Zeitung ist zu entnehmen, dass die S-Bahn GmbH nicht an diesen Gesprächen beteiligt wurde. Trifft das zu? Wie stehen die Chancen, dass das Ticket verwirklicht wird? Halten Sie die 39 €, die im Gespräch sind, für diesen Personenkreis nicht auch für zu hoch?
Ich gehe aber davon aus, dass wir im weiteren Verlauf der Gespräche zu einer Einigung mit allen Verkehrsunternehmen im Rahmen des Verkehrsverbundes kommen werden.
Natürlich wäre es unter sozialen Gesichtspunkten wünschenswert, wenn man einen noch niedrigeren Preis erzielen könnte. Wir stehen hier aber in dem Spannungsfeld zwischen der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der sozialen Notwendigkeit, für diesen Personenkreis ein Angebot zu machen. Ich weiß, dass aus Ihrer Fraktion – und zwar zu Recht – immer die Frage der Wirtschaftlichkeit der BVG betont wird. Insofern müssen wir in diesem Spannungsfeld einen Weg finden. Es kann nicht der Zweck der Übung sein, wie wir es in manchen anderen Fällen hatten, dass der Senat ein Unternehmen zu unwirtschaftlichem Verhalten verpflichtet. Ich gehe davon aus, dass die BVG ein wirtschaftliches Interesse haben muss, möglichst viele Fahrgäste auch aus diesem Personenkreis zu gewinnen, um Einnahmen zu erziehen. In
Herr Wolf! Ich frage Sie vor dem Hintergrund, dass man das wirtschaftliche Ergebnis der BVG durch eine ÖPNV-freundliche Verkehrspolitik enorm verbessern kann, wozu sich aber dieser Senat nicht im Stande sieht: Ist es nicht eine billige Methode, den Verkehrsbetrieben 17 Millionen € vom Land für das Sozialticket zu streichen und ihnen dann zu sagen, sie sollten es kostenneutral wieder einführen? – Das ist doch ein billiger Schattenhaushalt und ändert nichts an der Situation, dass SPD und PDS das Sozialticket abgeschafft haben.
Herr Cramer! Sie wissen, dass das Sozialticket mit rd. 18 € von Seiten des Landes subventioniert wurde. Die Sozialhilfeempfänger haben dafür 20 € bezahlt. Damit sind Sie bei 39 €. Wenn wir jetzt vorschlagen, einen solchen Tarif wieder einzuführen, dann ist das keine zusätzliche Belastung der BVG, sondern ermöglicht ihr, das, was bisher an Subventionen vom Land eingenommen wurde, über eigene Einnahmen zu erzielen.
Wie hoch werden nach Einschätzung des Senats angesichts der aktuellen Kaufangebote und der eingegangenen Bürgschaftsverpflichtungen die Verluste Berlins bei einem Verkauf des Tempodroms ungefähr liegen?
Herr Abgeordneter! Wie Sie wissen, sind die Verkaufsverhandlungen noch im Gang. Es gibt noch einige Interessenten. Das, was im Augenblick als Kaufpreis absehbar ist, bedeutet im Endergebnis, dass das Land etwa so belastet wird, wie es auch bei einer Insolvenz der Fall wäre, nämlich mit rd. 10 Millionen €. Allerdings hätten wir den Umstand, dass dort sämtliche Arbeitsplätze erhalten werden könnten, der Veranstaltungsbetrieb weiterginge und Rechnungen von Handwerkern usw. bezahlt werden könnten. Wir hätten gegenüber einem Konkurs ein wesentlich besseres Ergebnis.
Ich möchte wissen, wie der Senat rechtfertigt, dass a) 0,9 Millionen €, die am 19. Februar 2003 durch den Hauptausschuss als Zuwendung abgelehnt wurden, über die IBB der Stiftung „Neues Tempodrom“ am Parlament vorbei zur Verfügung gestellt wurden und b) 5 Millionen € zu Lasten des Schulen- und Sportstättensanierungsprogramms für das Tempodrom aus dem IBB-Bankbeitrag entnommen worden sind?
Es geht jetzt darum – das hat der Senat im März 2003 beschlossen –, dem Tempodrom bzw. der Stiftung Zeit zu geben, um eine angemessene Lösung zu finden. Seit dem Senatsbeschluss sind bei der IBB keine weitere Entnahmen mehr erfolgt.