Ich lese Ihnen einmal das Protokoll vor, das vorliegt, und zitiere Seite 2948. Da fragt Frau Grütters:
Hat er sich vielleicht vom Frust seines Vorgängers anstecken lassen oder von den negativen Schlagzeilen aus Berlin abhalten lassen, dass er nicht nach Berlin kommt?
Ich kann auf keinen Staatssekretär verzichten. Es sind ausschließlich persönliche Gründe, die ich respektiere und hier nicht zu erläutern gedenke.
Was schreiben Sie in Ihrer Begründung? Zunächst sind es nicht persönliche, sondern private Gründe. Dann behaupten Sie eine Nachfrage, ob es staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegeben habe. Diese hat es nie gegeben. Das Protokoll können Sie einsehen. Sie behaupten etwas. Ich nehme stark an, dass die CDU-Fraktion zu dem Zeitpunkt wahrscheinlich darüber informiert war, woher auch immer. Sie hat es nicht gesagt und versucht einfach, den schwarzen Peter weiterzuschieben.
Wenn jemand anonym angezeigt wird und ein Staatsanwalt ermittelt, gilt die Unschuldsvermutung bis zum Ende.
Herr Kollege! Hier liegt ein Antrag vor, und diesen haben wir beraten. Auf diesen Antrag bin ich eingegangen. Ich habe kein einziges Wort ausgelassen, das Sie geschrieben haben. Wenn Sie die breite Differenzierung von Staatssekretären in dieser Regierung darstellen wollten, dann hätten Sie etwas anderes beantragen müssen und nicht diese Missbilligung.
Welchen Inhalt wollen Sie gern wissen? – Dass ein Anonymer jemanden anzeigt, kommt gelegentlich vor. Ich bin nicht darüber unterrichtet. Wenn Sie unterrichtet sind und mehr wissen, dann teilen Sie es bitte mit! Ich werde es nicht tun.
Wenn Sie das nicht anerkennen, sind Sie tief gesunken. Ich habe bei Ihnen Senatoren und den Regierenden Bürgermeister kennengelernt, die genauso gehandelt hätten wie dieser Senator. Ich bin stolz darauf, dass er so gehandelt hat. Wenn er etwas anderes gesagt hätte, so hätte ich den Missbilligungsantrag gestellt. Wenn der Senator hier etwas über einen Mitarbeiter oder einen zukünftigen Mitarbeiter gesagt hätte, bei dem etwas auf Grund anonymer Beschuldigungen läuft, und sich äußert, dass es dieses und jene gäbe, und damit ein Gerücht verstärkt, wäre dies Grund für eine Missbilligung gewesen. So ist es eine Auszeichnung.
Aus dem Grund bin ich der Meinung, entlarvt Sie das, was Sie hier geschrieben haben. Ich bitte Sie einfach, endlich einmal Protokolle nachzulesen und diese richtig zu zitieren und hier nicht Lügen zu verbreiten. Diese verdienen eine Missbilligung und nicht der Senator.
Danke schön! – Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Schmidt das Wort. – Moment, hier gibt es einen Antrag zur Geschäftsordnung. – Herr Goetze, bitte! – Ich nehme an, es soll eine Kurzintervention sein? – Gut!
Es ist auffällig, dass Sie sich inhaltlich mit all dem, was ich in der Begründung meines Antrags zum Ansehen Berlins formuliert habe, mit den Fragen, die aufgeworfen worden sind, und mit den Schlussfolgerungen daraus nicht auseinander gesetzt haben.
Das Einzige, was Sie hier vorbringen, ist eine Problematik in einem zeitlichen Ablauf, die Sie einfach ignorieren wollen.
Es gab staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Wie stehen Sie dazu? – Das haben Sie nicht gesagt. Diese staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen liefen seit fast zwei Monaten, bevor dieser Vorgang hier im Parlament war. Dazu haben Sie nichts gesagt. Sie setzen sich mit dem Thema in keiner Weise auseinander. Deswegen nehmen wir zur Kenntnis, dass es eben nur formal gelingt, sich mit diesen Thema hier evtl. zu beschäftigen. Die Schlussfolgerungen für Berlin machen Ihnen offensichtlich gar keine Sorgen. Die Tatsache, dass der Senator seiner Informationspflicht hier nicht genügt hat, und die Tatsache, dass man daraus Rückschlüsse ziehen darf
für das, was künftig noch vom Senator gesagt wird, nämlich dass man offensichtlich alles mehrfach überprüfen muss, bleiben bestehen, und Sie haben sie leider nicht entkräften können.
Sie können nicht etwas beantragen und über etwas anderes reden. Mein Vorwurf ist, dass Ihr Missbilligungsantrag schlampig gemacht ist und falsch zitiert. Das können Sie genau nachlesen. Das ist der Vorwurf, den ich Ihnen mache.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Inzwischen ist es fast eine gute Tradition, Missbilligungsanträge hier zu später Stunde zu stellen. Allerdings ist der Vorgang, über den wir reden, nicht ganz so lustig.
Es ist ein einzigartiger Vorgang, wenn man ihn rekapituliert – der Abgang von Staatssekretär Pasternack, dann der Senatsbeschluss zur Ernennung von Herrn Krausz, bei der ich mich auch gefragt habe: Wo liegt eigentlich die besondere Qualifikation von ihm?
dann habe ich mir gedacht: Das hat auch für den Senat gereicht, vielleicht reicht es auch als Staatssekretär.
Dann erleben wir die Hängepartie, durch die Berlin seitdem ohne Wissenschaftsstaatssekretär auskommen muss.
Wenn man sich aber den Antragstext der CDU anschaut, dann geht es im Kern um falsche Information des Parlaments, mit der dem Ansehen des Landes Berlin
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! – Herr Goetze, Artikel 51 der Verfassung von Berlin sagt, dass kein Abgeordneter zu irgendeiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen Äußerungen in Ausübung seines Mandats gerichtlich oder dienstlich oder sonst außerhalb des Abgeordnetenhauses zur Verantwortung gezogen werden darf. Das, finde ich, ist ein jederzeit verteidigenswerter Punkt, aber das berechtigt nicht, dass man hier moralisch ungestraft jede Form der Unwahrheit sagen darf – so, wie Sie es heute getan haben, bezogen auf Ihre Missbilligung.
schwerer Schaden zugefügt wurde oder worden sein soll. Ist das wirklich so? – Diese Frage habe ich mir gestellt. Ich bin eher zu der Antwort gekommen: Das kann ich nicht nachvollziehen.
Aus dem Plenarprotokoll hat der Kollege Flemming schon zitiert. Darin fand ich auch nicht die Frage, die in der Begründung aufgeführt wurde, und konnte mich nur wundern. Nun kann man sich zwar darüber streiten, ob es persönliche Gründe sind. Auch über die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, die gegen Herrn Krausz geführt wurden, kann man unterschiedliche Auffassungen haben. Nach meiner Einschätzung hat Herr Flierl in der letzten Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung dazu recht gute Ausführungen gemacht, die mich zumindest so weit zufrieden gestellt haben. Ich habe im Moment keine Erkenntnis, an seinen Aussagen zu zweifeln, dass tatsächlich erst nach Übersendung der Personalakte, nach Beschluss des Senats zur Ernennung von Herrn Krausz die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hier zu Tage getreten sind und dass es zudem auch den Wunsch der Staatsanwaltschaft Hamburg gab, diese Ermittlung nicht bekannt werden zu lassen. Dann, denke ich, hat Herr Flierl auch hier im Plenum zu Recht so geantwortet, wie er geantwortet hat.
Das soll natürlich nicht heißen, dass in der Wissenschaftspolitik alles prima und wunderbar ist. Es gibt in der Tat genug zu missbilligen. Hätte da die CDU besser nachgedacht, dann könnten wir auch zustimmen. Ich will nur ein paar Punkte nennen: Wenn es tatsächlich bis Dezember 2003 oder Januar 2004 dauern soll, bis der neue Staatssekretär hier sein Amt aufnimmt, werden wir fast ein halbes Jahr ohne Wissenschaftsstaatssekretär gewesen sein, und das gerade, wo in dem Bereich nicht alles prima läuft, sondern es eher an allen Ecken und Enden brennt.
Der nächste Punkt – Universitätsmedizin: Wie die Einsparungen erzielt werden sollen, die Sie erzielen wollen, ist völlig unklar. Normalerweise sollten wir jetzt in der Phase sein, wo das Vorschaltgesetz in ein festes Strukturgesetz umgewandelt wird. Das ist im Moment nicht erkennbar. Alles, was man von der Neubesetzung des Vorstandsvorsitzes hört, stimmt nicht gerade zuversichtlich, dass diese neue Universitätsmedizin eine Erfolgsstory werden wird.
Nächster Punkt: Die Kürzungen an den Universitäten sind eine enorme Herausforderung, der sich die Universitäten stellen müssen. Sie müssen auch mit rechtlichen Rahmenbedingungen versehen werden, damit sie von den Universitäten gemeistert werden können – als Stichwort nenne ich nur die Novelle des BerlHG – und um die entsprechenden Handlungsmöglichkeiten zu schaffen. Auf die warten wir schon sehr lange. Sie sollten – wie ursprünglich angekündigt – schon vor einem Jahr als Entwurf vorliegen.
[Zuruf von der PDS: Zum Thema, bitte! – Dr. Lindner (FDP): Das Thema ist Versagen Ihres Senators, verstehen Sie?]