Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schruoffeneger! Ich möchte zunächst das Verfahren erläutern, da zurzeit in dieser Angelegenheit einiges in den Zeitungen steht.
Im Frühjahr 2001 gab es eine Vorlage des damaligen Finanzsenators Kurth und von mir für den Senat, in der definiert worden ist, was der Marktrahmen für die Bezüge der Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaften ist, und zwar abhängig von der Größe der Unternehmen und gemessen an ihrem Umsatz. Das ist ein Beschluss des Senats, der den Gesellschaften, den Aufsichtsräten, mit der Aufforderung zur Verfügung gestellt worden ist, dass sich die Gehälter in diesem Marktrahmen bewegen sollen.
Der Marktrahmen ist durch die Unternehmensgruppe Kienbaum festgestellt worden. Der Marktrahmen für die öffentlichen Unternehmen liegt ungefähr 12,5 % unter dem Marktrahmen für private Unternehmen.
Die Aufsichtsräte haben dann die Verträge mit den jeweiligen Geschäftsführern abzuschließen, wobei das innerhalb der Wohnungsbaugesellschaften sehr unterschiedlich ist. Zum Teil wird es durch den Aufsichtsrat festgelegt. Zum Teil ist diese Aufgabe dem Personalausschuss des Aufsichtsrats übertragen. Zum Teil macht es der Aufsichtsratsvorsitzende allein. Dass die Gehälter von Vorstandsmitgliedern generell im Aufsichtsrat besprochen werden, ist in keinem Unternehmen üblich. Bei der Bankgesellschaft ist es beispielsweise üblich, diese Aufgabe dem Personalausschuss – also einem Gremium des Aufsichtsrats – zu übertragen.
Die Erhöhungen haben in den letzten zwei Monaten wie folgt stattgefunden: Bei der GESOBAU gibt es einen Aufsichtsratsbeschluss zur Erhöhung der Bezüge der Vorstände um 14,8 %. Damit wird bei der GESOBAU der Markrahmen zu 77 % ausgeschöpft. Bei der Gesellschaft Stadt und Land wurden die Gehälter von zwei der drei Geschäftsführer um 14,9 % angehoben.
Damit wir uns richtig verstehen, Herr Schruoffeneger: Wenn die Beschäftigten der Wohnungsbaugesellschaften durch den Tarifabschluss des Landes Berlin Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, dann muss man das auch von den Vorständen dieser Gesellschaften erwarten. Wir werden die Aufsichtsräte auffordern, dies umzusetzen.
Auf der anderen Seite bewegen wir uns in einem schwierigen Fahrwasser: Sie alle sagen zu Recht, dass diese Gesellschaften nur dann erfolgreich sein können, wenn die Politik nicht tagtäglich in ihr Geschäftsgebaren eingreift.
Dafür haben wir Aufsichtsräte gebildet. In diesen Aufsichtsräten sitzen Vertreter gesellschaftlicher Gruppen, der Berliner Wirtschaft usw. Die Verantwortung dieser Aufsichtsräte ist es, innerhalb des durch einen Senatsbeschluss vorgegebenen Rahmens Gehaltsvereinbarungen zu treffen. Wir werden keine Aufsichtsräte für solche Unternehmen finden, wenn wir in jeglicher Hinsicht im
Herr Niedergesäß! Ich hätte mich gefreut, wenn Sie diese Debatte schon begonnen hätten, als es um die Aufnahme der Herren Klemann und Arndt in diese Wohnungsbaugesellschaften ging. Ich halte nichts davon, solche Posten nach Parteibuch zu vergeben. Die Qualifikation muss ausschlaggebend sein.
Das hängt im Einzelfall davon ab, wie die Verträge geschlossen wurden. In der Regel kann man geschlossene Verträge nur einvernehmlich ändern. Ich kann deshalb hier nur die Erwartungshaltung des Landes gegenüber den Geschäftsführern und Vorständen formulieren.
Dennoch bin ich der Auffassung, dass wir von den Vorständen und Geschäftsführern der Wohnungsbaugesellschaften erwarten müssen, dass sie sich an das halten, was für die Masse ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt. Wenn es bei denen auf Grund der Tarifverträge zu Gehaltskürzungen kommt, dann müssen auch die Vorstände bereit sein, bei ihren eigenen Gehaltsvorstellungen Abstriche zu machen.
Herr Senator! Abgesehen davon, dass es sich hier mit Ausnahme der GESOBAU nicht um Aktiengesellschaften, sondern um GmbHs handelt, frage ich Sie: Werden Sie die vom Land Berlin entsandten Vertreter anweisen, entsprechende Kürzungen bei den Vorstandsmitgliedern durchzusetzen, oder ist es denen freigesellt, wie sie sich verhalten?
Ich sagte gerade, dass ich die Aufsichtsratsvorsitzenden auffordern werde, entsprechende Gespräche mit den Vorständen und Geschäftsführern zu führen. Sie wissen, dass es dort einzelvertragliche Regelungen gibt. Man muss zu einer gemeinsamen Lösung kommen. Aber der Senat erwartet, dass die Vorstände und Geschäftsführer sich diesem Solidarpakt nicht entziehen, der für die übrigen Beschäftigten ihrer Unternehmen gelten wird.
Eigentlich wäre jetzt die Kollegin Jantzen an der Reihe. Ich sehe sie aber derzeit nicht. Somit ist der Kollege Niedergesäß mit einer Nachfrage dran. – Bitte!
Herr Senator, Sie haben die Wohnungsbaugesellschaften in den höchsten Tönen gelobt. Wir lesen aber heute in der „Berliner Zeitung“, dass sich die Minusbeträge dort auf rd. 12 Milliarden € summieren. Halten Sie dieses sozialdemokratische Versorgungswerk, was die Gehälter der Geschäftsführer sind, noch für angemessen?
Müsste man nicht vielmehr deren Gehälter absenken, wie es bei allen anderen Beamten der Fall ist? – Ihre Ausrede können Sie nicht durchhalten, Herr Strieder.
Bitte keine weiteren Fragen oder Feststellungen, Herr Kollege! – Bitte zur Beantwortung – Herr Strieder!
Qualifizierte Manager müssen aber auch die Chance haben, angeworben zu werden, indem man ihnen ein ordentliches Gehalt bezahlt.
Herr Senator Strieder! Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie, um in Einzelverträgen vor Beendigung der Laufzeit Gehaltskürzungen durchzusetzen?
Darüber hinaus müssen wir im Wege von Regularien sicherstellen, dass die Aufsichtsräte ihrer Informationspflicht und ihren Informationsanforderungen uns gegenüber früher und schneller entsprechen. Es muss klar- und sichergestellt werden, dass die Beschlüsse des Anteilseigners, beispielsweise bezüglich des Marktrahmens und dessen Fortschreibung – was Kienbaum übernimmt –, eingehalten werden. In der Regel ist das allerdings der Fall.
Die Vorstände und Geschäftsführer wissen, dass sie sich persönlich mit ihren Verträgen nicht dem entziehen können, was alle anderen mittelbaren und unmittelbaren Landesbeschäftigten betrifft. Das ist für mich eine Frage des Anstands.
Die Fragestunde ist nun durch Zeitablauf beendet. Die heute nicht beantworteten Fragen werden gemäß § 51 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung in einer Frist von bis zu drei Wochen schriftlich beantwortet.
Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit jeweils einem Mitglied. Für die Fraktion der SPD hat Frau Hertlein das Wort. – Bitte sehr!
Vielen Dank! – Ich frage Herrn Senator Strieder: Wir beurteilt der Senat die bisher ergangenen Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin im Zusammenhang mit dem vom Senat beschlossenen radikalen Ausstieg aus der Anschlussförderung bzw. der offensichtlichen Fehleinschätzung der rechtlichen Situation, und wie sehen die weiteren Schritte des Senats aus?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren! Es gibt zurzeit nur Beschlüsse des Senats des Oberverwaltungsgerichts im einstweiligen Anordnungsverfahren und keine endgültige Entscheidung. Aus der gegenwärtigen Rechtsprechung lässt sich zunächst feststellen, dass das Gericht der Auffassung des Senats folgt, dass ein Ausstieg aus der Anschlussförderung möglich ist. Das Gericht hat allerdings gesagt, dieser Ausstieg müsse so gestaltet werden, dass man die Insolvenz der Unternehmen verhindere. Zum Beispiel bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die also persönlich haften, gebe es keine Nachschusspflicht des Senats, sondern da müsse das Vermögen der Gesellschafter dafür eingesetzt werden. Der Senat wird diesen Beschluss zunächst berücksichtigen. Wir sind dazu verpflichtet, bis eine Entscheidung in der Hauptsache ergeht. Wenn diese vorliegt, werden wir die Rechtslage neu bewerten müssen. Der Senat wird im Anschluss daran den Weg wählen, der für das Land Berlin am kostengünstigsten ist.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an Herrn Senator Dr. Flierl: Hält die Freie Universität nach Ihrer Kenntnis an dem Gedanken fest, wegen der Haushaltslage eventuell den Botanischen Garten zu schließen, und wenn ja, wie bewerten Sie dieses Vorhaben?
Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Hertlein! Nach meiner Kenntnis hält die Freie Universität nicht an diesem Gedanken fest. Mir liegt auch sehr an der Feststellung, dass der Senat und auch der Wissenschaftssenator zu keinem Zeitpunkt die Aufgabe des Botanischen Gartens erwogen haben. Es war vielmehr Teil der Öffentlichkeitsstrategie der Leitung der Freien Universität, den Botanischen Garten zur Disposition zu stellen. Nicht umsonst und mit gutem Grund gab es eine breite Solidaritätskampagne für die Erhaltung des Botanischen Gartens. Es laufen jetzt intensive Gespräche über das Budget des Botanischen Gartens im Rahmen der FU, über eine mögliche Vertiefung der Zusammenarbeit bei Forschung und Lehre. Auch wird zurzeit eine intensive Debatte über betriebswirtschaftliche Gutachten geführt, die für die Gärtnerei des Botanischen Gartens erstellt wurden. Insofern ist dieser Gedanke nach meiner Kenntnis vom Tisch. Aber es geht natürlich darum, ein angemessenes Budget für den Botanischen Garten zu verabreden.
Stichwort „angemessenes Budget“ – es ist von einer 20-prozentigen Kürzung des Budgets die Rede. Halten Sie das für aushaltbar, und werden die Besucherinnen und Besucher des Botanischen Gartens davon betroffen sein?
Der Botanische Garten hat verschiedene Aufgaben, nicht nur jene, die in der Öffentlichkeit besonders gut angenommen sind, nämlich eine Oase und einen Erlebnisraum bereitzuhalten, sondern er hat in Verbindung mit dem Museum auch wissenschaftliche Aufgaben, sogar taxometrische Aufgaben im Sinne der Dokumentation der botanischen Artenvielfalt. Und es gibt Aufgaben in Forschung und Lehre, die zusammen mit der FU wahrgenommen werden. Für alle diese Bereiche gibt es derzeit intensive Überlegungen, wie die künftige Ausgestaltung mit finanziellen Mitteln aussehen kann. Deswegen werden Sie verstehen, dass ich das jetzt von hier aus nicht beurteilen kann. Ich werde mich dafür einsetzen, dass das öffentlichkeitswirksame Angebot erhalten bleibt, dass es sozial vertretbar und für alle zugänglich bleibt und dass insbesondere die wissenschaftliche Kooperation zwischen dem Botanischen Garten, der erst vor relativ kurzer Zeit in die FU implantiert wurde, und der FU verstärkt wird.