Protocol of the Session on August 28, 2003

Danke schön! – Das Wort hat wieder der Bildungssenator, Herr Böger. – Bitte!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Barth! Herr Abgeordneter Steuer! Ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:

In den letzten Jahren war die Platzentwicklung, Frau Barth, im Hortbereich von einem kontinuierlichen Platzabbau in Folge des zurückgehenden Bedarfs geprägt. Demgegenüber zeichnete sich ab Mai dieses Jahres eine erhöhte Nachfrage nach Hortplätzen ab. Die wesentliche Ursache dafür ist der erfreuliche Anstieg der Zahl der neu eingeschulten Kinder. Dafür war das Angebot der im letzten Jahr vorhandenen Hortplätze nicht mehr ausreichend, zumal einige Träger offensichtlich ihr Angebot umstrukturiert und Hortplätze in Kindergartenplätze umgewandelt hatten.

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Senftleben! Ich glaube, dass Sie in Ihrer Frage einer Fehleinschätzung über die Realität der Lernmittelzuweisung im Land Berlin unterliegen. Ich rege an – ohne dass ich schulmeisterlich wirke; das tue ich leider immer –, im Ausschuss detailliert darüber zu sprechen. Nur so viel möchte ich jetzt dazu sagen.

Wir stellen Mindeststandards fest. Diese habe ich sehr realistisch festgesetzt, beispielsweise für die 7. Klasse ca. 300 €. Dieser Betrag wird durch 4 geteilt, weil wir eine vierjährige Nutzung unterstellen. Dann bekommen die Schulen, weil wir genau wissen, wie viele Kinder in den Schulen und Klassen vorhanden sind, diese Mindeststandards im Viertel jeweils zugeteilt. Die Bücher haben einen vierjährigen Umlauf. Insofern bleibt es bei der Viertelung bestehen. Es hat diesbezüglich überhaupt keine Änderung gegeben.

Ich gebe aber gern noch einmal zu: Wenn etwas Neues kommt, ist meistens mit Anlaufschwierigkeiten zu rechnen. Selbst Automobilprodukte, die jahrzehntelang geplant werden, haben häufig Schwierigkeiten.

[Zuruf]

Ja, wir sind bei Schulbüchern! – Deshalb wird sich dieses Verfahren der weiterhin möglichen Ausleihe und des Neukaufs durch Eltern direkt oder auf freiwilliger Vereinbarung über Elternorganisationen nach meiner festen Überzeug sehr gut einspielen. Manche der Problemstellungen und Aufgeregtheiten werden im nächsten Jahr vollends beseitigt sein werden. Die Lernmittel werden insgesamt rechtzeitig bei den Schülern sein.

Danke schön, Herr Senator! – Es gibt keine weiteren Nachfragen.

Dann rufe ich die Abgeordnete Frau Dr. Barth von der Fraktion der PDS mit einer Anfrage zum Thema

Hortbetreuung zu Schuljahresbeginn

auf. – Bitte, Frau Dr. Barth!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche Ursachen sieht der Senat für Irritationen bei Eltern und Bezirken angesichts dessen, dass die Hortplätze für Grundschulkinder mit bestätigtem Bedarf offenbar nicht ausreichen?

2. Was tut der Senat gemeinsam mit den Bezirken, um schnellstmöglich allen Grundschulkindern, die einen bestätigten Bedarf haben, auch tatsächlich einen Hortplatz zur Verfügung zu stellen?

Danke schön, Frau Kollegin. – Die Anfrage wird verbunden mit der Anfrage des Kollegen Steuer von der Fraktion der CDU zu dem Thema:

Erwartetes Hortplatzchaos eingetreten – zusätzlich wird Eigeninitiative von Eltern bestraft

Bitte schön, Herr Kollege Steuer!

Herr Präsident! Ich frage den Senat:

Entsprechend dem Senatsbeschluss, neue Einrichtungen vorrangig im Bereich der freien Träger zu schaffen, haben sich die Jugendämter der Bezirke bemüht, Elterninitiativen bei der Einrichtung zusätzlicher Hortplätze zu unterstützen und zwar insbesondere in den schon immer unterversorgten westlichen Bezirken.

Den neu gebildeten Trägern, in der Regel Elterninitiativkitas, die ihre zusätzlichen Plätze beim Landesjugendamt fristgerecht bis zum 1. Mai angemeldet haben, hat das Landesjugendamt zunächst die Aufnahme in die Haushaltsplanung mitgeteilt. Eine endgültige Finanzierungszusage war zu diesem Zeitpunkt auf Grund des Haushaltvorbehalts bis zur Verabschiedung des Haushalts nicht möglich.

Bezirke mit ausreichend Räumen in Schulen haben dort Kitafilialen des Jugendamtes eingerichtet. Sie haben damit die Intention des Senats aufgegriffen, künftig den Hortbereich, und damit die Hortstellen, auf die Schule zu übertragen und die Schule generell zu offenen Ganztagsschulen auszubauen. Auch hier bestand die Unsicherheit, ob die erhöhte Zahl der Hortplätze bei der endgültigen Personalbemessung zum Stichtag 1. Oktober würde aner

Vielen Dank für die Antwort, Herr Senator! – Was wird der Senat tun, die damit im Zusammenhang stehenden angekündigten und eingeleiteten Prozesse der Umstrukturierung, die den Kita- und Grundschulbereich betreffen, transparent für die Bezirke und die Betroffenen zu machen, um dadurch größere Unruhen und Irritationen zu vermeiden? Sie haben dargestellt, dass es sich um eine Angelegenheit handelt, die zwischen Bezirk und Land zu regeln ist und im weitesten Sinne auch mit dem neuen Schulgesetz zu tun hat. Wie werden Sie diese Prozesse transparent gestalten, damit in der Öffentlichkeit die Dinge verstanden und nachvollzogen werden können?

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Barth! Ich will die Dinge etwas deutlicher beim Namen nennen, weil Sie das Stichwort Transparenz genannt haben. Transparent ist bei uns alles, sogar mehr als das, bevor die Sachverhalte geklärt sind, stehen sie manchmal bereits in der Zeitung, und zwar falsch. Das ist, glaube ich, nicht das Problem.

kannt werden. Die Irritation von Eltern und Bezirken ergaben sich also vor allem aus der Ungewissheit um die endgültige Absicherung zusätzlicher Plätze in den Haushalten der Bezirke und des Landesjugendamtes.

Die für die Planung und Gewährleistung eines ausreichenden Platzangebots zuständigen Jugendämter hatten darüber hinaus mit dem Problem zu kämpfen, dass die Rückmeldungen der freien Träger über freie und inzwischen belegte Plätze unzureichend waren, so dass ihnen ein Überblick über die Erfüllung der Nachfrage der Eltern zum Teil nicht möglich war.

Zu Ihrer 2. Frage: Wir sowie die Senatsverwaltung für Finanzen haben durch wiederholte Bezirksumfragen zu ermitteln versucht, für wie viel Kinder tatsächlich noch ein Unterbringungsbedarf besteht und inwieweit die zusätzlichen Hortplätze durch Einsparungen im Krippen- und Kindergartenbereich finanzierbar wären. Die für die Bezirke in der Kitapersonalverordnung vorgesehene vorläufige Bedarfsanalyse ergab, dass die Horterweiterungen in einigen Bezirken durch Platzrückgänge und Verschiebungen beim Betreuungsumfang zu Gunsten kürzerer Betreuungszeiten bezirksübergreifend ausgeglichen werden können. Insofern steht einer Finanzierung zusätzlichen Personals für notwendige Platzzahlerweiterungen wie bisher im Rahmen des bezirklichen Ausgleichs nichts mehr im Wege.

Aus der Länge der Antwort – ich könnte die noch weiter vorlesen – können Sie erkennen, dass wir es bei der wichtigen Hortversorgung mit einer gesplitteten und komplizierten Zuständigkeitsregelung im Land Berlin zu tun haben. Auf der einen Seite gibt es die Jugendämter in den 12 Bezirken, die Bedarfe auf Grund einer geltenden Verordnung, die übrigens neu eingeführt worden ist, feststellen. Auf der anderen Seite gibt es die zuständigen Finanzstadträte, die den Personaleinsatz überprüfen, wir haben weiter die Senatsfinanzverwaltung, die den Personaleinsatz exakt kontrolliert und darauf sieht, ob er überbezirklich ausgeglichen wird. Vor allem an Letztgenanntem hakt es insbesondere. Unter dem Strich bleibt der Umstand, dass wir auch in diesem Jahr den Bedarf gemäß der Anmeldeverordnung tatsächlich befriedigen können.

Herr Abgeordneter Steuer hat zum Teil Gleiches gefragt, zum Teil eine spezielle Frage angeschlossen. Es ist in der Tat so, dass früher Plätze in Elterninitiativkindergärten ausgeglichen und vorab bezahlt wurden, obgleich das geltende Recht vorsieht, dass dies erst zum neuen Haushaltsjahr geschehen kann. Gegenwärtig befinden wir uns in solch einer engen Finanz- und Haushaltsplanung, dass wir das geltende Recht anwenden müssen, das bedeutet, dass wir die Finanzierung dieser Plätze erst am 1. Januar kommenden Jahres sicherstellen können.

Danke schön, Herr Senator! – Jetzt gibt es eine Nachfrage der Frau Abgeordneten Barth! – Bitte schön, Frau Barth!

Bitte schön, Herr Böger!

Das Problem besteht vielmehr darin, dass im Bewusstsein sehr vieler Eltern die Hortbetreuung ein automatischer Anspruch ist, der vom Staat zu befriedigen ist. Ich bekenne Ihnen freimütig, dass ich das zwar gut verstehen kann und mir wünschte, dass wir so weit wären. Sie und ich wissen, dass Berlin beim Versorgungsgrad bundesweit an der Spitze liegt. Dessen ungeachtet haben manche Eltern die Vorstellung, noch stärker in der Versorgung berücksichtigt zu werden. Es gibt eine Differenz zwischen dem tatsächlich zulässigen Bedarf gemäß der Anmeldeverordnung – es muss als Kernkriterium immer Berufstätigkeit vorliegen – und dem, was man sich vor allem als Betreuungsdauer wünscht. Das ist ein Teil des Ärgers, den es immer geben wird. Den werden wir nicht durch Transparenz reduzieren, sondern am Ende nur durch eine veränderte Gesellschaftspolitik.

Der nächste Punkt ist die Frage, wie dies konkret alles organisiert wird. Ich halte es für unverzichtbar, dass in solch einer großen Stadt wie Berlin die konkrete Jugendhilfeplanung vor Ort erfolgt. Das kann und will der Senat nicht insgesamt für das Land Berlin machen. Notwendig ist allerdings nach meiner Überzeugung die Trennung von Betrieb und Feststellung des Bedarfs. Das bedeutet, dass derjenige, der den Bedarf feststellt, nicht unbedingt auch den Betrieb ausführt. Da gibt es unterschiedliche Interessenlagen. Darüber hinaus werden wir, wenn das neue Schulgesetz in Kraft tritt, die Grundstruktur haben, dass die Horte sich insgesamt an den Schulen befinden – damit unterliegen sie einer anderen Ordnung – und die Kitaplätze gesondert betrachtet werden. Ich glaube, dass wir dadurch eine etwas klarere Struktur bekommen.

Darüber hinaus wollen wir, ohne an den Gründen für die Bedarfsfeststellung etwas zu ändern, eine Kitacard einführen, durch die klarer wird, welchen Anspruch man

Sie haben mich richtig verstanden. Nach den Meldungen, die wir aus den Bezirken haben, ist der Bedarf tatsächlich durch die vorhandenen Plätze gedeckt worden, wobei ich noch einmal darauf hinweise, dass sehr viel mehr Eltern über den Bedarf hinaus, den wir über die Anmeldeverordnung anerkennen, Interesse an Hortplätzen haben. Es ist sichergestellt, dass der angemeldete und berechtigte Bedarf befriedigt wird.

hat, und damit Wettbewerb zwischen den Trägern entsteht, wo man diesen Anspruch einlösen kann. Ich hoffe sehr, dass wir dadurch von diesen jährlich wiederkehrenden Unruhen befreit werden. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass Anmeldeverfahren möglichst rechtzeitig erfolgen sollten – ich habe bereits auf den 1. Mai hingewiesen –, damit man wirklich auch rechtzeitig planen kann. Andernfalls wird es sehr kompliziert.

Danke schön, Herr Senator! – Eine weitere Nachfrage von Frau Dr. Barth? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Herr Abgeordnete Steuer an der Reihe. – Bitte, Herr Steuer!

Ich habe eine Nachfrage zu dem eigentlichen Thema, Herr Senator! Habe ich Sie richtig verstanden, dass der zusätzliche Bedarf an Hortplätzen nicht durch eine zusätzliche Finanzierung abgesichert, sondern dass dafür in kommunalen Einrichtungen Betreuungszeiten verkürzt und bei privaten Elterninitiativen schlichtweg gar keine Unterstützung durch den Senat geleistet wird?

Herr Senator Böger – bitte!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Steuer! Sie haben mich nicht richtig verstanden.

Eine weitere Nachfrage des Kollegen Steuer, wenn es gewünscht wird? – Bitte!

Wir können es im Protokoll nachlesen, Herr Senator. Haben Sie gesagt, dass zusätzliche Hortplätze durch Verkürzung von Betreuungszeiten in öffentlichen Kitas finanziert werden?

Herr Senator – bitte!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Steuer! Ich habe das gesagt, was im Protokoll steht, und das werden wir dann gemeinsam nachlesen.

Jetzt gibt es eine Nachfrage der Kollegin Jantzen, die bitte Ihre Karte einstecken möchte. Aber wir haben Sie auch so erkannt. – Bitte!

Vielen Dank, dass Sie mich trotzdem gefunden haben! – Ich bin versucht, die Frage des Kollegen Steuer zu beantworten, aber das ist nicht meine Aufgabe. Deswegen frage ich dezidiert: Trifft es zu, dass alle Kinder, die einen Bedarf haben, in den Horten untergebracht sind, und habe ich Sie richtig verstanden, dass in Zukunft für alle Angebote, die in den Schulen im Sinn von Horten angeboten werden, was letztlich auch das offene Ganztagsangebot wäre, vorher ein Bedarf festgestellt werden muss?

Herr Senator Böger, bitte!

Der zweite Teil Ihrer Frage ist mir entfallen. Ich bitte Sie deshalb, ihn zu wiederholen, Frau Abgeordnete.

Frau Jantzen, wenn Sie so liebenswürdig wären?

Die zweite Frage war, ob ich Sie richtig verstanden habe, dass in Zukunft für die Angebote in den Schulen, also auch für den offenen Ganztagsbetrieb, eine Bedarfsfeststellung erfolgen wird.