Die Bundesjustizministerin hat der Forderung der BLänder nach einer Änderung dieses Gesetzes entgegengehalten, dass die Länder dann konsequenterweise auch
Herr Dr. Lindner! Das ist mir erstens durchaus bekannt. Ich habe acht Jahre im Vermittlungsausschuss gesessen, zwar nicht für Berlin, aber für ein anderes Land und bin deshalb mit den Gepflogenheiten vertraut. Im Übrigen waren wir Berliner in dieser Arbeitsgruppe vertreten. Wir wissen auch, was dort besprochen wurde. Gleichwohl ist es Usus, dass dann, wenn einige Leute die Befassung mit einem weiteren Thema, das in enger Anlehnung zu den angerufenen Punkten steht, nicht wollen, der Vermittlungsausschuss darüber nicht befindet. So ist das.
Danke schön, Frau Bürgermeisterin! – Wir treten jetzt in die zweite Rederunde ein. Das Wort hat als erstes Herr Dr. Lindner von der FDP-Fraktion – bitte!
dafür sorgen müssten, dass in jedem Kinderzimmer ein Polizist die Vorgänge am Computer überwacht. Die Bundesregierung vertritt aber keineswegs die Auffassung, dass Raubkopien von Werken, sei es über das Internet oder durch massenweise Vervielfältigung, im weiteren Bekanntenkreis gesetzlich gebilligt werden sollten. Sie ist aber der Auffassung, dass diese Dinge wegen der Eilbedürftigkeit der Umsetzung im so genannten zweiten Korb, der sich nach Inkrafttreten dieses jetzigen Änderungsgesetzes noch einmal im Prüfstand befindet, diskutiert werden sollten.
Zum zweiten Punkt – keine digitalen Vervielfältigungen durch Dritte: Der Antrag hat hauptsächlich die Vervielfältigung von Medieninhalten auf CD im Fokus. Auf diesen Bereich bezogen mag es zutreffen, dass darüber nachzudenken ist, ob die Aufrechterhaltung der bisherigen Rechtslage durch den Gesetzesentwurf gerechtfertigt ist. Der Problemkreis ist jedoch weiter, dass beispielsweise die von den öffentlichen Bibliotheken traditionell betriebene Fernleihe auch in elektronischer Form erfolgt. Wollte man diese gesetzlich unterbinden, würde das eine Einschränkung der Informationsversorgung der Bevölkerung sowie eine Behinderung von Lehre und Forschung bedeuten.
[Beifall bei der PDS und den Grünen – Dr. Lindner (FDP): Quatsch! Wer soll denn forschen, wenn man kein Geld hat, verstehen Sie, Herr Brauer?]
Zum dritten Punkt, Herr Dr. Linder, das ist die Neuregelung von § 52 a Urhebergesetz, die Zugänglichmachung von Werken für Unterrichtszwecke. In diesem Punkt geht Ihr Antrag leider ins Leere, weil der Bundesrat den Vermittlungsausschuss zu diesem Punkt nicht angerufen hat, insofern auch keine Möglichkeit besteht, hier in der Sitzung des Vermittlungsausschusses am 2. Juli dieses Jahres noch Änderungen durchführen zu können. Deswegen sollten Sie vernünftig sein und diese Ziffer 2 Ihres Antrags streichen.
Frau Senatorin! Zu dem letzten Punkt, den Sie angeschnitten hatten: Ist Ihnen bekannt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über die konkreten Punkte der Anrufung hinaus auch anderes verhandelt werden kann, wenn es mit diesen Punkten in engem Zusammenhang steht und bereits Gegenstand der Beratung in den Ausschüssen des Deutschen Bundestags oder Bundesrats war? Ist Ihnen auch bekannt, dass § 52 a ein ganz zentraler Punkt der Beratung war und
dass der Kollege Funke von der FDP unter Bezugnahme auf diese Rechtsprechung dies auch in den Arbeitskreis des Vermittlungsausschusses eingeführt hatte
Frau Präsidentin! Verehrte Damen! Meine Herren! Ich möchte mich hauptsächlich auf den dringlichen Antrag zum Urheberrecht konzentrieren, aber vorher noch zwei, drei Bemerkungen machen zu diesen hysterischen Redebeiträgen, die hier in der ersten Runde gehalten wurden.
Wir haben in aller Sachlichkeit dargestellt, was wir wollen, und zwar auch als Vision eine Gebührenfinanzierung auch der Privaten nach Wahl des Konsumenten und gleichzeitig Werbefinanzierung. Nur ist das Problem, Sie halten sich an Ihre Skripte und lesen die dann runter, da kommt das noch nicht vor. Insgesamt merken wir: Immer wenn wir in sozialdemokratische oder sozialistische Kernzentren eindringen, reagieren Sie so, wie Sie das hier getan haben, nämlich hysterisch. Wenn man es bei 17 öffentlichen Vollprogrammen
als Freier Demokrat nur wagt, einmal über die Strukturen zu reden und zu fragen, ob es vielleicht möglich wäre, ein Korrespondentennetz gemeinsam zu nutzen oder vielleicht einen dieser Sender zu privatisieren, einen von 17 Vollprogrammen, dann schreien Sie irgendetwas herum vom Niedergang der Kultur.
Bei Printmedien gibt es auch keine öffentlichen Zeitungen, die hat es nie gegeben. Da war die historische Entwicklung eine andere als beim Rundfunk. Deswegen käme keiner auf die Schnapsidee, zu sagen, dass wir
Es handelt sich hier nicht um irgendeine FDP-Idee, sondern wird von der gesamten Musikbranche gestützt. Tim Renner hat sich klar positioniert, und das ist niemand anderes als der Chef von Universalmusic in Deutschland. Die Phono-Gesellschaft und all die anderen fordern genau das, was wir Ihnen hier vorschlagen: Stimmen Sie mit uns! Berlin hat die Chance, im Vermittlungsausschuss für eine Mehrheit zu sorgen. Wir haben dort ein Stimmverhältnis von CDU und FDP auf der einen Seite mit 16, SPD und Grüne auf der anderen Seite auch mit 16 Stimmen. Berlin kann die Sache drehen. Von Berlin kann ein Signal an die Musikwirtschaft, an die Filmwirtschaft ausgehen, dass wir hier das Zentrum des Schutzes sind, dass wir hier wirklich eine Politik machen, die denen zugute kommt, die hier Arbeitsplätze schaffen, die für eine Zukunft in Berlin sorgen können. Geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie unserem Antrag zu, bevor es zu spät ist. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu dem Antrag, den Sie, Herr Dr. Lindner, eben noch einmal so vehement vorgetragen haben, hat die Justizsenatorin schon das Wichtigste gesagt. Und sie hat hier ganz und gar nicht hysterisch – wie alle anderen außer Ihnen auch nicht – eine ganz vernünftige Rede vorgetragen,
Die entscheidende Frage jetzt in der zweiten Runde ist der Urheberrechtsschutz in Deutschland, und zwar ganz allgemein in seiner Bedeutung als wesentlicher Baustein. Um kreatives Potential zu fördern, muss in Deutschland geistiges Eigentum genauso wie materielles Eigentum ausreichend geschützt werden. Die Dinge haben sich verändert von analoger zu digitaler Technik. Deswegen müssen wir uns überlegen, wie wir dem kreativen Potential einen ausreichenden Schutz bieten können.
Was hat das für eine Bedeutung für Berlin? – Berlin ist die Medien- und Kulturstadt, jedenfalls wird das auch in diesen Kreisen, so sie denn anwesend sind, immer wieder betont. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Wirtschaft hat die Musikindustrie, die hier in Berlin ist, allein einen Anteil von 60 % des gesamtdeutschen Marktes; eines Marktes von insgesamt 5 Milliarden €! Daher steht es der Berliner Politik sehr gut an, hier beim Schutz genau für die Musikindustrie führend zu sein, später dann auch für die Filmindustrie, denn was für CD-Brenner gilt, gilt auch für DVD-Brenner. Wir hier im Berliner Parlament sind aufgerufen, jetzt ein richtiges Signal zu setzen. Und dafür geben wir Ihnen heute die Gelegenheit, den Phrasen, die überall gedroschen werden, die nötigen Taten folgen zu lassen.
Es kann nicht mehr so bleiben, dass Raubkopien ohne Begrenzung, ohne staatlichen Schutz gefertigt werden können. Unsere Forderung ist daher ganz klar: Die Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks ist nur dann rechtens, wenn der Zugriff auf dieses Werk berechtigt ist, also wenn dafür gezahlt wird. Die legale Quelle als Rechtmäßigkeit für private Vervielfältigung und die Zulässigkeit des Herstellens digitaler Privatkopien durch private Dritte ist durch die weite Verbreitung von Kopiergeräten, CD-Brennern, nicht mehr zu rechtfertigen.
Das sind die zentralen Forderungen, die gestellt sind. Und es ist eine ganz dringende Angelegenheit, die derzeit im Vermittlungsausschuss diskutiert wird. Am 4. Juli wird über diesen Punkt schlussabgestimmt. Frau Senatorin, Sie lagen mit Ihrer Ausführung, was den § 52 a angeht, völlig daneben. Über den kann man selbstverständlich auch noch reden. Das hat der Kollege Funke eingeführt. Es war auch einhellige Auffassung im Vermittlungsausschuss, dass das weiterhin so getan werden kann.
die diesem Thema angemessen ist, das Sie hier einbracht haben, und nicht so unangemessen wie das, was Sie hier vorgetragen haben.
Ich muss ganz deutlich sagen, ich bin immer sehr beunruhigt, wenn man mit dem Institut des öffentlichrechtlichen Rundfunks in der Weise verbal umgeht, wie Sie das hier getan haben. Sie vermitteln den Eindruck, als handele sich um ein verknöchertes unflexibles Konstrukt, das einer Entrümpelung – das haben Sie geschrieben – dringend bedürfte.
Das klingt nach Müll und völlig überholt – und das ist falsch. Ich bin hier nicht Lobbyistin, aber ich finde, dass wir uns alle darüber im Klaren sein müssen, wie wir mit diesem Thema umgehen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist auch kein statisches Institut, sondern von Anfang an eine sich entwickelnde Organisation inmitten einer sich dynamisch entwickelnden Gesellschaft – allerdings mit einigen Grundvorgaben, die unverzichtbar sind. Als kritische Instanz der öffentlichen Meinungsbildung erfüllt der öffentlichrechtliche Rundfunk seinen Programmauftrag und seinen
Er wurde zu einem konstitutiven Element unserer Gesellschaft, das aber nicht starr und unflexibel ist, wie Sie das hier die ganze Zeit über darstellen wollen, sondern sich der gesellschaftlichen Entwicklung jeweils angepasst und immer auch flexibel die jeweiligen Entwicklungsstufen nachvollzogen hat, und zwar die gesellschaftlichen, die technischen und auch die ökonomischen. Das darf nicht vergessen werden. Ich nenne hierzu als Beispiel die Konstruktion der ARD zum Aufbau des Ersten Deutschen
Fernsehens in den 50er Jahren, die staatsvertragliche Konstruktion des ZDF in den 70er Jahren und in den 80er Jahren die Entwicklung des dualen Systems, das ein Nebeneinander von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk – das Zwei-Säulen-Prinzip – hervorgebracht hat.
Anpassungsnotwendigkeiten an die jeweils aktuelle Entwicklung hat es immer gegeben und wird es auch weiterhin geben. Dazu gebe ich noch einmal den Hinweis: Wir haben den RBB gerade aus diesem Grund mit gegründet und eine Anpassung an die neuen Entwicklungen vorgegeben. Wenn man allerdings in dem Zusammenhang sagt, die Online-Angebote dürfe man dem öffentlichrechtlichen Rundfunk nicht mehr zugestehen, so ist das geradezu widersinnig, denn das ist auch eine Forderung der Aktualität. Wenn man ihn plattmachen will, kann man selbstverständlich sagen: Die Online-Angebote nehmen wir ihm weg! – Damit entzieht man ihm die Jugend und hat ihn dann auf diese Weise beseitigt.
Diese gesamten Kriterien und die konstitutiven Elemente müssen mit betrachtet werden. Die Diskussion zur Vorbereitung des Siebten Staatsvertrages weist in die richtige Richtung. Von Entschlackung und Entmüllung – oder was auch immer Sie hier vortragen – zu reden, das halte ich für völlig unangemessen.